Streifenwagen
Ein Streifenwagen (eigentlich: Polizei-Einsatzfahrzeug; veraltet: Funkstreifenwagen oder Peterwagen) ist ein Einsatzfahrzeug der Polizei.
Der Begriff Streifenwagen wurde durch den Streifendienst der Polizeivollzugsbeamten geprägt. Mit der Ausstattung der Polizei durch Automobile wurde dieser Begriff auf die Fahrzeuge übertragen und gebräuchlich.

Typische Streifenwagen
Streifenwagen sind in Deutschland in der Regel Limousinen und Kombifahrzeuge der automobilen Mittel- oder oberen Mittelklasse sowie Kleinbusse. Selten werden auch Fahrzeuge der Kompaktklasse oder Kleinwagen eingesetzt. Streifenwagen der Autobahnpolizei waren oder sind in seltenen Fällen, auch Sportwagen. In den Niederlanden wurden Fahrzeuge des Typs Porsche 911, sogar als Cabrio eingesetzt, in Italien wurde der Polizia Stradale erst vor Kurzem ein Lamborghini Gallardo von Lamborghini zur Verfügung gestellt. In Deutschland wurden Sportwagen nur selten als Streifenwagen genutzt (z.B. Porsche 924 und Porsche 993).
Bis auf das Saarland, daß überwiegend französische Marken als Streifenwagen einsetzt, werden von den Polizeien der anderen deutschen Bundesländer einheimische Marken bevorzugt.
Farbgebung

Die Karosserie deutscher Streifenwagen war in der Vergangenheit oft weiß lackiert, wobei die beweglichen Teile wie Türen, Motorhaube und Kofferraumdeckel grün lackiert oder foliert waren. Eine weitere Variante war eine komplett weiße Karosserie mit einem grünen Streifen im Seitenbereich (Bauchbinde) über die gesamte Fahrzeuglänge.
Um einen höheren Wiederverkaufswert ausgedienter Streifenwagen zu erreichen, werden die Streifenwagen heute oft in der Grundfarbe Silbermetallic statt der auf dem Markt unbeliebten Farbe Weiß lackiert. Bei der Bundespolizei und den Polizeien in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird statt der zusätzlichen Farbe Grün heute die Farbe Blau verwendet, um eine in Europa einheitliche Farbgebung zu realisieren. Die anderen Bundesländer werden diesem Trend wahrscheinlich folgen. Die blaue Farbgebung geht auf europäische Bestrebungen zurück, alle Polizeifahrzeuge europaweit einheitlich zu gestalten.

Die Kennzeichen der Streifenwagen zeigen neben dem Zulassungsbezirk keine weiteren Buchstaben. Während ein privater PKW aus Köln beispielsweise das Kennzeichen K-AB 1234 trägt, ist auf dem Kennzeichen eines Streifenwagens nur die Kombination K-1234 erforderlich. Neuerdings werden neu angeschaffte Streifenwagen zwecks besserer Austauschbarkeit unter den Dienststellen mit Kennzeichen des jeweiligen Bundeslandes ausgestattet; dies ist allerdings nur in gewissen Bundesländern der Fall. Am genannten Beispiel Köln also "NRW 4-1234" für Nordrhein-Westfalen statt "K-1234" für Köln oder "SH-1234" in Schleswig-Holstein.
Die Großen Zahlen und Buchstaben auf den Fahrzeugen sind die sog. Luftkennungen, damit ein im Einsatz befindlicher Hubschrauber die Fahrzeuge am Boden direkt ansprechen kann bzw. die Standorte einzelner Streifen lokalisieren kann.
Andere Bezeichnungen
Andere Begriffe für einen Streifenwagen sind Peterwagen, Funkwagen und Polizeifahrzeug.