Waldinteressentenschaft
Die Waldinteressentenschaft ist eine Form der Waldbewirtschaftung. Der gemeinsame Waldbesitz eines Dorfes und wurde ursprünglich nach Anzahl der Feuerstellen ("Räuche" = Häuser) vom entsprechenden Grafen den Dorfbewohnern übereignet. So erhielten z.B. 16 Feuerstellen 16 Anteile. Später wurden Anteile durch Erbschaft auch geteilt, sodass Bruchteile von Anteilen entstanden. In manchen Dörfern gibt es jedoch nur ganze Anteile. Die Anzahl liegt meist zwischen 13 und 18 Anteilen. Die Anteilsinhaber werden Waldberechtigte genannt.
Der Waldbesitz darf nur gemeinsam bewirtschaftet werden und ist im Grundbuch verankert. Gebräuchlich ausschliesslich im südlichen Teil des Landkreises Altenkirchen, in nordöstlichen Teilen des Landkreises wird der Wald per Hauberg bewirtschaftet.
Der Ertrag - jährliche Zuwachsrate - liegt bei etwa vier Festmeter Holz pro Hektar Wald, dies entspricht einer langjährigen Durchschnittsrendite von 2,8 Prozent.
Wegen der geringer Preise für Bauholz wird heute meist nur Brennholz geschlagen.
Synonyme
Waldinteressent, Anteilsinhaber, Anteilseigner, Waldberechtigter - Interessentenforst, Waldgenossenschaft, Waldwirtschaftsgenossenschaft, Waldschutzgenossenschaft