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Gehen (Sport)

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Geher in einem Amateurwettkampf

Gehen ist eine olympische, leichtathletische Disziplin, bei der, im Gegensatz zum Laufen, kein für das menschliche Auge sichtbarer Verlust des Bodenkontakts vorkommen darf. Zusätzlich muss das ausschreitende (vordere) Bein beim Aufsetzen auf den Boden gestreckt – d. h. am Knie nicht gebeugt – sein (Regel 230 der IWR – Internationalen Wettkampfregeln).[1] Hierdurch kommt es zu der für Geher so markanten Hüftbewegung.

Geschichte

Noch unbekannte Teilnehmer bei einem Geher-Wettkampf nach dem Start;
Fotografie von Jochen Mellin, ohne Datum

1682 fand in London ein Geher-Wettkampf statt, der aus einem fünfstündigen Dauergehen bestand.

Im 18. und 19. Jahrhundert war das Gehen ein populärer Zuschauersport in Großbritannien. Einer der bekanntesten Fußgänger war Captain Robert Barclay Allardice, bekannt als der „Gefeierte Fußgänger“ (englisch: The Celebrated Pedestrian) von Stonehaven.[2] Seinen größten Rekord stellte er zwischen dem 1. Juni und dem 12. Juli 1809 auf, als er es schaffte, in 1000 aufeinanderfolgenden Stunden jeweils eine englische Meile zurückzulegen. Bei diesem Ereignis waren etwa 10.000 Zuschauer anwesend. Die Amerikanerin Ada Anderson konnte diesen Rekord sogar noch verbessern, indem sie es schaffte, in 1000 aufeinanderfolgenden Stunden jeweils innerhalb von 15 Minuten 1 Meile zu Fuß zurückzulegen[3]. Auch wenn der Fußgängersport im 20. Jh. an Bedeutung verloren hat, so gibt es weiterhin das Gehen als olympische Sportart. Daneben gibt es als traditionelles Sportereignis in England noch den Land’s End to John o’ Groats walk.

50-km-Gehen wurde 1932 und 20-km-Gehen wurde 1956 olympisch. 1992 wurde Frauen-Gehen aufgenommen.

Strecken

Wettbewerbe werden auf der Straße bei Männern und bei Frauen über 20 km und 50 km ausgetragen. Gegangen wird üblicherweise auf 1 bis 2,5 km langen Rund- oder Wendepunktstrecken. Außerdem sind Bahnwettkämpfe über verschiedene Strecken ab 10 km üblich. Üblicherweise werden die Distanzen der Straßen-Wettkämpfe in Kilometern angegeben, bei Bahnwettkämpfen in Metern. Dementsprechend sind 20 km ein Wettkampf im Straßengehen, 20.000 m hingegen ein Wettbewerb im Bahngehen.

Streckenlänge bei Deutschen Meisterschaften

Beispielhaft für die unterschiedlichen Streckenlängen des Gehsports sind die Längen der Wettbewerbe um Deutsche Meisterschaften. Die erste Distanz, über die ein Deutscher Meistertitel vergeben wurde, war das Straßengehen über 100 km, das von 1906 bis 1912 ins Meisterschaftsprogramm aufgenommen war, jedoch nie zum gleichen Termin und Ort wie die anderen Wettbewerbe stattfand. Dabei waren Siegerzeiten von mehr als elf Stunden üblich. Ab 1920 wurde es bis heute von der 50-km-Distanz abgelöst. Auf dieser Strecke sind in den letzten Jahren stark sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen, sodass eine Mannschaftswertung – 3 Geher der gleichen Mannschaft kommen ins Ziel – nicht mehr möglich ist (letztmals 2002). Als kürzere Straßendistanz wurden die 50 km 1933 und 1934 durch eine 20-km-Strecke ergänzt. Diese wiederum wurde von 1942 bis 1953 durch eine 25-km-Strecke abgelöst, bevor man ab 1955 bis heute wieder zu den international üblichen 20 km zurückkehrte.

Außer den Wettbewerben im Straßengehen stand mit größeren zeitlichen Unterbrechungen ab 1910 auch ein Wettbewerb im Bahngehen auf dem Meisterschaftsprogramm. Zunächst war von 1910 bis 1913 die gegangene Strecke 3000 Meter lang. 1921 und 1922 wurden 5000 Meter gegangen und von 1938 bis 1954 und dann wieder ab 2000 die 10.000 Meter. Eine Mannschaftswertung gibt es nur bei den Straßengehern, sie wurde 1927 eingeführt.

Meisterschaftswettbewerbe im Gehen der Frauen gibt es im Bereich des DLV seit 1980. Von 1980 bis 1986 wurde ein 5-km-Straßengehen veranstaltet, von 1987 bis 1997 wurde die Strecke auf 10 km verdoppelt. 1998 erfolgte eine weitere Verdoppelung der Distanz auf 20 km, was so bis heute ausgetragen wird. Bahngehen über eine Streckenlänge von 5000 Meter gibt es seit 1990, wobei in den Jahren 1998 und 1999 10.000 Meter gegangen wurden, bevor man zu den 5000 Metern zurückkehrte. Eine Mannschaftswertung auf der Straße war von Anfang an berücksichtigt, jedoch gab es immer wieder Jahre, in denen aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen keine Mannschaftswertung durchgeführt werden konnte.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Geherwettbewerbe auf Straße und Bahn nahezu vollständig vom Rest der Deutschen Leichtathletikmeisterschaften getrennt, wie es bei den langen Straßendistanzen schon immer üblich war, was aber zwangsläufig zu einem geringeren Interesse bei Zuschauern und Medien führt.

Warnhinweise, Rote Karten, Aufenthaltszone für Zeitstrafen und Disqualifikationen

Ist die Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen „Bodenkontakt“ und „Kniestreckung“ gefährdet, können die Gehrichter dies den Athleten einmalig mit einem sogenannten „Warnhinweis“ durch eine gelbe Kelle mit Kennzeichnung des betreffenden Verstoßes mitteilen (Schlangenlinie = Verlust des Bodenkontaktes, Winkel = fehlende Streckung).

Darüber hinaus können die Gehrichter eine Rote Karte ausstellen. Die Rote Karte wird dem Athleten durch den einzelnen Gehrichter nicht angezeigt, sondern dem Gehrichterobmann als „Antrag auf Disqualifikation“ mitgeteilt. Zur Information der Athleten (und Zuschauer) wird die jeweilige Anzahl und der Grund der Roten Karten an einer Tafel angezeigt. Bei internationalen Veranstaltungen müssen Handheldcomputer für die Kommunikation zum Gehrichterobmann und zu der Disqualifikationsantrag-Tafel verwendet werden.

Normalerweise wird der Geher nach drei Roten Karten durch verschiedene Gehrichter durch den Obmann (oder einen seiner Assistenten) disqualifiziert. Angezeigt wird die Disqualifizierung durch eine rote Kelle, worauf der Geher sofort den Wettkampf beenden und die Wettkampfstrecke verlassen muss. Bei Wettbewerben auf der Straße muss der Geher zudem seine Startnummern abnehmen.

Seit der Änderung der Internationalen Wettkampfregeln zu 2016, wurde eine Aufenthaltszone für Zeitstrafen gemäß Regel 230.7 c) eingeführt. Wenn die Bestimmungen dieser Veranstaltung eine solche Aufenthaltszone vorsehen, ist sie bei allen Geh-Wettbewerbe zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber auch bei anderen Wettkämpfe zum Einsatz kommen, nachdem die zuständige Verbandsorganisation oder das Organisationskomitee (Veranstalter) dazu eine Entscheidung getroffen haben.

Bei Anwendung der Auenthaltszone wird ein Athlet, welcher drei Rote Karten gesammelt hat, von den Gehrichterobmann oder einer ihm betrauten Person (also auch einer seiner Assistenten) dazu angewiesen, in die Aufenthaltszone zu gehen. Dort muss er eine Strafzeit verbringen, die mit der Regeländerung zu 2018 wie folgt festgelegt wurde:

  • Bei Wettkämpfen bis zu 5 km beträgt die Strafzeit 30 Sekunden,
  • Bei Wettkämpfen bis zu 10 km beträgt die Strafzeit 1 Minute,
  • Bei Wettkämpfen bis zu 20 km beträgt die Strafzeit 2 Minuten,
  • Bei Wettkämpfen bis zu 30 km beträgt die Strafzeit 3 Minuten,
  • Bei Wettkämpfen bis zu 40 km beträgt die Strafzeit 4 Minuten und
  • Bei Wettkämpfen bis zu 50 km beträgt die Strafzeit 5 Minuten.

Sollte der Athlet zu irgendeinen Zeitpunkt eine weitere Rote Karte von einen Gehrichter erhalten, welcher ihm noch keine Rote Karte ausgestellt hat, wird der Athlet disqualifiziert. Er wird auch vom Obmann disqualifiziert, wenn er sich trotz Anweisung weigert, in die Aufenthaltszone für Zeitstrafen zu gehen oder wenn er nicht die festgelegte Strafzeit in der Aufenthaltszone verbringt.[4]

Bei internationalen Wettbewerben hat der Gehrichterobmann zudem das Recht, einen Geher auf den letzten 100 m vor dem Ziel unabhängig von der Zahl der vorliegenden Roten Karten (quasi eigenmächtig) zu disqualifizieren. Dies darf er jedoch nur dann tun, wenn der Gehstil des Athleten offensichtlich gegen die Regeln verstößt, also z. B. wenn der Geher läuft oder joggt und nicht mehr geht. Der Geher darf in einem solchen Falle den Wettkampf beenden, er wird dann unmittelbar nach dem Ziel von seiner Disqualifikation in Kenntnis gesetzt.

Begründet durch die drei Roten Karten, die für eine Disqualifikation notwendig sind, müssen demnach mindestens drei Gehrichter anwesend sein. In Deutschland (Veranstaltungen bis zu Deutschen Meisterschaften) dürfen keine zwei Gehrichter demselben Verein angehören, d. h., alle amtierenden Gehrichter müssen aus unterschiedlichen Vereinen kommen. Bei Gebiets- oder Weltmeisterschaften oder Veranstaltungen, die durch einen Gebiets- oder Weltverband organisiert werden, dürfen keine zwei Gehrichter derselben Nation angehören.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Internationale Wettkampfregeln (IWR) 2016/2017
  2. Bild von Captain Barcley im Rahmen seines Gehrekordes
  3. Ben Gocker: Walk the Walk. Brocklyn Public Library, 7. Dezember 2011, abgerufen am 19. August 2016 (englisch).
  4. Deutscher Leichtathletik-Verband: Regeländerung IWR 2018. 21. November 2017, abgerufen am 2. April 2018.
Commons: Gehen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien