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Suizid

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Der Suizid (lateinisch suicidium von sua manu caedere = mit eigener Hand fällen), auch Selbsttötung oder Freitod oder früher Selbstentleibung genannt, ist die willentliche Beendigung des eigenen Lebens durch eine selbstbestimmte Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z. B. Nichteinnahme lebenswichtiger Medikamente bzw. Nahrungsmittel und/oder Flüssigkeit). Verbreiteter ist der Begriff Selbstmord, der jedoch teilweise bewusst nicht verwendet wird, um Assoziationen mit Verbrechen („Mord“) zu vermeiden. Im Gegensatz zum Mord ist die Selbsttötung in vielen Ländern aber nicht strafbar und somit auch kein Verbrechen.

Ursachen und Formen

Suizid ist in den meisten Fällen das Symptom einer Depression, einer verwandten psychischen Störung wie z.B. der bipolaren Störung, anderer schwerer Erkrankungen oder Behinderungen, die der betroffene Mensch nicht mehr länger aushalten möchte. Etwa neunzig Prozent der vollendeten Suizide und etwa sechzig Prozent der Suizidversuche werden von Personen unternommen, bei denen entsprechende Beeinträchtigungen diagnostizierbar sind. Suizide aus anderen Gründen (z. B. als Konsequenz eines "Gesichtsverlustes" oder einer Lebenskrise) sind dagegen relativ selten.

Manchmal ist der Suizid der letzte Ausweg eines Menschen aus einem Leben, das von körperlichem Schmerz und Leiden bestimmt ist, welche sich mit keinen Mitteln der medizinischen Wissenschaften lindern lassen. Wenn keine Hoffnung auf Linderung besteht, zieht mancher ein sanftes Sterben einem leidvollen Leben vor. In diesen Fällen suchen die betroffenen Personen oft nach einer fachkundigen Hilfe, die ihnen ein schmerz- und leidensloses Sterben ermöglicht. Die Sterbehilfe durch fremde Hand ist mitunter ihre letzte (und oft durch die Rechtslage verwehrte) Hoffnung.

In selteneren Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter (meist Partner und Kinder) voraus; in diesen Fällen spricht man oft von einem erweiterten Suizid. Dieser Begriff ist jedoch umstritten, da die Tötung anderer kein Suizid ist. Auch der Amoklauf ist als spezieller Fall eines "erweiterten" Suizids zu sehen, bei dem oft auch zufällige, dem Täter nicht bekannte Menschen betroffen sind.

Ebenfalls vergleichsweise selten ist der Suizid in Form der Selbstopferung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (Kamikaze) oder einer Sache dienlich zu sein aufgrund eines echten oder vermeintlichen Mangels an Alternativen (Selbstmordattentäter). Wo genau die Grenze zum selbstgefährdenden oder auch zum selbstverletzenden Verhalten liegt, ist teilweise schwer auszumachen: So handeln viele Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung bei riskanten Autofahrten latent suizidal, aber auch das durchaus nicht seltene Befolgen militärischer, riskanter Befehle in eine nahezu aussichtslose Lage hinein, z.B. in Form von so genannten Himmelfahrtskommandos, kann geradezu suizidal sein.

Mit dem Suizid befassen sich Wissenschaften wie Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft. Daneben gibt es die praktischen Ansätze zur Suizidverhütung und der Betreuung derjenigen, die einen Suizidversuch überlebt haben.

Sprachliches

Häufig wird der Suizid als Selbstmord oder Freitod bezeichnet. Beide Bezeichnungen können jedoch eine moralische Beurteilung in den Begriff bringen: Selbstmord eine tabuisierende und kriminalisierende, Freitod eine heroisierende. Eine neutrale Bezeichnung ist Selbsttötung. Eine Suizid ausführende Person wird als Suizident (Selbstmörder) bezeichnet.

In der wissenschaftlichen Fachsprache und im beruflichen Umgang mit den Betroffenen wird meist das Wort Suizid bevorzugt, in der juristischen Fachsprache häufig der Ausdruck Selbsttötung, der lediglich den Vorgang, nicht die Motive beschreibt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist Selbstmord verwendet. Das Wort stammt aus einer Zeit, als im deutschen Sprachraum der (versuchte) Suizid noch strafbar und moralisch geächtet war und bezeichnet daher wörtlich die Selbsttötung als Verbrechen („Mord“) an sich selbst. Vermutlich geht es auf einen Ausdruck Martin Luthers („sein selbs mörder“, 1527) zurück. Heute wird der Begriff allerdings von dieser ursprünglichen Bedeutung weitgehend losgelöst empfunden und weckt im Normalfall intuitiv nicht die Assoziation mit einem Verbrechen.

Die Bezeichnung Freitod enthält andererseits den Gedanken der freien Wahl zwischen Leben und Tod, ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Menschen. Meistens wird von den Menschen, die einen Suizid beabsichtigen, der eigene Tod jedoch als der einzig mögliche Ausweg gesehen. Die Entscheidungsfreiheit einer suizidalen Person ist in der Regel stark eingeschränkt. Daher wird die Bezeichnung Freitod ebenfalls von vielen Wissenschaftlern abgelehnt. Dem ließe sich indessen entgegenhalten, dass die Freiheit der Entscheidung für den eigenen Tod im tieferen Sinne nicht mehr und nicht weniger problematisch sei als die Freiheit jeder anderen Entscheidung auch, sich mithin die Frage, wie „frei" ein Freitod sei, nicht losgelöst von der sowohl philosophisch als auch naturwissenschaftlich nur sehr schwer zu entscheidenden Frage des freien Willens an sich behandeln ließe. Darüber hinaus wahrt der Begriff Freitod den Respekt vor den betroffenen Personen, was weder bei der Verwendung des Begriffes Selbstmord, noch bei den modischen Pathologisierungen des Phänomens der Fall ist.

In der Wissenschaft wird die dauerhafte Einnahme von Alkohol, anderen Drogen, Magersucht oder extreme Fettsucht auch als "Suizid auf Raten" gesehen. Hier wird von einem chronischen Suizid gesprochen.

Siehe auch: selbstverletzendes Verhalten

Statistik

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass es weltweit etwa eine Million Suizide pro Jahr gibt und dass 10 bis 20 Mal soviele Suizidversuche scheitern. Die Länder mit der höchsten Suizidrate sind Litauen, Russland, Weißrussland, Lettland, Ukraine, Ungarn, Sri Lanka, Slowenien, Kasachstan, Estland, Japan, Finnland (WHO-Statistik).

In der Europäischen Union begehen nach einer Meldung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 jährlich 58 000 Menschen Suizid, wobei die meisten dieser Fälle von Personen begangen werden, die an Depressionen leiden. An anderen Todesursachen führt dieselbe Meldung jährlich 50 700 Verkehrstote und 5 350 Opfer von Gewaltverbrechen an.

Deutschland

Im Durchschnitt sterben in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zwischen 11 000 und 12 000 Menschen durch Suizid, wobei zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Diese Zahl entspricht ca. 1,3 % aller Todesfälle und übersteigt damit die Anzahl der Verkehrstoten (5 842 Todesopfer im Jahr 2004) bei weitem. In der Altersgruppe der 15- bis 35-Jährigen ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache (nach dem Unfalltod). Allerdings ist die verbreitete Annahme, dass Suizid in dieser Altersgruppe besonders häufig verübt wird, ein Trugschluss: Suizid ist in dieser Altersklasse neben Mord und Unfall aufgrund der weniger häufigen Krankheiten die nahezu einzig mögliche Todesursache.

Die Zahl ernsthafter Suizidversuche liegt bei ca. 100 000 bis 150 000 (auch hier sind genaue Erkenntnisse aufgrund der hohen Dunkelziffern schwierig), also um den Faktor 10 bis 15 über der der ausgeführten Suizide. Mit anderen Worten: Etwa jeder zehnte Suizidversuch geht tödlich aus.

Die Zahl der Suizidversuche ist bei Frauen weit höher als bei Männern. Die Zahl erfolgreicher Suizidversuche ist jedoch bei Männern deutlich höher als bei Frauen mit weiter steigender Tendenz: Drei Viertel aller erfolgreich Suizid-Begehenden sind Männer. Von den 10 733 Suiziden im Jahr 2004 in Deutschland wurden 7 939 (74 %) von Männern und 2 794 von Frauen begangen.

Im Jahr 1982 nahmen sich in der Bundesrepublik 18 711 Menschen das Leben, während die Zahl im Jahr 2002 bei 11 163 und 2003 bei 11.150 lag. Das heißt, dass die Suizidrate im Zeitraum von 20 Jahren um 40,3 % zurückging, in den letzten Jahren aber nahezu konstant blieb. Die Zahl der Suizidversuche stieg in den letzten Jahren jedoch an.

Als Gründe für den Rückgang werden verbesserte fachärztliche Versorgung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen genannt.

Die Selbstmorde häufen sich im höheren Alter: von weniger als fünf pro 100.000 in der Gruppe der unter 20-jährigen bis auf fast 50 pro 100.000 bei den über 70-jährigen. Evangelischer Pressedienst Sozial, Meldung "Zahl der Selbstmorde bei depressiven Menschen über 60 Jahren steigt" (2/2006).

Von den 11 150 tödlichen Suiziden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 wurden folgende Todesarten erfasst:

  • Erhängen/Ersticken 5538 (50%)
  • Sturz in die Tiefe 1100 (10%)
  • Vergiftung durch Medikamente 940 (8%)
  • Erschießen 572 (5%)
  • Sich vor den Zug oder vor Autos werfen 556 (5%)
  • Abgase ins Auto leiten 216 (2%)

Quelle: Statistisches Bundesamt

Österreich

Österreich gilt traditionell als ein Land mit hohen Suizidraten, was aber nur bedingt zutrifft. In der Zwischenkriegszeit von 1919 bis 1939 gab es in Österreich zwischen 30 und 40 Suizide je 100.000 Einwohner. Für die Jahre 1940-1945 liegen keine Daten vor. Im Jahr 1945 wurde wiederum mit 60 Selbstmorden je 100.000 Einwohner (absolut: 4.500) eine außergewöhnlich hohe Suizidrate verzeichnet.

Die Suizidraten nach 1945 schwanken zwischen 20 und 30 Selbstmorden je 100.000 Einwohner, absolut von 1.500 bis über 2.000 Suiziden pro Jahr. Aufgrund dieser Zahlen gilt Österreich im internationalen Vergleich als ein Land mit mittlerer (10-20) bis hoher (über 20) Suizidrate. Zwischen 1945 und 1986 kam es zu einem leichten Anstieg der Rate von 20 auf 28 Selbstmorde je 100.000 Einwohner. Danach war die Zahl rückläufig und fiel 1999 auf rund 19 Suizide je 100.000 Einwohner. Die Suizidraten sind regional höchst unterschiedlich, während sie z. B. in Wien seit 1986 zurückgehen, steigen sie in Tirol und Oberösterreich seit 1991 an.

Die Selbstmordrate von Männern ist in Österreich doppelt so hoch wie die von Frauen und steigt mit zunehmendem Alter. Während Männer bis zum 15. Lebensjahr eine Suizidrate von 2 haben, haben gleichaltrige Frauen eine Suizidrate von 1. Mit 85 Lebensjahren beträgt die Suizidrate bei Männern jedoch 120, bei Frauen dagegen nur 33. Die Suizidraten von Männern über 85 sind wie in Deutschland besonders hoch, ihre Rate liegt 140% über jener der 60-64jährigen.

Die Zahl der Suizidversuche kann wegen der schwierigen Datenerhebung nur geschätzt werden. Hochrechnungen haben eine Zahl von rund 25.000-30.000 Suizidversuchen pro Jahr ergeben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Vergiftungen (v. a. mit Alkohol) und Medikamentenüberdosierungen.

Die häufigste Suizidmethode bei Männern und Frauen in Österreich ist das Erhängen. Rund 40% der Suizide von Frauen werden durch Erhängen begangen, 25% durch Vergiften und 14% durch Sturz aus der Höhe. Bei Männern erhängen sich fast 50% der Suizidenten, ungefähr 20% erschießen sich und rund 10% vergiften sich.

Ursachen

allgemeine Ursachen

Die häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch wird in diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen gesehen. Ca. 90 - 95% aller Suizide in westlichen Gesellschaften werden hierauf zurückgeführt. Da die Diagnose häufig erst nach einem erfolgreichen Suizid gestellt wird, ist diese Einteilung zumindest fragwürdig, da als einziges hartes Diagnosekriterium neben verschiedenen weicheren, die auf der Erinnerung der Angehörigen basieren, nur die Suizidhandlung an sich herangezogen werden kann. Suizid kommt demnach gehäuft vor bei allen Psychosen, vor allem aber bei Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen (bipolaren Störungen).

Suchterkrankungen und chronische Schmerzen spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle, haben aber auch fließende Übergänge zur Depression. Den Suizid auslösende Faktoren können dann zwar Lebenskrisen wie die Trennung vom Partner, Versagensängste oder der wirtschaftlichen Ruin sein – als alleiniger Hintergrund eines Suizids kommt dies aber nur in ca. 5–10% der Fälle vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl eine innere wie eine äußere Ursache für eine Depression besteht, d. h. ein für Depressionen empfänglicher Patient wird durch seine Lebensumstände depressiv.

Laut eines Artikels von Spiegel Online hat der Psychologe Richard Seiden von der Berkeley-Universität 515 Fälle von Menschen untersucht, die gehindert wurden, in suizidaler Absicht von Brücken zu springen. Dabei stellte sich heraus, dass nur sechs Prozent sich später auf andere Weise das Leben nahmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben geht davon aus, dass es in Deutschland zahlreiche Patientensuizide gibt. Zum Teil sieht sie es als Aufgabe individuell und gesellschaftlich dafür Unterstützung zu leisten. Ethisch wird darüber unterschiedlich geurteilt.

Sonderfall Alters-Suizid

Menschen über dem 60. Lebensjahr (Senioren) sind die einzige Personengruppe, in der die verschiedenen Formen der Selbsttötung zahlenmäßig zugenommen haben.

Eine besondere Form ist dabei die Selbstaufgabe bei befürchteter oder tatsächlicher schwerer Erkrankung. Die Nahrungsaufnahme wird reduziert oder ganz aufgegeben. Für Angehörige und Pflegende entsteht dabei oft eine ethische Konfliktsituation.

Depression als Ursache für Suizidgedanken ist in jeder Altersstufe, also auch bei Hochaltrigen, mit ungefähr gleich guten Erfolgsaussichten (Prognose) behandelbar.

Anzunehmen ist auch, dass bei älteren Personen die Bewertung der eigenen Lebensbilanz eine wichtige Rolle als Suizidmotiv spielt. Es gibt dazu den Ausdruck Bilanzsuizid.

Sonderfall Massensuizid

Am 18. November 1978 begingen rund 900 Anhänger der Volkstempler in der Siedlung Jonestown im Dschungel Guyanas auf Anweisung ihres Führers Jim Jones eine Massenselbsttötung. Man geht davon aus, dass einigen Opfern die tödliche Mischung aus Cyanid und Limonade zwangsweise verabreicht wurde.

Am 17. März 2000 fanden über 1000 Anhänger des „Movement for the Restoration of the Ten Commandments of God“ in Uganda den Tod. Das war die bislang größte Massenselbsttötung in der Geschichte.

Die bislang größte bekannte Massenselbsttötung in der deutschen Geschichte ereignete sich im Mai 1945 in Demmin. Etwa 900 Einwohner nahmen sich vor und nach dem Einmarsch der Roten Armee das Leben, indem sie sich selbst in der Peene ertränkten.

Suizidprävention

Oft wird ein Suizid vorher angekündigt: Viele Suizidopfer hinterlassen Abschiedsbriefe, in denen sie ihre Tat begründen, oder deuten bei Freunden und Verwandten ihre Absichten an. Psychologen vertreten den Standpunkt, dass solche Warnungen ernst zu nehmen sind und der Betroffene beim Verdacht einer Suizidalität offen darauf angesprochen werden sollte. Sie argumentieren, dass Menschen, die einen Suizid begehen wollen, meist niemanden finden, mit dem sie über diese Gedanken sprechen könnten. Ein zentraler Punkt der Prophylaxe besteht deshalb darin, Menschen zu helfen über ihre Probleme und Suizidgedanken zu reden, um nicht in eine noch stärkere Isolation zu geraten. Aus diesem Gedanken heraus entstand in den 1950er Jahren die Telefonseelsorge als Einrichtung der Suizidprävention.

Personen, die einen Suizidversuch durchgeführt haben, werden in der Regel wegen ihrer Verletzungen oder Vergiftungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Meist werden sie dort nach der körperlichen Genesung auf einer geschlossenen psychiatrischen Station überwacht, bis sie glaubhaft machen können, dass keine Suizidgefährdung mehr besteht. Betont ein Patient, auch weiterhin einen Suizid begehen zu wollen, wird er in eine Psychiatrie zwangseingewiesen. Diese Praxis wird von einigen mit Hinweis auf das Recht auf einen selbstbestimmten Tod und Zweifeln am Erfolg einer Zwangsbehandlung kritisiert. Befürworter solcher Maßnahmen sehen die bei suizidalen Patienten sehr häufig vorliegende behandlungsbedürftige Depression als Ausschlusskriterium für die Möglichkeit eines selbstbestimmten Todes.

Die Wirksamkeit einer Aufklärung über die Depression als Suizidprävention wurde vom "Nürnberger Bündnis gegen Depression" untersucht. Dort wurden Ärzte, Lehrer und Pfarrer weitergebildet, Kinospots geschaltet und Aktionstage zum Thema Depression organisiert. Die Zahl der Selbsttötungen in Nürnberg ging um 25% zurück, während zugleich ein analoger Rückgang auch in der Kontrollregion Würzburg zu beobachten war, d.h. bei der untersuchten Gruppe machte die Aufklärung über die Depression keinen signifikanten Unterschied.

Der österreichische Psychologe Erwin Ringel untersuchte Methoden, Suizide zu verhindern, und gründete 1948 das erste Selbstmordverhütungszentrum. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet Hintergrundinformationen zum gesamten Themenfeld Suizid: Prävention, Forschung, Praxishinweise, Literatur, Hilfeeinrichtungen usw. Im Dezember 2002 gründete die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention eine Initiativgruppe für ein Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland. Im Rahmen dieser Initiativgruppe arbeiten mittlerweile über 70 Organisationen und fast 200 Experten mit. Die Initiative versteht Suizidprävention nicht nur als gesundheitspolitische, sondern auch als eine gesellschaftliche Aufgabe.

Im Jahr 2003 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals der 10. September als Welt-Suizid-Präventionstag ausgerufen. Mit diesem jährlichen Aktionstag soll in der Öffentlichkeit auf dieses Tabuthema aufmerksam gemacht werden, da Suizide nach Auffassung der WHO eines der größten Gesundheitsprobleme der Gegenwart darstellen.

Viele Suizidversuche, die nicht tödlich enden, führen zu schweren, dauerhaften körperlichen Schäden. Wie die Organisation Dignitas betont, könnten Suizidversuche durch eine umfassende Aufklärung über Suizidmethoden und Konsequenzen des Scheiterns vermieden werden. Gruppen, die Suizid als unmoralisch ansehen, stellen sich gegen eine solche Aufklärung.

Nach Angaben des Arbeitskreises Leben ist das Geschlechterverhältnis der hilfesuchenden Suizidgefährdeten umgekehrt zu dem der erfolgreichen Suizide: Während etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Suizide von Männern begangen werden, seien zwei Drittel der Hilfesuchenden Frauen.

Suizid in Weltanschauungen

Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Während westliche Gesellschaften den Suizid lange Zeit als unmoralisch und entehrend betrachteten, galt er in anderen Gesellschaften gerade als Methode, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. (siehe hierzu z.B. Seppuku)

Ansichten zum Suizid in der Antike

Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.) betonte in seinen Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben habe an sich keinen besonderen moralischen Wert.

Aristoteles hingegen, einer der bedeutendsten Vertreter der griechischen Philosophie, verweist darauf, dass der Selbstmord als Flucht vor Schmerzen ein Ausdruck von Feigheit sei und distanzierte sich in mehreren seiner Werke von dieser damals gängigen Praxis. Somit ist es kaum angebracht, der Antike eine einheitliche Stellung zum Suizid zuzuweisen.

Zu Zeiten des römisches Kaiserreichs galt es als ehrenvoll, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen (siehe Varus, Nero). Ältere Vorbilder hierfür finden sich etwa in der Figur des Ajax in der Ilias. In der Oberschicht galt auch zuweilen das Sprichwort "Das Leben ist wie ein Theaterstück, das man vorzeitig verlässt wenn es langweilt oder nicht mehr gefällt". Für Seneca konnte der Freitod je nach den Umständen Ausdruck sittlicher Freiheit und Verantwortung sein.

Ansichten zum Suizid im Judentum

Der Schöpfer der Welt ist derjenige, der das Leben gibt und wieder nimmt. Vor dem 20. Jahrhundert wurden deshalb in Deutschland jene, die sich das Leben genommen hatten, wie Schwerkriminelle an besonderen Orten von Friedhöfen beerdigt, so zum Beispiel an der Friedhofsmauer. Danach setzte sich im 20. Jahrhundert die Praxis durch, den Suizid als Auswirkung einer psychischen Krankheit oder eines Extremzustands tiefster Verzweiflung zu betrachten, und es wurde normal beerdigt - jedenfalls die Platzierung des Grabes betreffend.

Im Staat Israel werden jene, die sich auf Masada im Altertum lieber töteten, als den Römern in die Hände zu fallen, eher verehrt als verurteilt.

Ansichten zum Suizid im Christentum

Die christliche Lehre bezog lange Zeit keine eindeutige Stellung zum Suizid. Der Kirchenvater Augustinus (354430) verurteilte als erster in seinem Werk "De civitate Dei" den Suizid als Übel. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbstmord kategorisch als Sünde. Lange Zeit verweigerte die Kirche Suizidopfern die Bestattung in "geheiligter Erde" auf Friedhöfen und ein kirchliches Begräbnis.

Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehört und so die Herrschaft Gottes verletzt werden würde. Ein berühmtes Gegenargument brachte David Hume, der anmerkte, dass es auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, wenn es falsch ist, das natürliche Leben zu beenden, da dies Gottes Wille widersprechen würde.

Eine andere Begründung ist die Heiligkeit des menschlichen Lebens, so dass jegliches Leben einzigartig ist und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, es zu schützen.

Demgegenüber verwies Paul Moor in "Die Zeit", Ausgabe 19/1969, darauf, dass die Bibel Selbsttötung nicht ausdrücklich verurteile, wie die Beispiele von Saul (1.Samuel 31,4), Abimelech (Richter 9,54) oder Samson / Simson (Richter 16,30) zeigten; wirklich zutreffend ist dies allerdings nur für das letztgenannte Beispiel. Demgegenüber erscheint der Suizid des Judas Ischarioth (Matthäus 27,5) in negativem Licht.

Ansichten zum Suizid im Islam

Im Islam ist Suizid ebenfalls verboten, einigen Hadith zufolge wird Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein „ewiges Höllenfeuer“. Denn im Auge der Moslems ist Allah der Schöpfer der Welt und damit derjenige, der das Leben gibt und auch wieder nimmt. Ein Selbstmord ist demnach eine schwerwiegende Sünde.

In jüngster Zeit jedoch rekrutieren extremistische islamistische Organisationen Selbstmordattentäter oftmals mit dem Hinweis, dass ein Suizid, der die „Feinde des Glaubens“ ins Verderben reißt, mithin eine erweiterte Selbsttötung, auf direktem Weg ins Paradies führe.

Ansichten zum Suizid im Buddhismus

Im Buddhismus ist der Suizid zwar nicht verboten oder geächtet, aber aus dem Verständnis des Reinkarnations-Glaubens heraus unsinnig, da davon ausgegangen wird, dass man in genau die gleichen Qualen neu hineingeboren wird, aus denen man mit dem Suizid fliehen wollte.

Werden beispielsweise hilflose Kinder zurück gelassen, wird man als noch schlimmeres Wesen oder in ein noch schlimmeres Schicksal hineingeboren. Die Beihilfe zum Suizid ist eindeutig verwerflich und führt unweigerlich zu schlechtem Karma mit all seinen Folgen.

Nur in sehr seltenen Extremfällen kann ein Suizid positiv bewertet werden, wenn beispielsweise durch den Suizid eines Menschen eine größere Menge von Menschen gerettet wird. Eine altruistische Motivation vorausgesetzt, würde gemäß des buddhistischen Verständnisses von Karma und Reinkarnation diese seltene Form des Suizid zu einer guten Wiedergeburt führen. (J. Lehmann hat in seinem Buch "Buddha", Fischer Taschenbuch Verlag, 1983, ISBN 3-596-26548-7, auf den Seiten 114f ein solches Beispiel gegeben: Da schmeißt sich ein Häschen ins Feuer, um einem hungrigen Brahmanen als Wegzehrung zu dienen.)

Ansichten zum Suizid in der westlichen Gesellschaft

Bei Menschen, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben oder bei alten oder schwerkranken Menschen werden Suizidgedanken und Suizid in der Regel als verständlich angesehen. Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess zu beenden, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.

Ansichten zum Suizid in anderen Kulturen

In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati. Auch bei den Maya in ihrer klassischen Periode war die Göttin Ixthab für diejenigen Krieger zuständig, die nach dem Verlust ihrer Ehre von ihr mit einem Seil in einen der dreizehn Himmel gezogen werden. Schwieriger zu beurteilen ist die Rolle des Suizides bei den Suruahá im Amazonas-Gebiet. Cunahá, ein Gift zum Töten von Fischen, das aus bestimmten Lianenwurzeln gewonnen wird, nehmen die Stammesmitglieder auch irgendwann nach dem 12. Lebensjahr zu sich, zu schamanistischen Zwecken. Dies endet dann tödlich, wenn die Wurzel nicht schnell genug wieder ausgespien wird. Es gibt auf der anderen Seite kein Wort für „Suizid“ bei den Suruahá.

In Japan gibt es den Fachausdruck Karōshi für einen „Selbstmord“ durch Überarbeitung und Tokkōtai (im Westen als Kamikaze bekannt) für die soldatische Selbstaufopferung der Kampfflieger im Zweiten Weltkrieg.

Forschungsgeschichte

Der Soziologe Emile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid. In jedem Falle ist nach Durkheim eine soziale Desintegration eigentliche Ursache.

Tausende von Texten aller Art über verschiedenste Aspekte des Suizids hat 1927 Hans Rost in einer Bibliographie zusammengestellt. Die "Suizid-Bibliothek" aus Rosts Nachlass steht heute in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, weite Teile davon sind auch auf Mikrofiche verfügbar (siehe Literatur).

Juristische Bewertung

Strafrecht

Deutschland

Der Suizid ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) grundsätzlich straffrei. Die „Anstiftung“ eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch zur Tötung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen: Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht.

Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.) eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Rettungshandlung unterlässt, zu der er rechtlich verpflichtet ist. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällig Beteiligte kann, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde vom Bundesgerichtshof nämlich vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB darstellt. Dies ist jedoch in der Literatur sehr umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanz-Suizid kein Unglücksfall, sondern ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen ist. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen derart interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich wäre, also bereits z.B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.

Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht stehen. Dann könnte aus einer (ärztlichen) Versorgung des Suizidanten die Frage nach gefährlicher Körperverletzung entstehen, da sich diese dann nicht durch einen rechtfertigenden Notstand und die Geschäftsführung ohne Auftrag decken lassen. (Siehe auch: Arzthaftung)

In der Praxis werden im Falle eines Suizides jedoch in aller Regel soweit noch möglich durch den Rettungsdienst sämtliche lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da die Authentizität einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden kann.

Österreich

Auch in Österreich ist der Suizid straffrei. Strafbar sind jedoch die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) und die Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB), die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden. Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn die Handlung, die unmittelbar den Tod eines anderen herbeiführt, auf dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen vom Täter selbst unternommen wird. Mitwirkung am Selbstmord hat zur Voraussetzung, dass der Täter einen anderen dazu verleitet, die Handlung, die unmittelbar dessen Tod herbeiführen soll, selbst zu unternehmen, oder dass er die Unternehmung einer solchen Handlung auf irgendeine Weise ermöglicht oder erleichtert. Die Mitwirkung am Selbstmord kann auch durch psychische bzw. moralische Unterstützung erfolgen.

Aktive Sterbehilfe ist in Österreich strafbar und fällt entweder unter den Tatbestand des Mordes (§ 75 StGB), der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) oder der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB). Nicht strafbar ist hingegen die „passive Sterbehilfe“, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient das aktuell wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die „aktive indirekte Sterbehilfe“, worunter man medizinische Maßnahmen versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess verkürzt wird.

Ähnlich wie in Deutschland fällt selbst vorsätzliches Gewährenlassen eines Selbstmörders nur demjenigen als Beihilfe zum Selbstmord zur Last, der von Rechts wegen zum hindernden Eingreifen besonders verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte usw.). Wer es jedoch unterlässt, einem Verletzten die zu seiner Rettung aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, erfüllt den Tatbestand der Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB).

Laut OGH-Erkenntnis (OGH 14O s 158/99) fehlt es einem Unmündigen an der nötigen Reife, die ganze Tragweite seines Selbsttötungsentschlusses erfassen und sein Verhalten dieser Einsicht entsprechend steuern zu können. Mangels eines einem Unmündigen zurechenbaren ernst zu nehmenden Sterbewillens ist daher eine ihm bei der Selbsttötung geleistete Hilfe nicht als Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB) sondern als Mord (§ 75 StGB) zu beurteilen.

Schweiz

Das Schweizerische Strafrecht bestraft lediglich Personen, die aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Suizid verleiten oder ihm Hilfe dabei leisten, sowohl bei vollendeter Tat als auch beim Versuch, mit maximal 5 Jahren Gefängnis. Diese Formulierung ermöglicht in der Praxis eine große Grauzone für die Sterbehilfe. Damit gehört die Schweiz zu den liberalsten Ländern in dieser Hinsicht. In der Schweiz ansässige Organisationen wie Exit und Dignitas bieten ihren Mitgliedern für geringen finanziellen Aufwand Sterbehilfe an. Dies macht die Schweiz weltweit zu einem Anlaufpunkt für sogenannte Sterbetouristen. Es sind Bestrebungen vorhanden, die Kriterien zu verschärfen und Sterbehilfe gesetzlich anders zu regeln.

Großbritannien und Nordirland

In Großbritannien und Nordirland war der Suizid bis 1961 eine Straftat.

USA

In den USA war der Suizid in zwei Staaten bis in die 1990er strafbar.

Japan

Als Reaktion auf die hohen Selbstmordraten Japans gilt dort seit 2005 ein Gesetz, welches den Suizid unter Strafe stellt. Sollte der Täter nicht überleben, so werden seine Angehörigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gesetz soll potenzielle Selbstmörder davor abschrecken, wirklich Suizid zu begehen.

Haftungsrecht

Relevant, gerade bei Suizidversuchen, kann auch die Frage der Haftung für entstandene Schäden sein. Ein Suizid kann unter Umständen erhebliche Sachschäden verursachen, aber auch seelische Schäden bei unbeteiligten Dritten, die zur Durchführung der Tat missbraucht wurden (z.B. Fahrpersonal der Bahn). Allerdings kann auch ein verhinderter Suizid erhebliche Kostenfolgen für den Betroffenen, für Versicherungen und den Staat haben (z. B. wegen Invalidität).

Umstritten ist die Frage, inwieweit einem Suizidant der Schaden zugerechnet werden kann: Einige Autoren nehmen an, dass er sich in einem „geistig umnachteten“ Zustand befände, wodurch sich eine Schuldfähigkeit nicht ergebe. Allerdings ist diese Annahme sicherlich nicht immer gerechtfertigt und muss im Einzelfall durch Gutachten geprüft werden.

Versicherungsrecht

Ein Suizid steht der Auszahlung der Lebensversicherung nach deutschem Recht grundsätzlich entgegen, § 169 VVG. Eine Ausnahme kann sich nur ergeben, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist.

Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen. In der Regel wird nach einer 3-jährigen Wartezeit seit Versicherungsbeginn auch bei Selbsttötung gezahlt. Siehe im einzelnen die jeweiligen Versicherungsbestimmungen, etwa § 8 ALB 1986.

Psychisch-Kranken-Gesetz

Wer Selbstmord androht oder ankündigt, muss damit rechnen, wegen erheblicher Selbstgefährdung in eine Psychiatrische Klinik zwangseingewiesen und zwangsmedikamentiert zu werden. Rechtsgrundlage sind dabei die Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. Voraussetzung ist dabei, dass diese Selbstgefährdung auf einer psychischen Krankheit beruht.

Tätigkeit der Polizei

Der Grund für das Ausrücken der Polizei bei einem Suizid(versuch) ist zum Einen das Verhindern des Suizids und die Zwangseinweisung, zum Anderen die Verständigung, die Eigentumssicherung und vor allem die Aufklärung, ob möglicherweise eine Straftat vorliegt (z.B. Mord).

Zitate

  • Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord. Sich entscheiden, ob das Leben es wert ist, gelebt zu werden oder nicht, heißt auf die Grundfrage der Philosophie antworten. Alles andere – ob die Welt drei Dimensionen und der Geist neun oder zwölf Kategorien hat – kommt später. Das sind Spielereien; erst muss man antworten.Albert Camus (Der Mythos des Sisyphos, ISBN 3499227657, S. 11)
  • Derjenige, der sich heute in einem Anfall von Melancholie tötet, würde sich gewünscht haben zu leben, wenn er nur eine Woche gewartet hätte - Voltaire
  • Ein erstes Zeichen beginnender Erkenntnis ist der Wunsch zu sterben. Dieses Leben ist unerträglich, ein anderes unerreichbar. - Franz Kafka
  • Selbstmord ist nicht nur eine Sünde, es ist die Sünde selbst. Er ist das letzte und absolute Übel: die Weigerung, sich für die Existenz zu interessieren, die Weigerung, dem Leben den Treueschwur zu leisten. Der Mensch, der einen anderen tötet, tötet nur einen; aber der Mensch, der sich selber tötet, tötet alle Menschen; was ihn betrifft, so löscht er das ganze Weltall aus. - Gilbert Keith Chesterton
  • Stellen sich aber außerordentliche Schmerzen ein, denen kein Heilmittel gewachsen ist, dann begeben sich Priester und Amtspersonen zu dem Kranken und erteilen ihm den Rat: ... dass ihm alles genommen sei ...,dass er gewissermaßen nur noch seinen eigenen Tod überlebe. Sie legen ihm nahe, das quälende Ende nicht länger währen zu lassen und mutig zu sterben. ... so verrichtet er damit ein frommes und heiliges Werk. ...Wer sich auf diese Weise bereden lässt, verzichtet freiwillig auf seine Nahrung und gibt sich so den Tod, oder man verabreicht ihm einen Schlaftrunk, der ihn aus dem Leben scheiden lässt, ohne dass er es bemerkt. Wer aber auf das Leben nicht verzichtet, wird trotzdem in der freundlichsten Weise umsorgt und bleibt auch nach seinem Tode in ehrenvollem Andenken.» - Thomas Morus: Utopia

Siehe auch

Literatur

  • Jean Amery, Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart: Klett-Cotta. 1. Aufl. 1976 [damals Ernst-Klett-Verlag, Edition Alpha].
  • Aufklärung und Kritik, 13. Jahrgang, Sonderheft Nr. 11, Schwerpunkt: Selbstbestimmtes Sterben, Nürnberg 2006 ISSN 0945-6627
  • Ursula Baumann, Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert, ISBN 3740011807
  • Émile Durkheim, Der Selbstmord, ISBN 3518280317
  • Elmar Etzersdorfer, Georg Fiedler, Michael Witte (Hg.): Neue Medien und Suizidalität - Gefahren und Interventionsmöglichkeiten, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3525461755
  • Claude Guillon / Yves LeBonniec, Gebrauchsanleitung zum Selbstmord. Eine Streitschrift für das Recht auf einen frei bestimmten Tod. Robinson-Verlag, Frankfurt/Main 1982. ISBN 3-88592-032-8
  • Frank Th. Petermann, "Der Entwurf eines Gesetzes zur Suizidprävention", in: Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 09/2004, S. 1111-1138, Lachen SZ, 2004. Der Artikel kann als PDF von der Homepage des Autors, www.falkenstein.ag [1], Rubrik "Publikationen" frei heruntergeladen werden.
  • Frank Th. Petermann, "Rechtliche Überlegungen zur Problematik der Rezeptierung und Verfügbarkeit von Natrium-Pentobarbital", in: Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 04/2006, S. 439-467, Lachen SZ, 2006. Der Artikel kann als PDF von der Homepage des Autors, www.falkenstein.ag [2], Rubrik "Publikationen" frei heruntergeladen werden.
  • Frank Th. Petermann (Hrsg.), Sterbehilfe - Grundsätzliche und praktische Fragen. Ein interdisziplinärer Diskurs. Schriftenreihe des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen, Bd. 38. St. Gallen, 2006. Bestell-Link: [3]
  • Clinton Ernest Rhyne / Donald I. Templer / Lillian G. Brown / Noel B. Peters, "Dimensions of Suicide: Perceptions of Lethality, Time and Agony", in: Suicide and Life-Threatening Behavior, Vol. 25(3), 1995.
  • Erwin Ringel (Hg.), Selbstmordverhütung, ISBN 3880742243
  • Hans Rost, Bibliographie des Selbstmordes. Roderer, Regensburg, 1992. (Nachdruck; zuerst ersch. 1927)
  • Geo Stone, Suicide and Attempted Suicide: Methods and Consequences, New York: Carroll & Graf, 2001. ISBN 0786709405
  • Suizid-Bibliothek. 1.000 Werke aus den Jahren 1578 bis 1945 mit ca. 100.000 Seiten auf 1.500 Mikrofiches. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-463-9
  • Suizid und Suizidprävention in der Schweiz, Bundesamt für Gesundheit, Bern 2005.
  • Frank van Tubergen / Wout Ultee, „Political integration, war and suicide“, in: International Sociology, 2006, Jg. 21, Heft 2, S. 221-236 (eine empirische Prüfung der soziologischen Selbstmordtheorie Durkheims)
  • Roger Willemsen, Der Selbstmord. 2002, ISBN 3462031694
  • Heinz Katschnig, Edwin Ladinser, Michael Scherer, Gernot Sonneck, Johannes Wancata: Österreichischer Psychiatriebericht 2001. Teil 1. Ludwig-Boltzmann-Institut für Sozialpsychiatrie, Wien 2001.
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