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Staatsstraße (Begriffsklärung)

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Mit Staatsstraße werden

  • in den Freistaaten Sachsen und Bayern die Landesstraßen benannt
  • in der Schweiz die Straßen bezeichnet, welche dem Staat (d.h. dem Kanton) gehören.
  • in Italien die Straßen des Staates (Strada statale (abgekürzt SS), im Gegensatz zu den Provinzstraßen, den Strade provinciale (SP)) benannt.

Siehe auch: Liste der Staatsstraßen in Bayern