Ehrenbürger
Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde vergebene Auszeichnung für ihren Bürger oder ehemaligen Bürger, der sich in herausragender Weise um das Wohl oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Der Form nach ist damit eine Ehrenbürgerurkunde und ein Festakt zur Überreichung verbunden.
Varianten
Die Ehrenbürgerschaft kann auf Lebenszeit oder auf unbestimmte Zeit verliehen werden. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Privilegien verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzugsbehandlung (Freifahrt, freie Theaterkarten, etc.) in stadteigenen Einrichtungen. Nicht ganz unüblich geworden ist es auch, prominente Leute auf diese Weise vorzuzeigen, die es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben.
In den USA verleihen auch Bundesstaaten Ehrenbürgerschaften. Auch manche Universitäten (wie z.B. Köln oder Stuttgart) können satzungs- und herkommensgemäß Ehrensenatoren oder Ehrenbürger der Universität ernennen. Das beruht auf ihrer eigenen, unabhängigen Tradition.
In seltenen Fällen wird auch von Staaten eine Ehrenbürgerwürde verliehen. So sind Winston Leonard Spencer Churchill auf Beschluss des amerikanische Kongresses (1963) und Raoul Wallenberg sogar von drei Staaten (Israel, USA und Kanada) zum Ehrenbürger ernannt worden.
Im Hinblick auf die mediale Wirkung geringer gewichtete Auszeichnungen sind Ehrungen mit Medaillen oder Ehrennadeln, sowie de Ernennung zu Stadtältesten, die für langjähriges verlässliches Engagement in Stadtparlamenten oder anderen wichtigen Ehrenämtern verliehen werden.
Geschichtliches
Das Ehrenbürgerrecht geht ursprünglich auf die Französische Revolution und ihren Titel "bourgeois honoraire" zurück. Die ersten deutschen Städte, die einen ähnlichen Ehrentitel verliehen haben, waren 1790 Saarbrücken sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen.
Gelegentlich umstritten sind Ehrenbürgerschaften, die unter besonderen politischen Umständen verliehen wurden. Während einige Kommunen hinsichtlich der Ehrenbürgerschaft von Nazifunktionären damit argumentieren, dass die Ehrenbürgerschaft als ein höchstpersönliches Recht mit dem Tod endet und damit gegenstandslos ist, haben andere Städte Adolf Hitler - der während der Zeit des Nationalsozialismus in fast allen wichtigen Städten des damaligen Deutschen Reiches zum Ehrenbürger gemacht geworden war - und anderen damaligen Machthabern die Ehrenbürgerschaft wieder aberkannt. Solche Beschlüsse sind als eine politische Meinungsäußerung der Generation der Nachgeborenen (die Gnade der späten geburt) zu verstehen. Der Berliner Senat hat beispielsweise 1948 Hitler, Göring, Goebbels und Frick die Ehrenbürgerschaft aberkannt, 1989 betraf dies auch Erich Honecker, 1992 Nikolai Erastowitsch Bersarin. Im Jahre 2003 erhielt Bersarin die Ehrenbürgerschaft der Stadt Berlin wieder. Dagegen werden Ehrenbürgerschaften aus der vordemokratischen Kaiserzeit meist ohne Bedenken weiterhin akzeptiert, auch wenn politische Personen umstritten sind.
Eine Übersicht aller Ehrenbürgerlisten von größeren Städten ist bei Liste der Ehrenbürger zu finden.
Siehe auch: Staatsakt, Ehrengrab
Literatur
- Hilmar Hoffmann: "Die großen Frankfurter : ehrenwürdige Bürger und Ehrenbürger ; von Karl dem Großen bis Friedrich von Metzler". Societätsverl., Frankfurt 2004. 238 S. ISBN 3-7973-0928-7 ; 3-7379-0928-7
- Karlheinz Spielmann: "Ehrenbürger und Ehrungen. Eine Dokumentation zur deutschen und mitteleuropäischen Geschichte" Selbstverlag, Dortmund 1971
- Andreas Freitäger: "Ehrenbürger und Ehrensenatoren der Universität zu Köln 1925 - 2004". Veröffentlichungen aus dem Universitätsarchiv Köln H. 5. Köln 2005. 14 S.
- Hanns Jäger-Sunstenau: "Die Ehrenbürger und Bürger ehrenhalber der Stadt Wien : Im Gedenken an den österreichischen Historiker Karl Uhlirz, 1889-1903 Direktor des Wiener Stadtarchivs, gestorben 1914 als Universitätsprofessor in Graz". Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte - Publikationsreihe des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Hrsg.: Felix Czeike ; 23. Verlag F. Deuticke, Wien 1992. 101 S. ISBN 3-7005-4629-7