Fähnrich
Der Fähnrich bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im niedrigsten Feldwebeldienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Fähnrich zur See.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.
Den Dienstgrad Fähnrich erhält der Offizieranwärter in der Regel mit Vollendung des 21. Dienstmonats nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil II (OAL II) und ggf. nach Teilnahme/ Bestehen des Einzelkämpferlehrgangs Teil I (EKL I).
Siehe auch: Feldwebeldienstgrade bei der Bundeswehr
Ein Fähnrich der Nationalen Volksarmee der DDR war kein Offiziersanwärter, sondern ein Dienstgrad der speziellen, in der Regel 15-jährigen (incl. einer zweijährigen Ausbildung), Fähnrichslaufbahn. Es gab vier Fähnrichsdienstgrade:
- Fähnrich,
- Oberfähnrich,
- Stabsfähnrich und
- Stabsoberfähnrich.
Fähnriche konnten nicht zu Offizieren befördert werden. Der Dienstgrad Fähnrich lag über dem höchsten Unteroffiziersdienstgrad (Stabsfeldwebel).