Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2007
Vorlage:Vandalismussperre -->ältere, erledigte Diskussionen von 2003 bis 19. August 2005 siehe unter Diskussion:Todesstrafe/Archiv
Türkei
Die Todesstrafe in der Türkei wurde schon 2004 abgeschafft, nicht 2006...
http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/tuerkei.php
Österreich
Man sollte "Engelbert Dollfuß (ÖVP)" berichtigen in (Christlichsoziale bzw VF (Vaterländische Front) die ÖVP ist eine Nachkriegspartei
im übrigen: seit wann trägt eine Geschichtsepoche das Mäntelchen einer Religion? Mittelalter (evtl zusatz "in Europa") reicht.
Polen
Man sollte durchaus mal erwähnen, dass der neue polnische Präsident, Lech Kaczynski, die Todesstrafe wiedereinführen will, ob die Chancen dafür nun gut sind oder nicht.
Guatemala
Guatemala hat die Todesstrafe 2005 abgeschafft nachdem Papst Johannes Paul II gestorben ist!
Gibts da einen Zusammenhang ?
Blutrache
Unter "Geschichte - Antike": "[Blutrache führte] zur Ausrottung ganzer Ethnien." Die Ausrottung ganzer Volksgruppen scheint mir eine sehr unwahrscheinliche Übertreibung zu sein. Oder gibt es dafür tatsächlich Belege? -- Naramzu 15:22, 24. Aug 2005 (CEST)
- Unter "Ethnie" sind hier nicht unbedingt große Völker zu verstehen, eher Stämme aus mehreren Sippen. Mir selber sind keine direkten Belege bekannt, aber ich habe wiederholt gelesen, dass das Institut des Ius talionis eben genau auf dieses Problem - endlose Blutfehden zwischen Sippen, die zu deren Aussterben führten - reagierte.
- Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob nicht auch der Völkermord Tutsi- Hutu mit unter diesem Aspekt gesehen werden könnte. Dass da archaische Rachemotive im Spiel waren, ist doch unübersehbar. Jesusfreund 17:44, 26. Aug 2005 (CEST)
- Hm, wie wärs denn mit einer Änderung der Formulierung zu "...Ausrottung ganzer Sippen und Stammesverbände.", nur um Missverständissen vorzubeugen. Beim Begriff Ethnien haben die meisten Leser wohl eher Assoziationen zu modernen Ereignissen, wie eben Völkermord/ethnische Säuberungen. Und die haben mit der Geschichte der Todesstrafe selbst ja nicht wirklich was zu tun. Naramzu 12:24, 27. Aug 2005 (CEST)
Todesstrafe in Armenien
Unter der Rubrik Staaten ohne Todesstrafe taucht auch Armenien auf, obwohl dieser Staat meines Wissens nach die Todesstrafe nur im normalen Strafrecht abgeschafft hat. Auch auf der Karte ist Armenien nur als hellblau markiert, also nur eine Teilabschaffung. Vielleicht kann jemand entweder die Karte oder den Text berichtigen, je nachdem was richtig ist?
- Nachdem was ich auf die Schnelle herausfinden konnte (z.B. hier) ist die Todesstrafe seit 2003 abgeschafft. Stefan64 23:17, 28. Aug 2005 (CEST)
- Nachdem Armenien bereits in die Liste der Länder, die die Todestrafe ganz abgeschaft haben, eingetragen war, habe ich nun auch die entsprechenden Länderzahlen korrigiert. Die Einstufung Armeniens und die Zahlen decken sich im Übrigen auch mit der im Artikel angegeben Quelle von AI. Angepasst werden müsste allerdings noch die Karte, wozu ich derzeit nicht in der Lage bin.-- 149.225.22.21 22:31, 10. Sep 2005 (CEST)
Welche Strafen gelten in Singapur für Minderjährige, die 600 Gramm Haschisch besitzen? 84.61.21.55 12:42, 2. Okt 2005 (CEST)
Kann man denn nicht die Todesstrafe abschaffen in den ganzen Welt? Besondres in China wo die meisten Menschen hingerichtet wird?
Grafik
- die Graphik oben links ist nicht richtig, da in ihr abzulesen ist, dass die USA Minderjährige nicht hinrichtet, im Extraartikel "Todesstrafe in den USA" wird dem aber widersprochen. Im Allgemeinen ist aber bekannt, dass die USA auch zu Tatzeit Minderjährige hinrichtet.
- In [Roper v Simmons] hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten klargestellt, dass die Hinrichtung Minderjähriger gegen das Verfassungsverbot der "grausamen und ungewöhnlichen Bestrafung" verstößt. Damit ist die Todesstrafe nicht mehr anwendbar für Straftäter, die zur Zeit der Straftat jünger als 18 Jahre waren. Diese Entwicklung sollte auch hier korrekt dargestellt werden. Sebmol 14:41, 11. Okt 2005 (CEST)
- Meines wissens wurde die Todesstrafe für Jugendliche im Iran vor kurzem abgeschafft
Verfassungsrechtliche Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland
Dieser Bereich bedarf aus meiner Sicht dringend der Ueberarbeitung, denn die verfassungsrechtliche Diskussion in der BRD um Art. 102 GG ist unter dem Aspekt der neuen EU-Verfassung (ob nun angenommen oder nicht) mittlerweile obsolet geworden. Die neue EU-Verfassung bestimmt in Abschnitt II Art 62 Abs. 1 das Recht auf Leben ("Jeder Mensch hat das Recht auf Leben") und in Abs. 2 das unbedingte Verbot der Todesstrafe ("Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden"). Die EU hat die Todesstrafe schon seit laengerem geaechtet und bei ihren Mitgliedsstaaten auf eine vollstaendige Abschaffung gedrungen, die Abschaffung der Todesstrafe ist Voraussetzung fuer den Beitritt eines Staates zur EU. Eine diesbezuegliche Auseinandersetzung gab es ja auch schon mit dem Anwartstaat Tuerkei. Des weiteren versucht die EU auch immer wieder, im Sinne der Abschaffung des Todesstrafe auf Drittlaender einzuwirken.
- Die Todesstrafe ist aber im Krieg oder im Ausnahmezustand (das wäre wohl in der BRD der Verteidigungs- oder Spannungsfall) EU-rechtlich zulässig.
- lt. Art. 102 GG: ist die Todesstrafe abgeschafft. Und der Artikel hat auch im V-Fall Gültigkeit - grundsätzlich. ABER anderslautende Bestimmungen werden in Fachkreisen aber durchaus diskutiert. Das Szenario:
- »Eine militärische Streife wird unvermittelt auf offener Straße von einer Zivilperson erschossen. Der Täter erschien als unauffälliger Passant, war nicht erkennbar als Mitglied irgendeiner Organisation und hatte bis zur Tat die Waffe in der Tasche verborgen. Ehe seine Gefährlichkeit erkannt werden konnte, hatte er die tödlichen Schüsse abgegeben. Der Täter macht keinen Fluchtversuch, wirft die Waffe weg und hebt die Hände; er wartet seine Gefangennahme durch eine nachfolgende Militärstreife ab. Bei der Festnahme darf er nicht getötet werden, denn er ist nicht mehr bewaffnet und hat sich "ergeben". Der Täter hat ein Gerichtsverfahren zu erwarten, dessen Urteil jedenfalls nicht die Todesstrafe aussprechen kann, denn diese ist gem. Art. 102 GG "abgeschafft".
- Der Täter wird hoffen, daß "seine" Bürgerkriegs- oder Kriegspartei letztlich "gewinnt", oder daß eines Tages zumindest ein Amnestiegesetz erlassen wird. Vielleicht auch war er zu seinem Handeln gar nicht nur durch das fehlende Risiko einer Todesstrafe motiviert worden, sondern dadurch, daß seine eigene "Partei" ihm die Todesstrafe zuerkannt hätte, wenn er "feige" nicht geschossen hätte. Der Täter hätte dann von der eigenen "Partei" eine schwerere Bestrafung zu erwarten als von dem "Feindes."«
- Das Fazit: »..., dann bedürfte die Einführung der Todesstrafe für den Kriegsfall und den Fall des Bürgerkrieges einmal der Aufhebung des Art. 102 des Grundgesetzes und zum anderen lediglich der Strafandrohung durch einfaches Gesetz.«
- Zitate aus: Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 2 1978, von Prof. Dr. Karl Doehring [u.a. Kommentator des GG], Heidelberg
- Das sich unter dem Schock des (Bürger-) Krieges entsprechende Mehrheiten finden werden, halte ich für recht wahrscheinlich. Ob solche Änderungen bereits "in der Schublade" liegen - darüber kann nur spekuliert werden. --Peter
- http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/menschenrechte/mr_inhalte_ziele/mrb6/teil_a/3/3_1_html
- http://www.sylvia-yvonne-kaufmann.de/irrtuemer/200506031400.html
-- EvaK 17:54, 25. Okt 2005 (CEST)
- Die Diskussion darzustellen ist aber sinnvoll, auch wenn sie nichts an der Vertrags- und Rechtslage ändert.
- Im Artikel steht unter "Europa":
- Die Europäische Union (EU) hat diese vollständige Abschaffung zu ihrem Wertekanon erhoben und zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Sie hat damit die Diskussion und Situation in möglichen Beitrittsländern beeinflusst. So hat seit 2004 auch die Türkei die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft.
Damit ist Dein Punkt m.E. genügend abgedeckt. Jesusfreund 19:19, 25. Okt 2005 (CEST)
Todesstrafe in Hessen?
Ich hab mal gehört das es die Todesstrafe in Hessen noch gibt. Dies soll in ihren einen Gesetzstext noch zu finden sein. Leider weis ich nix nähres. --LaWa 04:26, 20. Nov 2005 (CET)
- Der Artikel im Teil zur Bundesrepublik Deutschland gibt darüber recht exakt Auskunft. Jesusfreund 06:01, 20. Nov 2005 (CET)
- Muss man eigentlich Angst haben nach Hessen zu fahren, wenn in der Verfassung steht, dass man zum Tode Veurteilt werden kann, oder Handelt es sich einfach nur um "Bürokratenmüll"? Dann ist auch die Grafik falsch! Außerdem möchte ich gern wissen, ob die hessische Bevölkerung weiß, dass ihr Land die Todestrafe im Jahr 2006 immer noch nicht abgeschaft hat. --80.145.223.115 19:20, 10. Jan 2006 (CET)
- Bundesrecht bricht Landesrecht! Da in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe abgeschafft ist, gilt das auch für alle Länder. Eine Beseitigung des Artikels ist daher unnötig.--Vierie 21:47, 11. Jan 2006 (CET)
- Ja, die Strafe exisiterit noch, wurde 1700-sonstwann eingeführt, und danach einfach nicht mehr ausser Kraft gesetzt. Jedoch bricht natürlich Bundesrecht das Landesrecht. Das Gesetzt ist also einfach Bürokratenmüll.
- Fundstelle: Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung (http://www.landtag.hessen.de/Dokumente/Plenarsitzungen/hessische-verfassung.pdf), der durch das Grundgesetz aufgehoben wurde.
In der hessischen Vefassung gibt es die Todesstrafe noch...
- Echt? Woher gewusst? Aus dem Artikel? Jesusfreund 13:40, 22. Apr 2006 (CEST)
Letzte Hinrichtung in der Bundesrepublik in Rheinland-Pfalz?
Ich bin selbst im Strafvollzug tätig, und weiß, dass "altgediente" Vollzugsbeamte in Aachen gerne mal erzählten, der letzte bundesrepublikanische Henker sei aus Aachen gekommen, und habe zur letzten Hinrichtung in Rheinland-Pfalz das Fallbeil aus Aachen mitgenommen. Daran erinnerte ich mich, als vor ein paar Jahren mal in der ARD die Geschichte einer Kindermörderin erzählt wurde. Dort hieß es, sie sei die letzte gewesen, die in der Bundesrepublik hingerichtet worden sei, von einem Henker, der dazu eigens auch Aachen anreisen musste. Ihr Gnadengesuch sei von niemand anderem als dem späteren Bundeskanzler Helmut Kohl abgelehnt worden. Das vor allem ist mir deutlich im Gedächtnis geblieben. Wer weiß denn da was?
- Folgende Links könnten weiterhelfen:
- bzgl. der Kindsmörderin: [1]
- bzgl. letzte Hinrichtung in Deutschland: [2]
- --Gunter Krebs Δ 10:26, 29. Nov 2005 (CET)
- Die Todesstrafe ist in Deutschland mit dem Grundgesetz 1949 abgeschafft worden. Damals war Helmut Kohl nicht einmal volljährig. Entweder trügt das Gedächtnis oder die ARD-Sendung. Ich halte ersteres für wahrscheinlicher ;-) --Rat 21:11, 29. Nov 2005 (CET)
- Ist wohl eine Verwechlung von Fakten. Kohl hatte die Mörderin 1969 von Lebenslänglich auf 30 Jahre Haft begnadigt --Gunter Krebs Δ 23:29, 29. Nov 2005 (CET)
Übrigens der letzte Henker in Deutschland war(POV) Johann Reichhart--LaWa 04:04, 2. Dez 2005 (CET)
- Kann schlecht sein, wenn in der DDR das letzte Todesurteil 1981 vollstreckt wurde und Johann Reichhart 1972 starb, vgl. Diskussion:Johann_Reichhart --Rat 09:59, 2. Dez 2005 (CET)
- Ist schon richtig, aber der Titel spricht nicht von der DDR.--LaWa 03:24, 3. Dez 2005 (CET)
Russland - letzte Hinrichtung 1996
Russland steht unter den Ländern, die man mit "seit mindestens 10 Jahren keine Vollstreckung" gekennzeichnet hat. Meines Wisses war aber die letzte Hinrichtung 1996, also noch keine 10 Jahre her. Allerdings weiß ich nicht, wie ich das einarbeiten soll...--Vierie 13:45, 26. Nov 2005 (CET)
- Wenn du es belegen kannst. Jesusfreund 14:57, 26. Nov 2005 (CET)
- Langt das? http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/russland.php
- Die höchstwahrscheinlich letzte „legale“ Hinrichtung wurde am 14. Oktober 1996 in Rostow vollzogen. Der studierte Philologe Andrej Tschikatilo wurde für mindestens 52 Morde verantwortlich gemacht! Er soll seine grausamen Verbrechen in der Zeit von 1978 bis 1990 vor allem an Frauen und Kindern begangen haben. --Vierie 15:09, 26. Nov 2005 (CET)
- Ja, dann widerspricht Todesstrafe.de den Angaben bei AI, wonach die russische Federation zu den "Abolitionists in practice" gehört, die seit mindestens 10 Jahren nicht mehr hinrichten. Mag sein, dass es sich um einen späten Einzelfall handelte und dieser für AI nicht ausreichend dokumentiert ist. Jesusfreund 15:15, 26. Nov 2005 (CET)
- Todesstrafe.de ist eine sehr gute Seite aber natürlich auch nicht fehlerfrei. Andrei Romanowitsch Tschikatilo wurde am 16. Februar 1994 durch diesen "unerwarteten Nahschuss" getötet. Bereits 1995 wurde der Fall auch schon als der recht beeindruckende Film "Citizen X" verarbeitet. Falls er wirklich das letzte Opfer der Todestrafe in Russland war, dann stimmen die 10 Jahre jedenfalls.NoBuddy 01:04, 4. Dez 2005 (CET)
- Danke für den Hinweis. Stefan64 01:11, 4. Dez 2005 (CET)
Todesstrafe Großbritannien
Ich meine, mal gehört zu haben, dass man in GB heute immer noch zum Tode verurteilt werden kann. Die Todesstrafe wird zwar nicht vollstreckt, aber wird man zum Tode verurteilt kann man nicht begnadigt werden. Zum Tode verurteilt bedeutet also im Prinzip: Lebenslänglich ohne Chance auf Begnadigung. Sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden, kann man dann aber hingerichtet werden. Bin mir aber dabei nicht ganz sicher. Wenn jemand ähnliche Informationen hat kann er sie ja hier posten.
Hab genauere Angaben über die Todesstrafe in Großbritannien gefunden:
- Am 8. November 1965 wurde die Todesstrafe auf Mord für einen Versuchszeitraum von fünf Jahren aus den Gesetzen gestrichen. Sie war nun nur noch für Verrat, Seeräuberei und Brandstiftung in königlichen Werften vorgesehen. Bereits ein Jahr vor Ablauf der geplanten Frist bestätigte das Parlament 1969 die generelle Abschaffung der Todesstrafe für Mord. Das Lager der Befürworter brachte 1994 einen Antrag auf Wiedereinführung im Parlament ein, welcher mit 403 zu 159 Stimmen abgelehnt wurde. Im Jahr 1998 wurde die Anwendung der Todesstrafe dann auch aus dem englischen Militärrecht gestrichen.
http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/grossbritannien.php
- The abolition of capital punishment was a major priority of the incoming Labour government of Harold Wilson in 1964 and its first Home Secretary, the late Roy Jenkins. On the 28th of October 1965, a Private Member's Bill to suspend the death penalty, sponsored by the left wing MP, Mr. Sydney Silverman, received Royal Assent. It was supported by the government and the Home Secretary. Thus on the 9th of November 1965 the Murder (Abolition of Death Penalty) Act suspended the death penalty for murder in the United Kingdom for a period of five years.
- The last executions were two carried out simultaneously at 8.00 a.m. on the 13th of August 1964 in Walton and Strangeways prisons (in Liverpool and Manchester) when Peter Anthony Allen and Gwynne Owen Evans (real name John Robson Walby) were hanged for the murder of John West, a laundry man, in the course of robbing him. The last death sentence was passed, over a year later, on the 1st of November 1965, upon David Stephen Chapman, for a murder committed during the course of a robbery. He was automatically reprieved, as were the other 16 men sentenced in late 1964 and 1965.
- On the 16th of December 1969 the House of Commons reaffirmed its decision that capital punishment for murder should be permanently abolished. On a free vote, the House voted by 343 to 185, a majority of 158, that the Murder (Abolition of Death Penalty) Act, 1965, should not expire. Thus the death penalty for murder was formally abolished.
- The death penalty remained theoretically available in Northern Ireland until the passing of the Northern Ireland (Emergency Powers) Act 1973. Nobody was executed there after 1961, however.
- Capital punishment has now been totally abolished for all civil crimes, having remained on the statute book for high treason and piracy. (There had been no executions for either of these crimes since 1946, when two men were hanged for treason)
- In October 1998 the government introduced an amendment to the Human Rights Bill that abolished the death penalty as a possible punishment for military offences under the Armed Forces Acts. There were five military wartime capital offences: serious misconduct in action, communicating with the enemy, aiding the enemy or furnishing supplies, obstructing operations or giving false air signals, mutiny to incitement to mutiny or failure to suppress a mutiny. The last execution under military law was in 1942.
- On the 10th of December 1999, International Human Rights Day, the government ratified Second Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights thus totally abolishing capital punishment in Britain.
http://www.richard.clark32.btinternet.co.uk/abolish.html -- Vierie 13:31, 29. Nov 2005 (CET)
Griechenland
Im Text heisst es Griechenland hätte 1993 die Todesstrafe mit ausnahme des Kriegsrechts abgeschafft taucht aber in der liste der Staaten auf, die die Todesstrafe komplett abgeschafft haben. Was stimmt da nicht? 194.127.8.17 15:39, 30. Nov 2005 (CET)
- Beides stimmt. Griechenland hat wie viele europäische Staaten die Todesstrafe in Etappen abgeschafft. Wann die vollständige Abschaffung dort erfolgte, weiß ich nicht - aber da Griechenland Mitglied der EU ist, muss sie spätestens mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgt sein. Die zivilrechtliche Abschaffung ist aufgeführt, weil es wohl ein wichtiges Vorbild für südosteuropäische Staaten war (darum unter "Vorreiter"). Jesusfreund 15:50, 30. Nov 2005 (CET)
- Die Europäische Menschenrechtskonvention verbot bis zum Inkrafttreten des Zusatzprotokolls Nr. 6 über das Verbot der Todesstrafe in Friedenszeiten (1985) und des Protokolls Nr. 13 (1. Juli 2003) nicht die Todesstrafe. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der EMRK (1950) lautet: "Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
Erst mit dem Protokoll Nr. 6 wird die Todesstrafe in Friedenszeiten verboten, durch das Protokoll Nr. 13 muß die Todesstrafe auch für Kriegszeiten abgeschafft werden. Außerdem werden keine Vorbehalte der Mitgliedsstaaten mehr akzeptiert. Erst dieses Protokoll, das am 1. Juli 2003 in Kraft trat, brachte das Ende der Todesstrafe in Europa.
Auch die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union", die auf der Konferenz in Nizza am 7. Dezember 200 veraschiedet wurde, verbietet die Todesstrafe: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." (Art. 2 Abs. 2) -- Weiße Rose 03:42, 18. Dez 2005 (CET)
- Die Europäische Menschenrechtskonvention verbot bis zum Inkrafttreten des Zusatzprotokolls Nr. 6 über das Verbot der Todesstrafe in Friedenszeiten (1985) und des Protokolls Nr. 13 (1. Juli 2003) nicht die Todesstrafe. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der EMRK (1950) lautet: "Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
fakten update nötig !
Bitte Infos übernehmen aus http://www.taz.de/pt/2005/11/30/a0148.nf/text und http://www.taz.de/pt/2005/11/30/a0061.nf/text. als ich das machen wollte, schluckte wiki die hälfte weg. 213.6.252.168 22:47, 30. Nov 2005 (CET)
Motive, Argumente, Vordenker
Erst einmal großes Lob an die Autorinnen dieses Artikels.
Nur, ich bin etwas ratlos, wie mit Beführwortern und Argumentationen für die Todesstrafe aus der "Wissenschaft" verfahren werden soll. Konkret geht es mir um die Verwissenschaftlichung der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und dem Sozialdarwinismus und dem "Auslese"- und Euthanasie-Diskurs, und dort speziell um eine Argumentation von Ernst Haeckel:
Zitat: "Als positiven künstlichen Auslese-Prozeß erwähnte Haeckel neben der Schulbildung und Erziehung die Todesstrafe, "denn es würde dadruch jenem entarteten Auswurfe der Menschheit die Möglichkeit benommen, seine schlimmen Eigenschaften durch Vererbung zu übertragen."(zitiert nach: Drechsel, Klaus-Peter: Beurteilt Vermessen Ermordet. Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus. Duisburg 1993)
Nun verzichtet Heackel darauf, die Euthanasie und soviel ich momentan sehe, die Todesstrafe ausdrücklich zu fordern. Aber ... die Ideologeme zur Rechtfertigung des Tötens ... die vermentlich oder muss man sagen tatsächlich "wissenschaftlich" vorgenommenen Argumentationenversuche "Kriminalistät/Sozial unerwünschte Fähigkeiten ..." den Inkriminierten als "Eigenschaften" quai biologisch zu zu schreiben sind ja in der Moderne / Neuzeit nicht unbekannt. Auch sind bis heute nicht alle Urteile (auch Todesurteile) nicht frei von Einflüssen menschenverachtender Vorstellungen. Über Anregungen wie und ob das in den Artikel perspektivisch Raum bekommt, würde ich mich freuen. Grüße, andrax 02:04, 18. Dez 2005 (CET)
- Der Artikel thematisiert die Problematik der TS ziemlich stark auf einer prinzipiellen, philosophisch-moralischen Ebene: Es stellt sich dann die Frage, ob die TS nicht per definitionem menschenverachtend ist. Eine TS, die nicht die Menschenwürde verletzt, gibt es nach unserem Rechtsverständnis - basierend auf ethischen Grundüberzeugungen - nicht; dies wirft auch ein skeptisches Licht auf Bemühungen der Abolitionists in den USA z.B., immer nur die besondere "Grausamkeit", die "Unschuldigen" und das internationale Mindestalter für volle Straffähigkeit anzuführen, um punktuelle Aufhebung von Todesurteilen zu erreichen. So wichtig auch das natürlich ist.
- Der ganze gesellschaftliche Hintergrund der TS wird im Geschichtsteil zwar angerissen, aber noch recht allgemein. Ist bei einem solchen Überblicksartikel wohl auch kaum anders möglich.
- Im USA-Teil ist immerhin (gegen erhebliche Widerstände) der Zusammenhang Rassismus-Armut-Häufigkeit der TS ("Bias") erwähnt.
- Einen ähnlichen Zusammenhang müsste man wohl für NS-Ideologie und TS im NS-Teil noch herausarbeiten. Danke für den Hinweis auf diesen Schwachpunkt!
- Ansonsten sagt die Argumentation Häckels viel über seinen Rassismus aus; aber die heutige Problematik der TS ist ja anders gelagert. In China wird damit u.a. brutal Herrschaft abgesichert wie eh und je in zentralistischen Großimperien. - Grüße, Jesusfreund 02:18, 18. Dez 2005 (CET)
- Oh ja, per definitionem ist die TS menschenverachtend. Der Artikel überzeugt auch durch seine prinzipielle, philosophisch-moralische Eben. Großes, großes Lob - der Artikel ist sehr lesenswert. Die Anregung kam auch deshalb, damit ich es nicht vergesse, die Problematik im Blick zu behalten. Mein Material und mein Wissen ist da aber zu dürftig, um jetzt etwas sinnvolles Ganzes hinsichtlich der Moderne einzuführen. Das wäre schon ein extra Artikel mit Themen wie Biomacht (s. Foulcaut), "Moderne und Gewalt" Enzo Traverso, "Dialektik der Ordnung" Zygmunt Bauman ... - ich werde, bevor ich damit überhaupt anfange, erstmal an den entsprechenden Orten schauen und dann mal schauen, wie sich die Verbindungen ergeben. So - Gute Nacht und liebe Grüße, andrax 02:31, 18. Dez 2005 (CET)
Zeit des Nationalsozialismus: "Die meisten"
Ich störe mich an der Formulierung "Die meisten Urteile wurden durch das Fallbeil vollstreckt." Angesichts der 20000 "sonstigen" Todesurteile, die sicherlich meistens durch Erschiessen erfolgten, glaube ich das nicht. Kann das jemand belegen. In jedem Fall wird hier aber der Eindruck erweckt, daß die meisten von den Nazis hingerichteten Menschen (meist ja ohne Urteil), durch Fallbeil starben, was definitiv nicht stimmt, wir sollten daher umformulieren (@Stefan64: Sorry, meine Belegbitte hatte sich hierauf bezogen, aber das war ja gar nicht von Dir).--Mausch 20:15, 6. Jan 2006 (CET)
- Für die Urteile, die von regulären Gerichten verhängt wurden, stimmt es wahrscheinlich. Für Kriegs- und Standgerichte natürlich nicht. Gruß, Stefan64 20:57, 6. Jan 2006 (CET)
- Eben - deswegen würde ich das gerne umformulieren, denn diese Gerichte fällten ja ebenfalls "Urteile". Hier entsteht m.E. der falsche Eindruck. --Mausch 21:05, 6. Jan 2006 (CET)
Letzte Hinrichtung in Westdeutschland
In Wikipedia gibt es dazu zwei unterschiedliche Angaben:
12. Mai 1949 - Berthold Wehmeyer
http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung#Die_letzten_Hinrichtungen_in_Deutschland
oder
18. Februar 1949 - Richard Schuh
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland
Was ist richtig???
- Beides, da Wehmeyer in Westberlin hingerichtet wurde, was nicht zur Bundesrepublik Deutschland zählte. Steht auch so hier im Artikel. Gruß, Jesusfreund 23:03, 12. Jan 2006 (CET)
Habe ich übersehen. Danke!
- Im Artikel Berthold Wehmeyer und in Hinrichtung ist (noch) angegeben, dass er der letzte in Westdeutschland hingerichtete Mensch gewesen sei. Und im Artikel Todesstrafe wird die späte Hinrichtung damit begründet, dass Berlin bis 1990 nicht im Geltungsbereich des GG gelegen habe. Das spielt aber in diesem Fall keine Rolle, da das GG erst nach dem Urteil (allerdings nur ein paar Tage) verkündet wurde. Da sollte "man" mal aufräumen. --Rat 09:43, 13. Jan 2006 (CET)
Vandalismussperre
Nach den letzten wiederholten IP-Vandalismen habe ich den Artikel für IPs vorläufig gesperrt. Zum Glück begründen die, die ernsthafte Änderungen vorschlagen, diese in aller Regel hier. Weiter so. Jesusfreund 10:56, 13. Jan 2006 (CET)
Toskana als Vorreiter
1786: Als erster Staat der Welt schafft das Großherzogtum Toskana die Todesstrafe ab. ... Das mag stimmen aber am 7.Mai 1744 erging von Elizaveta Petrovna (zu diesem Zeitpunkt gekrönte russische Zarin) ein Dekret zur Abschaffung der Todesstrafe in Russland. Ich denke doch daß dies ein erster Ansatz war. Leider weiß ich nun auch nicht genau inwieweit das weiterging aber ich finde es sollte immerhin erwähnt werden da dieses Dekret schon 42 Jahre vor der Toskana herauskam. Es ist ja auch nicht zum ersten Mal passiert, daß ein solches Dekret später von Nachfolge-Herrschern/Regierungssystemen außer Kraft gesetzt wurde. Leider äußert sich meine Quelle etwas unklar übrigens nach welchem Kalender der 7.Mai gezählt werden darf (Quelle: [4]www2.sptimes.com/Treasures/TC.2.3 - dies ist eine Seite über die Romanow-Dynastie von der St. Petersburg Times) Hartmann Schedel 11:52, 19. Jan 2006 (CET)
- Das ist eine interessante Info für den Geschichtsteil. Kannst du noch etwas mehr herausfinden, warum dieses Dekret erging und welche Wirkung es hatte?
- In der Liste stehen ja nur Staaten, die die TS tatsächlich abschafften, nicht Anläufe dazu. Gruß und Dank, Jesusfreund 11:55, 19. Jan 2006 (CET)
- leider nicht - meine diesbezügliche Quelle der St. Petersburg Times baut 1. die Seite gerade um wie ich gerade sehe und 2. war dieses Thema auch vorher nur am Rande erwähnt (ich war vor ungefähr einem halben Jahr durch Zufall auf dieser Page). Ich weiß also nicht einmal sicher ob dieses Dekret überhaupt zu Zeiten der Eliaveta schon durchgesetzt wurde oder ob es nur "Makulatur" war - sorry. Ich hoffe eher auf jemanden der dies hier zufällig liest und einfach mehr darüber weiß Hartmann Schedel 12:24, 19. Jan 2006 (CET)
- Hier finde ich folgendes:
- Erlass der Kaiserin Anna Ioannovna (1730-1740) über die Verfolgung der Zauberei
- 1756 – Kaiserin Elizaveta Petrovna setzt die Todesstrafe außer Kraft.
- 1762-1796 - Regierung Katharinas II. und Ende der Zaubereiprozesse in Russland. Klingt, als hätte sie es doch geschafft; zumindest für Hexenprozesse (Kontext)?
- Doch hier kein Wort dazu, obwohl sonstige Dekrete zur TS aufgeführt sind. Hmh, das weckt Neugier. Jesusfreund 12:37, 19. Jan 2006 (CET)
Hinrichtung von Jugendlichen in den USA
Ich dachte eigentlich, dass in manchen Bundesstaaten in den USA auch Menschen hingerichtet werden, die zur Tatzeit Jugendliche waren. Hat jemand dazu genauere Infos? Vielleicht sollte die Karte dann überarbeitet werden? Ossiostborn 16:46, 19. Jan 2006 (CET)
Soweit ich weiß, wird die Todesstrafe in den USA auch gegen Jugendliche angewandt. Daher müsste das Land auf dem Bild rot erscheinen! PK
- Ist auf dieser Seite schon mehrfach diskutiert und beantwortet worden, bitte Blick ins Archiv. Jesusfreund 19:13, 19. Jan 2006 (CET)
Isreal
1962 hat isreal adolf eichmann hingerichtet. es hatte nichts mit mit einer kriegszeit zu tun. also bestraft isreal auch menschen mit dem tode.
- Ich finde, das kann man so pauschal nicht sagen, es war zwar zur Zeit der Hinrichtung kein Krieg, aber zivil war der Fall ganz und gar nicht. --Amessner 15:43, 22. Feb 2006 (CET)
- Wie man auch an verschiedenen Urteilen & Vollstreckungsmethoden in den USA sehen kann ist meistens nicht der Zeitpunkt der Verurteilung sondern der Zeitpunkt der Tatbegehung der entscheidende - und der lag im Falle Eichmanns vor Gründung des Staates Israel.
Afghanistan
stimmmt das noch: "In Afghanistan werden auch heute noch Frauen wegen Ehebruchs hingerichtet. " ??? hat sich da noch nichts geändert, seit der eroberung durch die amerikaner ??? 84.136.98.204
- Nein, leider nicht, weil ja die afghanische Verfassung von den Afghanen selber ausgehandelt wurde. Auch wird in vielen abgelegenen Dörfern nach wie vor nach einem fundamentalistischen Verständnis der Scharia vorgegangen. Und es ist sehr fraglich, ob die anwesenden US-Soldaten das Schicksal solcher Frauen überhaupt interessiert. Sie schützen ja wohl weniger die Menschenrechte. Jesusfreund 21:43, 23. Feb 2006 (CET)
Wie in den Medien ausgiebig berichtet, droht in Afganistan auch für den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Da dieser Fall bekannt wurde, gab es einen formalen Kunstgriff, damit der Mann fliehen konnte... Aber am Grundsatz hat sich nichts geändert --212.202.113.214 11:49, 21. Apr 2006 (CEST)
Vatikan
Unter 2.3 kann man lesen: "Komplett abgeschafft haben die Todesstrafe ... Vatikan (1969)." Bei 5.5 steht aber: "Während der Vatikan die Todesstrafe 2001 endgültig abschaffte..."
Meiner Meinung nach wäre folgende Formulierung besser: Das letzte Todesurteil wurde im Vatikan 1870 vollstreckt. Per Gesetz wurde die Todesstrafe 1969 im Kirchenstaat abgeschafft. 2001 wurde sie auch aus der Verfassung des Vatikans gestrichen. Quelle: SWR
--Xandoo 00:16, 4. Mär 2006 (CET)
Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S
Film:
- Diesen Dokufilm könnte man noch bei Filme hinzufügen. Würde, glaube ich, auch noch ein Buch geben, aber da habe ich leider keine Informationen.
Biblische Strafe für Niddah-Vergehen
Die biblische Strafe für eine Verletzung der Niddah-Gesetze (Sex während der Menstruation) ist Kares. Die Bedeutung dieser Strafe ist im Talmud umstritten. Die Deutungen gehen von vorzeitigem Tod durch G'ttes Hand bis zu Kinderlosigkeit. In jedem Fall entzieht sich die Bestrafung der irdischen Justiz. Es wird hierfür also keine Todesstrafe verhängt. Das sollte in diesem exzellenten Artikel gestrichen werden.
Platzpatronen für Hinrichtungskommandos?
Wohl ein Detail, dennoch: Im Abschnitt "Hinrichtungsmethoden" wird gesagt, es gäbe im Kriegsfall die Praxis, einem Teil der Soldaten eines Exekutionskommandos Platzpatronen zu geben; natürlich lässt sich nicht belegen, dass das NICHT vorkommt, dennoch bezweifle ich die Aussage, sie ist meiner Meinung nach eine urbane Legende. Gründe: Ziel ist im Militär immer die Verteilung der Verantwortung, deshalb müssen alle beteiligt sein (was im Abschnitt zwei Sätze vorher ja auch gesagt wird). Ausserdem liesse sich die "Schuldfrage" entgegen der intendierten Aussage keineswegs verschleiern (was durch die Verwendung eines "Zufallsgenerators" bei Hinrichtungen durch lethale Injektionen im Amerikanischen System sehr wohl funktioniert): der Unterschied scharfe Patrone vs Platzpatrone ist beim Schuss sehr deutlich spürbar und damit wüsste jeder Schütze des Exekutionskommandos nach dem Schuss, ob er "schuldig" ist. Ich kann mir keine Armee vorstellen, die eine Art Lotterie veranstaltet, nur schon weil der Umstand, dass man einem Teil des Exekutionskommandos so die Möglichkeit eröffnen würde "unbeteiligt" zu sein, ein Zweiklassensystem kreieren würde. Das widerspricht den Grundsätzen, nach denen militärische Führung und Gehorsam funktionieren. Möglicherweise liegt hier eine Verwechslung mit Scheinhinrichtungen vor - die aber keine Hinrichtung, sondern eine Foltermethode sind, bei welcher alle Beteiligten mit Platzpatronen schiessen. In Niklaus Meienbergs Buch "Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S." wird die Möglichkeit, dass einige der Schützen mit Platzpatronen hätten ausgestattet werden können von einem der Mitglieder des Exekutionskommandos explizit verworfen; das zeigt, dass Menschen sich schon lange mit dem Gedanken beschäftigen, dass so etwas möglich wäre - für mich nochmals ein Hinweis darauf, dass es eine urbane Legende sein könnte.
Der Satz trägt nichts zur Kernaussage des Abschnittes bei: Dass die Verantwortung auf eine Gruppe verteilt wird. Dass die Aussage möglicherweise eine moderne Sage weitertransportiert, schadet dem Artikel. Ich wäre dafür, den Satz mit einer Quelle zu belegen oder zu löschen. nouly 22:50, 12. Mär 2006 (CET)
- Nein, das ist keine Urban legend. Ich zitiere aus einem zeitgenössischen Bericht aus dem amerikanischen Bürgerkrieg: Then came the twelve men—one from each company in the regiment, selected by ballot—who constituted the firing party. The arms—Sharp's breech-loading rifle—had been previously loaded under the direction of the Marshal. One was loaded with a blank cartridge, according to the usual custom, so that neither of the men could positively state that the shot from his rifle killed the unfortunate man. [5]. Gruß, Stefan64 23:47, 12. Mär 2006 (CET)
- Stefan, zuerst einmal: prinzipiell hast du mich damit widerlegt. Ich gebe aber fünf Dinge zu bedenken: 1: Ist ein Zeitungstext aus dem Amerikanischen Bürgerkrieg ein guter Beleg für etwas, was im Artikel nicht als historische, das heisst vergangene Tatsache dargestellt wird, sondern als übliche Praxis (der Abschnitt steht unter dem Titel "Neuzeit", behandelt also nicht die historische Entwicklung)? Dieser Logik folgende müssten wir Massenhinrichtungen chinesischer Kriegsgefangener durch japanische Soldaten Mittels Bajonetstichen (Dave Grossman: On Killing, Seite müsste ich suchen) ebenfalls aufführen, da kaum 50 Jahre alt und ebenfalls "custom" 2: Der Artikel macht folgende Kausalverbindung, die nachweislich falsch ist: "...so that neiter of the men could positively state that the shot from his rifle killed the unfortunate man". Wenn im Gewehr nicht nur Pulver war, sondern eine Kugel, dann ist das am Rückstoss sehr deutlich bemerkbar (und ich meine: sehr deutlich, auch bei Vorderladern, hat mit dem physikalischen Prinzip von Kraft und Gegenkraft zu tun). Der Textverfasser mag sich das so zurechterklärt haben, es stimmt mit Sicherheit nicht. 3: Der Zeitungsbericht stammt offenbar von einem Reporter, möglicherweise von einem Augenzeugen, nicht von einem Vertreter der Army; was spricht dagegen, dass er einem Mythos aufsitzt - oder nicht einmal aufsitzt, sondern ihn wissentlich transportiert? Er will gefallen, er will unterhalten, es soll die Leser etwas schauern; Zeitungsreporter sind nicht immun gegen urban legends und Gerüchte, wenn sie eine Story saftiger machen. Ich schreibe im Moment eine Arbeit über das Chicagoer Schulsystem um 1890, und ich nehme nicht alles, was in den Zeitungsausschnitten aus der Zeit steht, für bare Münze, sondern betreibe Quellkritik. Urban Legends werden auch heute noch in Zeitungsberichten transportiert, das war früher nicht anders, deshalb 4: wäre eine offiziellere Quelle hilfreich, ein Auszug aus einem Dienstreglement etwa, möglichst aus jüngerer Zeit: Vietnam, Golfkrieg, Balkankriege, etc 5: Wie zu Beginn meines ersten Posts bereits geschrieben, handelt es sich hier um ein Detail. Der Satz im Artikel trägt nichts zum Thema "Todesstrafe" bei, hat aber einigen Unterhaltungswert, weil man sich die Gewissenskonflikte das schauerlich Schicksalshafte der Umstände so schön ausmahlen kann (Je nach mir zugelostem Gewehr werde ich zum Mörder!). Ich bin nach wie vor dafür, den Satz zu löschen. Ich finde, er schadet. Aber es ist im Grunde wirklich keine wichtige Sache, und du hast mich widerlegt. Grüsse nouly 00:53, 13. Mär 2006 (CET)
Aussagen über Todesstrafe in den USA falsch
Im Artikel: "Eine indirekte Verbindung zum Thema Rassismus ist durch den vergleichsweise höheren Anteil an Todesurteilen gegen Afroamerikaner, die auch häufiger in der ärmeren Bevölkerungsschicht zu finden sind, bis heute gegeben"
Das ist falsch bzw. genau umgekehrt. Schwarze begehen etwa die Hälfte der Morde, stellen aber nur zu ca. 40% der zu Tode verurteilten. Ein Schwarzer hat also eine GERINGERE Chance zu Tode verurteilt zu werden als ein Weisser.
Die Aussage von einen "höheren Anteil an Todesurteilen" ist eindeutig falsch: Es ist ein niedriger Anteil.
Quelle (Ist eigentlich nicht nötig, weil die Daten sehr gut verfügbar sind) http://www.news.cornell.edu/Chronicle/04/2.26.04/death_penalty_study.html
"However, it also showed that African-American murder defendants represent 50 percent of all murder defendants in the United States, but comprise only 40 percent of those on death row, and the gap is even greater where least expected -- in the South."
Der Anteil an der Bevölkerung ist ziemlich irrelevant, schließlich leben ca. 50% Männer in den USA und bisher hat noch keiner behauptet, die Todesstrafe sei sexistisch, weil zu 95% Männer zum Tode verurteilt werden, oder?
Also das bitte richtigstellen.
- Ganz so einfach ist es offensichtlich nicht. Die von Dir zitierte Studie stellt fest, dass die Hautfarbe des Opfers entscheidend in die Todesstrafen-Wahrscheinlichkeit eingeht. Wenn Opfer und Täter schwarz sind, ist die Wahrscheinlichkeit für Todesstrafe deutlich geringer, als wenn der Täter schwarz und das Opfer weiß ist. Weil nun die Mehrzahl der Opfer von schwarzen Tätern ebenfalls schwarz ist, ergibt sich insgesamt eine niedrigere Wahrscheinlichkeit für schwarze Täter. Die vier möglichen Fälle sind mit steigender Todesstrafen-Wahrscheinlichkeit für Georgia mit gut 10.000 Morden in 23 Jahren:
- Täter schwarz, Opfer schwarz --> 0.45%
- Täter weiß, Opfer schwarz --> 2.1%
- Täter weiß, Opfer weiß --> 4.2%
- Täter schwarz, Opfer weiß --> 9.9%
- (Quelle: Volltext der Studie, Seite 33)
- Das ist konsistent mit der Vermutung, dass Morde mit weißen Opfern als besonders schwerwiegend beurteilt werden. Der Unterschied zwischen weiß-weiß und schwarz-schwarz macht einen Faktor 20 aus. Das ist nicht wirklich kompatibel mit der Vermutung, dass die Todesstrafe ohne Ansehen der Hautfarbe verhängt wird.---<(kmk)>- 17:20, 25. Mär 2006 (CET)
- Mag sein, ändert aber nichts daran, dass die Aussage "[..] durch den vergleichsweise höheren Anteil an Todesurteilen gegen Afroamerikaner [..]" falsch ist und im Gegenteil Afroamerikaner einen geringeren Anteil an Todesurteilen haben.
- Es ist zwar nicht politisch Korrekt, aber unterschiedliche Menschen begehen unterschiedliche Verbrechen. Ein sehr bekanntes Faktum ist (und hier sogar politisch korrekt, denn es geht ja gegen die Weissen) ist, dass Serienmörder überdurchschnittlich häufig weiss sind. Meiner Meinung kommt daher auch die höhere Wahrscheinlichkeit für die Todesstrafe. Wenn man sich Verbrechen wie z.B. (jetzt nicht mehr politisch korrekt) das Wichita Massaker (http://www.google.at/search?hl=de&ie=UTF-8&q=wichita+massacre) dann wundert es wirklich nicht, dass die Täter dafür die Todesstrafe bekommen.
- Man begiebt sich auf gefährliches Terrain, wenn man mit Statistiken Rassismus beweisen kann. In den USA ist die Situation bei Jobs inzwischen schon so schizophren, dass eine Diskriminierung von Rassen per Gesetz verboten ist, eine Gleichbehandlung (also die nicht-Diskriminierung) aber AUCH verboten ist (z.B. die Einstellung auf Grund von SAT-Ergebnissen, spezielle Aufnahmetests sind auch de-facto verboten, weil alle Fragen "strictly work related" sein müssen, was ja bei fast allen Fragen Auslegungssache ist)
- Rassenquoten sind per Gesetz verboten, aber wer die Rassenquote nicht erfüllt wird als Rassist bezeichnet und verklagt. In der Praxis gibt es daher natürlich Rassenquoten, man darf halt nur nicht darüber sprechen. Es gab auch das "Race-norming", also Tests bei denen Afrikanern und Hispanics (aber nicht Asiaten) ein Bonus gegeben wird, damit am Ende die (verbotene) Rassenquote erreicht wird. Das war bei Arbeitgebern sehr beliebt, weil sie durch diesen Test die besten (zwar nur die besten innerhalb einer Rasse, aber besser als gar nichts) einstellen konnten, doch race-norming wurde auch verboten. Man hat auch mit Einsatz von Millionen versucht einen Test zu schaffen, bei denen Schwarze gleich gut wie Weisse abschneiden, aber das ist nicht gelungen. Eine kreative Methode ist auch aufgekommen: Man läßt die Leute einen Test machen und streicht DANACH die Fragen, die Schwarze häufiger falsch hatten. Damit kann man den Unterschied etwas reduzieren und das hilft die Rassenquote zu erreichen.
- Im Endeffekt ist das ganze eine Hexenjagt wo fast jeder größere Arbeitgeber verklagt werden kann. Meistens wird übrigens auf "unintentional discrimination" also "unabsichtliche" Diskrimination verklagt, denn dafür braucht man ja keine Beweise und ein außergerichtlicher Vergleich ist billiger als ein Prozess.
- Das ironische ist, dass die politisch korrekten Firmen das größte Risiko haben, verklagt zu werden: Die Liberty National Bank & Trust Co. of Louisville hat sich 1989 extra dafür stark gemacht Schwarze einzustellen und beim Anwerben das auch gesagt. Am Ende hatten sie 16% Schwarze, mehr als die Bevölkerung, wurden aber trotzdem auf Diskriminierung verklagt. Warum? Weil 32% der Bewerber schwarz waren und man jetzt anscheinend nicht nur die "normale" Rassenquote, also den Durchschnitt der Bevölkerung erreichen muß, man muß jetzt auch noch die Rassenquote der Bewerber berücksichtigen. (Jedes Kind mit rudimentären Mathematik-fähigkeiten weiß, dass sich das nicht ausgeht und am Ende immer eine Gruppe nach einer Quote "unterrepräsentiert" sein wird)
- Das ganze ist einfach nur noch lächerlich. Die beste Strategie als Firma ist es möglichst wenig aufzufallen und zu hoffen, denn es ist unmöglich die Gesetze einzuhalten. Wirklich gute Jobs werden sowieso nicht mehr ausgeschrieben sondern nur noch hinter geschlossenen Türen vergeben, die Zeiten in denen Amerika das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" war, sind eindeutig vorbei. In letzter Zeit verklagen auch immer mehr Weisse wegen Diskriminierung (allerdings echte Diskriminierung, mit echten Beweisen, denn in Amerika gelten für Weisse und Schwarze andere Gesetze. Ein Weisser hätte bei "unintentional discrimination" keine Chance) wenn sich diese Praxis weiter verbreitet, dann ist die amerikanische Wirtschaft tot, denn man kann nicht gleichzeitig alle gleich behandeln und die gewünschte Rassenquote erreichen.
- Worauf ich hinaus will ist, dass Statistiken zum Beweis von Ungerechtigkeiten pauschal nicht taugen. Entweder man bekennt sich zur Gleichbehandlung und Gleichberechtigung - dann ist es ganz klar und ganz logisch, dass unterschiedliche Gruppen im Normalfall auch unterschiedlich in der Statistik auftauchen. Oder man will "Gleichstellung" also Gleichheit in den Statistiken erreichen. Das geht aber nur mit Diskriminierung und Rassengesetzen.
- Beides gleichzeitig geht nicht und führt zu reiner Willkür.
- Hallo annonymer Diskutant. Auch wenn Du nicht angemeldet bist, wäre es nett, mit vier Tilden zu unterschreiben. Dann wird automatisch Uhrzeit und Datuim eingefügt, was die Zuordnung der Diskussion erleichtert. Aber zur Sache: Erst beklagst Du, dass Statistiken blind benutzt werden und folgerst dann daraus, dass man entsprechende Argumente ganz aus der Diskussion streichen sollte. Damit schüttest Du das Kind mit dem Bad aus und beraubst Dich einer Erkenntnis-Möglichkeit. Angenommen, beim Würfelspiel bei neun von zehn Würfeln eine 6 würfelt, während Du mit gleichem Verhältnis mit Deinem Würfel eine 1 bekommst. Würdest Du dann den Verdacht, dass alles mit rechten Dingen mit Verweis auf die Unzuverlässigkeit von Statistiken abweisen? Statistik kennt durchaus Methoden, um die Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse zu bewerten. Man spricht dann von Signifikanz-Niveau. Übrigens sind fast alle Messergebnisse auf die eine oder andere Weise mit Statistik behaftet. Ob und wenn ja, welche Folgerungen man aus der mit statistischen Mitteln gewonnen Erkenntnis zieht ist, ist dann eine getrenntes Thema. Im vorliegenden Fall ist es statistisch deutlich signifikant ungünstig für den Täter, wenn er schwarz und sein Opfer weiß ist. Daran ändert auch eine Argumentation mit "politischer Korrektheit" nichts.---<(kmk)>- 15:58, 22. Apr 2006 (CEST)
1867 Portugal
Wieso steht hier nicht, dass in Portugal die Todesstrafe erst (...schon) in 1867 abgeschaffen wurde, wobei vorher sie schon seit Jahrzehnten nicht angewandt wurde?
- (Wieso unterschreibst du nicht mit vier Tilden ~ ?)
- Hiernach stimmen die Angaben in diesem Artikel; denn es geht um das Datum der völligen Abschaffung, nicht nur im Zivilrecht. Eventuell kann man Portugal dennoch als Vorreiter der Abschaffung im 19. JH aufführen. Jesusfreund 01:15, 9. Apr 2006 (CEST)
Fehlende Jahresangabe und Falsche Angaben der Karte !!!
Ich schreibe gerade ein Hausarbeit zum Thema "Todesstrafe" ist mir eine Kleinigkeit an diesem Artikel aufgefallen, die noch ergänzt werden könnte.
Unter Staaten ohne Todesstrafe findet sich beim Staat "Niue" keine Angabe der Jahreszahl der Abschaffung. Das Jahr ist 2004. (Quelle amnesty international: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/3c7abab8e052c42fc1256eeb004ce861/a23cb40492eaac92c1256f24003224ca?OpenDocument)
In der Karte, welche eine Übersicht über die Praxis der Todesstrafe und ihr Abschaffung gibt, ist Peru mit "hellgrün" markiert, was bedeutet "seit 10 jahren keine Anwendung der Todesstrafe". Dies ist aber FALSCH !!! Peru hat bereits die 1979 die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft es müsste also hellblau eingefärbt werden. Diese richtige Angabe findet sich auf in dem Artikel selbst, dort wird Peru unter den Staaten genannt welche die Todesstrafe "Nur im gewöhnlichen Strafrecht, nicht im Militärstrafrecht oder Ausnahmerecht abgeschafft" haben.
- Danke für deine Hinweise, ich habe die Jahreszahl eingefügt und die Farbänderung veranlasst. Beides kannst du auch selber machen. Falls du nicht weißt wie: Fragen!
- Unterschreiben Deiner Beiträge (mit vier Tilden, das ist dieses ~ Zeichen, erreichbar mit AltGr) ist hier Pflicht. Beim Speichern wird daraus eine Signatur mit Datum und Uhrzeit. Grüße, Jesusfreund 22:12, 13. Apr 2006 (CEST)
Zivilprozeß Schweiz
"Als Letzter nach einem Zivilprozess wurde ... hingerichtet." Es ist klar, was gemeint ist, aber trotzdem ist "Zivilprozeß" ein juristisch eindeutiger Terminus. Vielleicht mag das jemand auf "ziviler Strafprozeß" o.ä. ändern.84.57.7.86 21:48, 16. Apr 2006 (CEST)
"1942: Die Schweiz schafft als erster Nationalstaat auf dem europäischen Festland die Todesstrafe im Zivilrecht ab (siehe unten)." Gemeint ist wohl "... im zivilen Strafrecht...", um dieses Rechtsgebiet vom Militärstrafrecht abzugrenzen. Der Begriff "Zivilrecht" ist definitv falsch, da man hierunter die Gesamtheit aller Rechtsnormen versteht, die die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regeln. Der Fehler ist zwar nicht gravierend, sollte jedoch beseitigt werden.
Philippinen
Ist die Todesstrafe denn nun auf den Philippinen denn nun definitiv abgeschafft worden oder warum fand diese Nachricht in dem Artikel keinen Niederschlag? --Wendelin 18:55, 19. Apr 2006 (CEST)
- Steht alles genau da: Vorsatz der Präsidentin, dem aber das Parlament erst noch zustimmen muss. Jesusfreund 18:57, 19. Apr 2006 (CEST)
- Da steht aber Am 15. Mai 2006 hat die Präsidentin der Philippinen, Gloria Arroyo, ihre Absicht erklärt, .... Die Jahresangabe kann wohl nicht stimmen. --Kucharek 08:13, 21. Apr 2006 (CEST)
"Am 15. Mai 2006 hat die Präsidentin der Philippinen, Gloria Arroyo, ihre Absicht erklärt, keine Hinrichtungen mehr durchzuführen und die Todesstrafe abzuschaffen. Dem muss jedoch das Parlament zustimmen." kann es sein, dass es sich um den 15 Mai 2005 handelt?
- Ich tippe auf den 16. April 2006: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,411639,00.html Epsilon 11:07, 21. Apr 2006 (CEST)
Ich habe das falsche Datum jetzt mal rausgenommen, da es so wirklich stört (vor allem bei einem Artikel des Tages). --Gehkadl 13:02, 21. Apr 2006 (CEST)
Allgemeine bzw. grundsätzliche Diskussionen zum Artikel
Meiner Meinung nach ist dies kein guter Artikel, weil die ethische Diskussion zu kurz kommt. Warum wurde der Artikel gesperrt?
- Damit solche unangemeldeten IPs wie du, die nichtmal wissen, dass man neue Beiträge unten anfügt, mit vier Tilden (~) unterschreibt und genauer begründet, nicht rumpfuschen können im Artikel.
- Ich könnte wetten, dass du ihn nicht ganz gelesen hast und die Diskussionen auch nicht. Das merkt man an der oberflächlichen Pauschalkritik.
- Aber bitte, sag was genau dir zu kurz kommt und mal sehen ob es stimmt. Jesusfreund 07:08, 21. Apr 2006 (CEST)
"Befürworter und Gegner der Todesstrafe sehen den Staat als Ausdruck, Gesetzgeber und Vollstrecker einer übergeordneten Gerechtigkeitsidee, ohne die menschliches Zusammenleben nicht funktionieren kann." (Artikel, Abschnitt 'Verfahren: Problematik der Durchführung') Einspruch!! Als pazifistischer, wissenschaftlich-pragmatischer Anarchist (vgl. Tolstoi, Chomsky) lehne ich den Staat ab, und jede Form von Bestrafung. Dies aus ethischen, soziologischen und kybernetischen Gründen. Und soweit ich weiß, sind viele Anarchisten Todesstrafengegner bzw umgekehrt manche Todesstrafengegner Anarchisten! 84.245.191.30 11:32, 21. Apr 2006 (CEST)
- Gut, aber auch Anarchisten begründen ihre Ablehnung nicht mit "ich finde das einfach Scheiße", sondern orientieren sich an Werten oder Zielen, die sie für potentiell allgemeingültig halten. Deswegen verlangen sie ja die Abschaffung des Staates, weil er für sie das menschenwürdige Zusammenleben aller Menschen niemals herstellen und garantieren kann.
- Dann kann man vielleicht sagen: Befürworter und Gegner der Todesstrafe orientieren sich an jedem Staat übergeordneten Gerechtigkeitsidealen, die für alle Menschen gelten sollten. Die ganze Debatte darum kann hier aber nur gestreift werden. Jesusfreund 14:50, 22. Apr 2006 (CEST)
Der Satz "Legale Todesstrafen setzen also ein funktionierendes Rechtssystem voraus" ist grober Unfug - und das in einem excelentem Artikel *aua* Da es kein Welt-Justiz-System gibt dass dies bewerten könnte kann die Legalität einer Todesstrafe ausschließlich an den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen festgemacht werden - und solange eine Rechtsordnung die Todesstrafe vorsieht ist sie dort legal, und zwar unabhängig davon ob nach äußerer Betrachtung dieses Rechtssystem funktioniert oder nicht. Illegal ist eine Todesstrafe lediglich dann, wenn sie durch die jweilige Rechtsordnung des entsprechendes Staates NICHT vorgesehen ist aber dennoch verhängt oder gar vollzogen wird. Wie die moralischen Maßstäbe sind ist hierbei irrelevant, wenn das gemeint ist muss das anders formuliert werden aber kann nicht mit den neutralen Begriffen Legal/illagel getan werden. Das sollte, sobald der ARtikel weider frei ist, DRINGEND geändert werden. Ist schon arm das sowas nicht vorher auffällt bevor man einen Artikel als Artikel des Tages verlinkt... --80.131.141.132 15:14, 21. Apr 2006 (CEST)
- Legal ist die TS nur dort, wo es ein Rechtssystem gibt, dass sie als Gesetz (Legis) definiert. Mehr soll "funktionierend" gar nicht ausdrücken. Die Legitimität steht auf einem ganz anderen Blatt.
- Deswegen heißen Tötungen außerhalb eines Rechtsverfahrens ja auch "extralegal", und es steht drin, dass sie als Justizmord gelten müssen, wenn Staatsvertreter sie nachträglich legitimieren. Jesusfreund 14:46, 22. Apr 2006 (CEST)
Italien
Für Italien finden sich im Artikel zwei unterschiedliche Jahreszahlen, was die Abschaffung der Todesstrafe betrifft: Einmal 1947 (hier) und einmal 1994 (hier). Tippe mal, dass ersteres richtig ist und bitte um entsprechende Korrektur. --Ĝù 11:32, 21. Apr 2006 (CEST)
- habs jetzt einfach selbst geändert, 1947 scheint logischer. --Ĝù 11:14, 22. Apr 2006 (CEST)
- Mit "scheint mir logischer" kommen wir nie zu soliden Informationen. Gibt es nicht genügend Links im Artikel, die man durchchecken kann? Jesusfreund 13:42, 22. Apr 2006 (CEST)
DDR
Nun ja, an einen "Artikel des Tages" stelle ich höhere Anforderungen .... so gab es in der DDR keine Todesstrafe für »sogenannte „konterrevolutionären Verbrechen“«, auch nicht "sogenannte". Oder gibt es einen gegenteiligen Beleg? Ein StGB-DDR wäre von Vorteil ;-)
Auch die Abschaffung der Todesstrafe als »ein „Gastgeschenk“ für den geplanten Staatsbesuch von Erich Honecker in Bonn« ist pure Spekulation.
Etwas Neutralität wäre von Vorteil --Peter
- Hab das mal auch so gesehen und entfernt. (MARK 18:50, 21. Apr 2006 (CEST))
- Trotz dieses zunehmenden inneren Drucks blieb die DDR 1987 bei ihrer Politik der Lockerung der Repression und erließ eine große Amnestie, schaffte mit dem 4. StÄG die Todesstrafe ab und errichtete am Obersten Gericht eine zweite Kammer, die als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile des Obersten Gerichts dienen sollte. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit Honeckers Besuch in der Bundesrepublik zu sehen: Es handelte sich um Gastgeschenke, mit denen dieser 1987 "seine Gastgeber in Bonn zu beeindrucken suchte" (S.253). Der Straferlaß führte indes zu einem deutlichen Anstieg der Kriminalität und rief ökonomische und soziale Verwerfungen hervor, die Honecker, anders als zu Beginn seiner Amtszeit, ignorierte. [6]
- Ich füge es wieder ein, da der Zusammenhang Honeckerbesuch - Abschaffung Todesstrafe in der DDR von seriösen Historikern vertreten wird. Jesusfreund 13:47, 22. Apr 2006 (CEST)
Mal noch was formales: Die Rubrik heißt korrekt "SBZ und DDR", da sie die Zeit nach 1945 umfasst. Die entsprechende BRD-Rubrik heißt nur "Bundesrepublik Deutschland" ... dabei stört mich nicht so sehr Abkürzung der Staatsbezeichnung auf der einen und Nichtabkürzung auf der anderen Seite ;-) , sondern mehr, dass die Zeit seit 1945 auch hier incl. ist. Müßte es nicht korrekterweise "Westdeutschland und Bundesrepublik Deutschland" oder so heißen?! Im Text ist es ok. --Peter
Der Satz sollte wie folgt ergänzt werden: "Wie viele der über 450 Todesurteile in den 40er und 50er ....", vgl. http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf
BRD
Allein für das Kriegsverbrecher-Gefängnis Landsberg werden 284 vollstreckte Todesurteile angegeben, vgl.: http://www.buergervereinigung-landsberg.de/kriegsverbrecher/kriegsverbrecher.htm Lucius D. Clay, Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone, führte in seinen Memoiren (Entscheidung in Deutschland. Frankfurt a.M. 1950; S. 284) wohl insgesamt "299 Hinrichtungen" an.
Da für die SBZ die (wahrscheinlichen) Hinrichtungen durch die sowj. Besatzungtruppen angegeben werden, sehe ich es für gerechtfertigt an, dies auch hier zu tun ... obwohl die Zahlen aus der französischen (und ggf. britischen) Zone noch fehlen.
- Hier habe ich seröse Angaben gefunden: http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf Ich möchte vorschlagen, den Passus hinter "Landsberg" wie folgt zu ergänzen: "In Westdeutschland wurden durch die Alliierten mehr als 800 Todesurteile ausgesprochen und knapp 500 Hinrichtungen vollstreckt."
Prozentualer Anteil afroamerikanischer Bürger bei Hinrichtungen
Im Unterpunkt USA steht: "Nach dem Death Penalty Information Center waren seit 1976 58 Prozent der in den USA Hingerichteten Weiße und 34 Prozent Schwarze. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 12 Prozent, so dass prozentual knapp dreimal soviele Schwarze hingerichtet werden wie Weiße." Das ist mathematisch nicht ganz korrekt. Afroamerikanische Bürger sind, im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung, bei Hinrichtungen ca. um den Faktor 3 überrepräsentiert. Um sagen zu können wie sich der Anteil hingerichteter Afroamerikaner relativ zu dem Anteil hingerichteter Weißer verhält muss man erst wissen wie gross der Anteil der Weissen an der Bevölkerung ist. Ansonsten aber wirklich ein ganz herrvorragender Artikel :-)
- Ist schon interessant, daß dieses zwar rechnerisch korrekte, aber in der Sache irreführende Zahlenverhältnis immer wieder bemüht wird... Imo, wäre es doch mal interessanter darüber nachzudenken, daß afroamerikanische Bürger in den relevanten Verbrechensstatistiken ebenso überrepresent sind und zwar sowohl prozentual als auch total-und das bei angeblich (nach meinem Kenntnisstand je nach Schätzung ist er etwas größer, bis zu 17%, ) drei bis nur 12% Gesamtbevölkerungsanteil! (MARK 18:31, 21. Apr 2006 (CEST))
- Schau mal etwa zehn Abschnitte weiter oben. Dort geht es um das gleiche Thema. All die Zahlen und Verhältnisse über die Du nachdenkst sind gut untersucht. Sie ergeben ein deutliches Bild, dass jedoch anders als das einfache "Schwarze Mörder werden eher hingerichtet". Die Hautfarbe des Opfers spielt statistisch eine entscheidende Rolle.---<(kmk)>- 15:26, 22. Apr 2006 (CEST)
- Ich glaube ihr habt mich irgendwie total falsch verstanden :-) Die Diskussion 10 Abschnitte weiter oben hab ich gelesen... mir gings auch eigentlich überhaupt nicht darum was dieses Verhältnis letztendlich aussagt. Ich meinte lediglich das der Satz "Nach dem Death Penalty Information Center waren seit 1976 58 Prozent der in den USA Hingerichteten Weiße und 34 Prozent Schwarze. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 12 Prozent, so dass prozentual knapp dreimal soviele Schwarze hingerichtet werden wie Weiße." aus dem Artikel geändert werden sollte, weil er NUR dann korrekt ist wenn der Anteil der Weissen an der Bevölkerung ziemlich genau 58% ist. Wäre er deutlich höher (was ich glaube) dann wären afroamerikanische Bürger auch logischerweise um mehr als den Faktor 3 überrepräsentiert bei Todesurteilen. Das man dies nicht so interpretieren kann das Schwarze nunmal aus rassistischen Gründen häufiger zum Tode verurteilt werden als Weisse ist mir auch klar, aber wie gesagt darum gings mir auch nicht.... ich meine nur das man das Verhältnis richtig angeben oder komplett weglassen sollte. 83.135.73.170 08:03, 23. Apr 2006 (CEST)
Israel
Man sollte hinzufügen, dass die Ausnahmeregelung im israelischen Recht im Fall Eichmann nicht nur letztmalig, sondern auch zum einzigen Mal angewandt wurde. Außerdem wäre bei dem Absatz zum israelischen Vorgehen nach dem Olympia-Attentat '72 ein Link zu dem Artikel zum Film "München" von Steven Spielberg passend. ||| D.
Link
Man könnte vielleicht noch diesen Link ( http://www.soundportraits.org/on-air/witness_to_an_execution/transcript.php3 ) einfügen. Auf der Seite berichten Menschen, die einer Exekution beigewohnt haben bzw. als Gefängniswärter o.ä. durchführten von ihren Erlebnissen und Gefühlen. Zum Text gibt es ein Script, auf das ich direkt gelinkt habe.
- Finde ich gut, gehört aber vielleicht eher in den Artikel Todesstrafe in den USA, weil es das dortige Prozedere beschreibt. Stefan64 19:45, 18. Mai 2006 (CEST)
Somalia
Die Einleitung zum Artikel sagt: "Das gesamte Verfahren kann nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter und Behörden eines Staates vollzogen werden." Genau diesen Staat gibt es aber nicht mehr. Dass auf dem Gebiet des ehemaligen Staates Somalia Jugendliche umgebracht werden, glaube ich gerne, nur ist das nach unserer eigenen Def dann keine Todesstrafe. --Négrophile 20:16, 21. Mai 2006 (CEST)
- Seit wann gibt es den Staat Somalia nicht mehr? Das solltest du dann als erstes in dem Länderartikel Somalia bemängeln und ändern. Jesusfreund 21:56, 21. Mai 2006 (CEST)
- Das Problem ist das Fehlen von Behörden und Vertretern des Staates Somalia; die gibts nur noch recht vereinzelt bis gar nicht mehr.--syrcro.PIDIYA® 22:11, 21. Mai 2006 (CEST)
- Seit wann gibt es den Staat Somalia nicht mehr? Das solltest du dann als erstes in dem Länderartikel Somalia bemängeln und ändern. Jesusfreund 21:56, 21. Mai 2006 (CEST)
- Trotzdem scheint es den Staat offiziell noch zu geben, so dass er bei Amnesty als Vertreter von Todesstafen für Jugendliche geführt wird/wurde. Daher wäre eine klare Datierung für die Staatsauflösung erforderlich, um die Änderung zu begründen. Jesusfreund 22:18, 21. Mai 2006 (CEST)
Ich habe nochmal nachgedacht und recherchiert. Jesusfreund hat in sofern Recht, als dass in Somalia Jugendliche z.B. von Scharia-Gerichten zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Dass sind aber keine staatlichen Gerichte, sondern private. Die Frage wann der Staat aufgelöst wurde ist uneheblich, da es nicht der Staat ist, der hier Urteile erlässt und vollstreckt. Imho ist eher die Einleitung falsch, nicht die Aufzählung von Somalia. --Négrophile 07:44, 22. Mai 2006 (CEST)
- @Jesusfreund: Mit unserem europäischen Verständnis von Staat, Gesellschaft und Gericht kommen wir bei Somalia nicht weiter. Es gibt nun insbesondere in vielen Gegenden überhaupt keinen Staat. Der zuständige Kriegsherr betreibt u.U. ein Gericht, aber das ist teuer. Somalia lebt weitgehend in Clan-Struktur, und Streitfälle innerhalb der Clans werden auch dort entschieden. Besteht Streit zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Clans, gibt es entweder eine Verhandlungslösung oder einen Schlichter oder Krieg. In einer rein muslimischen Gegend kann z.B. der Scharia-Richter schlichten und richten. Wenn in anderen Teilen des Landes andere Regeln/Religionen herrschen, ist dort vielleicht ein völlig anderes Strafmass. Habe ich keinen Clan/Kriegsherrn/sonstige Rechtsschutz-Agentur im Rücken, unterliege ich im Zwiefel dem Rechtssytem des Gegners.--Négrophile 20:33, 23. Mai 2006 (CEST)
- OK, dann gibt es in Somalia nach unserem westlichen Verständnis eben eigentlich nur nichtstaatliche Hinrichtungen, da keiner der rivalisierenden Clans den Staat als Ganzes repräsentiert.
- Kein Grund, wegen dieser Besonderheit gleich das Kriterium zur Unterscheidung von staatlichen und nichtstaatlichen Hinrichtungen insgesamt aus der Definition zu löschen.
- Dass die Realität vielfach dieser feinsäuberlichen Differenz widerspricht, ist unbestreitbar. Nur müssen wir uns an dennoch an die gängige Definition einer Todesstrafe halten, die nunmal eine allgemein anerkannte staatliche Gesetzgebung und in deren Sinn legal zustandekommende Todesurteile voraussetzt.
- Da dies hier bereits diskutiert und begründet wurde, ist deine erneute Löschung, ohne dass du zuvor neue und bessere Argumente dafür gebracht hast, edit war. Bitte lass das einfach. Jesusfreund 18:56, 28. Mai 2006 (CEST)
- Ich she keinerlie Grund für Deine Agressivität, und mit edit war hat das nichts zu tun. --Négrophile 20:23, 28. Mai 2006 (CEST)
Schweiz
ja wann denn nun, 1942 oder 1992? --Négrophile 11:59, 28. Mai 2006 (CEST)
- aha, offensichtlich hast du Punkt 6.7 nicht gelesen. Jesusfreund 17:35, 28. Mai 2006 (CEST)
- Deine Präzisierung war hilfreich, dein Häme ist blödsinnig. --Négrophile 20:23, 28. Mai 2006 (CEST)
UN-Menschenrechtskommision
Ist das wirklich eine NGO? --Négrophile 20:26, 28. Mai 2006 (CEST)
- Frage ist berechtigt, geändert.
- Zudem habe ich die Begriffsdefinition als Extrapunkt abgeteilt, ergänzt und präzisiert, so dass die Problematik der Hinrichtungen in Staaten ohne eindeutige Staatsvertretung (Beispiel Somalia) aufgenommen ist.
- Nur nebenbei, weil du es anscheinend noch nicht bemerkt hast: Natürlich ist nach den Wikipedia-Regeln eine mehrfache, nicht begründete Wiederherstellung einer bereits begründet (und von mehreren) abgelehnten Löschung ein Edit war. Ich habe dich nur auf die Unzulässigkeit dieses Verhaltens aufmerksam gemacht, was weder aggressiv formuliert noch gemeint war. Etwaige Spekulationen über den "Ton", auf denen dein Eindruck also nur basieren könnte, sind im geräuschfreien Internetdiskurs ohnehin sinnlos.
- Auch der Hinweis auf "hättest du erst gelesen, hättest du das sicher nicht gefragt" war doch nicht hämisch, sondern nur logisch. Wie sonst soll ich dich darauf hinweisen, dass du die Antwort auf deine Frage vorher im Text finden konntest? Stimmt doch. Unterstell mal anderen nicht gleich irgendwelche persönlichen Motive dabei. Die habe ich nicht; möchte nur nicht unnötig beschäftigt werden, egal von wem. Jesusfreund 21:58, 28. Mai 2006 (CEST)
Merci für die Änderung. Die alte Version war bezüglich Schweiz zumindest missverständlich - Du hast ja dann auch präzisiert. Gruss --Négrophile 22:05, 28. Mai 2006 (CEST)
- Fragt sich bloß (ohne Aggresson oder Häme), wieso du das nach Lektüre des Abschnitts zur Schweiz nicht selber hättest tun können. Jesusfreund 23:43, 28. Mai 2006 (CEST)
- Weil ich den Artikel nicht vollständig gelesen habe. Weil ich Artikel zuerst lese, um etwas zu lernen. Weil ich nicht jeden Artikel bis zum Ende lese. Gruss --Négrophile 07:39, 29. Mai 2006 (CEST)
- Weil ich den Artikel nicht vollständig gelesen habe deckt sich mit meiner vorherigen Vermutung aha, offensichtlich hast du Punkt 6.7 nicht gelesen, widerspricht aber Weil ich Artikel zuerst lese, um etwas zu lernen. Vorwurf der Häme war also offenbar unbegründet. Jesusfreund 08:11, 29. Mai 2006 (CEST)
Würde bei Todesstrafe gerne folgendes über Saudi-Arabien reinbringen geht aber leider nicht wegen Halbsperrung:
Hauptartikel: [in Saudi-Arabien]
Die Todesstrafe wird durch die Enthauptung mit dem Schwert vollstreckt. Die übliche Enthauptung erfolgt in den Vormittagsstunden auf einem öffentlich zugänglichen Platz. Bis Anfang der 1990er Jahre war es üblich, Hinrichtungen am Freitag nach den Mittagsgebeten zu vollziehen, doch finden Hinrichtungen seit einigen Jahren auch an anderen Tagen statt. Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muss sich an einem Graben gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, sodass er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Dafür gibt es speziell geschulte Scharfrichter. Es gibt das Gerücht, dass den Verurteilten zuvor noch ein Beruhigungsmittel gespritzt wird. Bei Frauen ist die Enthauptung in der Regel nicht öffentlich.
Also das in der Rechtspraxis der heutigen Länder, könntest du das dann evtl reinstellen? Danke dir. Enten
- Mal schauen, ob das sich noch belegen lässt und was andere dazu sagen. Gruß, Jesusfreund 00:20, 7. Jun 2006 (CEST)
- Im Textvorschlag wird in erster Linie die Hinrichtungsmethode beschrieben. Wichtiger fände ich darzustellen für welche Delikte die TS verhängt wird, wieviele Hinrichtungen es pro Jahr gibt, etc. Gruß, Stefan64 00:33, 7. Jun 2006 (CEST)
Quellen: http://www.amnesty-todesstrafe.de/Download-Medien/infopaket.pdf http://www.amnesty-todesstrafe.de/downloads.html http://www.todesstrafe.de/thema/laender/saudi-arabien/saudi.php Die inhalte der Seite sind aber bereits übernommen und formuliert bereit:
In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Apostasie (Ridda) wird ebenfalls bei Männern mit dem Tode bestraft, bei Frauen gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht, Ehebruch), Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.
Laut Amnesty International : "Saudi Arabien richtete im Jahr 2005 mindestens 86 Menschen hin." Enten
- (weißt du nicht wie man unterschreibt?) Jesusfreund 20:37, 7. Jun 2006 (CEST)
Doch. Mit dem neuen Amnesty International Bericht könnten wir auch den Iran einarbeiten die sind immerhin nummer 2 gewesen und nach ihren hinrichtungsraten dieses Jahr werden sie das wohl auch bleiben.Enten 21:00, 7. Jun 2006 (CEST)