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Konzil (römisch-katholische Kirche)

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Diese Seite behandelt Konzile und Synoden innerhalb der römisch-katholischen Kirche. Für den Gebrauch in andern Konfessionen siehe Konzil und Synode


Konzil (lateinisch) beziehungsweise Synode (griechisch) bezeichnet bei der Katholischen Kirche eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. Je nach Art der Einberufung und Zusammensetzung der Teilnehmer kann man verschieden Hierarchieebenen unterscheiden.

gesamtkirchliche Konzile

Die Katholische Kirche erkennt die Beschlüsse der Ökumenischen Konzile an.

Die Autorität der katholischen Konzile im zweiten Jahrtausend, die auch als ökumenische Konzile bezeichnet werden, wird nur noch von der Katholischen Kirche anerkannt. Die drei letzten Konzilien waren das Tridentinum 1545-1562, Vaticanum I (1869/70) und Vaticanum II (Zweites Vatikanisches Konzil 1962-1965).

Im Katholizismus sind die ökumenischen Konzile dem römischen Papst untergeordnet. Ihre Beschlüsse erhalten nur insoweit Gültigkeit, wie sie vom Papst bestätigt werden. Den Vorsitz im Konzil führt der Papst oder seine Legaten; ihre Einberufung, Verlegung oder Auflösung steht nur dem Papst zu. Diese Auffassung hatte sich historisch gegenüber dem Konziliarismus durchgesetzt.

Diözesansynode

Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine Synode, welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern abhält.

Provinzialsynode

Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält.

Nationalsynode

Nationalsynode oder allgemeine Synode (synodus universalis oder nationalis) eine solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen.

Kontinentalsynoden

Kontinentalsynoden sind Versammlungen der Bischöfe eines gesamten Kontinents.

Katholische Synoden

Siehe auch: Konzil, Ökumenisches Konzil, Liste ökumenischer Konzile, Liste von Konzilen und Synoden, Konziliarismus, Synode (Evangelische Kirchen)