Diskussion:Vatikanstaat
Exterritorialiät vs Exklave
Ich glaube nicht, dass man die außerhalb des Vatikans liegenden Besitzungen des Heiligen Stuhls (wie zB Castel Gandolfo) als integralen Bestandteil des Vatikanstaates sehen kann. Sie besitzen zwar exterritorialen Status, aber den haben Botschaften in ihrem Gastland auch. Bsp: Der Camposanto Teutonico, grenzt unmittelbar an die Vatikanstadt und wird vom Vatikan verwaltet, hat auch exterritorialen Status, gilt aber als italienisches Territorium und wird auch nicht auf der in Wikipedia verwendeten Karte als vatikanisch abgebildet. Gugganij 10:41, 11. Mär 2004 (CET)
Hallo,
du hast schon Recht. Jedoch ist Castel Condolfo, der Latern,... keine exterritorialen Gebiete sondern EXKLAVEN. Und Exklaven zählen zum Staatsgebiet (Beispiel: Cabina, liegt außerhalb von Angola und ist trotzdem dessen Staatsgebiet!
benutzer: Thommess Thommess@saarland.org
- Hallo! Alle angeführten Areale außerhalb der vatikanischen Mauern sind KEINE Exklaven, sondern eben Gebiete mit exterritorialen Status, vergleichbar mit Botschaften. Sie sind deshalb auch kein integraler Teil des Staates der Vatikanstadt. Der Artikel 13 und 14 des 1. Teils der Lateranverträge von 1929 (dieser Teil begründet den Vatikanstaat als Völkerrechtssubjekt) bezeichnet genau um welche Areale es sich handelt (Patriarchalbasiliken, Castel Gandolfo etc.), Artikel 15 bezeichnet diese dann ausdrücklich als Bestandteil italienischen Territoriums (in englischer Übersetzung):
- Article 15: The property indicated in Article 13 hereof and in paragraphs (1) and (2) of Article 14, as well as the Palaces of the Dataria, of the Cancelleria, of the Sacred Congregation of Propaganda Fide in the Piazza di Spagna of the S. Offizio with its annexes, and those of the Convertendi (now the Congregation of the Eastern Church) in Piazza Scossacavelli, the Vicariato, and all other edifices in which the Holy See shall subsequently desire to establish other offices and departments although such edifices form part of the territory belonging to the Italian State, shall enjoy the immunity granted by International Law to the headquarters of the diplomatic agents of foreign States. Similar immunity shall also apply with regard to any other churches (even if situated outside Rome) during such time as, without such churches being open to the public, the Supreme Pontiff shall take part in religious ceremonies celebrated therein.
- lg Gugganij 22:09, 12. Mär 2004 (CET)
- Wenn keiner etwas dagegen hat, werde ich in einer Woche den Teil über das vatikanische Territorium, der Bezug auf Castel Gandolfo u.ä. nimmt, im Sinne meines obigen Beitrages ändern. Gugganij 19:02, 19. Mär 2004 (CET)
Ich habe was dagegen! Deine Behauptungen sind schlichtweg falsch! Denn wie ich schon oben gesagt habe sind die Exklaven Staatsgebiet! Thommess
- Ich habe nichts dagegen. Und könntest Du Deine Einwände vielleicht etwas substantiierter begründen, insbesondere mal auf das Zitat aus dem Lateranvertrag eingehen? Ich finde das recht eindeutig. Wenn das IYO später nochmal anders geregelt wurde, solltest Du Belege anführen. -- JensMueller 11:40, 20. Mär 2004 (CET)
- Ich bezweifle überhaupt nicht, dass Exklaven grundsätzlich zum Staatsgebiet zu rechnen sind (mit Cabinda hast du schon recht); was ich bestreite ist, dass die Besitzungen in diesem Fall Exklaven sind.
- Meine Argumentation basiert auf dem wichtigsten Dokument der vatikanischen "Staatswerdung" (eben dem Lateranvertrag), wo eben eindeutig drinsteht, das Castel Gandolfo etc. italienisches Territorium ist. Außerdem zitiere ich das dtv-Lexikon (Band 19), Ausgabe 1990: Freies Eigentum des Hl. Stuhles sind außerhalb des Vatikan auf ital. Staatsgebiet die exterritorialen Kirchen San Giovanni in Laterano, [...], sowie der päpstliche Sommerpalast Castel Gandolfo. Exterritorialität genießen ferner andere Kirchen außerhalb Roms während der Answesenheit des Papstes in Gottesdiensten. Außerdem müsste deine Behauptung konsequenterweise bedeuten (siehe Lateranvertrag und Lexikoneintrag), dass auch die Kirchen außerhalb Roms während der Anwesenheit des Papstes vatikanisches Staatsgebiet sind - ein Staat mit einem variablen Staatsgebiet? Soweit mir bekannt ist, ist an den völkerrechtlichen Grundlagen des Vatikans in der Zwischenzeit nichts geändert worden. Lg Gugganij 21:23, 20. Mär 2004 (CET)
Ich habe folgende Texte aus dem Artikel gelöscht:
(...) zusätzlich noch Exklaven, die größer sind als der Vatikan selber (Bsp: Castel Condolfo und das Sendezentrum von Radio Vatikan) sowie (...) und einige Exklaven in der Stadt Rom (z.B. der Lateran); außerhalb Roms gehört Castel Gandolfo in den Albaner Bergen, die Sommerresidenz des Papstes, zum Gebiet des Vatikanstaats.
- Gründe: siehe obige Diskussion
außerdem habe ich diesen Text entfernt: Damit ist er der einzige Staat der Welt, der mehr Einwohner pro Quadratkilometer als Einwohner hat.
- Grund: da der Vatikan kleiner ist als 1km2, ist diese Aussage quasi eine mathematische Gewissheit; ich würde nicht sagen, dass das eine besonders erwähnenswertes Spezifikum der Vatikanstadt ist, sondern gewissermaßen eine "automatische" Konsequenz seiner "Kleinheit".
Lg Gugganij 22:24, 26. Mär 2004 (CET)
Einwohner/Staatsangehörige
464 Einwohner oder 464 Staatsangehörige? -- JensMueller 19:13, 11. Mär 2004 (CET)
- Das ist eine gute Frage. --zeno 19:51, 11. Mär 2004 (CET)
- ich denke Einwohner, die meisten sind ja alle von Außerhalb und halten sich ja nur im Vatikan auf! benutzer: Thommess Thommess@saarland.org
- Wieviele sind in der Schweizer Garde?
Neue Wappenvariante in der Ländertabelle
Also um ehrlich zu sein, mir hat ja die alte Wappenvariante besser gefallen. Die neue ist irgendwie so bullig und groß. Kann das irgendwer vielleicht ein bisschen kompakter machen? Außerdem ist die Flagge im Gegensatz zur alten Variante unscharf, findet ihr nicht lg Gugganij 21:30, 28. Apr 2004 (CEST)
Sendeanlage von Radio Vaticano
Habe folgende Wortfolge hierher verschoben: Die Sendeanlage von Radio Vatican di Galleria bei Santa Maria ist eine Exklave des Vatikans. Grund: Das Staatsgebiet des Vatikans umfasst ausschließlich das Gebiet, das von den vatikanischen Mauern umgeben ist (inkl. Petersplatz, exkl. Camposanto Teutonico, größter Teil der Audienzhalle Pauls VI. und das Gebäude, welches die Kongregation für Glaubenslehre beherbergt). Alles was außerhalb dieser Mauern ist (z.B. Castelgandolfo etc.) ist "nur" exterritoriales Gelände (vergleichbar mit Botschaften). siehe auch obige Diskussion bzgl. Exterritorialität vs. Exklave. Gugganij 15:59, 1. Jul 2004 (CEST)
Auslandsvertretungen
"Den größten Ausgabenposten bilden jedoch die Gehälter für die Angestellten sowie deren Renten und die Finanzierung von Auslandvertretungen." -- weiter oben steht, der Vatikan würde keine Auslandsvertretungen unterhalten. Und Vatikanstaat und Heiliger Stuhl sind ja nicht identisch ... -- JensMueller 18:22, 7. Jul 2004 (CEST)