Zum Inhalt springen

Leihmutter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Juni 2006 um 20:00 Uhr durch 82.149.186.222 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit dem Begriff Leihmutter werden Frauen bezeichnet, die stellvertretend für eine andere Frau oder schwules Paar – meist gegen Bezahlung – deren Kind austragen. Die Befruchtung findet im Reagenzglas statt (In-vitro-Fertilisation). Nach der Geburt überlässt die Leihmutter der anderen Frau dieses Kind. Rechtlich wird dieses Verfahren Leihmutterschaft genannt.

In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften, was sehr umstritten ist.. Dies gilt als Straftat und wird mit Geldbußen bzw. Gefängnisstrafen geahndet. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Gesetzliche Regelungen:

  • verboten sind Leihmutterschaften in Deutschland und der gesamten Europäischen Union

Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."

Im englischen gibt es als Begriff neben en:surrogate mother auch "ersatz mother", die Bezeichnung Ersatzmutter ist jedoch im Deutschen nicht üblich.

Siehe auch

Mater semper certa est