Fahrschule
Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Für Dienstführerscheine der Bundeswehr bestehen eigene Fahrschulen. Die Beschulung der Fahrerlaubnisanwärter berechtigt den Fahrerlaubnisbewerber zur Fahrprüfung.
Privatwirtschaftliche Fahrschulen werden von einem Fahrschul-Erlaubnisinhaber geleitet, als Fahrlehrer bezeichnet man die Ausbildungsperson.
Fahrschulen in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern die Laienausbildung verboten. (siehe auch L17-Ausbildung in Österreich)
Historie
Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf'schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.
Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.
Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.
Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.
Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine richtige Ausbildung.
Fahrlehrer-Ausbildung heute
Neben einem Mindestalter von 22 Jahren und der Absolvierung einer 5-monatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (61 in der Bundesrepublik) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ersatzweise das Abitur nötig.
Ferner ist der Besitz der Führerscheinklassen BE, A und CE gefordert. Für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine 3-jährige Fahrpraxis nachzuweisen.
Nach Ablegung einer Befähigungsprüfung erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis auf Probe, befristet auf zwei Jahre. Darauf folgt ein 4½ Monate dauerndes Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Nach der Abschlussprüfung ist der Bewerber amtlich anerkannter Fahrlehrer für die Klasse BE.
Die Fahrschul-Erlaubnis (Lizenz zum Betreiben einer privaten Fahrschule) erfordert ein Mindestalter von 25 Jahren, einen Betriebswirtschaftskurs und eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren.
Statistik
Von 1987 bis 2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 44.642 Fahrlehrerlaubnisse erteilt (Quelle: KBA). Es gibt ungefähr 14.000 Fahrschulen in Deutschland.
Siehe auch
Weblinks
- Fahrlehrerecke Forum von Fahrlehrern für Fahrlehrer
- Fahrschulen.de Datenbank mit über 13.000 Fahrschulen suchbar nach PLZ, Ort, Führerscheinklassen, ASF (Nachschulung), ASP (Punkteabbau), Behindertenausbildung, Automatikausbildung, Intensivkursen oder Ferienfahrschulen.
- Fahrschule24.ch Datenbank mit schweizer Fahrschulen suchbar nach Kanton, PLZ, Ort, Kategorien, Verkehrskunde, Nothilfekurse und Fahrtraining.