Erfindung
Erfindungen sind besondere, nicht auf der liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.
Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
- gewerblich anwendbare,
- neue,
- nicht naheliegende Lehre zum
- technischen Handeln, das heißt
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
Im Gegensatz dazu steht die Entdeckung, also das Auffinden von etwas, das schon zuvor dagewesen ist und nicht patentierbar ist, z.B. die Entdeckung einer Tierart oder eines Kontinents. Ebensowenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen; auch sie werden entdeckt.
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie etwa Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme als solche sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen. Anders sieht dies aus, wenn das Computerprogramm zur Steuerung von Naturkräften verwendet wird (z.B. Airbag, elektronische Motorsteuerung). Die genaue Abgrenzung wird derzeit sehr kontrovers diskutiert (siehe dazu Software-Patente).
Siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen, Erfindungen, die keinen Markt finden, Innovation, Kreativität, Anonyme Kreative
Literatur
- Jörg Meidenbauer: DuMonts Chronik der Erfindungen & Entdeckungen. Dumont Kalenderverlag, Köln 2002 ISBN 3-8320-8764-8