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Karzinogen

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Karzinogen (auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen) heißt Krebs erzeugend und setzt sich aus Karzinom und Genese zusammen. Ein Karzinogen ist folglich eine Krebs fördernde Substanz oder Strahlung.

Nicht zu verwechseln ist der Begriff karzinogen mit dem Wort Onkogen = Krebsgen.

Einteilung der Karzinogene

Kategorien

Die Einstufung nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Es bedeuten:

Kategorie 1

Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden.

Kategorie 2

Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen.

Kategorie 3

Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen.