Rennrad
Technische Merkmale
Allgemeine Merkmale

Rennräder sind die leichtesten Fahrräder. Sie werden als Sportgerät zum Fahren auf befestigtem Untergrund benutzt.
Rennräder wiegen zwischen knapp 6 bis 11 kg. Laut UCI-Reglement ist aber bei Wettbewerbsrädern ein Mindestgewicht von 6,8 kg zu beachten. Es gibt viele verschiedene Versionen. Sie haben sehr schmale Felgen und Reifen, einen Rennlenker, der verschiedenste Griffpositionen erlaubt und schmaler ist als sonst übliche Lenkerstangen (lt. UCI-Reglement sind max. 50 cm zulässig, es werden jedoch selten breitere als 44 cm verwendet). Schaltungs- und Bremsgriffe sind, soweit vorhanden, seit einigen Jahren als integrierte Einheiten üblich. Es finden ausschließlich mechanische Felgenbremsen Verwendung.
Rennräder haben keine Gepäckträger (auch keine dafür vorgesehene Aufnahmen an Rahmen und Gabel) und Schutzbleche - wenn überhaupt - nur an Trainingsrädern.
Der Radstand beträgt im Allgemeinen 960 bis 1010 mm bei Rahmenhöhen von 55 bis 64 cm, für Frauen existieren veränderte Rahmengeometrien mit auf den speziellen weiblichen Körperbau abgestimmten Winkeln und Längen. Grundsätzlich wird angestrebt, eine den Körpermaßen des Radsportlers angepasste Rahmengeometrie zu wählen; dies geht im Extremfall bis zur Maßanfertigung eines individuellen Rahmens. Spezielle radsportliche Disziplinen bedingen dabei wieder abgewandelte Rahmengeometrien. So besitzen z. B. Kriterium-, Bahn- und Steherrahmen einen kürzeren Radstand.
Rahmen
Bei normalen Straßenmaschinen hat sich der klassische Diamantrahmen durchgesetzt und ist auch lt. UCI-Reglement vorgeschrieben. Bei Zeitfahrmaschinen und Rekordrädern gibt es zwar etwas mehr Freiheiten, aber auch hier muss, wenn das Rad in einem Wettbewerb eingesetzt wird oder eine Rekordfahrt offiziell anerkannt werden soll, der Rahmen "die Form eines Dreiecks erkennen lassen." Diese unsinnigen Bestimmungen sollen Chancengleichheit herstellen, verhindern aber Innovationen. So wurden von der UCI die Stundenweltrekorde der letzten 30 Jahre aberkannt.
Außerhalb des UCI-Reglements, z. B. im Triathlon-Bereich, werden allerdings auch freie Konstruktionen bis hin zu Monocoques aus Verbundwerkstoffen eingesetzt.
Als Rahmenmaterialien finden Stahl, Aluminium, Karbon und Titan Verwendung, alle diese Materialien haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Mischung von Materialien (Karbon + Titan) sind ebenso gebräuchlich wie die Verwendung von Spezialmaterialien oder Legierungen (Magnesium, V4A).
Rahmenmaterial | Vorteile | Nachteile |
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Stahl |
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Aluminium |
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Karbon |
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Titan |
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Der oft genannte Nachteil des hohen Gewichts von Stahlrahmen ist relativ zu sehen. Dieser Nachteil existiert nur im 'high-end'- Bereich. Amateure und angehende Profis wählen gerne Stahlrahmen, weil die Vorteile das geringe Mehrgewicht aufwiegen. Ein häufig geäußertes Argument ist: 2 mitgeführte Trinkflaschen wiegen auch 1 kg. Die Gewichtsdifferenz des gesamten Fahrrades ist auch nicht das maßgebende Kriterium, wichtiger ist die richtige Bemessung der rotierenden Massen (insbesondere Speichen, Nippel, Felge und Bereifung).
Laufräder
Die früher üblichen 27" Laufräder mit Schlauchreifen bei Rennrädern werden heute teilweise nicht mehr verwendet, 28" Drahtreifen werden auch bei Profis immer beliebter. Die 28" Räder sind kleiner als 27"!
28" Laufräder sind Reifengröße 622 mm, 27" sind Reifengröße 630 mm.
Schlauchreifen sind leichter und bieten einen besseren Fahrkomfort, sind aber pannenanfälliger und bereiten bei langen Bergabfahrten Probleme wegen Erhitzungen der Felge und Ablösung des Reifens (Unfall Beloki bei der Tour de France).
Definitionen
Österreich
Die österreichische Fahrradverordnung definiert das Rennrad so:
§ 4 (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
- Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
- Rennlenker;
- äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
- äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
Deutschland
In Deutschland wird das Rennrad in der Straßenverkehrszulassungsordnung nur im Zusammenhang mit lichttechnischen Anlagen an Fahrräder erwähnt. Er wird dort nicht näher definiert. Bei Rennrädern unter 11 kg Gewicht dürfen für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte anstelle der Lichtmaschine auch eine oder mehrere Batterien mitgeführt zu werden, der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein, die Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein und es darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 Volt mitgeführt werden.
Diese Verordnung wird zunehmend weniger anwendbar, da Dynamobeleuchtung mit Akkuunterstützung nicht in diese Definition passen.