Chemikalienrecht (Deutschland)
Das Chemikalienrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich durch die weiter unten folgenden Gesetze und Verordnungen getragen.
Weitere, hier nicht im Einzelnen genannte Vorschriften, decken spezielle Anwendungsbereiche ab.
Sind derzeit die auf EU-Ebene erarbeiteten Richtlinien (EU-Richtlinie) auf eine Umsetzung in das jeweilige nationale Recht angewiesen, ist seit geraumer Zeit ein einheitliches Chemikalienrecht für den gesamten EU-Bereich in Arbeit.
Dieses so genannte REACH-System (REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Lieferant usw.), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft.
Schätzungen besagen, dass von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden.
REACH soll hier Verbesserungen bringen, wird aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten auch stark kritisiert.
Liste der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Chemikalienrecht der Bundesrepublik Deutschland:
ChemG (Chemikaliengesetz) - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
ChemVerbotsV (Chemikalienverbotsverordnung) - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz |
GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) - Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
ChemGiftInfoV (Chemikalien-Gift-Informationsverordnung) - Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen |
ChemStrOWiV - Verordnung zur Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen über Stoffe und Zubereitungen |
FCKWHalonVerbotsV (FCKW-Halon-Verbotsverordnung) - Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen. |