Militärbeamter
Als Militärbeamte oder veraltet Wehrmachtbeamte bezeichnete man Angehörige der Streitkräfte die vorwiegend auf administrativem Gebiet tätig waren. Sie hatten einen militärischen Rang, dessen rechtliche Stellung aber durch das Beamtenrecht geregelt war.
Die historischen Wurzeln des Militärbeamtentums reichen in die Zeit zurück, als die stehenden Heere aufkamen und sich die Notwendigkeit ergab, ständige militärische Einrichtungen besonders für die administrative, finanzielle und materiell-technische Sicherstellung der Armeen zu schaffen und sie mit Kräften zu besetzen, die die erforderlichen Spezialkenntnisse (z. B. auf dem Gebiet der Verwaltung, des Rechnungswesens, der Magazinversorgung) hatten. Einen weiteren Schub erhielt ihre Zahl regelmäßig, wenn in einem Heer die Kompaniewirtschaft abgeschafft wurde. Ihre Zahl, Bedeutung und Verwendungsgebiete haben sich in der Folgezeit immer mehr erweitert.
Sie wurden vor allem im Verwaltungsdienst, in Intendanturen, im Justiz-, Bildungs- und Veterinärwesen, in technischen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in der Militärseelsorge verwendet. Je nach Dienststellung und Rang waren die Militärbeamten entweder dem militärischen Vorgesetzten oder diesem und gleichzeitig dem vorgesetzten Beamten unterstellt.
Neben den Militärbeamten gab es in den Armeen außerdem Zivilbeamte der Militärverwaltung ohne militärischen Rang.
Militärbeamte in Deutschland
Status und rechtliche Stellung der Militärbeamten wurden durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, von denen für die preußische Armee bzw. des deutschen Kaiserreiches das Militärpensionsreglement für Offiziere und Militärbeamte vom 13. Juni 1825, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873 sowie die Verordnung über die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine vom 29. Juni 1880 (und die folgenden Änderungen derselben) zu den wichtigsten zählen. Diese Regelungen unterschieden Militärbeamte in obere Militärbeamte und untere Militärbeamte. Als obere Militärbeamte wurden solche im Offiziersrang gezählt und die übrigen gehörten dann zu den unteren Militärbeamten.
Bei der Aufstellung der Bundeswehr wurde Militärbeamte im früheren Sinne nicht eingeführt (Ernst Wirmer setzte sich in diesem Sinne gegen Vertreter des älteren Systems durch). Es gibt jedoch (zivile) Beamte in der Bundeswehr. Den Militärbeamten alter Art entsprechen am ehesten die Militärseelsorger, die gelegentlich Uniform tragen, die Rechtsberater, die grundsätzlich zugleich Reserveoffiziere sind, und, soweit noch vorhanden, die Rechnungsführer, bei denen es sich aber um aktive Soldaten im vollen Sinn handelt.
Literatur
- Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. (Band II) Harald Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1971, ISBN 3-7646-1548-6, S. 101–152.