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Flüchtling

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Flüchtling bezeichnet in der Alltagssprache eine Person, die durch politische Zwangsmaßnahmen, Kriege oder existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurde, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen.

Ein engerer Begriff wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Konvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."

Diese Definition klammert die auf rund 25 Millionen geschätzten Binnenflüchtlinge (internal displaced persons) aus, die nicht ins Ausland geflohen sind; ebenso die wachsende Zahl der Elends- und Umweltflüchtlinge.

Flüchtlinge werden unterschieden von Migranten, die das eigene Land freiwillig aus ökonomischen Erwägungen verlassen haben.

Rechtliche Aspekte

Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asylsuchende; mit dem Status als Flüchtling erhalten sie politisches Asyl. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.

Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten - einige ignorieren gegenwärtig diesen internationalen Standard.

Die Palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.


siehe auch: Asylrecht (Deutschland), Boat People, Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Flucht, Flüchtlingshilfe, Innerdeutsche Grenze


Eine andere Bedeutung kommt dem Begriff Flüchtling in der Tierwelt zu. Hier bezeichnet Flüchtling ein Jungtier, das nach seiner Geburt bzw. dem Schlüpfen die schützende Brutstätte bzw. das Nest verlässt (Nestflüchter).