Arbeitslosengeld II
Neue Sozialleistung, die zum 01.01.2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe bei erwerbsfähigen Beziehern ablösen soll. Die Einführung des Arbeitslosengeldes II ist derzeit noch in der politischen Diskussion.
Höhe
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II orientiert sich in etwa an der heutigen Sozialhilfe, jedoch mit stärkeren Pauschalierungen bisher auf Antrag gezahlter einmaliger Leistungen (z.B. für Hausrat oder Bekleidung).
Für Bezieher bisheriger Arbeitslosenhilfe bedeutet die Einführung des Arbeitslosengeldes II in vielen Fällen eine Senkung oder gar Streichung ihrer bisher bezogenen Leistungen, da das Einkommen und Vermögen von Familienangehörigen v.a. Ehepartnern oder eheähnlichen Lebensgefährten weit stärker berücksichtigt wird, als bei der Arbeitslosenhilfe.
Zuständigkeiten
Träger des Arbeitslosengeldes II ist grundsätzlich der Bund und nicht wie bei der Sozialhilfe die Kommune. Die Kommunen müssen jedoch die Unterkunftskosten gegenfinanzieren.
Das Arbeitslosengeld II soll nach dem Willen der Bundesregierung von sogenannten Arbeitsgemeinschaften ("ARGE") der örtlichen Arbeitsagentur und der Sozialhilfeträger (Städte, Landkreise) bewilligt und bearbeitet werden. Solche Arbeitsgemeinschaften müssen jedoch zuvor vor Ort gegründet werden, was bisher in den seltensten Fällen geschehen ist (hauptsächlich in großen Städten). Es ist jedoch mit der Gründung weiterer Arbeitsgemeinschaften zu rechnen und es werden auch solche vorbereitet.
Alternativ hierzu können nach dem Gesetz Kommunen auch selbst das Arbeitslosengeld II bewilligen ("Optionsmodell") oder Lebensunterhalt und Unterkunftskosten getrennt von Agentur für Arbeit und Kommune bewilligt werden, was jedoch für alle Beteilgten der umständlichste Weg ist (Parallelbearbeitung, Zuständigkeit nach Gesetz) und den ursprünglich geplanten Vorteil der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zunichte macht.
Das Optionsmodell wird in der Praxis zum 01.01.2005 voraussichtlich nur in 65 sogenannten Modelllandkreisen bzw. -städten zum tragen kommen, da sich Bundesregierung und Bundesratsmehrheit nicht auf eine weiterführende Lösung über den Modellcharakter hinaus zu einem Ausführungsgesetz einigen konnten.
Rechtsgrundlage
Alle Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind im Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - festgelegt (SGB II), das zum 01.01.2005 die bisherige Sozial- und Arbeitslosenhilfegesetzgebung für einen Großteil der Bezieher ersetzen wird. Unterschiede zum bisherigen Recht sind die verschäfte Bedürftigkeitsüberprüfung im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe und die verschärften Zumutbarkeitsregelungen bei der Annahme von Arbeitsstellen.
Sozialgeld
Sozialgeld heißen Leistungen an selbst nicht erwerbsfähige Familienangehörige von Arbeitslosengeld II-Beziehern, z.B. Kinder. Sie entsprechen in der Höhe ebenfalls etwa den Leistungen der Angehörigen von Sozialhilfe-Beziehern bis 31.12.2004.
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