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Dread-Disease-Versicherung

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Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa "Versicherung gegen furchtbare Krankheiten"; auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z.B. Krebs).

In Deutschland wird diese Versicherung von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dieses Produkt künftig von mehr Gesellschaften angeboten werden wird.

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z.B. Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung gezahlt und nicht erst bei Eintritt eventueller (finanzieller) Folgen (Behandlungskosten, Einkommenseinbußen wegen Berufsunfähigkeit). Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann eine Leistung aus, wenn der zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, wohingegen die Dread-Disease-Versicherung auch dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer zwar eine schwere Krankheit erleidet aber dennoch (evtl. nach einigen Monaten) regulär im ursprünglichen Beruf weiterarbeiten kann.

Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. In diese Diskussion werden oft die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da in diesen Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeit deutlich seltener eintritt als in handwerklichen Berufen und deshalb teilweise die Dread-Disease-Versicherung sinnvoller erscheint. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung zwar im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist immer die individuelle Situation der zu versichernden Person zu berücksichtigen

Siehe auch