Kommunistische Partei Deutschlands
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ist am 1. Januar 1919 als Folge der Abspaltung der USPD von der SPD über die Frage der Kriegskredite und der Bildung des so genannten "Spartakus-Bundes" gegründet worden. Zu den Führungspersönlichkeiten dieser Gründungsphase gehörten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht.
Die Nationalsozialisten zählten Kommunisten und Sozialisten zu ihren Hauptfeinden. Die Anhänger der KPD wurden im Dritten Reich systematisch politisch verfolgt und in Konzentrationslager gesperrt. Die KPD brachte im Kampf gegen die faschistische Diktatur von 1933 bis 1945 große Opfer.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone KPD und SPD zwangsweise zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands zusammengeführt. Unter den West-Berliner Sozialdemokraten wurde diese Zwangsvereinigung durch eine Urabstimmung verhindert.
Die KPD existierte dann nur noch als bedeutungslose Splitterpartei in der Bundesrepublik Deutschland. Im August 1956 wurde sie vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die Begründung des Gerichts war die Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Dabei legte das Gericht die Grundsätze an, die es 1952 zum Verbotsurteil der SRP (Sozialistische Reichspartei) für die "freiheitliche demokratische Grundordnung" (GG) entwickelt hatte. Die Gründe für das Verbot werden bis heute sehr kontrovers diskutiert. Während die Gegner des Verbots die Gründe für das Verbot u.a. im Kampf gegen die Wiederbewaffnung und für eine Wiedervereinigung Deutschlands und das Eintreten für einen Friedensvertrag sehen, nennen die Befürworter das Eintreten der KPD für einen Anschluss Deutschlands an den kommunistischen Ostblock, was die überwiegende Mehrheit der Deutschen in Westdeutschland abgelehnt hat, und den damit verbundenen Verlust der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die KPD trat für eine Vergesellschaftung des Privateigentums an Produktionsmitteln ein und für eine Diktatur des Proletariats; dies wurde als verfassungswidrig eingeschätzt und als weitere Begründung für das Verbot genannt.
Nachdem 12 Jahre nach dem KPD-Verbot im Bonner Innenministerium die Gründung einer neuen kommunistíschen Partei (der DKP) ausgehandelt wurde, konstituierte sich auch die KPD zum Jahreswechsel 1968/69 neu (50. Jahrestag der KPD-Gründung). Um das weiterhin bestehende Parteienverbot auszuhebeln, nannte sich die Gruppierung KPD/ML (der Zusatz steht für Marxismus-Leninismus). Da die DKP sich auf die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie verpflichten musste, wurde sie vom harten Kern der KPD-Anhänger als "revisionistisch" abgelehnt. Die KPD/ML strebt weiterhin den Umsturzt des bestehenden Systems an und propagiert den bewaffneten Kampf des Proletariats.
Mit derartigen Forderungen stellt sich die KPD/ML auch inhaltlich in die Tradition der verbotenen KPD. Dennoch wurde bislang auf ein neues Parteiverbots-Verfahren verzichtet. Aufgrund der weit gehenden Bedeutungslosigkeit aller dediziert kommunistischen Parteien ist die Anstrengung eines solchen Verbotsverfahrens auch in naher Zukunft eher unwahrscheinlich.
Formal bekennt sich die KPD/ML ebenso wie vormals die bundesdeutsche KPD der Nachkriegszeit zum Stalinismus und sieht im Reformkurs Chrustschows einen Verrat an der kommunistischen Idee. Da sie damit aber ihrer ohnehin spärlichen Popularität eher schadete, bildete sich zeitweilig ein starker maoistischer Flügel innerhalb der Partei, der jedoch mit der historischen Aufarbeitung der chinesischen Kulturrevolution wieder an Einfluss verlor.
Zitat:
- DKP Weinheim: "Nach nur elfjähriger Tätigkeit wurde die KPD 1956 auf Betreiben der Adenauer-Regierung erneut verboten. Grund: Sie trat für ein Gesamtdeutschland und einen Friedensvertrag ein."
Die KPD wurde 1990 auf dem Gebiet der DDR neu gegründet, fiel deshalb nicht unter das Verbot von 1956, und trat u.a. auch zur Bundestagswahl 2002 an.
Siehe auch: Kommunismus, Kommunistische Parteien