Kreditsachverständiger
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum diese Seite nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Begriffsbildung und Werbung. Vergleiche hierzu Google und Google exklusive des Artikelerstellers. Zudem besteht ein Großteil des Artikels aus Trivialem zu Sachverständigen, was in diesem Zusammenhang wiederum werbewirksam wirkt: „langjährige Tätigkeit im Kreditwesen“, „daher keine Chance“ für Unerfahrene, „absoluter Neutralität“, „stets auf dem neuesten Stand der Entwicklung“. -- Lzs 11:21, 12. Jun 2006 (CEST)
Kreditsachverständiger, bei diesem Titel handelt es sich um keinen gesetzlich geschützten Begriff. Aktuell (Stand: 05/2006) gibt es in Deutschland keinen öffentlich-rechtlich bestellten und vereidigten Kreditsachverständigen, hingegen etwa 20 Freie Kreditsachverständige. Die Tätigkeit als Sachverständiger setzt eine langjährige Arbeit im Bereich des Kreditwesens voraus.
Aufgaben
Zu den Aufgaben eines Kreditsachverständigen gehört insbesondere die Überprüfung von:
- Zahlungsströmen bei Kreditangelegenheiten
- Vorfälligkeitsentschädigungen > siehe auch Hypothekendarlehen
- Die Schadenermittlung in Streitfällen
- Die Angemessenheit der Zinshöhe bei Zinsberechnungen
- Die Erstellung von Kreditgutachten unter Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung
- Die Ermittlung einer Nutzungsentschädigung bei zu hoch festgestellter Zinsberechnung
Begriffsbestimmungen
- Parteigutachten = ein Gutachten welches von einer der streitenden Parteien bestellt wird.
- Gerichtsgutachten = ein Gutachten welches vom Gericht zur Klärung des Sachverhaltes bestellt wird.
Ein Parteigutachten kann - im gerichtlichen Streitfall - durchaus gerichtsrelevant werden.