Einwegpfand
Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland eine Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell in Pfandflaschen angeboten werden. Das so genannte Dosenpfand erstreckt sich damit nicht nur auf Getränkedosen, sondern auch auf Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen. Die amtliche Bezeichnung lautet daher Einwegpfand.
Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, daß die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte mit mehr als 200 Quatratmetern Ladenfläche alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen.
Entwicklung
Allgemein
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.
Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, führte der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) das Einwegpfand zum 01. Jannuar 2003 ein. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Getränke. Dies führte zu der Situation, dass beispielsweise für Alsterwasser das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Während für Wasser mit Kohlensäure ein Pfand zu entrichten war, war stilles Wasser pfandfrei.
Zusätzlich zu diesen inhaltsbezogenen Ungereimtheiten gab es Probleme mit dem Rücknahmesystem, die der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln waren.
Da der Handel, der bis zuletzt versuchte das Pfand auf juristischem Wege zu kippen, nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 01. Januar 2003 vorbereitet war, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während deren die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 01. Oktober 2005 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurück nehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten Einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. (siehe Die verschiedenen Pfandsysteme)
Mit dem Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft und alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen. Es können damit alle leeren Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg desselben Materials verkauft wird. Es wird dabei nach Plastik, Glas oder Metall unterschieden.
Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wurde die Pfandpflicht auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insb. so genannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel).
Der Streit um das Dosenpfand
Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.
Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und führten am 1. Oktober 2003 (zunächst war Frühjahr 2003 geplant) ein bundesweites Rücknahmesystem ein. Darauf hatte sich der Einzelhandelsverband mit den Automatenherstellern geeinigt. Im Vorfeld wurde von den Handelsvereinigungen immer wieder versucht, die Einführung eines Rücknahmesystems zu stoppen und die Vereinbarung mit der Bundesregierung zu brechen, so zum Beispiel im Juni 2003. Als Grund wurde Rechtsunsicherheit angegeben. Aber zwei Wochen später wurde doch noch eine Einigung gefunden und die Einführung des Systems beschlossen. Einige Supermarktketten beschlossen aber auch pfandpflichtige Einwegverpackungen aus dem Sortiment zu nehmen.
Gestritten wurde auch über die zahlreichen Insellösungen.
Die verschiedenen Pfandsysteme
Das "Kassenbon-System"
Da Handel und Industrie bis zuletzt auf eine juristische oder politische Verhinderung des Einwegpfandes gesetzt hatten, wurden keine rechzeitigen Vorbereitungen für die Einführung des Pfandes zum 1. Jannuar 2003 getroffen. Um das Pfand dennoch wie geplant einführen zu können, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während deren die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels, eines zusätzlichen Pfandbons oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Aufgrund dieser für den Kunden sehr umständlichen Lösung, wurden viele Dosen und PET-Flaschen einfach in den Müll geworfen. Dabei wurden nach einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums bis Oktober 2003 450 Millionen €uro nicht eingelöst. (siehe: [1]) Dieser sogenannte Pfandschlupf verblieb abzüglich 16% Mehrwertsteuer im Einzelhandel.
P-System und VfW/Spar-System

Am 13 Juni 2003 wurde eine erste Einigung von Teilen der Industrie mit dem Bundesumweltministerium zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystemes bekannt gegeben. Zum 1. Oktober sollte es nun möglich sein, daß die Kunden Ihr Einwegpfand bei jedem Einzelhändler, der am so genannten P-System teilnimmt, einlösen können. Bei diesem System wurden Dosen und Einwegflaschen mit einem "P" gekennzeichnet. Zudem war ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System wurde von dem Großhändler Lekkerland-Tobaccoland betrieben, der an rund 70.000 kleine Verkaufsstellen, wie Tankstellen und Kioske liefert.
Neben diesem System wurde quasi als Konkurrenz das VfW/Spar-System eingeführt, das von der VfW AG betrieben wurde und an dem sich die Spar-Gruppe sowie einige regionale Einzelhänlder beteiligten. Hier wurde weiterhin mit einem Pfandcoupon gearbeitet, und der Kunde musste weiterhin Dosen und Einwegflaschen zusammen mit dem Coupon zurückgeben. Dieser Coupon war jedoch - anders als bisher - bundesweit einheitlich und wurde an allen teilnehmenden Verkaufsstellen angenommen. Mitte April 2004 beteiligte sich die Vfw AG am P-System von Lekkerland-Tobaccoland und führte nach einer Übergangsfist das P-System in den angeschlossenen Geschäften ein. (siehe: [2]) Nach eigenen Angaben deckte das fussionierte P-System etwa 10% des Marktes ab. Die restlichen 90% verblieben bei den großen Handelskonzernen, die - statt sich an einem Unternehmensübergreifenden System zu beteiligen - so genannte Insellösungen realisiert hatten.
Die Insellösung

Die Rücknahmepflicht war jedoch auf jene Verpackungen beschränkt, die der Art, Form und Größe den Verpackungen entsprechen, die im Geschäft geführt werden. Wer zum Beispiel nur Bier-Dosen verkaufte, musste keine Cola-Einwegflaschen zurücknehmen.
Diese Einschränkung führte dazu, dass einige Discounter- und Supermarktketten (z.B. Lidl, Aldi, Rewe und Plus) so genannte Insel-Lösungen eingeführt haben, die auf der genannten Beschränkung der Rücknahmepflicht beruhen. (siehe http://www.ihk-nordwestfalen.de/umwelt/verpackv.php). Indem in einem Geschäft nur noch Verpackungen verkauft wurden, die sich in Art, Form oder Größe von den Verpackungen anderer Geschäfte unterschieden haben, mussten in diesem Geschäft auch nur diese Verpackungen zurück genommen werden. Durch ein individuellen Flaschendesign und Etiketten mit einem Logo konnten die Unternehmen gewährleisten, dass nur die bei Ihnen gekauften Verpackungen zurückgenommen werden mussten.
Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gibt es die so genannten "Insellösungen" der großen Discounter, wie Aldi, Lidl, Plus oder REWE. Diese vertreiben in der Regel keine Markenprodukte, sondern Eigen- beziehungsweise Handelsmarken in speziellen, an der Form erkennbaren Flaschen. Die Flaschen werden nur vom jeweiligen Discounter verkauft und können auch nur dort zurückgegeben werden. Diese Insellösungen der Discounter werden aber ab dem 1. Mai 2006 durch die neue Pfandregel ungültig, d.h. man kann dann überall diese Flaschen abgeben und muss sie nicht mehr zwingend dort abgeben, wo sie vorher gekauft wurden. Auch diese Insellösungen funktionieren bundesweit und ohne Kassenbon oder Pfandmarke. Weitere Insellösungen gibt es von verschiedenen Getränkeherstellern, beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.
Ausnahmen für kleinere Geschäfte
Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, um die kleinen Geschäfte zu entlasten. Diese können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Dies entspricht der Regelung der Verpackungsverordnung. Wer nur Getränkedosen anbietet, braucht keine PET-Flaschen zurücknehmen, oder wer nur Biersorten eines Herstellers im Sortiment hat, braucht die Verpackungen der anderen Hersteller nicht zurückzunehmen.
Wirtschaftliche Bedeutung
Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10-25 Prozent aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden, was bedeutet, dass die Endverbraucher bis zu 1,4 Mrd. Euro Pfand nicht zurückerhielten.[1]
Weitere Entwicklung
Im Mai 2004 meldete das Duale System Deutschlands Umsatzrückgänge von ca. 5%, die auf die Einführung des Einwegpfands zurückzuführen waren.
Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht. Es stand jedoch nie in Frage, dass eine Pfandpflicht auf Einwegverpackungen an sich EU-konform ist. Lediglich das Fehlen eines einheitlichen Rücknahmesystems wurde als unzulässig bewertet, da nur ein solches einen freien Marktzugang für alle Anbieter, insbesondere ausländische, biete. Daher wurde die Verpackungsverordung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst. Entsprechende Anläufe hatte es bereits 2002 und 2003 gegeben, sie waren aber jeweils in letzter Minute von den Ländern im Bundesrat gestoppt worden, die auf Druck des Handels und der Industrie eine Abkehr von der Pfandpflicht forderten.
Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand nun einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter und gilt auf unbestimmte Zeit. Zum bisher gewohnten Pfand für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke (mit Kohlensäure) in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) kommen ab 2006 Alcopops und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, zum Beispiel Eistee oder die seit in Kraft treten der Pfandregelung verstärkt angebotenen speziellen kohlensäurefreien Erfrischungsgetränke wie z.B. Wasser mit Sauerstoffzusatz hinzu. Ausgenommen von der Pfandpflicht werden Säfte, Wein, Spirituosen und Milch sowie grundsätzlich auch Getränke in so genannten "ökologische vorteilhaften" Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel). Die so genannten Insellösungen entfielen ersatzlos zum 1. Mai 2006. Wer Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft gekauft wurden oder nicht. Wer allerdings nur Kunsstoffflaschen verkauft, muss auch keine Dosen zurücknehmen und umgekehrt. Die Organisation dieses so genannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.
Wie im Dezember 2005 in der Tagespresse zu lesen war und auch in den Pressemitteilungen der großen Rücknahmeautomatenhersteller Tomra Systems, Sielaff und Wincor Nixdorf nachzuvollziehen ist, haben die führenden Handelsketten mittlerweile zum Frühjahr 2006 Leergutautomaten für ihre Filialen geordert. Entgegen anderslautenden Gerüchten scheint sich der Handel also nun endgültig auf das Pfand eingestellt zu haben und sich adäquat auf die neue rechtliche Situation zum 1. Mai 2006 vorzubereiten.
Dosenpfand in anderen europäischen Ländern
In den Ländern Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich und Österreich ist das Dosenpfand unbekannt.
Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen, in Schweden gibt es seit 1984 das Dosenpfand und einziger Lizenznehmer ist die Firma Retourpack. Dort existieren flächendeckend Automaten die die zurückgenommenen Dosen platt drücken und Retourpack ersetzt dem Verkäufer automatisch das Pfand. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Dosen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85% und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90%. Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:
- Getränkedosen: 0,50 SEK
- 0.33l Glasflaschen: 0,60 SEK
- 0.50l Glasflaschen: 0,90 SEK
- PET-Flaschen bis 1l: 1,00 SEK
- PET-Flaschen über 1l: 2,00 SEK
- 1.5l PET-Flaschen: 4,00 SEK
In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war in beiden Ländern unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. (Das Pfand in Schweden hatte allerdings nicht den erhofften Erfolg, es werden dreimal so viele Dosen wie Pfandflaschen verkauft.) In Norwegen gelten zur Zeit folgende Pfandbeträge:
- Flaschen und Dosen bis 0,5l: 1,00 NOK
- Flaschen und Dosen über 0,5l: 2,50 NOK
In Dänemark war der Verkauf von Getränkedosen von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit Brüssel gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zur Zeit in Dänemark:
- Getränkedosen, PET und Glasflaschen bis unter 1l: 1,00 DKK
- Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5l: 1,50 DKK
- Getränkedosen, PET und Glasflaschen ab 1l: 3,00 DKK
In der Schweiz ist der Dosenpfand ebenfalls unbekannt. Depot, so die Schweizer Bezeichnung für Pfand, auf Getränkeflaschen kennt man heute kaum noch - im Gegensatz zu früher, wo Glas- sowohl als auch PET-Flaschen einen Depot hatten. Die größte Schweizer Lebensmittelkette Migros schaffte 2002 das Depot auf Glas- und PET-Flaschen ab, die Begründung der Migros kann man im folgenden Weblink finden: http://www.miosphere.ch/d/trackingstorys/pet_d.php3.
In den Niederlanden wird derzeit die Einführung eines Pflicht-Pfands für PET-Flaschen und Dosen zum März 2006 angedroht. Hintergrund dafür ist, dass es in den Niederlanden seit 2001 Bestrebungen gibt, die Vermüllung der Landschaft ("zwerfafval") deutlich (um 85%) zu reduzieren, da die Städte die Entsorgungskosten hierfür alleine tragen. Umweltministerium (VROM), Städtebund (VNG) und Getränke-Produzenten haben dazu mehrere Selbstverpflichtungen vereinbart und nationale Kampagnen wie "Saubere Niederlande" ("Nederland Schoon") durchgeführt. Der Erfolg blieb jedoch aus und die Vermüllung hat schätzungsweise um 15%-85% zu- statt abgenommen. Derzeit wird ein letzter Vermittlungsversuch unternommen, schlägt der fehl, hat das Ministerium ein Pfand von 25 Cent angekündigt.
Dosenpfand in den USA
In einigen Teilen der Vereinigten Staaten gibt es ebenfalls Dosenpfand-Regelungen die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Es existiert aber kein landesweit einheitliches System. Statt dessen handelt es sich um Gesetze der einzelnen Bundesstaaten. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill die im Jahre 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:
- Connecticut (Pfand: 5 cent), eingeführt 1980
- Delaware (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
- Hawaii (Pfand: 5 cent), eingeführt 2005
- Iowa (Pfand: 5 cent, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
- Kalifornien (Pfandhöhe unterschiedlich), eingeführt 1987
- Maine (Pfand: 5 cent), eingeführt 1978
- Massachusetts (Pfand: 5 cent), eingeführt 1983
- Michigan (Pfand: 10 cent), eingeführt 1978
- New York (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
- Oregon (Pfand: 5 cent), eingeführt 1972
- Vermont (Pfand: 5 cent), eingeführt 1973
Weblinks
- Ein Land im Dosenwahn – Das Pfand macht leere Getränkedosen wertvoll - eine spannende ZEIT-Reportage von Jens Tönnesmann darüber, wie das Dosenpfand hinter den Kulissen funktioniert
- www.Coca-Cola-Dosen.de Die umfangreichste Sammlung deutscher Coca-Cola Dosen, sowie viele interessante Infos zum Dosenpfand
- Pet-Flaschen auf dem Vormarsch - "Die 2003 in Deutschland eingeführte Pfandpflicht auf Einwegverpackungen für Getränke sorgt dafür, dass ausgerechnet die vom Gesetzgeber als „ökologisch vorteilhaft“ eingestufte Kartonverpackung zunehmend aus den Supermarktregalen verschwinden."
- Deutschland wird zum Einwegland - "Das durch die Verpackungsverordnung gerade auch zum Schutze der Mehrwegbetriebe eingeführte Dosenpfand bewirkt genau das Gegenteil des von ihr bezweckten Ziels."
- Jobkiller Pfand - "Keiner will zugeben, dass man vor zwei Jahren Mist gebaut hat"
- Trittin-Rede am 13.07.2001: „Das Dosenpfand ist seit 1991 geltendes Recht in Deutschland...“
- www.pfandpflicht.info – Informationen des Bundesumweltministeriums zum Dosenpfand
- Rechtliche Aspekte des Dosenpfandes im JuraWiki
- Informationsseite von P-Systems, eines Betreibers eines Rücknahmesystems
- Dem Marktführer fehlt die Strategie - Ball Packaging (Dosenhersteller) geriet durch das Dosenpfand in die Krise: "Früher war das hier rappelvoll mit Dosen. Früher, das war vor knapp zwei Jahren, bevor Jürgen Trittin aus Berlin mit diesem 'Scheiß' angefangen hat."