Minderheitenwahlrecht
Um dem SSW parlamentarische Partizipation zu ermöglichen wurde 1955 die Sperrklausel für den SSW aufgehoben. Die Aufhebung geschah nach den deutsch-dänischen Verhandlungen über die Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Diese Erklärungen sichern deutscher wie dänischer Minderheit auf beiden Seiten der Grenze umfassende Rechte zu.
Dänische Volksgruppe in Deutschland
Bundesebene
Die SSW ist von der 5%-Hürde befreit, sollte sie zur Wahl antreten, was seit 1961 nicht der Fall gewesen ist.
Landesebene
Kommunale Ebene
Deutsche Volksgruppe in Dänemark
Da Dänemark kein Bundesstaat ist, lässt sich die Landesebene nicht
Nationale Ebene
Im Vergleich zu den Verhältnissen nördlich der Grenze wird manchmal betont, es gebe für die Partei der deutschen Minderheit in Dänemark, die Sleswigsche Partei, keine formale Ausnahme von der Sperrklausel. Die dänische 2%-Hürde gilt aber nur für die Erteilung der 40 landesweiten Ausgleichsmandate. Die restlichen 135 "Kreismandate" werden in 17 Wahlbezirken erteilt, von denen Nordschleswig über 7 Mandate verfügt. Die Sleswigsche Partei würde mit ca. 12.000 Stimmen ein solches Mandat erhalten (8% der Stimmen in Nordschleswig bzw. 0,35% in Dänemark). Laut eines Gutachtens der Universität Århus (s.u.) ist es jedoch für die SP so gut wie ausgeschlossen, im Folketing mittels eigener Wahlliste - Mandat oder Kredsmandat - vertreten zu sein, da die Wählerschaft der SP nahezu ausschließlich aus der deutschen Volksgruppe stammt und nicht wie beim SSW zunehmend Wähler außerhalb der Minderheit gewonnen wird.
Um einer Folketingswahl anzutreten, muss eine nicht bereits repräsentierte Partei so viele von Wählern unterschriebenden Unterstützungen einreichen, wie der Stimmzahl eines normalen Mandats entspricht (z.Z. 19.185); hiervon ist die Sleswigsche Partei befreit.
Die SP hat seit 1971 keine eigene Liste zu Folketingswahlen gestellt. 1973-1979 konnte man jedoch einen Abgeordneten ins Folketing entsenden, der durch die Liste der Partei Centrum-Demokraterne gewählt wurde.
=Kommunale Ebene
Bei den Wahlen zur Bezirksversammlung Nordschleswig 2001 erzielte die Partei 4417 Stimmen.
Bei den Wahlen 2005 erhielt die SP in den neuen vier Kommunen (Tondern, Apenrade, Hadersleben, Sonderburg) in Nordschleswig je ein Mandat. Das frühere Bezirk Nordschleswig (Sønderjyllands Amt) wurde von der neuen Region Syddanmark ersetzt, die zugleich die Bezirke Ripen und Fyn sowie den grössten Teil des Bezirks Vejle umfasst. Die neuen Regionen befassen sich vorwiegend mit nicht-minderheitenbezogene Fragen wie Umwelt und Krankenhäuser. Die SP ist nicht zur Regionalwahl angetreten.
In den neuen Großkommunen hat man sich um Sonderregeln bemüht, um Vertretung der Minderheit sicherzustellen:
- Die Kommunalräte sind so groß es wie das Gesetz erlaubt, also 31 Mitglieder. Kommunen gleicher Größe im restlichen Dänemark haben sich oft für kleinere Kommunalrate entschieden.
- Der SP ist per Gesetz garantiert, dass man nicht wieder die Größe des Kommunalrats vermindern kann, wenn die SP bei der letzten oder vorletzten Wahl gewählt wurde.
- Wenn die SP trotzdem nicht gewählt wird, ist ihr mit nur einem Viertel der Stimmen ein außerordentliches Mandat gesichert. Wenn z.b. ein Mandat in Sonderburg ca. 3 % der Wählerstimmen kostet, zöge die SP mit 0,75% immer noch ins Rathaus, zwar ohne Stimmrecht, aber im übrigen mit vollen Rechten (Sprechrecht, Recht an einem Ausschusssitz, Recht an Abgeordnetengehalt u.a.). Als diese Sonderregel vorbereitet wurde, wurde sogar diskutiert, ob man dem "außerordentlichen Mandat" volle Stimmrechte erteilen sollte.
- Wenn die SP auch kein solches Außerordentliches Mandat erhält, ist per Gesetz verordnet, dass ein Sonderausschuss für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit errichtet wird, sofern die SP nur noch ein Zehntel der Stimmen eines Mandats bekommt; im obigen Beispiel also bei etwa 0,3% der Stimmen.
Bei Kommunalwahlen in Dänemark können zwei oder mehrere Parteien einen sogenannten "Wahlverband" (valgforbund) eingehen, damit die gesammelten Stimmen erst als eine Partei verrechnet und dann auf die einzelnen Parteien verteilt werden. In Sonderburg gelang es der SP so mit 2% der Stimmen ins Stadtparlament zu ziehen.
Sorben
Die sorbische Minderheit ist ebenso wie die dänische von der 5%-Hürde bei Bundestagswahlen befreit. Bislang ist aber keine sorbische Partei zur Wahl angetreten.
Brandenburg
In Brandenburg ist die Partei der Sorben von der Sperrklausel befreit.
Sachsen
In Sachsen, wo doppelt so viele Sorben wie in Brandenburg leben, gibt es keine keine Befreiung von der Sperrklausel.
Andere Länder
Slowakei
Die dänische Regel der Erteilung eines ausserordentlichen Mandats in Kommunalparlamenten (siehe oben) wurde von einer slowakischen Regel zugunsten der ungarischen Minderheit inspiriert.
Quellen
- Jørgen Elklit: Det tyske mindretals parlamentariske repræsentation. Et responsum, Universitet Århus, December 1980.