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Regelwerk (Straßenbau)

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Der Bau und die Unterhaltung von Straßen ist in zahlreichen Richtlinien geregelt. Sie werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaST) und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verabschiedet. Hier die wichtigsten.

Deutsche Richtlinien für den Straßenbau
Abkürzung Name
AKS Allgemeine Kostenrechnung im Straßenbau
ATV Allgemeine Technische Vorschriften
EAHV Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen
EAE Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen
EFA Empfehlung für die Anlage vun Fußgängerverkehrsanlagen
EAR Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs
ERA Empfhelungen für Radverkehrsanlagen
ESG Empfehlung für die Straßenraumgestaltung innerhalb geschlossener Ortschaften
EWS Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen
HAV Hinweise für die Anbringung von Verkehrsschildern an Verkehrsanlagen
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen
HUS Hinweise für umsetzbare Stauwarnanlagen
ODR Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten
RABT Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
RAL Richlinie für die Anlage von Landstraßen
RAS-K Richtlinie für die Anlage von Straßen-Knotenpunkten
RAS-L Richtlinie für die Anlage von Straßen-Linienführung
RAS-LP Richtlinie für die Anlage von Straßen-Landschaftspflege
RAS-N Richtlinie für die Anlage von Straßen-Netzgestaltung
RAS-Q Richtlinie für die Anlage von Straßen-Querschnitten
RAt Richtlinien für die Anlage von Tankanlagen
RiLAS Richtlinie für die Anlage von Lichtsignalanlagen
RLS Richlinien für den Lärmschutz an Straßen
RPS Richtlinien für die Anlage von passive Schutzanlagen
RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
TL Technische Lieferbedingungen für im Straßenbau verwendete Materialien
TP Technische Prüfvorschriften für im Straßenbau verwendete Materialien
ZTV Zusätzliche Technische Vorschriften