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Umweltinformationsgesetz

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Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist in Deutschland ein rechtliches Instrument zur Verbesserung des Umweltschutzes durch Transparenz. Das ist das erklärte Ziel der Europäischen Union.

Im § 1 des UIG heißt es programmatisch:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen."

Durch Transparenz und Öffentlichkeit sollen Vollzugsdefizite aufgezeigt und zukünftige Handlungsfelder offen gelegt werden. Gleichzeitig soll die Bevölkerung sensibilisiert werden für mögliche Gefahren, Probleme und Eingriffsmöglichkeiten.

Mit dem UIG soll die Umweltpolitik in Deutschland, aber auch in der Europäischen Gemeinschaft, demokratisiert und auf eine breitere Grundlage gestellt werden als bisher.