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Lothar König (Pfarrer)

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Lothar König während einer Rede bei „Köln stellt sich quer“ im April 2017
Pfarrer Lothar König (2013)

Lothar König (* 11. März 1954 in Leimbach, Kreis Nordhausen) ist ein deutscher evangelischer Pfarrer. Er organisierte 1989/90 in Merseburg DDR-Montagsdemonstrationen und leitet seit 1990 die Junge Gemeinde (JG) in Jena. Er engagiert sich gegen Rechtsextremismus in Deutschland und warnte frühzeitig vor dem Rechtsterrorismus. Zum Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden 2011 beteiligte er sich an einer Demonstration gegen Rechtsextremisten, in deren Folge die Staatsanwaltschaft Dresden ihn auf „schweren aufwieglerischen Landfriedensbruch“ verklagte. Der folgende Strafprozess (April 2013) und dabei aufgedeckte Falschaussagen von Zeugen und Rechtsverstöße der Anklage machten König bundesweit bekannt. Der Prozess wurde eingestellt.

König ist seit 1971 verheiratet und hat vier Kinder. Seine Tochter Katharina König-Preuss ist Abgeordnete für Die Linke im Thüringer Landtag. Seine Söhne Tilman und Karl-Friedrich König sind Filmemacher.

Ausbildung und erste Pfarrstelle

Als Jugendlicher malte König 1969 den Namen Alexander Dubček an eine Hauswand, um sich mit der gewaltsam gestürzten Leitfigur des Prager Frühlings von 1968 zu solidarisieren. Er wurde dafür öffentlich gemaßregelt und verlor sein Anrecht auf ein Abitur. Daraufhin absolvierte eine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker. 1975 begann er eine zweijährige Ausbildung zum evangelischen Diakon in Eisenach. Nach deren Abschluss studierte er ab 1977 evangelische Theologie an der Universität Erfurt und der Friedrich-Schiller-Universität Jena.[1] Schon in Erfurt nahm er an der „Offenen Jugendarbeit“ teil. Dieses kirchliche Konzept sollte Jugendliche ansprechen, die kulturell vom DDR-Staat und vom bürgerlichen Christentum ausgegrenzt wurden, deren Lebenstil und Kreatitivität einbeziehen.[2]

König wurde Pfarrer der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Ab 1986 war er Pfarrer in Merseburg. Hier engagierte er sich mit der dortigen JG gegen die DDR-Staatsmacht und organisierte Montagsdemonstrationen mit. Das Ministerium für Staatssicherheit legte über ihn eine umfangreiche Akte mit Abhörprotokollen an.

Stadtjugendpfarrer in Jena

1990 wurde König Stadtjugendpfarrer in Jena und führt seither dort die JG Stadtmitte. Mit ihr engagierte er sich gegen die wachsende Neonazi-Szene in einer Plattenbausiedlung von Lobeda und im Stadtteil Winzerla. Er beobachtete die Radikalisierung von Neonazis im Umfeld des dortigen „Winzerclubs“. Die JG wurde Zufluchtsort für Jugendliche, die als Linke oder wegen ihres Aussehens von Neonazis bedroht und angegriffen werden. 1993 verletzten sie Königs damals 15-jährige Tochter Katharina bleibend. Seither sammelt König alle verfügbaren Informationen über die rechte Szene in Jena. Die JG veröffentlicht regelmäßig Informationsbroschüren dazu. 1997 wurde König von einem Burschenschafter schwer verletzt und behielt davon eine Narbe auf seiner Stirn.[3] Er war einem Jugendlichen zu Hilfe geeilt, den drei Burschenschafter vor dem Haus der JG angegriffen hatten. Das Verfahren gegen die Täter wurde aus Mangel an Beweisen und Zeugen eingestellt; die Zeugen der JG wurden wegen Befangenheit abgelehnt.

1996 vollzog die Polizei Jena eine Razzia in der JG, um König Drogenhandel nachzuweisen. Die Vorwürfe stellten sich als unhaltbar heraus. 1997 entschuldigte sich Thüringens Innenminister Richard Dewes für das Vorgehen.[4]

Unter König entwickelte sich die JG Jena zu einem entschiedenen Gegner der rechtsextremen Szene Thüringens. Sie verhinderte am 18. Juli 1998 einen Auftritt von Rolf Schlierer (Die Republikaner) in Jena. Als Reaktion darauf griffen bewaffnete und vermummte Neonazis die JG öfter an, störten etwa ein Punk-Konzert und bedrohten Antifa-Jugendliche und Afrikaner in der Innenstadt. Ein unter anderen vom Thüringer Heimatschutz unterzeichnetes Flugblatt behauptete, König helfe Autonomen bei Gewalttaten und schütze sie vor Strafverfolgung. Am 10. Oktober 1998 marschierte André Kapke (NPD Thüringen) mit rund 50 Neonazis unangemeldet zum Haus der JG. Sie versuchten, es zu stürmen, so dass Polizei eingreifen musste. Am 17. Oktober 1998 demonstrierten 40 Neonazis, diesmal angemeldet, unter Polizeischutz erneut vor dem JG-Haus. Kapke bezeichnete König dabei als „Schützer des linken Terrors“. Neonazis sammelten Unterschriften gegen die JG in von ihnen dominierten Stadtvierteln. König erklärte dazu, sie wollten „von ihrer eigenen Gewalttätigkeit und ihrer menschenverachtenden Weltanschauung ablenken“, um „die gesellschaftliche Akzeptanz der JG und jeder antifaschistischen Arbeit zu schwächen“. Der Konvent des Kirchenkreises Jena solidarisierte sich mit ihm und der JG.[5]

1998, nach dem Untertauchen der Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, die dann die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gründeten, wies König die polizeilichen Ermittler auf einen möglichen Mittäter in Jena hin. Die Ermittler bestritten einen Zusammenhang. 2012 erwies sich, dass Königs Verdacht zutraf.[3]

Die Stadtverwaltung Jena strich der JG zeitweise die städtischen Fördermittel. Der damalige Oberbürgermeister Peter Röhlinger (FDP) forderte den Landesbischof auf, König zu versetzen. 2002 erhielt die JG jedoch für ihr Engagement gegen Neonazis und die Arbeit mit obdachlosen Jugendlichen und Migranten den Julius-Rumpf-Preis der Martin-Niemöller-Stiftung, 2003 den Bundesjugendförderpreis und den Dieter Baacke Preis. Die JG beteiligt sich an den Protesten gegen Atommülltransporte in Deutschland. Seit 2004 ist König als Stadtrat für die Fraktion „Bürger für Jena“ auch kommunalpolitisch aktiv.[4]

König und die JG beteiligten sich mit seinem zum Lautsprecherwagen umgerüsteten blauen VW-Bus („Lauti“) an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007. König nutzte den Bus als Kommunikationsmittel, forderte die Demonstranten mehrfach auf, zusammenzubleiben, und verlangte von gewaltbereiten Gruppen, das Sammeln von Steinen einzustellen: Es widerspreche dem erklärten Mehrheitswillen der Demonstranten zur Gewaltfreiheit, und auch Polizisten seien Menschen. Diese forderte er auf, das Demonstrationsrecht friedlicher Protestler in den genehmigten Gebieten zu achten. So trug er kontinuierlich zur Deeskalation der Spannungen zwischen Polizei und Protestlern bei. Dies bewog den Einsatzleiter dazu, den „Lauti“ für seine Durchsagen zu nutzen. Ein Videoband der JG dokumentiert den Vorgang.[6]

König beteiligt sich seit 1993 an Protesten gegen die Aufmärsche von Rechtsextremisten in Dresden, die das jährliche Gedenken an den 13. Februar 1945 für geschichtsrevisionistische Propaganda missbrauchen. Am 13. Februar 2009 waren rund 6500 Neonazis aus ganz Europa ungehindert durch Dresden gezogen. Darum schlossen verschiedene antifaschistische Protestgruppen sich im Bündnis Dresden Nazifrei zusammen und riefen für 2010 und 2011 zu gewaltfreien Sitzblockaden an Verkehrsknotenpunkten auf, um den Marsch der Rechtsextremisten wirksam zu verhindern. Die JG Jena beteiligte sich an diesem Konzept und wirkte darauf hin, dass auch andere kirchliche Gruppen Blockaden statt nur Menschenketten und Mahnwachen fernab auf der Marschroute der Rechtsextremisten unterstützten. Die Polizei setzte dagegen wie in den Vorjahren auf eine weiträumige Absperrung der Innenstadt, um Neonazis und Gegendemonstranten voneinander fernzuhalten. Sie versuchte, die Blockaden gewaltsam aufzulösen, konnte aber 2011 die rechtsextreme Versammlung nicht durch die Stadt geleiten. Gegen das polizeiliche Vorgehen kam es vereinzelt zu Gewalt seitens der Demonstranten.[7] König war am 19. Februar 2011 ab etwa 9:00 Uhr als Pfarrer und Seelsorger mit einer JG-Gruppe und seinem VW-Bus vor Ort.

Der Prozess von 2013

Ermittlungen nach §129 StGB

Im Sommer 2011 erfuhr König, dass die Polizei Sachsens gegen ihn nach § 129 wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelte. Man verdächtigte ihn, zu einer „Antifa-Sportgruppe“ zu gehören, die in Dresden Rechtsradikale jage. Um die vermutete Vereinigung zu finden, hatte die Polizei Sachsen am 19. Februar 2011 in Dresden widerrechtlich mehr als eine Million Mobilfunkdaten abgeschöpft, auch von an Demonstrationen Unbeteiligten, und mehr als 600 Ermittlungsverfahren eingeleitet. König nannte den Verdacht „absurd“; er wog damals um 100 Kilogramm und war von Thüringens Polizei für sein Engagement gegen Rechtsextremisten gelobt worden. Er kritisierte die Polizeimaßnahmen im Spiegel vom 1. August 2011 als „SED-Methoden“, wie er sie aus der DDR kenne, und als Tendenz zu einem Unrechtsstaat. Wissenschaftler, Politiker und Medienvertreter erklärten die Ermittlungen gegen die behauptete „Antifa-Sportgruppe“ als Versuch der sächsischen Polizei, sich von Kritik an ihrem Vorgehen bei den rechtsextremen Aufmärschen zu entlasten. Die Berufung auf § 129 sei ein Vorwand, um stärker in die Grundrechte betroffener Einzelpersonen eingreifen zu können.[8]

Hausdurchsuchung

Am 2. August 2011 beantragte die Dresdner Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer eine Hausdurchsuchung bei Lothar König, die der Amtsrichter Hans-Joachim Hlavka am 8. August unverändert anordnete. Sie wurde schon zwei Tage darauf ohne erkennbaren unmittelbaren Anlass durchgeführt, Monate nach der angeblichen Tat.[9] Am 10. August ab 6:00 Uhr durchsuchten rund 30 sächsische Polizeibeamte über vier Stunden lang die Amts- und Wohnräume Königs und seiner Mitbewohner in Jena. Als Grund nannte der Einsatzleiter nicht §129, sondern am 19. Februar 2011 begangenen „Landfriedensbruch“ nach § 125. König war im Wanderurlaub und erlaubte seiner Tochter Katharina und zwei Anwälten telefonisch, die Durchsuchung zu beobachten. Da die Polizei alle Räume sofort gleichzeitig durchsuchte und ihre Erlaubnis dazu erst nachträglich vorzeigte, vereitelte sie die rechtlich erforderliche unabhängige Zeugenbeobachtung. Sie beschlagnahmte mehrere Computer, sämtliche Ton- und Datenträger, Medikamente, Akten, eine Fahne des Fußballvereins St. Pauli, Fahrzeugpapiere und den VW-Bus. Entgegen des sonst üblichen Amtshilfe-Ersuchens informierte sie weder Thüringens Polizei noch Jenas Stadtverwaltung.

Schon während der Durchsuchung sammelten sich bis zu 600 Personen vor dem Wohnhaus und solidarisierten sich mit König. Damit begann eine bundesweite Solidaritätsbewegung. Er vermutete zunächst, die Durchsuchung sei eine Reaktion auf den Spiegelbericht der Vorwoche und seine darin geäußerte Kritik am grundgesetzwidrigen Vorgehen der Polizei Sachsens gewesen.[10] Im Prozess 2013 erwies sich, dass die sächsische Polizei sein Wohnhaus und das JG-Haus schon im Juli 2011 zweimal observiert hatte, um die Durchsuchung vorzubereiten.[11]

Der nachträglich zugestellte Durchsuchungsbeschluss enthielt verschiedene Vernehmungsprotokolle, die die „Sonderkommission für die Verfolgung von Straftaten am 19. Februar 2011“ (SOKO 19/2) zu einem „Zwischenbericht“ verbunden hatte. Ohne den Ermittlungshergang zu zeigen, nannte der Beschluss folgende Tatvorwürfe:

  • König habe sich mit dem VW-Bus inmitten einer allgemein als gewaltbereit und gewalttätig erkennbaren Menge befunden.
  • Um 8:50 Uhr habe er die Menge aufgerufen, gegen eine Polizeisperrkette vorzurücken.
  • Gegen 15:00 Uhr auf der Nossener Brücke sei mit Königs Billigung durch dessen Buslautsprecher „Deckt die Bullen mit Steinen ein“ gerufen worden.
  • Der VW-Bus habe mit Wissen Königs zum Rückzug und Verbergen von straftätigen Personen und für Signale an die Menge gedient.

Ein Polizist aus Berlin bezeugte den ersten, ein weiterer aus Pirna den zweiten angeblichen Gewaltaufruf. Der zweite Zeuge hatte am 23. März 2011 ursprünglich angegeben, der Aufruf zum Steinewerfen sei „über Lautsprecher oder Megafon“ erfolgt. Ab Mai 2011 behauptete er, der Aufruf sei eindeutig von dem blauen VW-Bus gekommen. Deswegen war die Hausdurchsuchung angeordnet worden. Videomaterial für die Vorwürfe lag laut Ermittlungsakte nicht vor. Die Staatsanwältin hatte bis dahin nur einen durch Sepia-Filter stark verdunkelten Videozusammenschnitt gesehen, auf dem weder Gewaltaufrufe hörbar noch szenetypische Kleidungsmerkmale für Autonome erkennbar waren.[12]

Anklageschrift und Aktenfund

Die Anklageschrift vom 2. Dezember 2011 führte die Vorwürfe des Durchsuchungsbeschlusses näher aus und fasste fünf Hauptvorwürfe zusammen:

  • König habe sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen aus einer Menschenmenge heraus beteiligt,
  • die Bereitschaft der Menge zu solchen Handlungen gefördert,
  • einer Person vorsätzlich Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet,
  • in zwei Fällen absichtlich eine gesetzliche Strafe zu vereiteln versucht,
  • eine Person rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung genötigt.[13]

Nach Erhalt unvollständiger Anklageakten in Kopienform beantragte Königs Verteidiger Johannes Eisenberg erfolglos vollständige Einsicht in die Originalakten. Nach Prüfung der vorläufigen Anklageschrift (erhalten am 13. Dezember 2011) beantragte er im Januar 2012, die Anklage wegen erheblicher formaler Verfahrensfehler und fehlender Beweismittel nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft sandte ihm ihre Antwort vom April 2012 nicht zu. Am 25. November 2012 ließ Richter Ulrich Stein die Anklage ohne Prüfung der Einwände vollständig zu. Die Verteidigung erfuhr dies wie schon 2011 zuerst aus Medienberichten und erhielt die fertige Anklageschrift erst am 12. Dezember 2012. Weil Eisenberg trotz mehrerer dringender Nachfragen keine Originaldokumente erhielt, verlangte er am 14. März 2013 (fünf Tage vor dem ursprünglichen Prozesstermin) unangemeldet im Amtsgericht Dresden direkten Einblick in die Originalakte. In deren Ordner fand er rund 100 lose, nicht numerierte und undatierte Einzelblätter sowie Datenträger, Videos, Lichtbilder und Lichtbildmappen, die man ihm nicht zugestellt hatte. Stein erklärte, auch er habe nichts von diesem Material gewusst, und verschob den Prozesstermin. Eisenberg stellte Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Dresden und verlangte Aufklärung über die Herkunft des vorenthaltenen Materials und eine Zusage, die Akte sei nun vollständig. Die Staatsanwältin Schmerler-Kreuzer gab an, die Zusatzakten seien versehentlich in den Anklageordner gelangt, seien nur zum geringen Teil prozessrelevant und entlasteten König nicht. Eine Vollständigkeitszusage lehnte sie ab. Daraufhin beantragte Eisenberg bei ihren Vorgesetzten, zu prüfen, ob die Anklage weiteres unbekanntes, prozessrelevantes Material besitze. Ferner bat er, die Staatsanwältin wegen Unterdrückung von Beweismitteln von der Anklagevertretung zu entbinden. Beides wurde abgelehnt. Woher die Zusatzdokumente stammten, wer sie undatiert eingefügt, vorenthalten hatte und warum, ließ sich in der Hauptverhandlung nicht klären.[14]

Hauptverhandlung

Lothar König im Amtsgericht Dresden (2013)

Am 4. April 2013 begann die Hauptverhandlung im Landgericht Dresden. Nach Verlesung der Anklage verwies die Verteidigung darauf, dass König und JG-Mitglieder bis dahin nie zu den Tatvorwürfen gehört worden waren. König nenne Polizisten nie „Bullen“, sondern verteidige jedes Menschen Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er habe die Protestteilnehmer der JG vor Gewalt von Neonazis oder Polizei schützen und gegebenenfalls von Orten wegführen wollen, wo Straftaten und Verletzungsrisiken drohten. Der Vorwurf, König habe Straftaten durch bloße Nähe zu Straftätern in einer Menge gebilligt, sei ein Rückfall in Gesinnungsjustiz. Dann bestritten die Verteidiger jeden einzelnen Anklagepunkt anhand des bisherigen Videomaterials:

  • König rief immer wieder zur Ruhe auf, wenn er Konflikte bemerkte. Zudem lud er ein, die Polizei nach möglichen Zugängen zum Zielort der Gegendemonstration zu fragen.
  • Am 19. Februar 2011 gab es laut Landesregierung keine Aufenthaltsverbotszone.
  • Um 9:07 bat König die Polizei, mit dem Bus zu den Gegendemonstranten fahren zu dürfen. Das widersprach zeitlich und inhaltlich dem angeblichen Gewaltaufruf um 8:45 Uhr.
  • Die behauptete Lautsprecherdurchsage, „Polizeibeamte aus Berlin […] ein bißchen piesacken“, lautete laut Tondokument und dessen Transkription: „Die Polizeibeamten aus Berlin werden […] Okay sein“.
  • König hatte eine Gruppe, die eine Polizeisperre durchbrechen wollte, zurückgerufen.
  • Die angeblich zu Gewalt aufhetzende Musik hatte zum angegebenen Zeitpunkt nur einen Aufruf zum Tanzen enthalten.
  • Die angebliche Durchsage „Deckt die Bullen mit Steinen ein“ war gänzlich unbelegt. Der Zeuge hatte laut Vernehmungsprotokoll anfangs betont, „eine für mich nicht feststellbare Person“ habe das gesagt.
  • Als es zu Steinwürfen kam, fuhr König den Bus sofort von der Sperrkette weg.
  • Als Barrikaden brannten, forderte König die Umstehenden zum weiter entfernten Blockieren auf, um der Polizei das Löschen des Brandes zu ermöglichen.
  • Die angebliche Nötigung sei ein Ausweichen vor Fußgängern gewesen.
  • König konnte nicht wissen, dass eine von Polizisten verfolgte, auf den Bus aufgesprungene Person ein Steinwerfer war. Hätte er sie vor Festnahme schützen wollen, hätte er nur leicht beschleunigen müssen. Tatsächlich fuhr er Schritttempo, so dass die nacheilenden Polizisten den Bus sofort erreichten.

Eisenberg bekräftigte, nach diesem Material hätte der Prozess nie eröffnet werden dürfen. König fragte die Staatsanwältin dann direkt, warum sie annehme, ihm sei jedes Mittel im Kampf gegen Nazis Recht, und ihn nicht als den Pfarrer sehe, der junge Nazigegner vor unbeherrschten Reaktionen schützen wollte. Nur so habe er sich langjähriges Ansehen erworben bei allen, die ihn kennen.[15]

Bei der sechstägigen Beweisaufnahme widerlegte die Verteidigung mit Videoaufnahmen der JG vom Dach des VW-Busses die Aussage des Polizeizeugen aus Pirna: Auf der fortlaufenden Tonspur war um 15:00 Uhr nur Musik zu hören, kein Aufruf Königs. Daraufhin räumte der Zeuge ein, er habe vom Verfahren gegen König nach seiner Erstaussage erfahren und sie den Aussagen von Kollegen angepasst, die den Aufruf zum Steinewerfen vom VW-Bus gehört haben wollten. Zudem habe das polizeiliche Videomaterial kein Megafon gezeigt.

Eine Polizistin derselben Einheit behauptete, König habe die überholende Polizeikolonne zu rammen und ihr Fahrzeug davon zu trennen versucht. Ihr Kollege, der vor ihr gefahren war, sagte dagegen aus, König habe gebremst, um der Kolonne nicht in die rechte Seite zu fahren. Sein Vernehmungsprotokoll fehlte in der Anklageschrift. Das JG-Video bestätigte seine Aussage: Ein Polizeigitter auf der linken Spur hatte die Kolonne zum Spurwechsel nach rechts gezwungen. König fuhr auf der mittleren Spur und musste einem Fußgänger ausweichen, der von rechts vor den Bus gesprungen war. Um die Kolonne nicht zu rammen, hatte er gebremst. Das JG-Video zeigte auch, dass zwei Polizisten einen an der offenen Seitentür hängenden Jugendlichen sofort verprügelten, als sie ihn einholten. Das widerlegte die Aussage ihres Einheitsleiters, sie hätten dem Jungen ordnungsgemäß seine Festnahme erklärt. König hatte also niemand genötigt und keine Festnahme vereitelt.

Am vorletzten Verhandlungstag (20. Juni 2013) erfuhr das Gericht von rund 200 Stunden Videomaterial, das die Ermittler als nicht relevant eingestuft und der Anklageakte nicht zugefügt hatten. Stein unterbrach den Prozess für die Auswertung. Die neuen Polizeivideos, die Eisenberg am 26. Juni erhielt, zeigten um 8:45 Uhr nur einen weißen Bus, keinen blauen, und keinen Aufruf. Um den Bus standen keine schwarz gekleideten Vermummten, sondern bunt gekleidete unvermummte friedliche Demonstranten mit Gewerkschafts- und Parteiflaggen. Die Polizei kesselte sie stundenlang ohne Begründung ein. Verschiedene Personen versuchten zwischen 9:07 Uhr und 11:30 Uhr, über Königs Lautsprecher eine Versammlung beim Einsatzleiter anzumelden. König rief sie wiederholt zu Geduld und Ruhe auf, war aber unter mehreren Sprechern mit Megafonen nicht führend. Der Großteil zog entgegen seinen Aufrufen nach hinten ab, bevor ein zweiter Protestzug eintraf. Diese Passagen hatten drei Polizeibeamte nach eigenem Ermessen vom bislang vorgelegten Zusammenschnitt getrennt. Am 1. Juli 2013 erhielt die Verteidigung zudem einen Ordner mit bislang unbekannten Ermittlungsakten. Darunter war die Aussage eines Polizisten, er habe einen älteren bärtigen Mann beim blauen Bus (König) beobachtet, der die Menge wiederholt aufrief, friedlich zu bleiben. Nach der Auflösung in Kleingruppen sei von dort Gewalt ausgegangen, nur nicht aus der Gruppe um den Bus herum.

Am letzten Verhandlungstag (2. Juli 2013) zeigten die Verteidiger das Ergebnis ihrer Stichproben. Die Staatsanwältin räumte ein, sie sehe die entlastenden Passagen erstmals und habe die Auswahl nicht kontrolliert. Aus dem Weglassen dieser Belege folgerte Eisenberg eine vorsätzliche Manipulation, die König tatsachenwidrig als bei Gewalttaten präsent und dazu anstiftend darstellen sollte. Er erstattete Anzeigen gegen die jeweiligen Polizeizeugen wegen uneidlichen Falschaussagen, Prügeln ohne Ansprache und Unterdrückung von Beweismitteln. Ferner beantragte er, das Verfahren auszusetzen, um die notwendige Zeit zum Prüfen des gesamten Videomaterials zu erhalten. Daraufhin setzte der Richter das Verfahren für vier bis sechs Monate aus. Die Staatsanwaltschaft widersprach nicht.[16]

Einstellung

Am 28. Juni 2013, nach dem Auftauchen des zusätzlichen Videomaterials, forderten Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF), die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R) und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse, den laufenden Prozess gegen König sofort einzustellen. Am 1. Juli 2013 starteten sie an der Kreuzkirche (Dresden) eine bundesweite Solidaritätskampagne. Postkarten mit Porträts und Zitaten von Menschen aus evangelischen Landeskirchen, die wie König als Christen Demokratie und Menschenrechte aktiv verteidigen, forderten die Einstellung des Prozesses.[17]

Am 8. Juli 2013 beantragte auch die Verteidigung, das Verfahren einzustellen. Dazu listete sie nochmals alle widerlegten Anklagepunkte und Falschangaben auf und stellte heraus, dass der Prozess in Kenntnis des vorenthaltenen Beweismaterials nie eröffnet worden wäre. Die für nachgewiesene Falschangaben angezeigten Zeugen kämen nicht mehr als Zeugen in Betracht. Die wenigen nicht durch Videos widerlegten Anklagepunkte könnten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand neu verhandelt werden. Darum sei der Prozess rechtlich sinnlos und für König unzumutbar geworden und einzustellen.[18]

Der Antrag blieb Monate lang unbeantwortet. Am 23. September 2013 erfuhr die Verteidigung wieder nur durch direkte Akteneinsicht, dass die Staatsanwältin Manipulationsvorwürfe zurückgewiesen und die Einstellung abgelehnt hatte.[19] Am 6. Januar 2014 warfen die Verteidiger der Anklagebehörde öffentlich Untätigkeit vor. Eine Übersichtstabelle, welches Videomaterial mit Bezug zu König, dem blauen Bus und zu Tatorten und -zeitpunkten die polizeilichen Ermittler herausfiltern würden, war ihnen zugesagt, aber nicht zugesandt worden. Auch auf Vorbehalte, die Beweisrelevanz des Restmaterials sei nicht auszuschließen, hatte die Anklagebehörde nicht reagiert. Eine Gerichtssprecherin erklärte, inzwischen sei festgelegt, „durch wen und wie das Material erfaßt werden soll und der Inhalt der Tonspuren zu dokumentieren ist“. Der Prozess werde fortgesetzt.[20]

Am 10. November 2014 stellte die Staatsanwaltschaft den Prozess ein, nachdem König der Zahlung eines Bußgelds von 3000 Euro zugestimmt hatte. Die Auflage ging je zur Hälfte an die Justiz Sachsens und den Kirchenbezirk Dresden-Mitte. Die Prozesskosten trug die Landeskasse. König zeigte sich erleichtert und erklärte, die Geldbuße sei „kein Makel, wir leben davon, dass wir auch mal einen Schritt zurückgehen können“. Er habe eventuell 2011 in manchen Situationen, die schnelle Entscheidungen forderten, nicht immer alles richtig gemacht.[21] Er wolle einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten. Der bisherige Prozess habe ihn schon zuviel Energie und das Land Sachsen zuviele Ressourcen gekostet. Er werde „Aufrührer mit Sinn und Verstand gegen Unrecht in diesem Land“ bleiben.[22]

Am 5. Januar 2015 gab die Polizeidirektion Dresden den am 8. August 2011 beschlagnahmten VW-Bus „Lauti“ an König und die JG zurück.[23]

Rezeption

Am Tag der Durchsuchungsaktion versammelten sich 600 Menschen zu einer spontanen Solidaritätsdemonstration vor dem Jugendtreff JG-Mitte. In Reden kritisierten zahlreiche Prominente aus Politik und Zivilgesellschaft das Vorgehen der sächsischen Polizei.[24][25]

Vor allem das umstrittene Vorgehen der sächsischen Beamten erweckte bundesweit bei Kommentatoren negative Reaktionen. Das antifaschistische Bündnis Nazifrei! – Dresden stellt sich quer sieht in der Razzia, wenige Tage nachdem König sich in einem Spiegel-Interview kritisch zu den Ermittlungen in Dresden geäußert hatte, einen Einschüchterungsversuch.[26] Der thüringische Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) bezweifelte die erforderliche Einbindung der thüringischen Behörden und sieht ein großes Informationsdefizit.[27]

Ilse Junkermann, Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), äußerte sich „bestürzt“ über das Vorgehen der sächsischen Polizei gegen König. Sie nannte die Durchsuchung seiner Dienstwohnung und die drohende Verletzung des Seelsorge-Geheimnisses „skandalös“. Die Präsidentin des Landeskirchenamts der EKM, Brigitte Andrae, reichte Beschwerde beim sächsischen Justizminister Jürgen Martens (FDP) ein. Sie sagte dazu, es gehe um die Frage der Verhältnismäßigkeit, es sei „höchst bedenklich“, wenn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz für kirchliche Räume und Amtsträger missachtet werde.[28]

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Bundestagsvizepräsidentin aus Thüringen und Präses der EKD-Synode, reichte zusammen mit ihrer sächsischen Fraktionskollegin Monika Lazar einen Katalog mit Fragen an die Bundesregierung ein. Beide wollten wissen, ob die Durchsuchungsaktion rechtens gewesen sei. Außerdem fragten sie, ob es mit der Wahrung des Berufsgeheimnisses zu vereinbaren sei, wie sich die Staatsanwaltschaft verhalte. Zudem wollten sie wissen, ob die Polizei des einen Landes (Sachsen) in anderen Ländern (hier Thüringen) oftmals autonom aktiv werde.

Über diese Frage der Zuständigkeit von sächsischen Beamten in Thüringen streiten die beiden Freistaaten. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger und Vize-Regierungschef Christoph Matschie (beide SPD) forderten eine Stellungnahme Sachsens. Es habe einen richterlichen Beschluss für die Durchsuchung gegeben, betont die sächsische Seite, und die Dresdner Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass sie das Recht habe, im gesamten Bundesgebiet tätig zu werden. Weiter gab sie an, dass sie das Seelsorge-Geheimnis respektiere, aber es möglich sei, gegen einen Geistlichen zu ermitteln, wenn ihm Straftaten vorgeworfen werden. Der innenpolitische Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner forderte Aufklärung angesichts der Aussage der Thüringer Polizei und des Innenministeriums, nicht informiert worden zu sein.[29]

Der Jenaer Bürgermeister Albrecht Schröter (SPD) sprach König seine „ganze Solidarität“ aus. Er äußerte Bedenken, aus Sorge, dass in Königs Fall ein Exempel statuiert werden soll.[30]

Nebenkläger und ihre Anwälte im NSU-Prozess erklärten sich solidarisch mit Lothar König. Anlass der am 1. Juli 2013 veröffentlichten Erklärung ist die Aussage des Angeklagten im NSU-Prozess Carsten S., dass König und die von ihm betreute Junge Gemeinde in Jena wiederholt Opfer gezielter Attacken der rechtsextremen Kameradschaft Jena gewesen seien. Der „Kameradschaft Jena“ gehörten früher auch die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an. Ihre Komplizin Beate Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess in München. In der Erklärung der Nebenkläger heißt es, König habe „zu einer Zeit, zu der die Mehrheit noch weggesehen hat, wenn rassistische und rechtsextremistische Übergriffe stattgefunden haben, hingesehen, seine Stimme erhoben und Widerstand gegen die erstarkende neonazistische Szene geleistet“.[31]

Neuere Verfahren

Am 12. Dezember 2015 beteiligte sich König mit seinem VW-Bus an einer Demonstration in Leipzig gegen einen Aufmarsch von rund 150 Rechtextremisten um Christian Worch und seine Partei Die Rechte. 23 Personen wurden zeitweise verhaftet, darunter König. Nach seinen Angaben setzte die Polizei seinen Bus in einer Sackgasse fest und verlangte die Kfz-Schlüssel. Als er diese zunächst verweigerte, habe ein Polizist ihm einen Faustschlag verpasst. Ohne Angabe von Gründen wurde ihm erneut Beihilfe zu schwerem Landfriedensbruch vorgeworfen.[32] Am 22. Dezember 2016 stellte die Staatsanwaltschaft Leipzig das Ermittlungsverfahren gegen König und die übrigen fünf Bus-Mitfahrer ein. Der Verdacht, er habe Gewalttäter beeinflusst oder gewalttätige Aktionen mitorganisiert und geplant, habe sich nicht erhärtet.[33]

Im August 2016 soll König bei einer Demonstration in Jena einen Polizisten fast überfahren haben. Im Dezember 2017 zog die Staatsanwaltschaft Gera seinen Führerschein ein. Sie begründete dies mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall: König habe den Beamten trotz dessen Aufforderung, anzuhalten, in Schrittgeschwindigkeit „etwa zehn Meter vor sich her geschoben“. König erklärte, der Polizist sei plötzlich vor sein Auto gesprungen; eine Polizeieinheit habe dieses dann umringt und ihn erst nach Eingreifen von Polizisten aus Jena weiterfahren lassen. Medienberichte deuteten den Vorwurf als weiteren Versuch, König zu kriminalisieren.[34]

Am 15. Februar 2018 beschlagnahmten Kriminalbeamte in Königs Wohnung EDV-Geräte, Speichermedien und ein i-Pad, um ein Beweisvideo „angeblich entlastenden Inhalts“ sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft Gera erklärte das mit ihrer Pflicht, auch entlastende Beweise zu erheben. Königs Verteidiger hatte das Video angekündigt, wollte es aber erst im Prozess einführen. Katharina König kritisierte, dass die Polizei erneut auch kirchliche Räume durchsucht und damit Dienstgeheimnisse verletzt habe.[35]

Am 10. März 2018 verurteilte das Amtsgericht Jena König zu einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen Beleidigung. Vier Passanten hatten ihn angezeigt, er habe sie grundlos mit Nazis verglichen und beschimpft. König hatte Plakate gegen die Partei Alternative für Deutschland aufgehängt, aber wieder entfernen müssen, weil er die Erlaubnis der Stadt Jena nicht vorweisen konnte. Die Passanten sollen ihn nach seinem Vorgehen gefragt, darauf soll er unfreundlich reagiert haben. Der Amtsrichter wollte das Verfahren ursprünglich nicht eröffnen, musste es auf Weisung des Landgerichts Jena aber durchführen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.[36]

Auszeichnungen

  • „12. Jenaer Preis für Zivilcourage“ – im Juni 2013.[38]

Literatur

  • Johannes Eisenberg, Lea Voigt, Manuel Vogel (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Der Prozess gegen den Pfarrer Lothar König. Laika, Hamburg 2014, mit Video-DVD, ISBN 978-3-944233-06-2.
  • Andreas Montag: Lothar König – Eine rebellische Seele. Kreuz, Freiburg 2012, ISBN 978-3-451611-56-8.
Commons: Lothar König – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Andreas Montag: Lothar König: Eine rebellische Seele. 2012, S. 59–61
  2. Heino Falcke: Brief an Manuel Vogel. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 282f.
  3. a b Patrick Bauer: So links wie Jesus. Neon, Januar 2012; Nachdruck in: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 271–276 (Anhang 9)
  4. a b Frank Döbert, Volkhard Paczulla: König mit Ecken und Kanten: Jugendpfarrer von Jena im Visier. In: Thüringer Allgemeine (ThA), 12. August 2011
  5. Janine Clausen, Andreas Speit: Da hilft kein Beten. In: Jungle World, 28. Oktober 1998
  6. Andreas Montag: Stimme erheben, Sprache haben, verstanden werden. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 171f.
  7. Friedemann Bringt: Aufforderung zu Straftaten? Blockaden als Ausdruck christlicher Verantwortung in der „sächsischen Demokratie“. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 119–129, hier S. 122–126
  8. Maximilian Popp, Steffen Winter: Die Härte des Systems. Der Spiegel Nr. 31, 1. August 2011, S. 25–27
  9. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König - Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 16–18
  10. Katharina König: Die Durchsuchung. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 111–117
  11. Thomas Datt, Arndt Ginzel: Bilderstreit, erster Kampf: Punktsieg für König. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 133
  12. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König. Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere: Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 18–20 und 284–291 (Anhang 12: Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Dresden)
  13. Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 292–299 (Anhang 13)
  14. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König. Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere: Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 20–44
  15. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König - Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 45–57
  16. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König - Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 57–77; Antrag zur Aussetzung der Hauptverhandlung vom 1. Juli 2007
  17. Kirchen und Wolfgang Thierse fordern Einstellung des Strafverfahrens gegen Lothar König. In: Die Zeit, 28. Juni 2013
  18. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König - Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 77–89; Prozess gegen Lothar König: Anwälte beantragen Einstellung des Verfahrens. Der Spiegel, 8. Juli 2013
  19. Johannes Eisenberg, Lea Voigt: Der Prozess gegen Lothar König - Ein Bericht. In: Johannes Eisenberg und andere (Hrsg.): Antifaschismus als Feindbild. Hamburg 2014, S. 89f.
  20. Susan Bonath: Endlose Beweissuche. In: junge Welt, 9. Januar 2014
  21. Jugendpfarrer König räumt eigene Fehler bei Anti-Nazi-Demo 2011 ein. Epd / Evangelisch.de, 11. November 2014]
  22. Jenaer Jugendpfarrer: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Lothar König ein. Spiegel online, 10. November 2014
  23. Sächsische Justiz gibt Kleinbus an Junge Gemeinde zurück. Evangelisch.de, 5. Januar 2015
  24. Durchsuchung der Dienstwohnung des Stadtjugendpfarrers Lothar König ohne Wissen des Innenministeriums auf jenapolis.de (abgerufen am 29. Dezember 2011)
  25. Zeit für Solidarität: 600 Demonstranten gehen für Stadtjugendpfarrer Lothar König auf die Straße in: Jena TV (abgerufen am 16. August 2011)
  26. Dokumentiert: Einschüchterung nach Interview in: Junge Welt vom 13. August 2011 (abgerufen am 16. August 2011)
  27. Jetzt gibt's Emotionen in: taz vom 11. August 2011 (abgerufen am 16. August 2011)
  28. Empörung über die Razzia beim Pastor aufWelt Online vom 13. August 2011 (abgerufen am 28. Dezember 2011)
  29. FDP fordert umfängliche Aufklärung zu Durchsuchung bei Jenaer Jugendpfarrer, Deutschland today vom 10. August 2011 (abgerufen am 16. August 2011)
  30. Jenas OB hofft auf Freispruch, TAZ, 20. Dezember 2012
  31. Lena Kampf: Heldengedenken – Solidarität mit Lothar König (Memento vom 22. Juni 2013 im Internet Archive), Stern 17. Juni 2013 – Veröffentlichung im Wortlaut
  32. König: „Dann habe ich richtig auf die Fresse bekommen“. Neues Deutschland, 13. Dezember 2015
  33. Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Verfahren gegen Lothar König ein. Leipziger Volkszeitung, 22. Dezember 2016
  34. Neuer Ärger für Pfarrer Lothar König: Polizist mit Lauti fast überfahren? taz, 18. Dezember 2017
  35. Wieder Ärger mit der Justiz: Ermittlungen gegen Jugendpfarrer König. ThA, 16. Februar 2018
  36. Jenaer Stadtjugendpfarrer König zu Geldstrafe verurteilt. Ostthüringer Zeitung, 10. März 2018
  37. „Demokratiepreis“ für Jenaer Pfarrer Lothar König
  38. Zivilcouragepreis für Jugendpfarrer Lothar König, Stadt Jena, 21. Juni 2013