Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Ein Tempolimit (auch Geschwindigkeitsbegrenzung) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit, mit der man eine Straße befahren darf.
In Deutschland gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 50 Kilometer pro Stunde (km/h). Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW ein Tempolimit von 100 km/h, für einige andere Fahrzeugtypen, z.B. LKW, jedoch ein niedrigeres.
Auf Autobahnen gibt es kein allgemeines Tempolimit, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das Zeichen 274 kann durch Zusatzschilder abgeschwächt werden, so dass es z.B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Das Tempolimit wird aufgehoben durch Zeichen Zeichen 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder durch Zeichen 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote). Alternativ kann ein Tempolimit auch mit Zeichen 274.1 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen 274.2 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) aufgehoben. |
Zeichen 274-56 Zeichen 274-56 |
In den USA werden Tempolimits in Meilen pro Stunde (mph) angezeigt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in den USA nicht das oben beschriebene internationale Verkehrszeichen verwendet, sondern das rechts abgebildete. | Zeichen 274-56 |
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radarfallen.
In Deutschland gibt es Befürworter der Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf allen Autobahnen.
Weblinks
- http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm - StVO zu Zeichen 274