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Mobilitätsgarantie (Deutschland)

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Die Mobilitätsgarantie ist eine besondere Kundendienstleistung eines Mobilitätsdienstleisters, z. B. eines Verkehrsunternehmens oder eines Fahrzeugherstellers bzw. -händlers. Sie ist trotz der gelegentlichen Bezeichnung als „Versicherungsleistung“ weder eine Versicherung, im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes noch eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung. Erweckt der Garantiegeber allerdings den Eindruck, eine Versicherung oder die Verlängerung der Gewährleistung zu versprechen, kann der Anspruch des Garantienehmers über die eigentlich versprochenen Garantieleistungen hinausgehen, weil der Garantienehmer sich die verbraucherschützenden Vorschriften des Versicherungs- oder Gewährleistungsrechts entgegen halten lassen muss.[1] Sie gewährleistet dem Nutzer (Fahrgast oder Autobesitzer) bei Ausfall seines Verkehrsmittels üblicherweise ein alternatives Verkehrsmittel zu nutzen.

Die Mobilitätsgarantie ist nur bedingt vergleichbar mit den Leistungen eines Schutzbriefs für Mitglieder eines Automobilclubs bzw. einer Versicherung mit eingeschlossenem Schutzbrief.[2] Sowohl der Schutzbrief- als auch der Garantiefall gehen grundsätzlich von einer Panne als Ausgangspunkt für die Erbringung versprochener Leistungen aus. Wenn die Garantie beim Kauf eines Fahrzeuges mit vereinbart wird, ist sie rechtssystematisch eine Nebenleistung. Dagegen werden Schutzbriefleistungen üblicherweise als eigenständige Leistungen versprochen, die rechtlich nicht mit dem Kauf eines Fahrzeuges zusammenhängen.

Mobilitätsgarantie für Autofahrer

Bedingungen

Die Mobilitätsgarantie kann bereits beim Kauf eines Neuwagens beinhaltet sein oder durch andere Möglichkeiten (nach Ablauf der Garantie), wie das stete Aufsuchen einer Vertragswerkstatt, erworben werden. Bei Einhaltung der Wartungsintervalle wird dem Kunden zugesichert, dass ihm im Pannenfall täglich rund um die Uhr geholfen wird. Die Erreichbarkeit des Pannendienstes gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Mobilitätsgarantiegebers. Allerdings müssen dafür Fahrzeugreparaturen und Inspektionen stets in einer Fachwerkstatt bzw. Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein. Die genauen Bedingungen hängen von der jeweiligen gewährten Mobilitätsgarantie ab. Ist eine Pannenhotline über längere Zeit nicht erreichbar oder weigert sich die Vertragswerkstatt des Garantiegebers als dessen Erfüllungsgehilfe die Reparatur als Garantieleistung anzuerkennen und ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann dies Schadensersatzansprüche des Garantienehmers gegen den Garantiegeber auslösen. Der Garantienehmer könnte Ersatzleistungen in Anspruch nehmen, die er anschließend dem Garantiegeber in Rechnung stellen kann.[3]

Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mobilitätsgarantiefall liegt grundsätzlich beim Garantienehmer. Wie bei der Gewährleistung gilt aber in den ersten sechs Monaten seit dem Gefahrübergang eine Beweislastumkehr gem. § 476 BGB. Soweit es bei dem Mobilitätsgarantiefall um einen Unterfall einer Haltbarkeitsgarantie geht, kann gem. § 443 Abs. 2 BGB sogar für die gesamte Garantiezeit vermutet werden, dass ein Sachmangel die Rechte aus der Garantie nach sich zieht. Liegt also ein herstellungsbedingter Defekt des Fahrzeuges ohne Einwirkung von außen vor, muss der Garantiegeber für die gesamte Garantiezeit beweisen, dass ein Garantieausschluss vorliegt, um sich von seiner Leistungspflicht befreien zu können.[3]

Umfang

Die Pannenhilfe selbst ist kostenlos. Für Unfälle, Diebstahl, die Reparatur von Unfallschäden oder bei eigenem Verschulden kommt die Mobilitätsgarantie nicht auf. Anfallende Kosten durch Mobilitätsgarantie werden zwischen Vertragswerkstatt bzw. Pannendienst und Fahrzeughersteller bzw. -händler intern verrechnet.

Inhalte der Mobilitätsgarantie sind üblicherweise:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt
  • Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur
  • Hotelkosten bei Panne auf einer Urlaubsreise für die Dauer der Reparatur

Vorteile für Autohersteller

Die Mobilitätsgarantie verschafft dem Autohersteller unter anderem folgende Vorteile: Neugewinnen und Bewahren von Kunden durch ein sogenanntes "Sorglospaket" sowie finanzielle Gewinne, falls die Mobilitätsgarantie gegen Entgelt angeboten wird, und durch die Pflicht, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Weiterhin erscheinen die Fahrzeuge, für die eine Mobilitätsgarantie abgeschlossen wird, im Pannenfall nicht in den Pannenstatistiken der Automobilclubs. Gerade hier ist es gelungen, durch juristische Manipulation der Gesetze der mathematischen Statistik ein Imageproblem deutscher Automarken zu beseitigen.

Bis 2005 hatten deutsche Automarken über Jahrzehnte hinweg in der jährlichen Pannenstatistik gegenüber japanischen Fahrzeugbauern schlechter abgeschnitten.[4] Sofort nach Einführung der Mobilitätsgarantie jedoch konnte dieser Nachteil "statistisch" beseitigt werden. Ein wesentlicher Teil der Pannen deutscher Neufahrzeuge wurde nunmehr mit juristischer Deckung aus der Statistik herausgenommen. Weil aber die Pannenstatistik nur für neuere Fahrzeuge bis zu sechs Jahren Alter geführt wurde, standen seit 2006 Marken wie VW, MERCEDES, BMW in der Rangfolge weit besser da als zuvor.[5] Und schon nach dem zweiten Jahr der so geschönten Pannenstatistik konnte die WELT in ihrer online-Ausgabe am 14. Januar 2008 vermelden: [6]

"Die Autos aus Deutschland haben die Konkurrenz aus Japan in Sachen Zuverlässigkeit klar abgehängt. Nachdem die japanischen Hersteller jahrelang besser abschnitten, hätten deutsche Autos den Rückstand mehr als aufgeholt, teilte der ADAC mit. Ausschlaggebend für den klaren Erfolg der deutschen Hersteller ist das verbesserte Abschneiden der deutschen Fahrzeuge bei der letzten ADAC-Pannenstatistik."

Die Negativwerbung auf Kosten japanischer Fahrzeuge hatte sich schon 2007 auf die Statistik der Neuzulassungen in Deutschland ausgewirkt. Damit wurde der ungebrochene, seit 1970 andauernde Aufwärtstrend der Neuzulassungen japanischer Pkw in Deutschland gestoppt.[7]

Mobilitätsgarantie im Nahverkehr

Bei Eisenbahnen gibt es mit der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 seit 3. Dezember 2009 europaweit eine vergleichbare Regelung, die in Deutschland durch das Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz bereits seit 29. Juli 2009 anwendbar ist.

Mobilitätsgarantie NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es die „Mobilitätsgarantie NRW“, bei der die Verkehrsunternehmen tagsüber (5 bis 20 Uhr) maximal 25 Euro bzw. nachts (20 bis 5 Uhr) maximal 50 Euro pro Person für eine Taxifahrt bezahlt. Bei Fernverkehrszügen werden die Kosten ohne Grenzen übernommen. Wenn sich mehrere Fahrgäste ein Taxi teilen steht dementsprechend mehr Geld für eine Taxifahrt zur Verfügung. Der Fahrgast muss die Kosten vorstrecken und eine Erstattung der Kosten bei dem verursachenden Verkehrsunternehmen (sofern dieses nicht bekannt ist bei der WB Westfalen Bus GmbH oder der BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH) innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall beantragen.[8]

Voraussetzung für die Mobilitätsgarantie ist, dass die Abfahrtszeit des Verkehrsmittels mindestens 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben ist und es keine Alternative mit Bus oder Bahn gibt. Von der Mobilitätsgarantie ausgenommen sind Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen. Auch Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie das Verpassen eines anschließenden Verkehrsmittels sind ausgeschlossen.

Einzelne Verkehrsunternehmen aus dem Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter sind von der Mobilitätsgarantie ausgenommen.[9]

Mobilitätsgarantie in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg führten alle 22 Verkehrsverbünde[10] im Jahr 2010 auf Wunsch des Verkehrsministeriums eine Mobilitätsgarantie ein.[11] Nach dieser werden bei einer zu erwartenden Verbindungsankunftsverspätung von mehr als 30 Minuten Taxikosten bis je nach Verkehrsverbund zwischen 35 und 50 Euro erstattet, jedoch nicht für Fahrgäste mit Schüler- und Auszubildendenfahrkarten.[11][10] Davon abweichend war dies im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) anfangs erst ab einer Verspätung von einer Stunde anwendbar, und im Landkreis Göppingen bis 2011 gar nicht, da es dort zuvor keinen Verkehrsverbund gab.[11]

KVV

Im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) wurde bereits zum 29. Juli 2009 eine Mobilitätsgarantie eingeführt.[12] In der Wabe 100 (Stadtgebiet Karlsruhe) werden jedoch maximal 25 Euro erstattet.[13]

Bereits zuvor boten die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) seit 1. Januar 2009 eine Mobilitätsgarantie an.[12] Dieser – auch weiterhin geltenden – Regelung nach können Fahrgäste bei einer tatsächlichen Verbindungsankunftsverspätung von mehr als 20 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 5 Euro erhalten.[13] Bei Anschlussverlust zur letzten Fahrt des Betriebstages werden Taxikosten bis 25 Euro erstattet.[13] Auch diese Regelungen können weder mit Schüler- und Auszubildendenfahrkarten, noch bei höherer Gewalt – wie beispielsweise einem durch Falschparker blockierten Fahrweg – angewendet werden.[13]

Seit 1. Mai 2017 werden im KVV bei Zeitkarten bei einer Verbindungsankunftsverspätung von mindestens 30 Minuten 1,5 € erstattet, gesamt jedoch maximal die Hälfte des Fahrkartenpreises. Wenn eine solche Verspätung zu erwarten war können bis zu 80 € der Kosten eines stattdessen verwendeten Mietfahrzeugs mit Stundentarif oder Taxis erstattet werden. Letztere Regelung ist bei der letzten planmässigen Verbindung des Betriebstages auch bei Einzel- und Tagsfahrkarten nutzbar.[14]

RVF

Im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) gilt die landesweite Regelung nur für Inhaber einer RegioKarte für Erwachsene und für schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung, also beispielsweise nicht für Kinder und Fahrgäste mit Einzelfahrkarten.[15]

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hat eine eigene Regelung, deswegen sind Fahrten ausschließlich mit dieser von der RVF-Mobilitätsgarantie ausgenommen.[15] Die VAG erstattet bei allen Anschlussverlusten, bei solchen vor 20 Uhr bei einer Wartezeit von mindestens 20 Minuten, Taxikosten bis 10 Euro.[16]

PaderSprinter-Pünktlichkeitsgarantie

Das Busunternehmen PaderSprinter übernimmt im Rahmen seiner „PaderSprinter Pünktlichkeitsgarantie“ die Kosten einer Taxifahrt bis zu 20 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrgast die letzte Fahrt an einem Betriebstag nehmen wollte und diese ausgefallen ist. PaderSprinter gehört zu den Verkehrsunternehmen, die von der Mobilitätsgarantie NRW ausgenommen sind. In allen übrigen Fällen, in denen der Bus mindestens 20 Minuten Verspätung hat, bekommt der Fahrgast ein kostenloses Tagesticket, jedoch keinerlei Erstattungen für alternative Verkehrsmittel. Die Ansprüche müssen innerhalb von acht Tagen eingereicht werden.[17]

RMV-10-Minuten-Garantie

Die 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes gilt bei nach Personenbeförderungsgesetz durchgeführten Fahrten mit Fahrziel in den vollständig südlich des Mains liegenden A-Tarifgebieten außer dem Odenwaldkreis oder in Frankfurt,[18][19][20] wobei die Linien N1, N2, N5, K47, K48 und 827, sowie die die AST-Verkehre in Offenbach und Rüsselsheim, und die städtischen Buslinien in Rüsselsheim ausgenommen sind.[18][20] Bei einer tatsächlichen Verbindungsankunftsverspätung über 10 Minuten wird der volle Fahrpreis – maximal jedoch Preisstufe 4, bei Zeitfahrkarten ein entsprechender Anteil – erstattet.[18][20] Bei einer planmässigen Abfahrtszeit nach 21 Uhr können stattdessen Taxikosten bis 15 Euro erstattet werden.[18][19][20]

VAG-Garantie

Bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG) werden Taxikosten bis zu 10 Euro erstattet, wenn der Fahrgast an einer Endhaltestelle den Anschluss verpasst und die nächste Fahrmöglichkeit laut Fahrplan erst in 20 Minuten besteht. Nach 20 Uhr entfällt diese Zeitbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Verspätung durch die VAG verursacht wurde. Die Ansprüche müssen bereits fünf Tage nach dem Vorfall dem Verkehrsunternehmen gemeldet worden sein.[21]

VRR-Mobilitätsgarantie

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhalten Besitzer eines Bärentickets oder Ticket2000 rund um die Uhr maximal 50 Euro pro Person. Dies ist eine Ergänzung zu der Mobilitätsgarantie NRW, es gelten die gleichen Voraussetzungen, Ausnahmen und Fristen.[22]

VRS-Mobilitätsgarantie

Auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ergänzt die Mobilitätsgarantie NRW: Besitzer eines Aktiv60Tickets bzw. Monats- oder Formel9Tickets im Abo, einem JobTicket oder einem GroßkundenTicket erhalten pro Person tagsüber (5 bis 20 Uhr) maximal 35 Euro, nachts (20 bis 5 Uhr) maximal 60 Euro. Auch hier gelten die gleichen Voraussetzungen, Ausnahmen und Fristen wie bei der Mobilitätsgarantie NRW.[23]

Einzelnachweise

  1. Junghans, Rechtliche Aspekte einer "Mobilitätsgarantie" - Inhalte und Regulierungspraxis, in: Der Verkehrsanwalt (DV), 2/2017, S. 68–73, ISSN 1438-3373
  2. Vergleich BMW Mobilitätsgarantie und BMW Schutzbrief, Seite 6 der PDF-Datei
  3. a b Junghans, a. a. O., S. 72
  4. SZ: 30 Jahre Pannenstatistik
  5. SZ: zur Pannenstatistik ab 2006
  6. WELT: zur Pannenstatistik 2007
  7. Lediglich durch die Wiedervereinigung viel von 1990 bis 1995 die relative Zahl der Neuzulassungen japanischer Neuzulassungen.
  8. Mobilitätsgarantie NRW: Immer mobil mit Garantie. Westfalenbus, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  9. Mobilitätsgarantie. Busse & Bahnen NRW / Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  10. a b Mobilitätsgarantie in Baden-Württemberg. In: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (Hrsg.): 3-Löwen-Takt Aktiv. Frühjahr 2013, 16. April 2013, S. 4, linke Spalte (3-loewen-takt.de [PDF; abgerufen am 11. August 2016]).
  11. a b c dpa/lsw: Mobilitätsgarantie: Taxifahren auf Landeskosten. In: stuttgarter-nachrichten.de. Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, 7. April 2010, abgerufen am 11. August 2016.
  12. a b https://web.archive.org/web/20090827075633/http://www.bvrk.de/archiv/artikel/186/kvv-gibt-mit-mobilitaets-und-sauberkeitsgarantie-seinen-kunden-eigene-serviceversprechen
  13. a b c d https://www.kvv.de/service/sauberkeit-und-puenktlichkeit/sauberkeit-und-puenktlichkeit.html
  14. Neue Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie des KVV ab 1. Mai 2017. Karlsruher Verkehrsverbund, 27. April 2017, abgerufen am 14. September 2017.
  15. a b Mobilitätsgarantie. Regio-Verkehrsverbund Freiburg, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  16. VAG Garantie: Sicher, bequem und vor allem pünktlich. Freiburger Verkehrs AG, abgerufen am 11. August 2016.
  17. Versprochen ist versprochen. Unsere Pünktlichkeitsgarantie. PaderSprinter, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  18. a b c d Regeln der 10-Minuten-Garantie. Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Dezember 2015, abgerufen am 11. August 2016.
  19. a b Herzlich willkommen auf der Informationsseite der 10-Minuten-Garantie! Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Dezember 2015, abgerufen am 11. August 2016.
  20. a b c d Broschüre zur 10-Minuten-Garantie. (PDF; 824 KiB) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, 19. Februar 2016, abgerufen am 11. August 2016.
  21. VAG Garantie. Freiburger Verkehrs AG, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  22. Erstattungsregelungen. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, abgerufen am 12. Oktober 2015.
  23. Mobilitätsgarantie in NRW. Verkehrsverbund Rhein-Sieg, abgerufen am 12. Oktober 2015.