Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führen die in der Fahrerlaubnisverordnung geregelte Begutachtung der Fahreignung durch. Der bis zur Liberalisierung des Arbeitsgebietes im Jahr 2000 gebräuchliche Begriff Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle wird inoffiziell weiter verwendet, vor allem als Kürzel MPU. Die Begutachtung der Fahreignung dient vorrangig dem Ziel, erheblich verkehrsauffällig gewordene Kraftfahrer (Beispiele: Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) im Interesse der Verkehrssicherheit auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin zu überprüfen.
Geschichte
Seit der Liberalisierung (Einführung der Fahrerlaubnisverordnung) wurden bis heute 17 Trägerorganisationen von der Bundesanstalt für Straßenwesen ("BAST") für diese Aufgabe akkreditiert. Erster akkreditierter Träger war die TÜV MPI GmbH des TÜV SÜD im Jahr 1999.