Diskussion:Norddeutscher Bund
Vorlage:Portal Imperialismus und Weltkriege Notizzettel
Vorlage
Ist ein bisschen problematisch, da der Norddeutsche Bund anfangs lediglich ein Militärbündnis war. Erst 1867 wurde es durch die Verfassung zu einem Bundesstaat. Man müsste mal gucken, wie man das macht, ich habe im Moment auch keine dolle Idee. --C.Löser Diskussion 22:13, 6. Jun 2006 (CEST)
Den Deutschen Bund als Vorgänger finde ich auch problematisch, da der Dt Bund anders als der Norddt. Bund ein Staatenbund war. --C.Löser Diskussion 22:16, 6. Jun 2006 (CEST)
- Bezüglich des Deutschen Bundes war ich mir auch sehr unsicher denn es handelt sich dort ja um ein anderes Gebilde als beim Norddeutschen Bund, der dann direkt in das Kaiserreich überging und dessen Verfassung ja in weiten Teilen in die Reichsverfassung einfloss. Man müsste sich hier lediglich entscheiden was zählt, die Formierung des Bundes an sich im Jahre 1866 als militärisches Bündnis oder das Inkrafttreten der Bundesstaaltlichen Verfassung, je nachdem muss der Kasten das entscprechende Datum enthalten.
- Zum Deutschen Bunde: Mir kam die Frage ob ich nun die Kontinuität eines einzelnen Gebildes (Norddeutscher Bund>Deutsches Reich(Kaiserreich; Weimarer Republik, Nazi-Zeit, BRD) oder der Deutschen Geschichte als ganzes nehme. Ich hatte mich also vorerst für letzteres entschieden, aber das ist sicher eine Sache die noch genauer erörtert werden muss. --D. L. 22:23, 6. Jun 2006 (CEST)
- Beide Daten nennen ist in der Tat auch eine Lösung. --D. L. 22:45, 6. Jun 2006 (CEST)
- Das Problem war ja dass ein Militärbündnis sehr viel weniger ist als ein Bundesstaat, und auch weniger als ein Staatenbund. Beim Militärbündnis haben die Bündnisstaaten volle Souveränität, beim Bundesstaat idealtypischer Weise garkeine Souveränität (obwohl das bei den deutschen Territorialstaaten aufgrund ihrer historischen Herausbildung gegen Ende des HRR anders war und auch bei den bundesdeutschen Ländern noch immer ist). Wenn man den Norddeutschen Bund also mit dem Deutschen Reich vergleicht muss man auf den Norddt Bund als Bundesstaat abstellen. --C.Löser Diskussion 22:50, 6. Jun 2006 (CEST)
Also bei dieser Einordnung als kontinuierliche Fortsetzung (NDB>DR(Kaiserreich, Weimarer Rep. [...])
sollten wir von folgendem ausgehen:
"Die Bundesrepublik Deutschland ist derjenige deutsche Staat, der als Norddeutscher Bund am 1.7.1867 gegründet und nach den sog. „Novemberverträgen“ mit den süddeutschen Staaten ab 1.1.1871 zum „Deutschen Reich“ (Kaiserproklamation vom 18.1.1871 in Versailles) erweitert wurde. Weder die Novemberrevolution von 1918, noch der Umsturz vom 30. Januar 1933 und auch nicht die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 haben an diesem staats- und völkerrechtlichen Befund etwas geändert. [...]" (Bundesverfassungsgericht, 31.7.1973)
(Dieses Ziatat ist unter anderem zu finden auf:http://www.swg-hamburg.de/Im_Blickpunkt/Das_Deutsche_Reich_existiert_f/body_das_deutsche_reich_existiert_f.html)
Und insofern zählt also das Inkrafttreten der Bundesverfassung und nicht das Militärbundnis. --D. L. 23:06, 6. Jun 2006 (CEST)