Oldtimer
Der Begriff Oldtimer oder auch Autoveteran bezeichnet ein gut erhaltenes und gepflegtes Auto, das älter als 30 Jahre ist. Autoveteranen sind häufig Sammlerstücke. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.
Die normalerweise in der Umgangssprache verwendete liebevoll gemeinte englische Bezeichnung Oldtimer wird von einigen Sammlern als abwertend empfunden. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen, kein Fahrzeug. Oldtimer ist ein Scheinanglizismus.
In Deutschland genießen Besitzer von Autoveteranen für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des KFZ-Kennzeichens. Fahrzeuge die vor 1969 gebaut bzw. Erstzugelassen wurden, sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit.
In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 5.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle fünf Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre). Fahrer von Autoveteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihr Fahrzeug nach Mai 1972 (Einführung des Gurtenobligatoriums) ihre in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr