Lumen gentium
Lumen gentium heißt gemäß ihrer Anfangsworte die Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils. Sie wurde am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert. Die Konstitution fasst eine bald 2000-jährige dogmengeschichtliche Entwicklung der Lehre von der Kirche zusammen, indem das höchste kirchliche Lehramt sich erstmals ausführlich mit der Kirche als ganzer befasst. Absicht der Lehre des Konzils ist jedoch, dass Christus als Mitte der Kirche deutlicher hervortritt. Die Kirche betont ihren religiösen Charakter als Volk Gottes unterwegs und lehnt es ab, sich mit weltanschaulichen oder politischen Systemen verwechselbar zu machen. Somit hat das Konzil, wie auch in den weiteren Dokumenten, eine Konsequenz aus den humnaitären Katastrophen des 20. Jahrhunderts gezogen, um das III. nachchristliche Jahrtausend vorzubereiten.
Die Kirchenkonstitution wird in der theologischen und ökumenischen Diskussion als bedeutend angesehen, weil sie die römisch-katholische Ekklesiologie umfassend darstellt und Engführungen auf den institutionellen Charakter der Kirche vermeidet.