Oligopol
Das Oligopol bezeichnet in der Mikroökonomik eine Marktform, bei der es zwar viele Nachfrager, aber nur wenige Anbieter gibt (Angebotsoligopol) bzw. umgekehrt (Nachfrageoligopol) Ein Oligopol mit genau zwei Anbietern heißt Duopol.
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Rechtliche Konsequenzen
Direkte Preisabsprachen sind nach dem Wettbewerbsrecht verboten, da sie zu einem Effekt führen können, der den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand negativ beeinflusst. Sozialer Überschuss wird dadurch vermindert, dass die Produzenten die Konsumenten ausnutzen.
Durch die Vielfalt "eigenständiger Marken" kann ein Oligopol verschleiert werden [1]. Unter anderem ist der Handel mit CDs und anderen Tonträgern ein Oligopol weniger Anbieter, die einen Marktanteil von knapp 72 % (2004) haben. Durch die Heterogenität der Produkte und die geringe Preiselastizität der Nachfrage, befand sich der Markt in der Vergangenheit in einer sehr starken Preis- und Organisationsstruktur.
Beispiele
Zwei Trinkwasseranbieter, Nestlé/Perrier und BSN, hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Fusionskontrollprüfung als Duopol angesehen. Sie könnten aufgrund ihrer Reaktionsverbundenheit auch ohne Absprachen das Angebot so verknappen und damit den Marktpreis in die Höhe treiben (siehe auch Kollusion).
Auch im Fahrtreppenbau gibt es ein Oligopol: Auf dem deutschen Fahrtreppenmarkt gibt es heute nur noch vier Fahrtreppenhersteller, nämlich:
- Otis Elevator Company,
- Schindler Aufzüge,
- Thyssen Krupp Elevator,
- KONE.
Literatur
- Ludger Steckelbach: Wirkungen wettbewerbspolitischer Regulierungen auf oligopolistischen Märkten. Verlag Dr. Kovac, ISBN 3-8300-0594-6
- Hal R. Varian: Grundzüge der Mikroökonomik. Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-25543-6
Siehe auch
Weblinks
- Microeconomics by Elmer G. Wiens: Online Interactive Models of Oligopoly, Differentiated Oligopoly, and Monopolistic Competition