Stimmrecht
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Stimmrecht bezeichnet allgemein die Befugnis an einer Abstimmung teilzunehmen.
Man unterscheidet dabei das Stimmrecht:
- das Staatsbürgern bei politischen Wahlen zusteht, siehe dazu Wahlrecht
- das Mitgliedern bei Abstimmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, zum Beispiel Parlament, Gemeindesitzung zusteht
- das Mitgliedern von Organisationen, zum Beispiel in Vereinen, zusteht
- das Wohnungseigentümern bei Wohnungseigentümerversammlung der Eigentümergemeinschaft zusteht
- das Aktionären von Aktiengesellschaften bei Aktionärs- bzw. Hauptversammlungen zusteht.