Zum Inhalt springen

Ungesühnte Nazijustiz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. März 2018 um 20:11 Uhr durch Kopilot (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Plakat der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz in der Stendaler Straße, Berlin (März 1960)

„Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz“ hieß eine bundesdeutsche Wanderausstellung zu Justizverbrechen, die in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) im Deutschen Reich und von ihm besetzten Gebieten verübt worden waren. Sie zeigte Kopien damaliger Justizakten zu Strafverfahren und Todesurteilen sowie Dokumente zu Nachkriegskarrieren beteiligter Richter und Staatsanwälte, um Strafanzeigen gegen sie vorzubereiten. Anlass war die bevorstehende Verjährung für einen Großteil der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (31. Dezember 1959) und für bis 1945 begangenen Totschlag (31. Mai 1960).

Die Ausstellung wurde vom 27. November 1959 bis Februar 1962 in zehn bundesdeutschen und einigen ausländischen Universitätsstädten gezeigt, zuerst in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgerichts, später auch in West-Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg, Göttingen, München, Oxford, London, Amsterdam, Utrecht und Leiden. Hauptautor war der Westberliner Student Reinhard Strecker, Veranstalter waren örtliche studentische Gruppen, meist Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Obwohl die Ausstellung nur aus Privatspenden finanziert wurde, einfachste Darstellungsmittel verwendete, oft nur in Privaträumen stattfinden konnte und von fast allen bundesdeutschen Parteien und Medien abgelehnt wurde, hatte sie erhebliche öffentliche Wirkungen.

Vorgeschichte

Titelseite einer Broschüre des Ausschusses für Deutsche Einheit, Ostberlin 1959

Seit 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 Beamten des NS-Regimes, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst.[1] Seit der Wiederbewaffnung und dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik 1954 verstärkte die DDR ihre Angriffe, die Bundesrepublik stehe in direkter Kontinuität zum Hitlerfaschismus. Dazu gründete sie einen „Ausschuß für deutsche Einheit“ (ADE) unter Albert Norden. Dieser veröffentlichte seit 1956 Broschüren, die westdeutschen Antisemitismus und Nachkriegskarrieren ehemaliger Nationalsozialisten dokumentierten. Die erste Broschüre Nazi-Richter im Bonner Dienst belegte ihre These, 80 Prozent der höheren bundesdeutschen Justizbeamten seien Stützen der Hitlerdiktatur gewesen, unter anderem mit einer Liste von 39 Namen von Richtern und Staatsanwälten, die in Kriegsverbrecher-Akten aus den Niederlanden, Polen und der Tschechoslowakei verzeichnet waren. Sie stellte deren Ämter in der NS-Zeit ihren aktuellen Ämtern gegenüber. Damit begann der ADE eine mehrjährige „Blutrichter“-Kampagne, aus der 1965 ein umfangreiches „Braunbuch über Kriegs- und Naziverbrecher in hohen Positionen in der Bundesrepublik und in West-Berlin“ entstand. Die Broschüre vom 23. Mai 1957 Gestern Hitlers Blutrichter - Heute Bonner Justiz-Elite führte Todesurteile, deren Begründung, die Namen und Hinrichtungsdaten der Opfer, die Namen und damaligen und aktuellen Ämter der Täter auf. Das Material stammte aus Akten des Reichsjustizministeriums, des Volksgerichtshofs und von Oberreichsanwaltschaften und Sondergerichten der NS-Zeit. Bis 1960 veröffentlichte der ADE acht weitere solche Broschüren mit den Namen von mehr als 1000 Juristen der NS-Zeit.[2]

Die Bundesregierung war bis 1959 bezüglich der Weiterbeschäftigung von NS-Juristen im Staatsdienst gänzlich untätig geblieben. Wegen des herrschenden Antikommunismus beachteten die bundesdeutsche Justiz, Politik und Medien die DDR-Broschüren anfangs kaum. Bundesjustizminister Hans-Joachim von Merkatz lehnte es schon wegen deren Herkunft strikt ab, deswegen Ermittlungen gegen die genannten Juristen einzuleiten. Er verbot dem für Anfragen zur NS-Justiz zuständigen Beamten Ernst Kanter im Juli 1957 die bloße Nachfrage, ob die Landesjustizverwaltungen den Vorwürfen nachgingen. Die meisten Bundesländer baten die belasteten Personen nur um eine unverbindliche Stellungnahme, die diese oft verweigerten. Die Länderregierungen trafen daraufhin eine Absprache, keine strafrechtlichen Ermittlungen anzustreben und nur bei öffentlichen Nachfragen vereinzelt Disziplinarverfahren einzuleiten. Versetzung oder Rücktritte der Belasteten erwogen sie nicht.

Im November 1957 erschienen die DDR-Broschüren auch in Großbritannien. Weil er Eingaben britischer Parlamentarier befürchtete, verlangte Bundesaußenminister Heinrich von Brentano eine Reaktion von Bundesjustizminister Fritz Schäffer auf die Vorwürfe. Dessen knappe Hinweise auf die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik verstärkten im Ausland den Eindruck, die Bundesregierung wolle die nötigen Verfahren aussitzen. Bis März 1958 stellten zwanzig britische Abgeordnete dazu Anfragen an die eigene Regierung; zudem beschwerten sich viele britische Bürger. Die britische Boulevardpresse benutzte das Thema für reißerische Artikel. Auf den Rat seines Beamten Karl Heinrich Knappstein behauptete Schäffer gegenüber Brentano, eine interne Personalüberprüfung habe die „Haltlosigkeit der Verdächtigungen“ des ADE ergeben. Dieser Linie folgten alle zuständigen bundesdeutschen Politiker. Nach ersten kritischen Presseberichten auch im Inland vereinbarte die Justizministerkonferenz im November 1958, ehemalige NS-Juristen nur bei „konkreten Vorwürfen“ zu überprüfen. Der niedersächsische Justizminister Werner Hofmeister behauptete, die NS-Sonderrichter seien alle nur „geringfügig belastet“ und besäßen wegen erfolgter Entnazifizierung eine nicht revidierbare „gesicherte Rechtsposition“. Zwei Landesjustizminister wollten die „Betroffenen“ durch Versetzungen vor weiteren Vorwürfen schützen. Die Konferenz beschloss, eine Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen einzurichten. Die Bundesregierung erweckte gegenüber dem Ausland den Eindruck, diese Stelle sei auch für die Strafverfolgung ehemaliger NS-Richter zuständig. Der Deutsche Richterbund solidarisierte sich kurz darauf mit allen als „Blutrichter“ angegriffenen Juristen und beklagte, sie würden verleumdet.

Im Januar 1959 stellte Adolf Arndt für die oppositionelle SPD im Bundestag zwar zu milde Urteile in bundesdeutschen NS-Prozessen fest, fragte aber nicht, ob das mit der Wiedereinstellung ehemaliger NS-Juristen zu tun haben könne. Er vermied, sie moralisch zu verurteilen, und forderte, die „gezielten Kollektivdiffamierungen“ der DDR nicht länger zu beachten. Die Selbstverwaltungsorgane der bundesdeutschen Justiz sollten selber dafür sorgen, dass vorbelastete Richter nicht mehr in NS-Prozessen eingesetzt würden. Nur einzelne SPD-Landtagsabgeordnete wie Fritz Helmstädter in Baden-Württemberg verlangten, strafrechtlich energisch und zügig gegen ehemalige NS-Juristen im Staatsdienst zu ermitteln.[3]

Ab Oktober 1959 kam es zu einer bundesweiten Serie antisemitischer Angriffe auf Synagogen und jüdische Friedhöfe, die im In- und Ausland stark beachtet wurde. In diesem Kontext bewirkten der Film Rosen für den Staatsanwalt und die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ eine Zäsur: Die bundesdeutsche Öffentlichkeit befasste sich fortan mit dem Problem ehemaliger NS-Täter in Staatsämtern, weniger mit den Absichten der DDR.[4]

Entstehung

Der 29-jährige Sprachwissenschaftstudent Reinhard Strecker (Freie Universität Berlin) wurde 1958 auf die DDR-Kampagne zu NS-Juristen aufmerksam und wollte die Angaben der ADE-Broschüre „Wir klagen an: 800 Nazi-Blutrichter. Stützen des Adenauer-Regimes“ (Februar 1959) durch eigene Recherchen überprüfen.[5] Weil ihn das Abwiegeln der DDR-Vorwürfe empörte, beschloss er, selbst eine von Propagandamaterial unabhängige Dokumentation der Verbrechen amtierender NS-Juristen zu erstellen. Bundesdeutsche Justizbehörden bewilligten ihm keine Akteneinsicht, auch ein Landgericht lehnte sie ab. Deshalb wandte er sich dann an die Tschechoslowakei, die ihm Einsicht in Originalakten ebenfalls verwehrte und für Recherchen an den ADE in Ost-Berlin verwies. Obwohl Strecker bei DDR-Behörden als Antikommunist und Flüchtlingshelfer bekannt war, unterstützte ADE-Leiter Adolf Deter sein Vorhaben und erlaubte ihm Einblick in ausgewählte Originaldokumente.[6] Nach Durchsicht von rund 3000 Akten, die der ADE aus deutschen und osteuropäischen Archiven zusammengetragen hatte, schloss Strecker, dass sie echt und die ADE-Vorwürfe bis auf einige Vereinfachungen berechtigt seien.[7] Mit etwa 30 Mitstudenten überprüfte er rund 100 Gerichtsverfahren, die Identität der Täter mit westdeutschen Richtern, baute eine Personendatei auf und stellte rund 140 Personenmappen zusammen. Mit diesem Material schlug er dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund im Sommer 1959 vor, eine Wanderausstellung zu organisieren.[6]

Der SDS war damals von Flügelkämpfen zerrissen und stand am Rand der Spaltung. Die SDS-Delegiertenkonferenz vom 30. Juli 1959 beschloss jedoch einstimmig, Streckers Ausstellung zu unterstützen. Die SPD-Vorstandsmitglieder Waldemar von Knoeringen und Willi Eichler waren dabei anwesend.[7] Der SDS-Bundesvorstand gab dem Vorhaben den Namen „Aktion Ungesühnte Nazijustiz“ und forderte alle studentischen Hochschulgruppen auf, an ihren Orten parallele Aufklärungsaktionen vorzubereiten. Diese sollten die Öffentlichkeit wachrütteln und die bisherige Justizkonstruktion entkräften, wonach man NS-Tätern „niedere Beweggründe“ nachweisen musste, um Mord oder Totschlag bestrafen zu können. Ziel war eine rechtzeitige Strafverfolgung der ehemaligen NS-Juristen, da die Verjährung ihrer Verbrechen bevorstand. Danach hätte man sie nur noch disziplinarrechtlich belangen können. In begründeten Verdachtsfällen wollte der SDS-Bundesvorstand selbst Strafanzeigen erstatten. Die Ausstellung sollte in Karlsruhe beginnen, weil sich dort das Bundesverfassungsgericht befand.[8]

In einem Rundbrief vom 30. Oktober 1959 bekräftigte der SDS-Bundesvorsitzende Günter Kallauch: Da die Verbrechen von NS-Richtern sehr bald verjährten, müssten alle lokalen SDS-Gruppen dazu beitragen, dass noch gegen möglichst viele dieser Richter Verfahren eingeleitet würden. Mit Hilfe der Ausstellung sollten weitere NS-Richter in neuen Ämtern aufgefunden und auf restaurative Tendenzen in der bundesdeutschen Justiz hingewiesen werden. Dazu sollten prominente Sozialdemokraten Vorträge zum Thema „Politische Justiz“ halten. Als Referenten nannte Kallauch Wolfgang Abendroth, Adolf Arndt, Paul Haag, Gustav Heinemann und Diether Posser. Der SDS in Karlsruhe bildete auf Initiative von Wolfgang Koppel ein Organisationskomitee, das die erste Ausstellung mit Strecker vorbereitete, am 11. November 1959 den SPD-Parteivorstand dazu einlud und um Finanzhilfen für die Ausstellung bat.

Der Parteivorstand reagierte negativ und verlangte nähere Informationen, bevor er Mittel gewähren könne. Adolf Arndt schrieb am 20. November 1959 an Koppel: Eine Ausstellung sei ungeeignet, die sicherlich notwendigen Strafverfahren gegen NS-Juristen durchzusetzen. Falls der SDS wirklich relevantes Material besitze, müsse er es den „zuständigen“ Parlamentsfraktionen zuleiten, die dann das „Erforderliche“ veranlassen würden. Noch bevor Koppel geantwortet hatte, beschloss das SPD-Präsidium am 23. November 1959, sich von der Ausstellung zu distanzieren. In einem Rundschreiben forderten Waldemar von Knoeringen, Erich Ollenhauer und Herbert Wehner alle SPD-Ortsverbände auf, jede Unterstützung der Ausstellung zu unterlassen. Der SDS-Bundesvorstand wurde gebeten, seinerseits ein solches Rundschreiben an alle SDS-Gruppen zu senden. Infolgedessen trat Kallauch dem Organisationskomitee Karlsruhe nicht bei und sandte keinen Vertreter zur Ausstellungseröffnung. Er verlangte brieflich am 28. November (einen Tag nach Ausstellungsbeginn) von allen SDS-Gruppen, sie müssten die Ausstellung direkt selbst organisieren und dürften aus „naheliegenden Gründen“ keine „neutralen Aktionskomitees“ einschalten.

Hintergrund waren seit Juli 1959 geltende strikte Auflagen der SPD an den SDS, allgemeinpolitische Vorhaben mit dem Parteivorstand abzustimmen und alle Kontakte zu Kommunisten zu unterlassen. Man fürchtete, dass das Karlsruher Organisationskomitee mit Anhängern der Zeitschrift konkret zusammenarbeitete, deren Ausschluss aus dem SDS die SPD zuvor erzwungen hatte.[9] Koppel gehörte zum linken SDS-Flügel um den früheren SDS-Vorsitzenden Oswald Hüller und hatte eine Studienreise in die DDR organisiert. Weder er noch Hüller waren Stasi-Mitarbeiter.[10] Der Parteivorstand war jedoch überzeugt, dass Kommunisten die Ausstellung lenkten und finanzierten, weil viele Dokumente aus Ostberlin stammten und einige SDS-Vertreter unerwünschte „Ostkontakte“ gepflegt hatten.[11] Um eine Fortsetzung der Ausstellung an anderen Hochschulorten und eine breite öffentliche Debatte über NS-Täter im bundesdeutschen Staatsdienst zu verhindern, schloss der SPD-Vorstand die Karlsruher Ausstellungsveranstalter aus der SPD aus. Deren Duldung hätte aus Sicht der SPD nach der Berlin-Krise des Vorjahres und dem Beschluss des Godesberger Programms (15. November 1959) ihre Öffnung für bürgerliche Wählerschichten gefährdet.[12]

Durchführung

Todesurteil des Volksgerichtshofs vom 8. September 1943.

Am 27. November 1959 wurde die Ausstellung in der Stadthalle Karlsruhe eröffnet. Die Karlsruher SPD und benachbarte Ortsvereine hatten sie unterstützt und im Vorfeld 300 DM dafür gespendet. Am Folgetag erfuhr der Magistrat vom Rundschreiben des SPD-Präsidiums, verbot den Veranstaltern die Weiternutzung der Stadthalle und zwang sie kurzfristig zum Umzug. Vom 28. bis 30. November fand die Ausstellung daher im Lokal „Krokodil“ statt, das nahe der Bundesanwaltschaft lag.[11] Wolfgang Koppel hatte mit den Spenden ein Hinterzimmer des Lokals gemietet und mit Strecker die Eröffnung vereinbart. Der erste Redner, Rechtsanwalt Dieter Ralle, soll den NS-Juristen und Kanzleramtschef Hans Globke mit den „Schergen von Auschwitz“ gleichgesetzt haben. Das berichtete der von ehemaligen Nationalsozialisten gegründete Volksbund für Frieden und Freiheit dem Bundeskanzleramt in seinem Bericht vom 3. Dezember 1959. Als öffentliche Unterstützer waren ferner der EKD-Vertreter Martin Niemöller und der Sozialwissenschaftler Wolfgang Abendroth vorgesehen.[13]

Bei der eröffnenden Pressekonferenz kündigten Strecker und Koppel an, Strafanzeigen gegen amtierende Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag oder Beihilfe zum Totschlag zu stellen.[14] Dabei argumentierte Strecker anders als der ADE nicht gegen den Staat Bundesrepublik, sondern für die Prinzipien des Rechtsstaats: Danach dürfe das Richteramt nur solchen Personen anvertraut werden, die dazu fähig und würdig seien. Das sei vielfach missachtet worden, aber die dafür Verantwortlichen wollten ihre Fehler nicht einsehen und korrigieren. Nur darum müssten die Studenten auf dieses Problem hinweisen. Jeder Staatsbürger sei für Erhaltung und Ausbau des Rechtsstaats mitverantwortlich, ohne das „Untaten anderer“ zu „Selbstgerechtigkeit“ verleiten dürften. Ehemalige NS-Täter seien nicht nur in die bundesdeutsche Justiz, sondern auch in Verwaltungen, Wirtschaft, Bildung und Publizistik übernommen worden. Die „ganze Ideologie der braunen Epoche lebt jedoch auch fort.“ Es gehe nicht um Schuldzuweisung, sondern darum, „das politische Schicksal unseres Landes diesmal besser zu meistern als vor 30 Jahren“.[15]

Vorgestellt wurden zunächst 100 dokumentierte Fälle.[16] Sie betrafen 206 an Unrechtsurteilen beteiligte Juristen.[17] Aufgrund von Geldmangel seitens der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung dienten lediglich handgeschriebene Plakate.[18] Spektakulär war nicht die Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten die unter ihrer Beteiligung ergangenen Todesurteile und offenbarten die aktuelle Tätigkeit der Betroffenen in der westdeutschen Justiz. So lagen unter anderem Justizakten vom Sondergericht Prag aus. Dort vormals tätige Juristen wie Richter Johann Dannegger, Amtsgerichtsrat Walter Eisele und Richter Kurt Bellmann waren wieder an deutschen Gerichten tätig. Der ehemalige Richter Erwin Albrecht hatte es zum Abgeordneten im Saarländischen Landtag gebracht. Der Unrechtscharakter der Urteile sollte für die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der Verfahrensprotokolle nachvollziehbar werden.

Am 18. Januar stellten Koppel und Strecker wie angekündigt Strafanzeigen gegen inzwischen 43 frühere Richter von NS-Sondergerichten wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag. Zuvor hatten sie zuständigen Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet in Briefen je mindestens einen solchen Fall geschildert. So erfüllten sie den SDS-Vorstandsbeschluss von 1959, der alle Mitglieder aufgefordert hatte, noch rechtzeitig vor der Verjährung Strafverfahren gegen ehemalige NS-Juristen einzuleiten.[19] Freiheitsberaubung durch unrechtmäßige Haftstrafen war seit 1950 verjährt; nur die Tatbestände Totschlag, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Mord durch rechtswidrige Todesurteile konnten noch strafverfolgt und nur über die Rechtsbeugung bewiesen werden. Dazu musste den Angeklagten seit einem BGH-Urteil von 1956 nachgewiesen werden, dass sie willentlich und wissentlich rechtswidrige Urteilssprüche gefällt hatten. [20]

Wegen der massiven Verhinderungsversuche in Karlsruhe gründete Strecker für die folgende Ausstellung in Westberlin ein Kuratorium mit anerkannten Persönlichkeiten, darunter den Professoren Margherita von Brentano, Helmut Gollwitzer, Wilhelm Weischedel, Ossip K. Flechtheim, den Schriftstellern Axel Eggebrecht, Günter Grass und Wolfdietrich Schnurre, dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Heinz Galinski, Probst Heinrich Grüber, dem Verleger Axel Springer und anderen. Diese ergriffen medienwirksam für die Ausstellung Partei und drängten Lenkungsvorwürfe gegen die SDS-Studenten zurück.[21] Die Ausstellungen wurden zudem von weiteren Hochschulgruppen mitgetragen, darunter Deutsch-Israelische Studiengruppen, Evangelische Studierendengemeinde und Liberaler Studentenbund Deutschlands. Diese Gruppen hatten schon 1958 gemeinsam die Bewegung Kampf dem Atomtod unterstützt.[22] Dennoch stellten die bundesdeutschen Medien die Ausstellung seit Januar 1960 stets als Einzelaktion Streckers dar und setzten sie mit seinem Namen gleich.[23]

Der Westberliner Senat verbot den örtlichen Universitäten im Februar 1960, die Ausstellung in ihren Räumen zu zeigen: Das Vorhaben sei ein „Akt öffentlicher Agitation zugunsten sowjetzonaler Stellen“, um das „Ansehen der Justiz als tragendem Pfeiler der öffentlichen Ordnung“ zu beschädigen. Alle beschuldigten Angehörigen der Westberliner Justiz seien schon überprüft worden. Die Veranstalter hätten die Aufforderung zur Übergabe ihrer Unterlagen bisher nicht befolgt.[24] Als der Kunsthändler Rudolf Springer den Studenten seine Galerie am Kurfürstendamm für die Ausstellung anbot, forderte der Senat die Hauseigentümerin auf, diese zu verbieten und der Galerie den Mietvertrag zu kündigen. Die Veranstaltung falle dem Regierenden Bürgermeister Willy Brandt (SPD) in einer politisch schwierigen Zeit in den Rücken. Nachdem einige britische Zeitungen kritisch über das Senatsvorgehen berichtet hatten und die Ausstellung in der Galerie eröffnet worden war, forderte der Senat die Westberliner Lehrer auf, sie nicht zu besuchen.[25]

Besonders in Tübingen und Freiburg stieß die Ausstellung auf enorme Ablehnung durch Kultus- und Justizminister, den Deutschen Richterbund, die Universitätsleitungen und studentische Gegner des SDS. Um Raumzusagen zu erhalten, nannten die Veranstalter die Ausstellung in Tübingen Dokumente zur NS-Justiz, in Freiburg Dokumente totalitärer Justiz. Sie entfernten zudem politisch brisante Elemente und fügten neue Elemente hinzu.[26] Bis 1961 wurde die Ausstellung trotz weiterer Verhinderungsversuche in neun Universitätsstädten gezeigt. Britische und niederländische Studentengruppen organisierten eigene Ausstellungen in Oxford, Leiden, Amsterdam und Utrecht. Regionale und überregionale Zeitungen in Ost- und Westdeutschland, den USA, Großbritannien und der Schweiz berichteten darüber.[27]

Schon am 2. März 1960, noch vor Abschluss der Westberliner Ausstellung, zeigte der Labour Oxford Club im Corpus Christi College (Oxford) eine Auswahl von Streckers Material zu 22 NS-Richtern. Zu den Initiatoren gehörte der spätere Holocaustforscher Martin Gilbert. Sie hatten in einem Studienaustausch 1959 Polen und Auschwitz besucht und mit Strecker dann eine Zusammenarbeit vereinbart.[28] Die britische Wochenzeitung New Statesman berichtete darüber und widersprach deutschen Fälschungsvorwürfen: Streckers Dokumente könnten jederzeit durch Duplikate im Besitz der US-Regierung verifiziert werden. Strecker habe sorgfältig zwischen gewöhnlicher Strafjustiz und Todesurteilen unterschieden, die NS-Richter sogar nach NS-Gesetzen hätten vermeiden können. Ferner habe er dem ADE einige Irrtümer nachgewiesen. Die bundesdeutschen Behörden hätten seiner Darstellung keine Ungenauigkeiten nachweisen können, aber alle Versuche verhindert, die Ostberliner Belege aus westlichen Quellen zu erhärten. Mit Leserbriefen an die Londoner Times erreichten die britischen Studenten, dass das Unterhaus erwog, die Ostberliner Dokumente selbst prüfen zu lassen, da die Bundesregierung dies abgelehnt hatte.[29] Die Labour-Abgeordneten Barbara Castle und Sydney Silverman gründeten ein Allparteienkommitee, das englische Übersetzungen der Ausstellungsdokumente im House of Commons präsentierte. Im April 1960 lud das Unterhaus Strecker ein, den Abgeordneten die personellen Kontinuitäten der deutschen Justiz und den Unwillen zur Aufarbeitung von NS-Justizverbrechen in der Bundesrepublik darzulegen. Britische Abgeordnete forderten ihre Regierung auf, angesichts der dargelegten Fakten Druck auf die Bundesregierung auszuüben und die Entlassung der früheren NS-Juristen zu fordern.[30]

Wirkung

Die Ausstellung wurde zu Beginn als Tabubruch empfunden und heftig bekämpft. Rechtspolitiker aller Parteien wiesen die Vorwürfe gegen die Richter zurück, behaupteten, das Material sei gefälscht und die Studenten betrieben DDR-Propaganda.[31] Sie sahen die Übernahme und Veröffentlichung von Dokumenten aus Ostberlin, selbst bloßen Fotokopien, als schweren Rechtsverstoß. Die Bundesregierung ließ die Ausstellungsmacher vom Verfassungsschutz überwachen, der ihre Freunde und Verwandte nach ihrem Privatleben und ihrer finanziellen Lage befragte. Baden-Württembergs Landesjustizminister Wolfgang Haußmann unterstellte den Veranstaltern Landesverrat.[32] Die meisten Medien kommentierten ähnlich. Die konservative Zeitung Badische Neueste Nachrichten zum Beispiel bezeichnete sie als „Handlanger der Machthaber von Pankow“.[33] Nur zwei Zeitungen (Badisches Volksblatt, Tat) berichteten ausführlich über die Ausstellungsinhalte und -ziele.[34]

Adolf Arndt (SPD) erhielt noch im November 1959 Ausstellungsmaterial von den Veranstaltern und musste zugeben, dass es „gravierend echte Dokumente“ enthielt. Er gab es an den Rechtsausschuss des Bundestags weiter, zu dem er selbst gehörte, um den Umgang damit in parlamentarische und nichtöffentliche Bahnen zu lenken.[35] Öffentlich hielt er seinen Generalverdacht aufrecht, auch nach einem langen Gespräch mit Strecker über dessen Quellen. Im April 1960 in einem Artikel für die Studentenzeitschrift Colloqium wiederholte er: „Undurchsichtig“ sei, „wer die Ausstellung veranstaltete, wer sprechen würde und wer die beträchtlichen Mittel dafür aufbrachte“.[36]

Anfang Januar 1960 lud Generalbundesanwalt Max Güde Strecker in seinen Amtssitz ein, ließ sich das Ausstellungsmaterial mehrere Stunden lang zeigen und erklärte danach öffentlich: „Ich habe Urteile gesehen unter dem Material, das ich im übrigen für echt halte, Photokopien, ich glaube von richtigen, echten Urteilen, ich habe Urteile gesehen, über die ich erschrocken bin.“ Dies verschaffte der Ausstellung Glaubwürdigkeit und erzwang weitere politische Reaktionen. Haußmann erklärte nun ebenfalls, die von Ostberlin übermittelten Fotokopien seien größtenteils „keine Fälschungen“; man gehe diesem Material nach. Er sagte zu, bei ausreichenden Unterlagen Verfahren einzuleiten oder die „Nicht-Weiterverwendung der Betreffenden“ zu verfügen. Baden-Württembergs Landtag gründete eine Kommission aus zwei Oberlandgerichtspräsidenten und einem Strafrechtsprofessor, die 66 ehemalige NS-Richter und -Staatsanwälte, vier davon vom Volksgerichtshof, sowie 23 ehemalige Kriegsgerichtsräte im Justizdienst des Landes überprüfen sollte. Gegen mehrere Richter und Beamte des höheren Justizdienstes in Baden-Württemberg wurden Ermittlungen eingeleitet. Zugleich rechtfertigte Haußmann die Täter: Kein Beamter oder Richter habe eine frühere Tätigkeit an NS-Gerichten verschwiegen. Selbst Todesurteile von Kriegs- und Sondergerichten seien gültiges Recht, solange damals geltende Gesetzen sie deckten. Man könne Richtern die Anwendung der damals gesetzlich vorgeschriebenen Strafe nicht vorwerfen. Er erinnerte an die besonderen Spruchkammerverfahren für Richter und Staatsanwälte, erwähnte jedoch nicht, dass ihre Personalakten keine Kopien oder Originale ihrer Urteile enthalten hatten, wie sie die Ausstellung zeigte.

Daraufhin betonte Güde in einem Fernsehinterview: Die Urteile von Richtern an Sondergerichten seien im Einzelfall zu prüfen. Sie hätten den Dienst nicht verweigern, aber rechtliche Ermessensspielräume ausschöpfen können. „Viele der Todesurteile hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie hätten nicht ergehen dürfen, selbst auf der Grundlage der Gesetze, nach denen sie gefällt wurden.“ In keinem ihm bekannten Fall sei ein Richter wegen zu milder Urteile an Leib und Leben geschädigt worden. Damit entzog Güde den damals üblichen Rechtfertigungen die Basis. Danach konfrontierten bundesdeutsche Journalisten Haußmann mit früheren Todesurteilen baden-württembergischer Beamter für geringfügigste Vergehen, etwa „Wehrkraftzersetzung durch schlichte Kritik am Hitler-Regime, für Nichtanzeige flüchtiger Kriegsgefangener, für die Weigerung, den Personalausweis vorzuzeigen, für Verletzung eines Zollhundes und für Abgabe von Wäsche an den von der Gestapo gesuchten Bruder.“ Die Zeitschrift Der Spiegel beschrieb besonders die Todesurteile von Walter Eisele detailliert[37] und zitierte seitenweise Auszüge aus den Gerichtsurteilen der früheren NS-Richter.[38]

Westberlins Justizsenator Valentin Kielinger hatte bis zum 22. Dezember 1959 gegen fünf Richter und zwei Staatsanwälte Ermittlungen eingeleitet. Vier Westberliner Richter, die an Todesurteilen mitgewirkt hatten, waren vorzeitig in den Ruhestand getreten.[37] Die Landesregierungen von Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen versuchten in vertraulichen Verhandlungen, die belasteten Justizbeamten aus dem Dienst zu drängen. Trotzdem waren Anfang 1961 nur 16 ehemalige Richter oder Staatsanwälte vorzeitig in den Ruhestand gegangen, während bundesweit etwa 70 schwer Belastete weiter amtierten. Der Justitiar der SPD Adolf Arndt bezeichnete nunmehr den eingeschlagenen „stillen Weg“ als Fehler und gestand ein, dass der Parteiausschluss der Karlsruher Ausstellungsorganisatoren falsch gewesen sei. Im Richtergesetz von 1961 wurde §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch. Ein Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der übrigen NS-Juristen hätte eine Grundgesetzänderung erfordert, für die sich keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag finden ließ.[39]

Gleichwohl verstärkte die Ausstellung die Diskussion um den Rechtspositivismus und das Richteramt. Richter sollten nicht mehr nur Rechtstechniker sein, sondern anders als in der Weimarer Republik zur Wahrung der demokratischen Ordnung ausgebildet und verpflichtet werden. Der Deutsche Richterbund setzte 1960 eine Kommission ein, die Empfehlungen für eine große Justizreform erarbeitete, um die Autorität des Richteramts zu stärken und „geeignete Persönlichkeiten“ dafür auszubilden. Mit dem Ausschluss früherer NS-Richter, besonders derer, die Todesurteile gefällt hatten, befasste sich die Kommission nicht, um dem seit etwa 1955 vorbereiteten Erlass eines deutschen Richtergesetzes nicht vorzugreifen.[40]

Vor Streckers und Koppels im SDS-Auftrag gestellten Strafanzeigen hatten nur einzelne NS-Opfer ehemalige NS-Richter angezeigt; dies hatten Medien kaum beachtet. Die SDS-Aktion bewirkte, dass von da an auch größere Opferverbände wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und der tschechoslowakische Verband antifaschistischer Kämpfer Sammelanzeigen mit konkreten Tatvorwürfen erstatteten.[41]

Der Holocaustüberlebende und hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer verwendete Ausstellungsdokumente in seinem Aufsatz „Ungesühnte Nazijustiz“ (1960 in der Zeitschrift Neue Gesellschaft) als Fallbeispiel für krasse Unrechtsurteile und unzulängliche Rechtsfiguren zu deren Ahndung. Ein beteiligter Staatsanwalt war in Hessen weiter tätig und nicht zum Rücktritt bereit gewesen. Bauer bezweifelte, dass „Sühne“ ein sinnvolles strafrechtliches Ziel sei, da sie Einsicht des Täters voraussetze und diese von den NS-Richtern sowenig wie von gewöhnlichen Kriminellen zu erwarten sei. Sie würden sich wie diese stets mit dem Hinweis auf schicksalhafte Umstände, Verstrickung und Verhängnis entschuldigen. Bauer beschrieb die juristischen Hindernisse für eine Aufhebung der Verjährungsfrist durch rechtzeitige Anklagen: So sei es sehr unwahrscheinlich, dass man den NS-Richtern das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ nachweisen könne. Zudem seien die meisten Richter in der NS-Zeit ausgebildet worden, säßen also quasi über sich selbst zu Gericht. Gleichwohl erhielt Bauer vom Justizministerium Hessen am 17. Februar 1960 den Auftrag, alle Urteile hessischer Sondergerichte (insgesamt rund 5470) systematisch zu prüfen.[42]

Weiterführende Informationen

Siehe auch

Literatur

  • Kristina Meyer: Zu weit links: Der SDS und die „Ungesühnte Nazijustiz“. In: Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945-1990. Wallstein, 2015, ISBN 3-8353-2730-5, S. 217–227
  • Gottfried Oy, Christoph Schneider: Die Schärfe der Konkretion. Reinhard Strecker, 1968 und der Nationalsozialismus in der bundesdeutschen Historiografie. Westfälisches Dampfboot, Münster 2013, ISBN 978-3-89691-933-5.
  • Dominik Rigoll: „Ungesühnte Nazijustiz“ und die Folgen für die VVN. In: Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland: Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Wallstein, 2013, S. 145–164
  • Stephan Alexander Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959–1962). Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3803-1.
  • Stephan Alexander Glienke: Clubhaus 1960 – Szenen einer Ausstellung. Konfliktlinien der Tübinger Ausstellung „Dokumente zur NS-Justiz“ als Vorgeschichte des studentischen Faschismusdiskurses. In: Hans-Otto Binder (Hrsg.): Die Heimkehrertafel als Stolperstein. Vom Umgang mit der NS-Vergangenheit in Tübingen. Tübingen 2007, ISBN 978-3-910090-76-7.
  • Stephan Alexander Glienke: „Solche Sache schadet doch im Ausland ...“ Der Umgang mit dem Nationalsozialismus – Differenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien. In: Jörg Calließ (Hrsg.): Die Geschichte des Erfolgsmodells BRD im internationalen Vergleich. Loccumer Protokoll 24/05, Rehburg-Loccum 2006, ISBN 978-3-8172-2405-0, S. 35–61.
  • Stephan Alexander Glienke: Die Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz (1959–1962). In: Bernd Weisbrod (Hrsg.): Demokratische Übergänge. Das Ende der Nachkriegszeit und die neue Verantwortung. Tagungsdokumentation der Jahrestagung des Zeitgeschichtlichen Arbeitskreises Niedersachsen (ZAKN). Göttingen, 26./27. November 2004. Göttingen 2005, S. 31–37.
  • Stephan Alexander Glienke: Aspekte des Wandels im Umgang mit der NS-Vergangenheit. In: Jörg Calließ (Hrsg.): Die Reformzeit des Erfolgsmodells BRD. Die Nachgeborenen erforschen die Jahre, die ihre Eltern und Lehrer geprägt haben. Loccumer Protokoll 19/03, Rehburg-Loccum 2004, ISBN 978-3-8172-1903-2, S. 99–112.
  • Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-748-9, S. 27–56.
  • Paul Ciupke: „Eine nüchterne Kenntnis des Wirklichen ...“ Der Beitrag von politischer Bildung und Ausstellungen zur „Vergangenheitsbewältigung“ zwischen 1958 und 1965. In: Forschungsinstitut Arbeit – Bildung – Partizipation an der Ruhr-Universität Bochum (Hrsg.): Jahrbuch Arbeit – Bildung – Kultur, Band 19/20 (2001/2002). ISSN 0941-3456, S. 237–250.
  • Michael Kohlstruck: Reinhard Strecker – „Darf man seinen Kindern wieder ein Leben in Deutschland zumuten?“ In: Claudia Fröhlich, Michael Kohlstruck (Hrsg.): Engagierte Demokraten. Vergangenheitspolitik in kritischer Absicht. Westfälisches Dampfboot, Münster 1999, ISBN 3-89691-464-2, S. 185–212.
  • Michael Kohlstruck: Das zweite Ende der Nachkriegszeit. Zur Veränderung der politischen Kultur um 1960. In: Gary S. Schaal, Andreas Wöll (Hrsg.): Vergangenheitsbewältigung. Modelle der politischen und sozialen Integration in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte. Nomos, Baden-Baden 1997, ISBN 978-3-7890-5032-9, S. 114-118.
  • Klaus Bästlein: „Nazi-Blutrichter als Stützen des Adenauer-Regimes“. Die DDR-Kampagnen gegen NS-Richter und -Staatsanwälte, die Reaktionen der bundesdeutschen Justiz und ihre gescheiterte „Selbstreinigung“ 1957–1968. In: Helge Grabitz und andere (Hrsg.): Die Normalität des Verbrechens. Berlin 1994, S. 408–443.
  • Ralph Giordano: Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein. Rasch und Röhring, Hamburg 1987, ISBN 3-89136-145-9.
Quellen
  • Wolfgang Koppel: Ungesühnte Nazijustiz. Hundert Urteile klagen ihre Richter an. Herausgegeben im Auftrag der Organisationskomitees der Dokumentenausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ in Karlsruhe. (Ausstellungskatalog) Karlsruhe 1960.

Filme

  • Gerolf Karwath: Hitlers Eliten nach 1945. Teil 4: Juristen – Freispruch in eigener Sache. Regie: Holger Hillesheim. Südwestrundfunk (SWR, 2002).
  • Christoph Weber: Akte D (1/3) – Das Versagen der Nachkriegsjustiz. Dokumentation, 2014, 45 Min. Mitwirkung von Norbert Frei (Senderkommentar bei Phoenix.de vom Nov. 2016)

Einzelnachweise

  1. Stephan Alexander Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 26
  2. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein, 2004, ISBN 3-89244-748-9, S. 27–30
  3. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 31–44
  4. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 48f.
  5. Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945-1990. 2015, S. 218
  6. a b Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 50f.
  7. a b Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945-1990. 2015, S. 219
  8. Tilman Fichter: SDS und SPD. Parteilichkeit jenseits der Partei. Westdeutscher Verlag, Opladen 1988, S. 306f.
  9. Willy Albrecht: Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS). J.H.W. Dietz, Bonn 1994, S. 356f.
  10. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 51f. und Fn. 32
  11. a b Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945-1990. 2015, S. 217f. und Fn. 2
  12. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 53f.
  13. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 52 und Fn. 34.
  14. Michael Kohlstruck: Das zweite Ende der Nachkriegszeit, a.a.O., Baden Baden 1997, S. 118.
  15. Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland, 2013, S. 145f.
  16. Wolfgang Koppel: Ungesühnte Nazijustiz. Hundert Urteile klagen ihre Richter an. Hektographierter Ausstellungskatalog. Karlsruhe 1960.
  17. Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903-1968: Eine Biographie. Beck, München 2011, ISBN 3-406-62392-1, S. 368
  18. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz (1959–1962). In: Bernd Weisbrod (Hrsg.): Demokratische Übergänge. Das Ende der Nachkriegszeit und die neue Verantwortung. Tagungsdokumentation der Jahrestagung des Zeitgeschichtlichen Arbeitskreises Niedersachsen (ZAKN), Göttingen, 26./27. November 2004 (hekt.). Göttingen 2005, S. 31–37, hier S. 31.
  19. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 174
  20. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 188
  21. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 97 und Fn. 380
  22. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 103
  23. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962), 2008, S. 265
  24. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 92f.
  25. Stephan A. Glienke: Nachkriegsskandal: Studenten gegen Nazi-Richter. Der Spiegel, 24. Februar 2010
  26. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 126f.
  27. Stephan Alexander Glienke: „Solche Sache schadet doch im Ausland ...“ Der Umgang mit dem Nationalsozialismus – Differenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien. In: Jörg Calließ (Hrsg.): Die Geschichte des Erfolgsmodells BRD im internationalen Vergleich. Rehburg-Loccum 2006, (Loccumer Protokolle 24/05), ISBN 978-3-8172-2405-0, S. 35–61.
  28. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 141
  29. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 151
  30. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69769-2, S. 306f.
  31. Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht: Hitlers Eliten nach 1945. Campus, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-593-36790-4, S. 211
  32. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 54
  33. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg, München 2016, [https://books.google.de/books?id=okoRDQAAQBAJ&pg=PT304 S. 304f. und Fn. 153
  34. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 248, Fn. 1051
  35. Bernd M. Kraske: Pflicht und Verantwortung: Festschrift zum 75. Geburtstag von Claus Arndt. Nomos, 2002, ISBN 3-7890-7819-0, S. 69
  36. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 52 und Fn. 361
  37. a b NS-Richter: Auf Photokopien. Der Spiegel Nr. 3/13. Januar 1960
  38. Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? 2004, S. 55; NS-Richter: Leichte Fälle? Der Spiegel, 17. Februar 1960
  39. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg, München 2016, S. 306f.
  40. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg, München 2016, S. 308
  41. Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962), 2008, S. 204f.
  42. Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903-1968, München 2011, S. 368–370