Streifendienst
Streifendienst ("Streife") ist das einsatzunabhängige beruflich veranlaßte Begehen, Befahren und das Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte, um einen (General-)Auftrag zu erfüllen.
Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Er dient der Prävention (Vorbeugung), er soll Gefahren abwehren und Straftaten verhindern, soweit die Streife nicht andersweitig gebunden ist (Strafverfolgung, Verkehrskontrollen u.a.).
Zweck der Bestreifung ist
- die Wahrnehmung
- anormaler Zustände von Sachen oder Personen (z.B. Feuer, Hindernisse, herrenlose Gegenstände) oder Personen (z.B. volltrunkene Personen)
- anormaler Handlungen (z.B. Straftaten, Randalierer)
- Die Erkennung und das anschließende Erforschen bzw. Einleiten von Gegenmaßnahmen (Gefahrenabwehr) im Rahmen der Zuständigkeit oder unter Anwendung der Jedermann-Festnahme.
- die Präsenz in der Öffentlichkeit, z.B. bei der Polizei mit dem Ziel,
- Straftäter von der Begehung von Taten abzuhalten (präventives Handeln),
- um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen sowie
- für Auskünfte und Hilfeleistungen der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
Dies kann unter Zuhilfenahme folgender Verkehrsmittel erfolgen: Streifenwagen (zivil/uniformiert), zu Fuß, Fahrrad, Streifenboot, Polizeihubschrauber usw. Bei der Polizei ist die motorisierte Streife („Motstreife“) am Gängigsten.

Eine Streife kann allein oder zu Mehreren (bis zur Zug- oder Gruppenstärke) erfolgen, wobei die häufigste Form der Streifengang zu zweit ist. Teilweise werden Streifengänger von Hunden begleitet. Bei mehrköpfigen Stärken ist ein Streifenführer bestimmt. Die meisten Streifen sind mit einem Kommunikationsmittel (Funkgeräte bzw. Mobiltelefone) ausgestattet. Fußstreifen an Straßen sollen entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, damit entgegenkommende Fahrzeuge angehalten werden können bzw. die Fahrzeugführer frontal zu sehen sind.
Manche Sicherheitskräfte müssen spezielle Streifenaufträge erfüllen (z.B. Betreuung kleinerer Veranstaltungen) und sind ggfs. dem Vorgesetzten berichtspflichtig.
Folgende Berufsgruppen versehen Streifendienst: Polizei, Sicherheitswacht, U-Bahn-Wache, Kommunaler Ordnungsdienst, Sicherheitsdienste, Werkschutz, Bademeister, Rettungsschwimmer, Bedienstete der Naturschutzwacht, Förster und Jäger im öffentlichen Dienst usw.
Seit dem 20. Jahrhundert kann man i.w.S. auch virtuell durch die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum "auf Streife gehen".