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Zwölfer-Schia

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Die Zwölfer-Schia (arabisch الشيعة الإثنا عشرية, DMG aš-Šīʿa al-Iṯnā ʿAšarīya) ist derjenige Zweig innerhalb der Schia, nach dessen Lehre es insgesamt zwölf Imame gibt. Der erste von ihnen ist ʿAlī ibn Abī Tālib, der letzte Muhammad al-Mahdī, der in der Verborgenheit leben und erst am Ende der Zeiten zurückkehren soll. Die Zwölfer-Schiiten bilden mit 85 % Anteil die überwältigende Mehrheit der Schiiten, weshalb man sie häufig auch nur ganz allgemein als die Schiiten bezeichnet.[1] Der Anteil der Zwölfer-Schiiten an der muslimischen Weltbevölkerung wird auf 6,2 bis 10 Prozent geschätzt. In den Ländern Iran, Aserbaidschan, Irak und Bahrain stellen die Zwölfer-Schiiten die Bevölkerungsmehrheit. Daneben leben bedeutende zwölfer-schiitische Minderheiten im Libanon, in Kuwait, Pakistan, Afghanistan, Saudi-Arabien, Syrien und Indien. Kleinere Minderheiten existieren in weiteren Ländern Afrikas, Europas, Amerika und Asiens.[2]

Die Zwölfer-Schiiten werden auch als Imamiten bezeichnet, allerdings fallen die beiden Begriffe bedeutungsmäßig nicht völlig zusammen, denn im Mittelalter gab es neben der Zwölfer-Schia noch verschiedene andere imamitische Gruppierungen, die die Anzahl der Imame nicht auf zwölf beschränkten.[3] Die Bezeichnung "Zwölfer" (Iṯnā ʿAšarīya) für diejenigen Schiiten, die an die Entrückung und Wiederkehr des zwölften Imams glauben, hat sich erst Ende des 10. Jahrhunderts verbreitet. Die Zwölfer-Schia hat eine eigene Rechtsschule, die nach dem sechsten Imam Dschaʿfar as-Sādiq als dschaʿfaritisch bezeichnet wird.

Der Gedenktag Muharram wird von Zwölferschiiten begangen, wie hier in der iranischen Stadt Qom.

Demographie

Übersicht über die geographische Verteilung der verschiedenen islamischen Richtungen. Die zwölfer-schiitischen Gebiete sind in Orange getönt („JAFARI“).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Gesamtzahl und Anteil der Zwölfer-Schiiten an der Bevölkerung verschiedener Länder[4] sowie ihre wichtigsten Siedlungsgebiete:

Land Gesamtzahl
in Mio.
Anteil in Prozent Wichtigste Siedlungsgebiete
Iran 57 85
Pakistan 22-29 15-20 Karachi, Lahore, Gilgit-Baltistan
Irak 14,5 60 Südprovinzen
Indien 11-17 1,1-1,6 Lucknow, Hyderabad, Kaschmir
Aserbeidschan 6 75
Afghanistan 6 20 Siedlungsgebiete der Hazara
Syrien 1,8 10 Gebiete bei Saiyida Zainab südlich von Damaskus
Libanon 1,7 40 Dschabal Amil, nördliche Bekaa-Ebene
Saudi-Arabien 1,2 5 Provinz asch-Scharqiyya
Türkei 1 0,15 Provinzen Kars, Iğdır[5]
Kuwait 0,7 30 Failaka
Bahrain 0,5 70

Glaubenslehre

Die zwölf Imame und die 14 Unfehlbaren

Kerngedanke der zwölfer-schiitischen Lehre ist der Glaube an die zwölf Imame. Hierzu gehören:

  1. ʿAlī ibn Abī Tālib (gest. 661)
  2. al-Hasan ibn ʿAlī (gest. 670 oder 678)
  3. al-Husain ibn ʿAlī (gest. 680)
  4. ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn (gest. um 713)
  5. Muhammad al-Bāqir (gest. um 733)
  6. Dschaʿfar as-Sādiq (gest. 765), Begründer der dschʿafaritischen Rechtsschule
  7. Mūsā al-Kāzim (gest. 799)
  8. ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā (gest. 818)
  9. Muhammad al-Dschawād (gest. 835)
  10. ʿAlī al-Hādī an-Naqī (gest. 868)
  11. Hasan al-ʿAskarī (gest. 873 od. 874)
  12. Muhammad al-Mahdī[6]

Nach der zwölfer-schiitischen Lehre sind die Imame unfehlbar und jeweils auf göttlichen durch Designation (naṣṣ) ihres Vorgängers festgelegt worden.[7] Der schiitische Gläubige hat die Pflicht zu Walāya und Barā'a, d. h. er soll all diejenigen unterstützen, die den Imamen die Treue halten, und sich umgekehrt von denjenigen lossagen, die sie hassen.[8] Allerdings erlauben die Zwölfer-Schiiten die Verheimlichung des eigenen Glaubens (Taqīya), wenn dessen Bekundung für den Gläubigen eine Gefahr darstellt.[9]

Die Imame gelten nach zwölfer-schiitischer Lehre als Muhaddathūn, d. h. als Menschen, die durch Engel "angesprochen" werden, die ihnen durch Inspiration göttliches Wissen vermitteln.[10] Umgekehrt präsentieren sich bis heute einige zwölfer-schiitische Gelehrte als Gesprächspartner der Imame, die ihnen durch Träume und Visionen Charisma übertragen haben.[11] Visionen und Träume von den Imamen spielen bis heute eine wichtige Rolle in der modernen zwölfer-schiitischen Mystik.[12]

Zusammen mit Mohammed und seiner Tochter Fatima bilden die zwölf Imame die Vierzehn Unfehlbaren, die in vielen Überlieferungen als reine und unschuldige Lichtgestalten dargestellt werden. Die Zwölfer-Schiiten beziehen sich dabei auf die Sure 33:33: „Gott möchte ja die Unreinheit von euch nehmen, ihr ‚Leute des Hauses‘ (Ahl al-Bait), und euch ganz und gar reinigen.“ (Übersetzung Hartmut Bobzin) Mit den Ahl al-bait seien die Vierzehn Unfehlbaren gemeint. Fātima soll kurz nach dem Propheten in tiefer Trauer um ihn verstorben sein. Vor ihrem Tod geriet sie in einen Konflikt mit den Kalifen Abu Bakr und ʿUmar. Dieses Leiden bewegt die Gemüter der Schiiten bis heute. Fātima spielt daher in der zwölferschiitischen Hagiographie eine herausragende Rolle.

Der zwölfte Imam: kleine und große Verborgenheit

Ein zentraler Glaubensinhalt der Zwölfer-Schia ist die Lehre von der Ghaiba, d. h. der Verborgenheit des zwölften Imams Muhammad al-Mahdī. Er ist nach Ansicht der Zwölfer-Schiiten nicht gestorben, sondern wurde bereits als Kind von Gott entrückt und lebt seitdem in der Verborgenheit. Die Zwölfer-Schiiten glauben, dass er dereinst wiederkehren wird, um die Mission des Propheten zu vollenden und ein Reich der Gerechtigkeit auf Erden zu errichten.

Die Entrückung des zwölften Imams erfolgte nach der zwölfer-schiitischen Lehre allerdings schrittweise. Er zog sich im späten 9. Jahrhundert noch als Kind von den Menschen zurück, erhielt aber den Kontakt zu seinen Anhängern in der ersten Zeit über Botschafter (sufarāʾ) aufrecht. Diese übermittelten ihm Fragen und überbrachten heimlich seine Antworten. Insgesamt kennt die zwölferschiitische Lehre vier solcher Botschafter:

  1. Abū ʿAmr ʿUthmān ibn Saʿīd al-ʿAmrī (gest. vor 880)
  2. Abū Dschaʿfar Muhammad ibn ʿUthmān al-ʿAmrī (gest. 916 oder 917)
  3. Abū l-Qāsim al-Husain ibn Rauh an-Naubachtī (gest. Juni 938)
  4. Abū l-Hasan ʿAlī ibn Muhammad as-Simmarī (gest. Mai 941)[13]

Nach dem Tod des vierten Botschafters (941) zog sich der Imam nach der zwölferschiitischen Lehre ganz von den Menschen zurück. Damit endete die Zeit der kleinen Verborgenheit (al-ġaiba al-ṣuġra) und es begann die Zeit der großen Verborgenheit (al-ġaiba al-kubrā), die bis heute andauert. In den Überlieferungen heißt es, dass er einst zurückkehren wird, um die Erde mit Wahrheit und Gerechtigkeit zu erfüllen. Dabei werde er die Armee des Zorns (ǧaiš al-ġaḍab) anführen, um seinen Befehl zu verwirklichen, aber auch, um Frieden und Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die Zwölfer-Schia verharrt somit in messianischer bzw. mahdianischer Erwartung auf ihren Erlöser.

Der zwölfte Imam hat bei den Zwölfer-Schiiten eine große Anzahl von Beinamen, darunter al-Qā'im („der Sich Erhebende“) und Sāhib az-zamān („Gebieter der Zeit“). Er ist im Glauben der Zwölfer-Schiiten auch das einzig legitime Oberhaupt der Muslime. In der heutigen Verfassung des Staats Iran ist er deshalb auch eigentliches Staatsoberhaupt. Der Klerus herrscht nach dieser Auffassung nur in Stellvertretung des zwölften Imans (Wilayat-e Faqih) bis zu dessen Wiederkehr aus der Verborgenheit.

Religiöse Grundlagentexte

Wie bei den Sunniten, gelten bei den Zwölfer-Schiiten der Koran und die Hadithe als die wichtigsten religiösen Grundlagentexte. Hinsichtlich des Korans nimmt zwar die Mehrheit der Zwölfer-Schiiten heute an, dass der Text korrekt und vollständig ist, doch gibt es schiitische Hadithe, die davon berichten, dass der Korantext an einzelnen Stellen von den Gegnern der Schia verfälscht wurde. So soll zum Beispiel in Sure 3:33: "Gott hat Adam und Noah und die Sippe Abrahams und die Sippe ʿImrāns vor den Menschen in aller Welt auserwählt" ursprünglich hinter "die Sippe ʿImrāns" die Phrase "und die Sippe Mohammeds" gestanden haben.[14] Eine kleine Minderheit von Zwölfer-Schiiten hat versucht zu zeigen, dass sogar ganze Suren aus dem Koran gestrichen wurden, ohne sich jedoch mit dieser Auffassung durchsetzen zu können.[15] Zu den bedeutenden zwölfer-schiitischen Korankommentaren gehören die Werke Maǧmaʿ al-bayān von at-Tabrisī (gest. 1154) und al-Mīzān von Allameh Tabatabai (gest. 1981).

Da die Imame nach der zwölfer-schiitischen Lehre als unfehlbar gelten, haben Nachrichten (aḫbār) über Aussprüche und Handlungen von ihnen den gleichen Stellenwert wie Hadithe. Berichte über den Propheten Mohammed werden gewöhnlich nur dann als authentisch akzeptiert, wenn sie von einem der Imame überliefert sind. Die meisten anderen Prophetengefährten werden dagegen als unzuverlässig betrachtet, weil sie das Kalifat von Abū Bakr, ʿUmar ibn al-Chattāb und ʿUthmān ibn ʿAffān unterstützt haben.[16]

Insgesamt gibt es vier Hadith-Sammlungen, die bei den Zwölfer-Schiiten kanonischen Rang haben. Sie sind von drei Autoren zusammengestellt worden, die als die "drei Muhammads" bezeichnet werden:

  1. al-Kāfī fī ʿilm ad-dīn („Das Genügende in der Religionswissenschaft“) von Muhammad al-Kulainī (gest. 940)
  2. Man lā yaḥḍuruhu al-faqīh ("Wer keinen Rechtsgelehrten in der Nähe hat", d. h. der kann sich aus dem Buch Belehrung holen) von Muhammad Ibn Bābawaih (gest. 991)
  3. Tahḏīb al-aḥkām von Muhammad at-Tūsī (gest. 1067)
  4. al-Istibṣār fī mā ḫtulifa min al-aḫbār von demselben Autor.[17]

Neben diesen vier Büchern gibt es noch einige andere Werke, die bei den Zwölfer-Schiiten sehr hohes Ansehen genießen, wie zum Beispiel Wasā'il asch-Schīʿa von al-Hurr al-ʿĀmilī (gest. 1693) sowie das Kitāb Sulaim ibn Qais, das als das älteste Werk der Schia überhaupt gilt. Hierbei muss beachtet werden, dass die Traditionssammlungen der Zwölfer-Schia eine große Reihe von Überlieferungen, Meinungen und Konzeptionen anderer schiitischer Sekten enthalten, die zum größten Teil gar nicht mehr existieren.[18]

Rechtliche und rituelle Besonderheiten

Besonderheiten in der Normenlehre

Wie die anderen Schiiten fügen die Zwölfer-Schiiten beim Adhān und der Iqāma zwei Mal die zusätzliche Formel Ḥaiya ʿala ḫayri l-ʿamal ("Eilt zur besten Handlung"). Im Unterschied zu den Sunniten auch Zaiditen erlauben sie bei der rituellen Waschung nicht das bloße Überstreichen der Schuhe, sondern bestehen darauf, dass diese gewaschen werden. Eine Besonderheit der Zwölferschiiten bei den Reinheitsbestimmungen besteht außerdem darin, dass sie im Gegensatz zu den meisten anderen islamischen Gruppen den Austritt von Präejakulat (maḏy) nicht als ein Ereignis betrachten, das die rituelle Reinheit zerstört. Diese Sichtweise wird unter anderem mit einem Hadith begründet, wonach ʿAlī ibn Abī Tālib, der „ein Mann war, der sehr viel Präejakulat ausstieß“ (kāna raǧulan maḏḏāʾan), deswegen beim Propheten nachfragen ließ und jener darauf zur Antwort gab, dass dies nichts ausmache (laisa bi-š-šaiʾ).[19]

Zusätzlich zur Zakāt wird bei den Zwölfer-Schiiten auch der sogenannte Chums ("Fünft") eingezogen, eine Steuer in Höhe von 20 Prozent auf allen Erwerb und Gewinn. Allerdings werden alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Unterstützung der eigenen Familie, einschließlich Erziehung, Eheschließung usw. bei der Berechnung abgezogen. Grundlage für die Chums-Institution ist die koranische Aussage in Sure Sure 8:41: "Wenn ihr irgendwelche Beute macht, gehört der fünfte Teil davon Gott und dem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist.". Nach der herrschenden Lehre ist dieser Vers so zu interpretieren, dass der Chums zu gleichen Teilen auf die sechs genannten Empfangsgruppen aufgeteilt werden muss. Dabei bilden der Anteil Gottes, der des Propheten und der der "Verwandten" - also drei Sechstel des Chums - zusammengenommen den sogenannten "Anteil des Imams" (sahm-i imām), während die anderen drei Sechstel für die Waisen, Bedürftigen und Reisenden aus der Nachkommenschaft des Propheten ausgegeben werden sollen und deswegen "Anteil der Sayyids" (sahm-i sādāt) genannt werden.[20] Über die Verwendung des "Anteils des Imams" in der Zeit nach dessen Entrückung gibt es unter den zwölfer-schiitischen Gelehrten unterschiedliche Auffassungen (siehe unten).

Hinsichtlich des Familienrechts ist eine bekannte Besonderheit der Zwölfer-Schia, dass sie die zeitlich befristete Mutʿa-Ehe für zulässig hält.[21] Bei den Hadd-Strafen gibt es die Besonderheit, dass nach der schiitischen Lehre bei der Amputation (qaṭʿ) der rechten Hand nicht die ganze Hand abgetrennt wird, sondern nur die vier Finger. Entsprechend werden bei der Kreuzamputation auch nur vier Finger und der Vorderfuß abgetrennt.[22] Eine Besonderheit der zwölferschiitischen Rechtstheorie ist, dass sie den qiyās ablehnt, dafür aber den Vernunftbeweis (dalīl al-ʿaql) zulässt.

Zwölfer-schiitische Feste

Muharram-Trauerfeier in einer Husainīya in Daressalam, Tansania

Einer der wichtigsten zwölfer-schiitischen Gedenktage ist ʿĀschūrā', der zehnte Tag des Monats Muharram. An ihm gedenken die Schiiten mit bestimmten Trauerritualen des Todes Husains in der Schlacht von Kerbela. Teilweise kommt es dabei zu blutigen Selbstkasteiungen und zu Auseinandersetzungen mit sunnitischen Gruppen. In den Passionsfeiern, die schon am Anfang des Monats beginnen, geißeln sich viele schiitische Gläubige und klagen über die unterlassene Hilfe, die Husain ibn Ali das Leben kostete. Die Passionsfeiern bilden den wichtigsten Teil des schiitischen Festkalenders. Charakteristisch ist hierbei der Gedanke des Büßertums. Muharram-Feiern werden häufig in speziellen Versammlungshäusern abgehalten, die Husainīya genannt werden.[23]

Ein weiteres für die Zwölfer-Schiiten wichtiges Fest ist das Ghadīr-Fest am achtzehnten Dhū l-Hiddscha. Dieses Fest erinnert an die Einsetzung von ʿAlī ibn Abī Tālib als Nachfolger von Mohammed am Ghadīr Chumm.

Heilige Stätten

Das Mausoleum von Imam Hussein in Kerbela, eine der Heiligen Stätten der Zwölferschiiten

Die Zwölfer-Schiiten haben auch mehrere Heiligtümer, die sie neben der Kaaba in Mekka als Wallfahrtsorte aufsuchen. Die meisten von ihnen stehen zu den von zwölf Imamen in Beziehung:

In Iran werden auch Wallfahrten zu den Gräbern von Imamzades unternommen. Bei den Imamzades handelt es sich um Kinder und Nachkommen von einem der Imame. Der bekannteste und wichtigste Imamzade-Schrein ist der Schrein der Fatima Masuma in Ghom.

Die sozial-religiöse Organisationsstruktur

Untergruppen

Innerhalb der Zwölfer-Schia gibt es bis heute zwei Untergruppen, die Usūlīs („Prinzipialisten“) und die Achbārīs („Traditionarier“), wobei erstere die überwältigende Mehrheit stellen. Die Usūlīs sind nach den Usūl al-fiqh, den (rationalen) „Prinzipien der Rechtsfindung“, benannt, weil diese bei ihnen eine zentrale Rolle spielen. Nach der Lehre der Usūlīs ist das Tor des Idschtihād stets geöffnet. Nach der Entrückung des zwölften Imams obliegt es jedem schiitischen Gläubigen, einem lebenden Mudschtahid zu folgen, der die Scharia interpretiert und als Mardschaʿ at-taqlīd ("Instanz der Bevollmächtigung") fungiert. Die Mudschtahid treten insofern als Repräsentanten des Verborgenen Imams auf.[24] Der unausgebildete Laie, der die Prinzipien der Rechtsfindung (uṣūl al-fiqh) nicht an einem Seminar (hauzah) studiert hat, ist damit auf einen Kleriker angewiesen, denen er folgen musste (taqlīd).

Nach der Lehre der Usūlīs gelten die schiitischen Rechtsgelehrten nach der Entrückung des zwölften Imams als dessen kollektive Stellvertreter und haben insofern auch Anspruch auf den sogenannten "Anteil des Imams" (sahm-i imām), den sie regelmäßig bei ihren Anhängern einsammeln.[25] Durch diese Steuer verfügen sie über eine relativ große finanzielle Unabhängigkeit. Sie nutzen diese Einnahmen, um ihren Einfluss über die schiitische Gemeinschaft auszuweiten, indem sie religiöse Einrichtungen wie Moscheen und Schulen unterhalten und eigene Bevollmächtigte zu den verschiedenen schiitischen Gemeinschaften, die bei ihnen ihre Positionen vertreten.[26] Allerdings kann es auch zu Interessenkonflikten zwischen den Gelehrten und ihren Anhängern kommen. Da diese von den religiösen Geldern ihrer Anhänger abhängig sind, sind sie nicht völlig frei in ihren Entscheidungen.

Die Achbārīs beharren im Gegensatz zu den Usūlīs auf den schriftlichen Grundlagen (naql) der Religion und gestehen der Vernunft (ʿaql) keine Beweiskraft zu. aḫbār ist die Mehrzahl von ḫabar und wird synonym für den ḥadīṯ, also die Überlieferung gebraucht. Heute bilden die Achbaris allerdings nur noch eine kleine Minderheit innerhalb der Zwölfer-Schia. Sie spielen nur noch in Bahrain eine größere Rolle. Auch im Gebiet von Basra im Süd-Irak, in Indien (Hyderabad) und andernorts sind sie noch anzutreffen.

Eine mystische Unterströmung innerhalb der Zwölfer-Schia ist der von Ahmad al-Ahsā'ī (gest. 1826) begründete Schaichismus. Innerhalb dieser Strömung hat sich im 19. Jahrhundert der Babismus herausgebildet, eine Vorform der Bahai-Religion. Eine zwölfer-schiitische Organisation, die sich explizit gegen das Bahaitum richtet, ist die in den frühen 1950er Jahren gegründete Hodschatieh.

Die verschiedenen Autoritätsstufen des Klerus

Der zwölfer-schiitische Klerus kennt nach der herrschenden Usūlī-Lehre folgende Stufen:

  1. Mardschaʿ taqlīd mutlaq (Absolute Instanz der Nachahmung)
  2. Großajatollah
  3. Ajatollah
  4. Hodschatoleslam (Autorität des Islam)
  5. Einfache Geistliche, Studenten

Der Aufstieg zu einem Großajatollah ist für einen schiitischen Geistlichen ein langer und beschwerlicher Weg. Als Student durchläuft man drei Stufen. Die muqaddima-Stufe (4-5 Jahre; Arabisch lernen, islamisches Recht), die sath-Stufe (5 Jahre; islam. Rechtswissenschaft (Fiqh), Philosophie) und die kharij-Stufe (ca. 8 Jahre). Erst wenn ein Lehrmeister den Reifestatus erteilt, wird man zur Autorität des Islam. Weitere Jahrzehnte vergehen mit dem Studium der Rechtswissenschaften auf dem Weg zum Großajatollah. Die Geistlichen sind die Rechtsprecher der Schiiten, wobei der Spruch eines Großajatollah nur von einem Mardscha nichtig gemacht werden kann. Jeder Gläubige sucht sich einen Großajatollah als „Quelle der Nachahmung“ und lebt dessen Rechtsauslegung. Diese Wahl ist allerdings nicht bindend. Missfällt der Spruch eines Ajatollah, so ist es legitim, sich einen anderen zu suchen. Stirbt eine „Quelle der Nachahmung“, so werden all ihre Rechtssprüche unwirksam. Die Gläubigen entrichten einen Teil ihres Geldes an ihren Ajatollah, womit u. a. die Lehre bezahlt wird. Die Macht eines Geistlichen misst sich an der Anzahl der Gläubigen, die ihm folgen. Die Besetzung der höchsten Würde unterhalb des Propheten und der Imame, des Postens eines Mardschaʿ taqlīd kommt nur vor, wenn alle Großajatollah einen aus ihrer Mitte einstimmig als höher in Frömmigkeit und Weisheit ansehen. Zuletzt besetzte Großajatollah Borudscherdi († 1962) dieses Amt.

Die Mardschaʿīya

Die heutigen Schiiten richten sich nach einem religiösen Würdenträger, einem sogenannten „Mardscha“ (marǧaʿ, Plural: marāǧiʿ). Die Bezeichnung leitet sich aus der arabischen Verbwurzel r-ǧ-ʿ ab, was wörtlich „zurückkehren“ bedeutet. Ein Mardscha ist eine religiöse Autorität, die von ihren Anhängern in religiösen Fragen um Rat gebeten wird. Das Verhältnis zwischen dem Mardscha und seinem Anhänger wird dabei auch als „Nachahmung(taqlīd) bezeichnet, wobei der Mardscha die Rolle des „Nachgeahmten“ (muqallad) und der Anhänger die Rolle des „Nachahmenden“ (muqallid) innehaben.

In der Regel findet der Kontakt über ein Büro oder einen lokalen Repräsentanten (wakīl) des Mardschas statt – in selteneren Fällen durch eine persönliche Audienz beim Mardscha selbst. Die Frage wird von dem Anhänger entweder telefonisch oder schriftlich übermittelt, wobei das Internet (E-Mail) eine zunehmend größere Rolle spielt.

In der Hierarchie des schiitischen Klerus nehmen diese religiösen Autoritäten meist den Titel eines Großajatollahs (āyatullāh al-ʿuẓmā) oder einer Eminenz (samāḥa) ein.

Die Ausbildung der Mardschas beginnt bereits im Kindesalter. Viele Mardschas stammen selbst aus Gelehrtenfamilien oder führen ihre Abstammung auf den Propheten zurück (sayyid). In der Regel wird es in der späteren Biographie eines Mardschas hervorgehoben, wenn er einen solchen traditionellen Hintergrund hat, wie es auch hervorgehoben wird, wenn ein Mardscha aus besonders einfachen Verhältnissen stammt, aus denen er sich hochgearbeitet hat. Der stetige Fleiß ist ein Topos, der in allen Mardscha-Biographien auftaucht: Einem Mardscha wird von Kind auf der Nimbus eines Klassenbesten zugeschrieben.

Nach einem Unterricht bei einem bekannten Gelehrten und dem allgemeinen Schulabschluss schließt sich ein langjähriges Studium an einer traditionellen schiitischen Religionshochschule (Hauwza) an, meist im iranischen Ghom oder im irakischen Nadschaf. Den Abschluss einer Ausbildung bildet ein Zertifikat (īǧāzah), das einem Studenten nach Ansicht des lehrenden Dozenten selbstständige Rechtsurteilen (iǧtihād) erlaubt. Ein Gelehrter, der höher hinauswill, sucht sich dann den nächsten Dozenten, um nacheinander Reputation zu sammeln.

Die Mardschaʿīya steht in der Tradition der uṣūlīs, da der iǧtihād und ihr Kleriker-Status ihre hohe Stellung begründen. So betonen sämtliche Mardschas die Rolle, die die Vernunft (ʿaql) in ihrer Urteilsfindung spielt. Die heutigen Mardschas sind – verglichen mit den Religionsgelehrten anderer Konfessionen – relativ betagt. Einige Mardschas sind bereits bei ihrer Berufung über 80 Jahre alt. Die Laufbahn endet dann meist durch den Tod, der bei vielen bekannten Mardschas erst in hohem Alter, oft von über 100 Jahren eintrat. Ursprünglich sollte es nur einen Mardscha geben, den Meistwissenden (aʿlam), der sich in der heutigen Zeit nicht ermitteln lässt. Die Zahl der Mardschas liegt heute bei ca. 40-60 Personen, die von ihren Anhängern um Rat gefragt werden.

Geschichte

Die Imamatskrise und die Anfänge der zwölfer-schiitischen Lehre

Historische Aufnahme des Mausoleums von al-Hasan al-ʿAskarī in Samarra. Der Tod von al-ʿAskarī im Jahre 874 bildete den Initialpunkt für die Entwicklung der zwölfer-schiitischen Lehre.

Die zwölfer-schiitische Lehre hat sich Ende des 9. Jahrhunderts in imamitischen Kreisen entwickelt. Die neue Lehre stellte eine Antwort auf die allgemeine Verunsicherung (ḥaira) dar, die bei den Imamiten eingetreten war, nachdem der elfte Imam Hasan al-ʿAskarī 874 im jungen Alter von 29 Jahren gestorben war, ohne Kinder zu hinterlassen. In dieser Zeit entstand eine Vielzahl von unterschiedlichen Lehrmeinungen über die Nachfolge im Imamat. Asch-Schahrastānī zählt insgesamt elf verschiedene Gruppen auf, die dazu eigene Lehrmeinungen hatten. Einige prominente imamitische Schiiten konvertierten in dieser Zeit auch zur Ismāʿīlīya.[27] Es war ʿUthmān ibn Saʿīd al-ʿAmrī, einer der engsten Anhänger Hasans, der in dieser Zeit mit der Behauptung auftrat, dass al-Hasan al-ʿAskarī doch einen Sohn hinterlassen und als Nachfolger eingesetzt habe, man diesen jedoch versteckt habe, um zu verhindern, dass die Regierung ihn gefangennimmt und tötet. Dschaʿfar, der Bruder al-Hasan al-ʿAskarīs, der selbst Anspruch auf das Imamat erhob, betrachtete diese Behauptung als eine Erfindung, die darauf abzielte, ihn vom Erbe auszuschließen, und strengte einen Prozess gegen Hudaith, al-Hasans Mutter, an, um sich sein Erbteil zu erstreiten. Der Prozess dauerte sieben Jahre und ergab am Ende, dass Hudaiths Behauptung, dass al-Hasans Sklavin schwanger gewesen sei, haltlos war, er also keinen Sohn hinterlassen hatte. Zwar erhielt Dschaʿfar einen Teil von al-Hasans Erbe, doch konnte er seinen Anspruch auf das Imamat nicht durchsetzen, weil ihn seine Zusammenarbeit mit den abbasidischen staatlichen Autoritäten bei den Imamiten diskreditiert hatte.[28]

In der Zwischenzeit konnte ʿUthmān ibn Saʿīd al-ʿAmrī einen Großteil der Agenten des verstorbenen Imams sowie der imamitischen Elite auf seine Seite bringen und sie von der Existenz eines verborgenen Sohns von al-Hasan al-ʿAskarī überzeugen.[29] Nach ʿUthmāns Tod, der wahrscheinlich 893 stattfand, übernahm sein Sohn Abū Dschaʿfar Muhammad die Position an der Spitze des klandestinen Agentennetzwerks und nutzte es zur Einsammlung von Almosenzahlungen bei den schiitischen Gläubigen. Er trat selbst mit der Behauptung auf, den Imam als Erwachsenen gesehen zu haben, weigerte sich aber, den wahren Namen des Imams zu enthüllen. Diese Geheimhaltung begründete er mit der notwendigen Vorsicht vor den staatlichen Autoritäten.[30] Abū Dschaʿfar Muhammad stand mit seiner Lehre in Konkurrenz zu anderen schiitischen Gruppen, insbesondere zu den nusairischen Ghulāt, die den Imamen göttliche Eigenschaften zusprachen und die Unterstützung der Wesirsfamilie der Banū l-Furāt genossen.[31] Anders als die Imamiten Abū Dschaʿfars hatten die Ghulāt auch keine Bedenken, dem zwölften Imam einen Namen zu geben; sie nannten ihn Muhammad. Im Jahre 914/15 trat sogar ein Mann am Kalifenhof in Bagdad auf, der von sich behauptete, der zurückgekehrte Muhammad ibn al-Hasan zu sein. Der Mann, der aus dem Umfeld der Banū l-Furāt stammte, wurde aber schnell als Schwindler entlarvt und in den Kerker geworfen.[32]

Nach dem Tod Abū Dschaʿfars im Jahre 917 ging die Führung des imamitischen Agentennetzwerks an Ibn Rauh an-Naubachtī (gest. 938) über. Er entwickelte die Lehre von dem Botschafteramt (sifāra), d. h. er trat mit dem Anspruch auf, „Botschafter“ (safīr) des Imams zu sein und als dieser die Verbindung zwischen ihm und der Gemeinde seiner Anhänger herstellen zu können. Auch die beiden ʿAmrīs, die vor ihm das imamitische Agentennetzwerk geleitet hatten, erklärte er posthum zu solchen „Botschaftern“, um auf diese Weise eine Kontinuität des Amtes seit der Verborgenheit des Imams nachweisen zu können. Nach dem Sturz seines Gönners und Protektors, des Wesirs Ibn al-Furāt (924), wurde Ibn Rauh an-Naubachtī für fünf Jahre eingekerkert.[33] Während seiner Haft versuchte sein Vertrauter Muhammad ibn ʿAlī asch-Schalmaghānī die Leitung der imamitischen Gemeinde an sich zu reißen. Er trat mit eigenwilligen extrem-schiitischen Lehren hervor und wurde von seinen Anhängern als göttliche Inkarnation verehrt. Als Ibn Rauh an-Naubachtī davon erfuhr, exkommunizierte er ihn aus der Gemeinschaft. Es wird auch vermutet, dass die Hinrichtung von asch-Schalmaghānī im Jahre 934 auf seine Initiative hin erfolgte.[34]

Noch zu Lebzeiten des dritten Botschafters Ibn Rauh an-Naubachtī stellte der aus einem Dorf zwischen Rey und Qom stammende Gelehrte al-Kulainī (gest. 940) seine Traditionssammlung al-Kāfī fī ʿilm ad-dīn zusammen. So wie sunnitische Gelehrte im 9. Jahrhundert die zahllosen umlaufenden Prophetenworte gesammelt und nach Sachgebieten gegliedert hatten, sind in ihr die Nachrichten (aḫbār) über die Imame zusammengestellt.[35] Die Sammlung enthält auch einiges extrem-schiitisches Material, was zeigt, dass die zwölfer-schiitische Lehre sich zu dieser Zeit noch nicht völlig von derartigen Tendenzen gelöst hatte.[36] Ein anderer Angehöriger der Naubachtī-Familie, Abū Sahl an-Naubacht (gest. 924), verfasste in dieser Zeit die Abhandlung Kitāb at-Tanbīh, in der er die Lehre von der Verborgenheit des zwölften Imams gegen andere imamitische Lehren verteidigte, wie zum Beispiel diejenigen der Wāqifiten, die an die Verborgenheit und Rückkehr des achten Imams Mūsā al-Kāzim glaubten.[37]

Während der Zeit des dritten Botschafters Ibn Rauh an-Naubachtī gaben die Imamiten die Zurückhaltung gegenüber einer Namensnennung beim zwölften Imam auf.[38] Dies ist unter anderem durch die Aussage eines nicht-schiitischen Zeitgenossen, Abū l-Hasan al-Aschʿarī (gest. 935), bestätigt. Er schreibt in seinem Werk Maqālāt al-islāmīyīn, dass die breite Mehrheit der Schiiten (ǧumhūr aš-Šīʿa) zu seiner Zeit Muhammad, den Sohn al-Hasan al-ʿAskarīs, als den erwarteten verborgenen Imam betrachtete und von ihm behauptete, "dass er hervortreten und die Welt mit Gerechtigkeit erfüllen werde, nachdem sie mit Ungerechtigkeit und Tyrannei erfüllt war."[39]

Zeit der Buyiden: Ausarbeitung der Lehre und Verdrängung anderer imamitischer Gruppen

In den 930er Jahren eroberten die Buyiden, eine aus Dailam stammende Militärfamilie, große Gebiete Westirans. 946 besetzten sie Bagdad und übernahmen die militärische und administrative Gewalt im Abbasidenreich. Die Buyiden waren zwar zaiditische Schiiten, doch nahmen sie auch die Zwölfer-Schiiten unter ihren besonderen Schutz. Anti-schiitische Rädelsführer wurden in dieser Zeit in die Verbannung geschickt. Außerdem wurde den Zwölferschiiten in den 960er Jahren zum ersten Mal erlaubt, die eigenen Feste (das Aschura-Fest und das Ghadīr-Fest) öffentlich zu begehen. Desgleichen bemühten sich die Buyiden um den Schutz und die Ausstattung der Gräber der schiitischen Imame in Nadschaf, Kerbela und im Norden von Bagdad.[40]

Die Zeit der Buyiden stellt die eigentlich formative Periode der Zwölfer-Schia dar. In dieser Zeit erfolgte die wirkliche Ausarbeitung der zwölfer-schiitischen Lehre. Die Konzeption des „Botschafteramtes“ (sifāra) wurde aufgegeben und die Lehre von der „großen Verborgenheit“ (al-ġayba al-kubrā) entwickelt. Auch drei der vier kanonischen Bücher der Zwölfer-Schia, Man lā yaḥḍuruhu al-faqīh von Ibn Bābawaih (gest. 991) sowie al-Istibṣār fī mā ḫtulifa min al-aḫbār und Tahḏīb al-aḥkām von Abū Dschaʿfar at-Tūsī (gest. 1067) wurden in dieser Zeit zusammengestellt. Asch-Schaich al-Mufīd (gest. 1022), ein Schüler von Ibn Bābawaih, verfasste ein Buch mit dem Titel Kitāb uṣūl al-fiqh und begründete damit die zwölfer-schiitische Rechtstheorie.

In der Zeit von asch-Schaich al-Mufīd scheint die Zwölfer-Schia bereits alle anderen imamitischen Gruppierungen verdrängt zu haben. Sein Schüler asch-Scharīf al-Murtadā zitiert ihn mit einer Aussage, die auf das Jahr 373 der Hidschra (= 983 n. Chr.) datiert wird, derzufolge zu dieser Zeit bereits alle anderen imamitischen Gruppen verschwunden waren und nur noch die "Zwölfer-Imāmīya" (al-Imāmīya al-iṯnāʿašarīya) übrig geblieben war. Diese lehre das Imamat des Sohnes von al-Hasan al-ʿAskarī, der den gleichen Namen wie der Gottesgesandte führe, und behaupte, dass er am Leben sei und bis zu dem Tag, an dem er mit dem Schwert hervortreten werde, weiterlebe. Die Zwölfer-Imāmīya sei numerisch die größte schiitische Gruppe und stelle auch die Mehrheit der schiitischen ʿUlamā', Kalām-Gelehrten, Theoretiker, Frommen, Fiqh- und Hadith-Gelehrten, Literaten und Dichter. Die Zwölfer seien nun das "Gesicht" (waǧh) der Imāmīya geworden und die Anführer ihrer Gemeinschaft.[41]

Zeit der Seldschuken und Ilchane

Im Staat der Seldschuken wurden die Zwölfer-Schiiten zunächst verfolgt, ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurden sie jedoch in den Staat integriert. Schiitische Beamte und Höflinge traten von nun an als Gönner und Mäzene der zwölferschiitischen Minderheit auf, sie unterstützten nicht nur Sayyid-Familien und förderten zwölfer-schiitische Gelehrte, sondern bedachten auch die Schreine der Imame mit reichen Stiftungen.[42] Ein besonders eifriger Förderer der schiitischen Pilgerstätten war der schiitische Finanzminister Madschd al-Mulk al-Balasānī (st. 1099). Er ließ unter anderem auf dem Baqīʿ-Friedhof in Medina eine Kuppel über den Gräbern der vier Imame al-Hasan, ʿAlī Zain al-ʿĀbidīn, Muhammad al-Bāqir und Dschaʿfar as-Sādiq errichten.

Eine wichtige Quelle für die Zwölfer-Schia unter der Herrschaft der Seldschuken ist das zwischen 1160 und 1170 abgefasste Kitāb an-Naqḍ von dem Schiiten ʿAbd al-Dschalīl al-Qazwīnī. Das Werk ist eine Antwort auf auf den polemischen Traktat mit dem Titel Baʿḍ faḍʾiḥ ar-Rawāfiḍ ("Einige Schändlichkeiten der Rāfiditen"), in dem der Autor, ein gerade zum sunnitischen Islam abgefallener Glaubensbruder, die Schiiten in besonders negativem Licht darstellte.[43] Al-Qazwīnīs Buch ist nicht nur eine Verteidigung der zwölfer-schiitischen Lehre, sondern enthält auch reiche Informationen über das zeitgenössische religiöse Leben der Schiiten in der nordwestiranischen Provinz Dschibāl. So beschreibt der Autor, dass es in Rey, wo er selbst lehrte, und in Qom jeweils neun schiitische Schulen gab, in Kaschan vier und in Āveh und Varamin jeweils zwei.[44]

Im frühen 14. Jahrhundert begründete al-ʿAllāma al-Hillī (1250–1325) die Theorie des Idschtihād. Diese Theorie ermöglichte es den Gelehrten, aus ihrer Vernunft Entscheidungen zu treffen, auch wenn der Koran und die Überlieferung zu einer Frage schweigen. Bereits al-Hillī band die Qualifikation (Idschāza) für den Idschtihād an eine Gelehrtenausbildung, die den Gelehrten zum Mudschtahid qualifizieren sollte.

Zeit der Safawiden

Die Safawiden führten 1501 die Zwölfer-Schia als „Staatsreligion“ im mehrheitlich sunnitischen Iran ein. Über die Zeit gewann die Schia eine kontinuierlich wachsende Beteiligung an der politischen Herrschaft. Während der Zeit der Safawiden bildete sich mit den Achbārīs eine Opposition zu den Usūlīs. Die Achbārī-Gelehrten versuchten, aus den vier kanonischen Hadith-Sammlungen eine einzige Sammlung zu machen. Diese Periode begann mit (Muḥsin) Muḥammad b. Maḥmūd al-Kāšānī „Faid“ al-Aḫbārī († 1091/1680) und seinem Werk al-Wafī. In gleicher Weise verfuhr Muḥammad Ḥurr al-ʿĀmilī († 1104/1692-93), der in seinem Wasā'il asch-Schīʿa noch über die vier kanonischen Sammlungen hinausging. Zum Höhepunkt kam diese Periode mit Muḥammad Bāqir al-Maǧlisī (1024–1100/1616–1689), dessen 110-bändiges Monumentalwerk Biḥār al-Anwār alle schiitischen Traditionen enthalten will. Daneben gibt es noch ähnlich umfangreiche Enzyklopädien, die jedoch niemals erschienen sind. So verfasste ʿAbdullah b. Nūrillah Baḥrānī, ein Zeitgenosse von Maǧlisī, der nicht den gleichen Einfluss bei Hofe hatte, al-Awalim, eine umfangreiche Sammlung, die ebenfalls 100 Bände umfasst. Parallel wurden in dieser Periode die ersten Bücher verfasst (ca. ab 1621), die sich kritisch mit den Überlieferungsketten (isnād) und den Überlieferern (riǧāl) auseinandersetzen (dirāyat al-ḥadīṯ).

Die Achbārīs konnten während der Safawidenzeit einige Jahre auch in der irakischen Schiitenhochburg Kerbela die Oberhand gewinnen. Sie favorisierten die Überlieferungstradition und kritisierten die Usūlis für ihren Idschtihād, weil sie ungeklärte Fragen dem Imam der Zeit überlassen wollten, der als einziger die richtigen Antworten geben könne. Darüber hinaus verbreiteten sie Überlieferungen, die die Koranfälschung betreffen.[45] Als Muhsin Fānī, der Autor des Dābistān-i Maḏāhib, 1643 in Lahore mit drei zwölfer-schiitischen Gelehrten zusammentraf, sagten ihm diese, dass ʿUthmān ibn ʿAffān bei der Herstellung der offiziellen Koranausgabe manche Suren über die Vorzüge von ʿAlī ibn Abī Tālib und ausgelassen habe. Als Beweis brachten sie ihm einen Text, der mit "Zwei-Lichter-Sure" (Sūrat an-Nūrain) überschrieben ist, 42 Verse umfasst und ʿAlī und seine Familie lobend erwähnt. Der Text ist auch selbst im Dābistān-i Maḏāhib wiedergegeben.[46] Theodor Nöldeke, der sich ausführlich mit der "Zwei-Lichter-Sure" befasst hat, hat sie als eine "schiitische Fälschung" eingeordnet.[47] Zwar haben verschiedene schiitische Gelehrte zu zeigen versucht, dass es sich bei dem Bericht im Dābistān-i Maḏāhib um eine "anti-schiitische Verleumdung" handelt,[48] doch hat Rainer Brunner nachgewiesen, dass die "Zwei-Lichter-Sure" auch von anderen zwölfer-schiitischen Gelehrten des 17. Jahrhunderts als Beleg für eine Verfälschung des Korans durch ʿUthmān angeführt wurde. Sie verwiesen noch auf eine andere von ʿUthmān angeblich unterschlagene Sure, die Sūrat al-Wilāya, die mit sieben Versen allerdings erheblich kürzer ausfiel.[49]

Zeit der Kadscharen

Konnten sich die Safawiden noch – mehr oder weniger glaubhaft – selbst als Angehörige des Prophetenhauses inszenieren, um das Erwachen der Schia für sich und ihre politische Autorität zu nutzen, war es den (turkmenischen) Kadscharen nun auf Grund ihrer Herkunft nicht mehr möglich, sich als Prophetenangehörige zu stilisieren, weshalb ihr Einfluss schwand. Gleichzeitig wuchs der Einfluss der Gelehrten, die von den Herrschern als Berater zu Hofe und als Richter eingesetzt wurden. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Marǧaʿīyah. Die bekanntesten Vorbilder für spätere Gelehrte waren Scheich Murtaḍā al-Anṣārī und Mirzā Muḥammad Ḥasan Širāzī (* 1815; † 1895), die beide in ihrer Zeit als unumstrittene religiöse Autoritäten akzeptiert worden waren. Der Erstere war vor allem ein ideologisches Vorbild, da sich auch die heutigen Mardschas noch an der Gliederung seiner Fatwa-Sammlungen orientieren. Letzterer wurde vor allem durch seine „Tabak-Fatwa“ bekannt, mit der er erfolgreich das Tabakmonopol der britischen Kolonialherren im Iran zu Fall brachte.

Die Islamische Revolution

Mit der iranischen Revolution im Iran im Jahre 1979, als eine Gruppe von Klerikern selbst(!) die politische Herrschaft übernahm, erlebte die Klerikalisierung der politischen Herrschaft vorerst ihr Ende. Seit der islamischen Revolution im Iran im Jahre 1979 beansprucht der sog. Expertenrat (maǧlis-e-chubara), ein staatliches Gremium, die Hoheit über die Berufung von Mardschas. Da es sich um ein rein iranisches Gremium handelt, dessen Hauptaufgabe in der Wahl (und Verteidigung) des iranischen Revolutionsführers besteht, ist ihre Rolle dabei nicht unumstritten. Jedoch mischen sich viele traditionellen Mardschas nicht in politischen Angelegenheiten ein, was ihnen in der zunehmend unruhigen Region immer schwieriger fällt. Sowohl die Islamische Revolution im Iran als auch die US-Invasion im mehrheitlich schiitischen Irak veranlassten viele unpolitische Mardschas, ihre Position neu zu definieren.

Siehe zur Islamischen Revolution im Jahre 1979 den entsprechenden Artikel.
Siehe zur Regierungsform Wilāyat al-faqīh die beiden Artikel Oberster Rechtsgelehrter und Politisches System Irans.

Zwölfer-Schia in Deutschland

In Deutschland leben ungefähr 225.500 Zwölfer-Schiiten.[50] Die meisten der in Deutschland lebenden Zwölferschiiten stammen ursprünglich aus dem Iran, Irak, Libanon, Afghanistan, Pakistan, Indien, Aserbaidschan.

Die Zwölfer-Schiiten sind in Deutschland in dem Dachverband der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) organisiert, der im Jahre 2009 in Hamburg gegründet wurde und dem über 150 schiitische Moscheegemeinden angehören. Der erste Vorsitzende dieses Vereins war Ajatollah Sayyid Hosseini Ghaemmaghami. Aktueller Vorsitzender ist Hodschatoleslam Mahmood Khalilzadeh.[51] Die IGS ist seit 2014 Teilnehmer an der Deutschen Islamkonferenz. Größtes und bekanntestes Mitglied der IGS ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mit der Imam-Ali-Moschee, das auch das Zentrum der Zwölferschiiten in Deutschland ist.

Die Schia-Bibliothek des Orientalischen Seminars der Universität zu Köln, die Anfang der 1960er Jahre von Abdoldjavad Falaturi (1926–1996) gegründet wurde, beherbergt eine der wichtigsten Sammlungen zwölfer-schiitischer Literatur in Europa.[52]

Literatur

Quellen

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Belege

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  3. Fığlalı: "İsnâaşeriyye" in Türkiye Diyanet Vakfı İslâm ansiklopedisi. 2001, Bd. XXIII, S. 143a.
  4. Quelle ist, wenn nicht anders angegeben, Halm: Die Schiiten. 2005, S. 123.
  5. Fığlalı: "İsnâaşeriyye" in Türkiye Diyanet Vakfı İslâm ansiklopedisi. 2001, Bd. XXIII, S. 146c.
  6. Halm: Die Schia. 1988, S. 37.
  7. Nasr: "Ithnā ʿAshariyya" in Encyclopaedia of Islam Bd. IV, S. 278b.
  8. Sachedina: Art. "Ithnā ʿAsharīyah". 2009, Bd. III, S. 217b.
  9. Nasr: "Ithnā ʿAshariyya" in Encyclopaedia of Islam Bd. IV, S. 278a.
  10. Kohlberg: "The Term muḥaddath in Twelver Shīʿism" 1979.
  11. Brunner: "Le charisme des songeurs." 2009, S. 109.
  12. Vgl. Amir-Moezzi: "Visions d’imams en mystique duodécimaine moderne". 2003.
  13. Etan Kohlberg: "Safīr. 1. In Shīʿism" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. VIII, S. 811b-812b.
  14. Momen: An Introduction to Shiʿi Islam. 1985, S. 172.
  15. Rainer Brunner: "Die Schia und die Koranfälschung" Ergon, Würzburg, 2001.
  16. Momen: An Introduction to Shiʿi Islam. 1985, S. 173f.
  17. Momen: An Introduction to Shiʿi Islam. 1985, S. 174.
  18. Falaturi: "Die Zwölfer-Schia aus der Sicht eines Schiiten." 1968, S. 68.
  19. Vgl. al-ʿAllāma al-Hillī: Muntahā al-maṭlab fī taḥqīq al-maḏhab. Band 1. Maǧmaʿ al-Buḥūṯ al-Islāmīya, Mašhad 1412q (= 1992), S. 190 f. (al-maqṣad aṯ-ṯānī fī l-wuḍūʾ).
  20. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 136.
  21. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 176.
  22. Vgl. Rudolph Peters: Crime and Punishment in Islamic Law. Theory and Practice from the Sixteenth to the Twenty-first Century. Cambridge: Cambridge University Press 2005, S. 36.
  23. Sachedina: Art. "Ithnā ʿAsharīyah". 2009, Bd. III, S. 217.
  24. Nasr: "Ithnā ʿAshariyya" in Encyclopaedia of Islam Bd. IV, S. 278a.
  25. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 136.
  26. Sachedina: Art. "Ithnā ʿAsharīyah". 2009, Bd. III, S. 217.
  27. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 307.
  28. Hossein Modarressi: Crisis and Consolidation in the formative period of Shiʿite Islam. Abū Jaʿfar ibn Qiba al-Rāzī and his contribution to Imāmite Shīʿite thought. Darwin Press, Princeton, New Jersey, 1993. S. 77–79.
  29. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 309.
  30. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 310f.
  31. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 312f.
  32. Klemm: Die vier sufarāʾ des Zwölften Imām. 1983, S. 141f.
  33. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 44.
  34. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 317f.
  35. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 50f.
  36. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 321f.
  37. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 311f.
  38. Abdulsater: "Dynamics of absence". 2011, S. 324.
  39. Abu-l-Ḥasan ʿAlī Ibn-Ismāʾīl al-Ašʿarī: Kitāb Maqālāt al-islāmīyīn wa-ḫtilāf al-muṣallīn. Ed. Hellmut Ritter. Istanbul: Maṭbaʿat ad-daula 1929–1933. S. 17f. Digitalisat
  40. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 56–59.
  41. aš-Šarīf al-Murtaḍā: al-Fuṣūl al-muḫtāra min al-ʿUyūn wa-l-maḥāsin. Al-Muʾtamar al-ʿālamī li-alfīyat aš-Šaiḫ al-Mufīd, 1413h. S. 321.
  42. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 73–79.
  43. Falaturi: "Die Zwölfer-Schia aus der Sicht eines Schiiten." 1968, S. 75.
  44. Vgl. Halm: Die Schia. 1988, S. 74, 77.
  45. Rainer Brunner: Die Schia und die Koranfälschung. 2001, S. 12–39.
  46. Fānī: Dābistān-i Maḏāhib. 1904, S. 272f.
  47. Vgl. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns. 2. Die Sammlung des Qorāns. Leipzig 1919. S. 100–112. Digitalisat
  48. Vgl. auch Falaturi: "Die Zwölfer-Schia aus der Sicht eines Schiiten." 1968, S. 94f.
  49. Rainer Brunner: Die Schia und die Koranfälschung. 2001, S. 16f.
  50. Mitgliederzahlen: Islam, in: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. (Abkürzung: REMID), abgerufen am 30. Januar 2016
  51. igs-deutschland.org
  52. Amir-Moezzi/Schmidtke: "Twelver-Shi'ite Resources in Europe". 1997, S. 78f.