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Quereinsteiger

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Als Quereinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einer fremden Sparte in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diesen Beruf sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung absolviert zu haben. Dies ist jedoch nur möglich bei nicht geschützten Berufsbezeichnungen wie Schauspieler, Journalist, Politiker, Sänger, Produzent, Moderator, Künstler etc.

Nicht selten wird dabei ein Hobby zum Beruf gemacht oder der Bezug zu einer früheren Tätigkeit zu einem neuen Beruf ausgebaut. So kann sich ein begeisterter Schachspieler durchaus als Schachlehrer etablieren oder ein ehemaliger Boxer als Boxpromoter. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt der Quereinsteiger in der Regel im Training on the Job.

Auch in der Politik sind Quereinsteiger gelegentlich anzutreffen, z. B. Hochschulprofessoren oder Künstler, die von der jeweiligen Partei entweder wegen ihrer Sachkunde oder wegen ihrer imagefördernden Prominenz nominiert oder in ein exponiertes Amt gewählt werden, ohne die klassische Parteikarriere absolviert zu haben. Beispiele in den USA sind die Wahl des Hollywood-Schauspielers Clint Eastwood 1986 zum Bürgermeister von Carmel oder von Arnold Schwarzenegger 2003 zum Gouverneur von Kalifornien. In Deutschland sind u.a. die Hochschullehrerinnen Uta Ranke-Heinemann (parteilos für die PDS), Dagmar Schipanski (CDU) und Gesine Schwan (SPD) zu nennen, die jeweils (erfolglos) für das Amt des Bundespräsidenten kandidierten. In den Parteien sind sie vor allem bei altgedienten Berufspolitikern nicht selten umstritten.

In Deutschland fördert die Bundesagentur für Arbeit die Aufnahme eines Beschäftigtenverhältnisses oder die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit für Quereinsteiger bei einem für die Sicherung des Lebensunterhalts tragfähigen Konzept. Bei einem Lehrberuf oder einem Beruf, bei dem ein Studium oder eine sonstige fachliche Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist – etwa Fleischer, Konditor, Arzt oder Krankenschwester – ist ein Quereinstieg grundsätzlich nicht möglich. So darf sich in Deutschland z.B. jemand, der keine Lehre als Juwelier absolviert hat oder die Gesellenprüfung nicht bestanden hat, zwar als Schmuckhändler als Quereinsteiger selbständig machen, auf dem Firmenschild jedoch nicht die geschützte Berufsbezeichnung Juwelier führen.