Flugverbotszone
Eine Flugverbotszone (engl. NFZ für no-flight zone) ist ein Luftraum, in dem sämtliche Flugbewegungen sowohl von Starr-n, Drehflüglern, Ballonen und Luftschiffen verboten sind. Diese Flugverbotszonen werden normalerweise aus militärischen Gründen erklärt. Ein anderer Grund für Flugverbotszonen können Großveranstaltungen sein. Bekannt geworden sind die Flugverbotszonen, die nach dem Zweiten Golfkrieg 1991 über dem Irak erklärt wurden (Operation Northern Watch für den Nordirak und Operation Southern Watch über dem Südirak.) sowie die während des Bosnienkrieges (Operation Deny Flight).
Nach den Terroranschlägen vom 11. September wurden auch um einige Wolkenkratzer, über Innenstädten und im Umkreis von Kernkraftwerken Flugverbotszonen ausgewiesen. Hierbei kann auch der Fall eintreten, dass nur das Überfliegen in bestimmten Höhe verboten ist. Der Sinn dieser Zonen ist jedoch mehr als zweifelhaft, da selbst Segelflugzeuge diese Zonen (1,8 km Durchmesser, 600m Höhe ü. G.) innerhalb weniger Sekunden komplett durchfliegen können. Dies ist ein Zeitraum, in dem keinerlei Abwehrmaßnahmen möglich sind, weshalb die Einrichtung dieser Flugverbotszonen von europäischen Luftsportlern als rein populistische Maßnahme angesehen wird.
Des Weiteren sind militärische Übungsgebiete wie die Nellis Range oder anderweitig militärisch genutzte Gebiete (zum Beispiel Area 51) von Flugverbotszonen umgeben.
Flugverbotszonen gibt es in Deutschland nicht, die Verwendung des Luftraumes wird lediglich durch eine ED-R, in Österreich LO-R (R für "restricted", E für Westeuropa, L für Südeuropa), eingeschränkt, was zwar praktisch auf ein Flugverbot hinausläuft, meistens aber nur für die Sichtflieger der Allgemeinen Luftfahrt gilt.
Illegale Einflüge in einen gesperrten, eingeschränkten oder kontrollierten Luftraum werden
- von der Luftverteidigung festgestellt und in gravierenden Fällen durch die Luftwaffe abgefangen (sofern dies möglich ist) bzw.
- von der Flugsicherung durch die Radarkontrolle festgestellt und strafrechtlich verfolgt.