Eine messbare Funktion ist in der Mathematik definiert als eine Funktion aus einem Messraum () in einen anderen Messraum (), die der Bedingung genügt, dass , und somit das Urbild jeder messbaren Teilmenge aus eine messbare Teilmenge von ist.
Eine solche Funktion wird auch als -messbar bezeichnet.
Werden die σ-Algebren von Topologien und erzeugt; also und , dann genügt es die Messbarkeit von für alle zu zeigen.
Für eine Abbildung von einem Messraum () nach gilt somit, dass genau dann messbar ist, wenn
.
Die Verknüpfung messbarer Funktionen ist wieder eine messbare Funktion.
Ferner sind stetige Abbildungen zwischen metrischen Räumen (ausgestattet mit der Borel-σ-Algebra) messbar.
Eine Teilmenge eines Messraums heißt messbar, wenn sie Element der σ-Algebra des Messraums ist und ihr somit ein Maß zugeordnet werden kann.