Guillotine
Die Guillotine (auch Fallbeil) ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Werkzeug zur Vollstreckung der Todesstrafe. Dem Opfer wird dabei durch ein in Führungsschienen schnell herabfallendes Beil (ca. 40 kg) der Kopf vom Rumpf getrennt.
Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine per Dekret der Französischen Nationalversammlung vom 25. September 1791 als einziges Hinrichtungswerkzeug eingeführt. Die Hintergründe sind verschiedener Natur: Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen schmerzfrei gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. (Tatsächlich ist eine Hinrichtung mit der Guillotine wahrscheinliche eine sehr effiziente, aber dennoch nicht wirklich „humane“ Methode – es gibt Berichte, nach denen einige Gesichter abgeschlagener Häupter sehr wohl noch Lebenszeichen wie Augenaufschlag oder Lippenbewegung gezeigt haben sollen!) Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehenkt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht.
Opfer der Guillotine waren u. a. der Französische König Ludwig XVI., Marie Antoinette, Georges Danton, Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre.
Während der napoleonischen Kriege kam die Guillotine unter dem Namen Fallbeil in die besetzten deutsche Gebiete.
Die badische Guillotine
Im Großherzogtum Baden wurden zwischen 1848 und 1932 an 37 Männern und 2 Frauen das Todesurteil vollstreckt. Seit 1856 wurde die Vollstreckung mittels der von der Fa. Mannhard in München (für 1.000 Gulden) hergestellten Guillotine durchgeführt. Der Standort der Guillotine war in Bruchsal, wobei die Messer stets getrennt aufbewahrt wurden. Zum Transport der Guillotine (mit der Eisenbahn) an die verschiedenen Hinrichtungsorte in Baden wurde die Guillotine zerlegt und in Kisten verpackt. Die badische Guillotine gelangte, da seit 1933 Hinrichtungen in Stuttgart durchgeführt wurden, im Februar 1937 nach Berlin zur Strafanstalt Berlin-Plötzensee.
In Deutschland kam sie bis zur Einführung des neuen Grundgesetzes im Jahre 1949 zum Einsatz. Unter anderem wurden Sophie und Hans Scholl mit dem Fallbeil hingerichtet. In Deutschland war neben dem Begriff Fallbeil und Guillotine der Begriff „Fallschwertmaschine“ üblich. Das letzte in (West-)Deutschland auf der Guillotine hingerichtete Opfer war am 11. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer.
Neben der Guillotine wurde in Deutschland bis 1936 auch mit dem Handbeil hingerichtet. So zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee durch den Scharfrichter Carl Gröpler.
Bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt, bis 1939 geschah dies öffentlich (die letzte öffentliche Hinrichtung in Frankreich war 1939 in Versailles), danach in den jeweiligen Gefängnishöfen.
Siehe auch: Schafott