Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. April 2013 darstellen. Am 30. Mai 2017 wurde ein neuer Verkehrszeichenkatalog rechtsgültig,[1] der am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) von 2017 im Bundesanzeiger erschien. Er löst die bisherige Fassung vom 1. Juli 1992 ab.
Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.
Veränderungen
Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog.
Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz. Auch im Zuge der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 entstandene Zusatzzeichen (damals als Zusatztafeln bzw. als Zusatzschilder bezeichnet) kamen zurück. So das Zusatzzeichen Kuppe. Dagegen verschwand eines der ältesten Zusatzzeichen, das − damals noch ohne Nummer − bereits seit dem 1. Januar 1938 Gültigkeit hatte, aus dem Katalog: Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang). Unter den neuen Zusatzzeichen verdienen auch die 1053-38 (Querparken) und 1053-38 (Schrägparken) besondere Erwähnung. In konzeptionell ähnlicher Form existierten diese beiden Zeichen bereits mit wechselnder Bildnummer (zuletzt Bild 254 und 255) von 1964 bis 1990 in der DDR-StVO.
Erstmals wurden in den bundesdeutschen Verkehrszeichenkatalog auch spezielle Zusatzzeichen mit klarem polizeilichen Hintergrund aufgenommen. So Zusatzzeichen 1007-58 (Polizeikontrolle) und Zusatzzeichen 1060-32 (Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern), das nur im Zuge von LKW-Kontrollen Verwendung finden soll. Eine deutliche Erweiterung, die weitgehend bereits vor 2017 abgeschlossen war, gab es sowohl bei den Zeichen, als auch bei den Zusatzzeichen, die sich mit alternativen Antrieben und Antriebsstoffen beschäftigen. Nur noch wenige ergänzende Zusatzzeichen wurden mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 hinzugefügt. Darunter Zusatzzeichen 1022-13 (E-Bikes frei).
Eines der kurzlebigsten Zusatzzeichen im Verkehrszeichenkatalog war wohl Zusatzzeichen 1000-33 (Radverkehr im Gegenverkehr). Das erst 1997 eingeführte Zeichen verschwand 2017 wieder. Für etliche andere Zeichen endeten 2017 jahrelange Querelen um ihre Beibehaltung und Nummerierung. Das führte in der Realität zu behördlichen Irritationen, wobei es zur Aufstellung fiktiver Schilder kam. So unter anderem beim jetzigen Zeichen 101-15 (Steinschlag), bei dem ab 2009 zeitweilig das Sinnbild im Rahmen eines Zusatzzeichens erschien und unter Zeichen 101 (Gefahrstelle) gesetzt wurde.
Herstellung
Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu Beachten sind hierzu außerdem die am 01. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.
Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Fußgänger
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Radverkehr
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Reiter
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Viehtrieb
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Straßenbahn
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Kraftomnibus
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Personenkraftwagen
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Personenkraftwagen mit Anhänger
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Lastkraftwagen mit Anhänger
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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet
– E-Bikes –
Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO)
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Zeichen 101
Gefahrstelle -
Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung -
Zeichen 103-10
Kurve − links -
Zeichen 103-20
Kurve − rechts -
Zeichen 105-10
Doppelkurve − zunächst links -
Zeichen 105-20
Doppelkurve − zunächst rechts -
Zeichen 108-10
Gefälle 10 %,
die Unternummer ändert sich nun mit dem Zahlwert;
bisher Zeichen 108-50 -
Zeichen 110-12
Steigung 12 %,
die Unternummer ändert sich nun mit dem Zahlwert;
bisher Zeichen 110-50 -
Zeichen 112
Unebene Fahrbahn -
Zeichen 114
Schleuder- oder Rutschgefahr -
Zeichen 117-10
Seitenwind von rechts -
Zeichen 117-20
Seitenwind von links -
Zeichen 120
Verengte Fahrbahn -
Zeichen 121-10
Einseitig verengte Fahrbahn − Verengung rechts -
Zeichen 121-20
Einseitig verengte Fahrbahn − Verengung links -
Zeichen 123
Arbeitsstelle -
Zeichen 124
Stau -
Zeichen 125
Gegenverkehr -
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage -
Zeichen 133-10
Fußgänger − Aufstellung rechts -
Zeichen 133-20
Fußgänger − Aufstellung links -
Zeichen 136-10
Kinder − Aufstellung rechts -
Zeichen 136-20
Kinder − Aufstellung links -
Zeichen 138-10
Radverkehr − Aufstellung rechts -
Zeichen 138-20
Radverkehr − Aufstellung links -
Zeichen 142-10
Wildwechsel − Aufstellung rechts -
Zeichen 142-20
Wildwechsel − Aufstellung links -
Zeichen 151
Bahnübergang -
Zeichen 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake − Aufstellung rechts -
Zeichen 156-11
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe − Aufstellung rechts -
Zeichen 156-20
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake − Aufstellung links -
Zeichen 156-21
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe − Aufstellung links -
Zeichen 157-10
Dreistreifige Bake − Aufstellung rechts -
Zeichen 157-11
Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung rechts -
Zeichen 157-20
Dreistreifige Bake − Aufstellung links -
Zeichen 157-21
Dreistreifiger Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung links -
Zeichen 159-10
Zweistreifige Bake − Aufstellung rechts -
Zeichen 159-11
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung rechts -
Zeichen 159-20
Zweistreifige Bake − Aufstellung links -
Zeichen 159-21
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung links -
Zeichen 162-10
Einstreifige Bake − Aufstellung rechts -
Zeichen 162-11
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung rechts -
Zeichen 162-20
Einstreifige Bake − Aufstellung links -
Zeichen 162-21
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe − Aufstellung links
Weitere Gefahrzeichen mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 8 StVO
Die Zeichen der bisherigen Nummernfolge 145 sind bereits im Zuge der Schilderwaldnovelle 2009 beziehungsweise mit dem Neuerlass der StVO 2013 aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichenen worden. Sie sind jedoch weiterhin im Verkehrszeichenkatalog enthalten und ihre Sinnbilder verbleiben in der StVO. Ihre Hauptzeichennummer 101 (Gefahrstelle) verweist auf ihr Einsatzgebiet.
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Zeichen 101-10
Flugbetrieb − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-11 -
Zeichen 101-20
Flugbetrieb − Aufstellung links;
bisher Zeichen 144-20 -
Zeichen 101-11
Fußgängerüberweg − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-12 -
Zeichen 101-21
Fußgängerüberweg − Aufstellung links;
bisher Zeichen 134-20 -
Zeichen 101-12
Viehtrieb − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-13 -
Zeichen 101-22
Viehtrieb − Aufstellung links;
bisher Zeichen 140-20 -
Zeichen 101-13
Reiter − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-14 -
Zeichen 101-23
Reiter − Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 101-14
Amphibienwanderung − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-15 -
Zeichen 101-24
Amphibienwanderung − Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 101-15
Steinschlag − Aufstellung rechts;
bisher Zeichen 145-16 -
Zeichen 101-25
Steinschlag − Aufstellung links;
bisher Zeichen 115-20 -
Zeichen 101-51
Schnee- oder Eisglätte;
bisher Zeichen 145-53 -
Zeichen 101-52
Splitt, Schotter;
bisher Zeichen 145-50 -
Zeichen 101-53
Ufer;
bisher Zeichen 145-51 -
Zeichen 101-54
Unzureichendes Lichtraumprofil;
bisher Zeichen 145-52 -
Zeichen 101-55
Bewegliche Brücke;
bisher Zeichen 145-54
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)
Das Zeichen „Tempo-10-Zone“ aus dem Entwurf des Verkehrszeichenkatalogs von 2013 wurde nicht eingeführt.
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Zeichen 201-50
Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-51
Andreaskreuz, stehend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-52
Andreaskreuz liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 201-53
Andreaskreuz liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! -
Zeichen 205
Vorfahrt gewähren -
Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren -
Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs -
Zeichen 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − rechts;
bisher Zeichen 209-20 -
Zeichen 209-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − links -
Zeichen 209-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − geradeaus -
Zeichen 211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, hier rechts -
Zeichen 211-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − hier links;
bisher Zeichen 211-20 -
Zeichen 214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − geradeaus oder rechts;
bisher Zeichen 214-20 -
Zeichen 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − geradeaus oder links;
bisher Zeichen 214-20 -
Zeichen 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung − rechts oder links;
bisher Zeichen 209-31 -
Zeichen 215
Kreisverkehr -
Zeichen 220-10
Einbahnstraße − linksweisend -
Zeichen 220-20
Einbahnstraße − rechtsweisend -
Zeichen 222
Vorgeschriebene Vorbeifahrt − rechts vorbei;
bisher Zeichen 222-20 -
Zeichen 222-10
Vorgeschriebene Vorbeifahrt − links vorbei -
Zeichen 223.1-51
Seitenstreifen befahrbar − 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.1-50 -
Zeichen 223.1-52
Seitenstreifen befahrbar − 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren − 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2 -
Zeichen 223.2-51
Seitenstreifen nicht mehr befahren − 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2-50 -
Zeichen 223.2-52
Seitenstreifen nicht mehr befahren − 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 223.3-50
Seitenstreifen räumen − 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3 -
Zeichen 223.3-51
Seitenstreifen räumen − 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3-50 -
Zeichen 223.3-52
Seitenstreifen räumen − 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 224
Haltestelle;
bisher Zeichen 224-50 -
Zeichen 224-51
Schulbushaltestelle (mit Zusatzzeichen 1042-36);
geänderter Zeicheninhalt -
Zeichen 229
Taxenstand -
Zeichen 229-10
Taxenstand − Anfang − Aufstellung rechts -
Zeichen 229-11
Taxenstand − Ende − Aufstellung links -
Zeichen 229-20
Taxenstand − Ende − Aufstellung rechts -
Zeichen 229-21
Taxenstand − Anfang − Aufstellung links -
Zeichen 229-30
Taxenstand − Mitte − Aufstellung rechts -
Zeichen 229-31
Taxenstand − Mitte − Aufstellung links -
Zeichen 237
Radweg -
Zeichen 238
Reitweg -
Zeichen 239
Gehweg -
Zeichen 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg -
Zeichen 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links -
Zeichen 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts -
Zeichen 242.1
Beginn einer Fußgängerzone -
Zeichen 242.2
Ende einer Fußgängerzone -
Zeichen 244.1
Beginn einer Fahrradstraße -
Zeichen 244.2
Ende einer Fahrradstraße -
Zeichen 245
Bussonderfahrstreifen -
Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art -
Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen -
Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 254
Verbot für Radverkehr -
Zeichen 255
Verbot für Krafträder -
Zeichen 257-50
Verbot für Mofas;
bisher Zeichen 256 -
Zeichen 257-51
Verbot für Reiter;
bisher Zeichen 258 -
Zeichen 257-52
Verbot für Gespannfuhrwerke;
neues Zeichen -
Zeichen 257-53
Verbot für Viehtrieb;
neues Zeichen -
Zeichen 257-54
Verbot für Kraftomnibusse;
neues Zeichen -
Zeichen 257-55
Verbot für Personenkraftwagen;
neues Zeichen -
Zeichen 257-56
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger;
neues Zeichen -
Zeichen 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger;
neues Zeichen -
Zeichen 257-58
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
neues Zeichen -
Zeichen 259
Verbot für Fußgänger -
Zeichen 260
Verbot für Kraftfahrzeuge -
Zeichen 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern -
Zeichen 262-5,5
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 262 -
Zeichen 263-8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 263 -
Zeichen 264-2
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 -
Zeichen 264-2,3
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 -
Zeichen 265-3,8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe;
bisher Zeichen 265 -
Zeichen 266-10
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge;
bisher Zeichen 266 -
Zeichen 267
Verbot der Einfahrt -
Zeichen 268
Schneeketten vorgeschrieben -
Zeichen 270.1
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
Zeichen 270.2
Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
Zeichen 272
Verbot des Wendens -
Zeichen 273-70
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes;
neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert
bisher Zeichen 273 -
Zeichen 274-50
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 274-55 -
Zeichen 274-70
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-57 -
Zeichen 274.1
Beginn einer
Tempo 30-Zone -
Zeichen 274.1-20
Beginn einer
Tempo 20-Zone -
Zeichen 274.2
Ende einer Tempo 30-Zone -
Zeichen 274.2-20
Ende einer
Tempo 30-Zone -
Zeichen 275-30
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 275 -
Zeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art -
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 278-60
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 282 -
Zeichen 279-30
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 279 -
Zeichen 280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art -
Zeichen 281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t -
Zeichen 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote -
Zeichen 283
Absolutes Haltverbot;
bisher Zeichen 283-50 -
Zeichen 283-10
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-11
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 283-20
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-21
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 283-30
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts -
Zeichen 283-31
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286
Eingeschränktes Halteverbot;
bisher Zeichen 286-50 -
Zeichen 286-10
Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-11
Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286-20
Eingeschränktes Halteverbot (Ende), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-21
Eingeschränktes Halteverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 286-30
Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Aufstellung rechts -
Zeichen 286-31
Eingeschränktes Halteverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen -
Zeichen 290.1
Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone -
Zeichen 290.2
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone -
Zeichen 293
Fußgängerüberweg -
Zeichen 294
Haltlinie -
Zeichen 296
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung -
Zeichen 297
Pfeilmarkierungen -
Zeichen 297.1
Vorankündigungspfeil -
Zeichen 297.1-21
Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes;
neues Zeichen -
Zeichen 298
Sperrfläche -
Zeichen 299
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO)
Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt sind nicht mehr vorgesehen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig.
-
Zeichen 301
Vorfahrt -
Zeichen 306
Vorfahrtstraße -
Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße -
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr -
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 310-50 -
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 311-50 -
Zeichen 314
Parken;
bisher Zeichen 314-50 -
Zeichen 314-10
Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links) -
Zeichen 314-20
Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links) -
Zeichen 314-30
Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links);
neues Zeichen -
Zeichen 314-50
Parkhaus, Parkgarage;
neues Zeichen -
Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone -
Zeichen 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone -
Zeichen 315-50
Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-55
Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-60
Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-65
Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-70
Parken auf Gehwegen halb quer in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-75
Parken auf Gehwegen halb quer in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 315-80
Parken auf Gehwegen ganz quer in Fahrtrichtung links -
Zeichen 315-85
Parken auf Gehwegen ganz quer in Fahrtrichtung rechts -
Zeichen 318
Parkscheibe[2] -
Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs -
Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs -
Zeichen 327
Tunnel -
Zeichen 327-50
Tunnel, mit Längenangabe in m -
Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht -
Zeichen 330.1
Autobahn -
Zeichen 330.2
Ende der Autobahn -
Zeichen 331.1
Kraftfahrstraße -
Zeichen 331.2
Ende der Kraftfahrstraße -
Zeichen 332
Ausfahrttafel auf der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 332-20 -
Zeichen 332.1
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 332-21 -
Zeichen 332.1-20
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432;
bisher Zeichen 332-22 -
Zeichen 333
Ausfahrt von der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 333-20 -
Zeichen 333.1
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-21 -
Zeichen 333.1-20
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-22 -
Zeichen 340
Leitlinie -
Zeichen 341
Wartelinie -
Zeichen 350-10
Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts -
Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg, Aufstellung links -
Zeichen 354
Wasserschutzgebiet -
Zeichen 356
Verkehrshelfer -
Zeichen 357
Sackgasse -
Zeichen 357-50
Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse -
Zeichen 357-51
Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse -
Zeichen 357-52
für Radverkehr durchlässige Sackgasse -
Zeichen 358
Erste Hilfe -
Zeichen 363
Polizei -
Zeichen 385
Ortshinweistafel
(war von 1971−1992 schon einmal Zeichen 385);
bisher Zeichen 385-50 -
Zeichen 386.1
Touristischer Hinweis -
Zeichen 386.1-10
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Wegweiser linksweisend -
Zeichen 386.1-11
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Vorwegweiser linksweisend;
veränderte Zeichenhöhe -
Zeichen 386.1-12
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Pfeilwegweiser linksweisend -
Zeichen 386.1-20
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Wegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen -
Zeichen 386.1-21
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Vorwegweiser rechtsweisend;
veränderte Zeichenhöhe -
Zeichen 386.1-22
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Pfeilwegweiser rechtsweisend -
Zeichen 386.1-30
Touristischer Hinweis als Wegweiser − Vor-/ Wegweiser geradeaus;
neue Funktion: auch als Vorwegweiser -
Zeichen 386.1-50
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel − Variante „in“;
bisher Zeichen 386.1-32 -
Zeichen 386.1-51
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel − Variante „via“;
bisher Zeichen 386.1-33 -
Zeichen 386.1-52
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel − Variante „Richtung ...“;
bisher Zeichen 386.1-34 -
Zeichen 386.1-53
Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal;
bisher Zeichen 386.1-50 -
Zeichen 386.2
Touristische Route -
Zeichen 386.2-10
Touristische Route, Wegweiser linksweisend;
veränderte Zeichenhöhe -
Zeichen 386.2-11
Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-12
Touristische Route, Pfeilwegweiser linksweisend;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-22
Touristische Route, Pfeilwegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-20
Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;
veränderte Zeichenhöhe -
Zeichen 386.2-21
Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-30
Touristische Route, Vor-/Wegweiser geradeaus;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-51
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;
neues Zeichen -
Zeichen 386.2-52
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung“;
bisher Zeichen 386.2-30 -
Zeichen 386.2-53
Touristische Route als Hinweisschild;
neues Zeichen -
Zeichen 386.3
Touristische Unterrichtungstafel -
Zeichen 386.3-50
Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“ -
Zeichen 390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz -
Zeichen 390.2
Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz -
Zeichen 391
Mautpflichtige Strecke -
Zeichen 392
Zollstelle -
Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 x 2500 mm) -
Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straße (2400 x 1650 mm) -
Zeichen 394-50
Laternenring -
Zeichen 401
Bundesstraßen -
Zeichen 405
Autobahnen -
Zeichen 406-50
Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer) -
Zeichen 406-51
Knotenpunkte der Autobahnen (drei oder mehrstellige Nummer) -
Zeichen 410
Europastraßen -
Zeichen 415-10
Wegweiser auf Bundesstraßen − linksweisend -
Zeichen 415-20
Wegweiser auf Bundesstraßen − rechtsweisend -
Zeichen 415-10
Wegweiser auf Bundesstraßen − linksweisend -
Zeichen 415-20
Wegweiser auf Bundesstraßen − rechtsweisend -
Zeichen 418-10
Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung − linksweisend -
Zeichen 418-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung − rechtsweisend -
Zeichen 419-10
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung −linksweisend -
Zeichen 419-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung − rechtsweisend -
Zeichen 421-20
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − rechtsweisend -
Zeichen 422-10
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − hier links -
Zeichen 422-11
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − links einordnen -
Zeichen 422-20
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − hier rechts -
Zeichen 422-21
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − rechts einordnen -
Zeichen 422-30
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − geradeaus -
Zeichen 422-32
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ − geradeaus -
Zeichen 422-34
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ − geradeaus -
Zeichen 422-36
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“ -
Zeichen 430-10
Wegweiser zur Autobahn − linksweisend -
Zeichen 430-20
Wegweiser zur Autobahn − rechtsweisend -
Zeichen 432-10
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung − linksweisend -
Zeichen 432-20
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung − rechtsweisend -
Zeichen 434
Tabellenwegweiser -
Zeichen 434-52
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundestraßennummer -
Zeichen 434-53
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundestraßennummer -
Zeichen 437
Straßennamenschild -
Zeichen 438
Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen -
Zeichen 439
Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen -
Zeichen 440
Vorwegweiser zur Autobahn -
Zeichen 442-10
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − linksweisend;
bisher Zeichen 442-11 -
Zeichen 442-12
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ − linksweisend;
bisher Zeichen 442-13 -
Zeichen 442-13
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“ − linksweisend;
bisher Zeichen 442-10 -
Zeichen 442-20
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“;
bisher Zeichen 442-21 -
Zeichen 442-22
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“;
bisher Zeichen 442-23 -
Zeichen 442-23
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“;
bisher Zeichen 442-20 -
Zeichen 442-50
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ − ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen -
Zeichen 442-51
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ − ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen -
Zeichen 442-52
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ − ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen -
Zeichen 442-53
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Radverkehr“ − ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen -
Zeichen 448
Ankündigungstafel -
Zeichen 448-50
Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen -
Zeichen 448.1
Autohof -
Zeichen 449
Vorwegweiser auf Autobahnen -
Zeichen 450-50
Ankündigungsbake einstreifig (100 m) -
Zeichen 450-51
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m) -
Zeichen 450-52
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m) -
Zeichen 450-53
Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb) -
Zeichen 450-54
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb) -
Zeichen 450-55
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb) -
Zeichen 453
Entfernungstafel -
Zeichen 453-50
Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen -
Zeichen 454-10
Umleitungswegweiser, linksweisend -
Zeichen 454-20
Umleitungswegweiser, rechtsweisend -
Zeichen 455.2
Ende der Umleitung -
Zeichen 457.1
Umleitungsankündigung -
Zeichen 457.2
Ende der Umleitung -
Zeichen 458
Planskizze -
Zeichen 460-10
Bedarfsumleitung, Vorankündigung links -
Zeichen 460-11
Bedarfsumleitung, hier links -
Zeichen 460-12
Bedarfsumleitung, links einordnen -
Zeichen 460-20
Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts -
Zeichen 460-21
Bedarfsumleitung, hier rechts -
Zeichen 460-22
Bedarfsumleitung, rechts einordnen -
Zeichen 460-30
Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus -
Zeichen 460-50
Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol;
neues Zeichen -
Zeichen 466
Weiterführende Bedarfsumleitung -
Zeichen 467.1-10
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend -
Zeichen 467.1-20
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend -
Zeichen 467.1-30
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus -
Zeichen 467.2
Umlenkungspfeil Ende
Bei allen folgenden Tafeln in diesem Absatz wurden 2017 textliche Änderungen vorgenommen, der Sinn wurde dabei nicht verändert.
-
Zeichen 501-10
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach links -
Zeichen 501-11
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach links -
Zeichen 501-12
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach links -
Zeichen 501-20
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach rechts -
Zeichen 501-21
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach rechts -
Zeichen 501-22
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach rechts -
Zeichen 501-13
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet -
Zeichen 501-14
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet -
Zeichen 501-15
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach links, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen -
Zeichen 501-23
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet -
Zeichen 501-24
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet -
Zeichen 501-25
Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - dreistreifig nach rechts, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen -
Zeichen 501-16
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach links und einstreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-15 -
Zeichen 501-17
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-16 -
Zeichen 501-18
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-17 -
Zeichen 501-26
Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - einstreifig nach rechts und einstreifig geradeaus;
neues Zeichen -
Zeichen 501-27
Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - einstreifig nach rechts und zweistreifig geradeaus;
neues Zeichen -
Zeichen 501-28
Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - zweistreifig nach rechts und einstreifig geradeaus;
neues Zeichen -
Zeichen 505-11
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 − zweistreifig nach links
bisher Zeichen 505-12 -
Zeichen 505-12
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 − dreistreifig nach links
neues Zeichen -
Zeichen 505-21
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 − zweistreifig nach rechts
bisher Zeichen 505-22 -
Zeichen 505-22
Überleitungstafel − ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 − dreistreifig nach rechts
neues Zeichen -
Zeichen 511-10
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach links -
Zeichen 511-11
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach links -
Zeichen 511-12
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach links -
Zeichen 511-20
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach rechts -
Zeichen 511-21
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach rechts -
Zeichen 511-22
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig nach rechts -
Zeichen 511-25
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − einstreifige Verschwenkung auf den Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 511-25
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen;
neues Zeichen -
Zeichen 513-10
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach links -
Zeichen 513-11
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach links -
Zeichen 513-20
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung − ohne Gegenverkehr − einstreifig nach rechts -
Zeichen 513-21
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung − ohne Gegenverkehr − zweistreifig nach rechts -
Zeichen 514-10
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung − mit Gegenverkehr − einstreifig nach links -
Zeichen 514-20
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung − mit Gegenverkehr − einstreifig nach rechts -
Zeichen 515-11
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO − zweistreifig nach links
bisher Zeichen 515-12 -
Zeichen 515-12
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO − dreistreifig nach links
bisher Zeichen 515-13 -
Zeichen 515-21
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO − zweistreifig nach rechts
bisher Zeichen 515-22 -
Zeichen 515-22
Verschwenkungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO − dreistreifig nach rechts
bisher Zeichen 515-23 -
Zeichen 521-30
Fahrstreifentafel − ohne Gegenverkehr − zweistreifig in Fahrtrichtung -
Zeichen 521-31
Fahrstreifentafel − ohne Gegenverkehr − dreistreifig in Fahrtrichtung -
Zeichen 521-32
Fahrstreifentafel − ohne Gegenverkehr − vierstreifig in Fahrtrichtung -
Zeichen 521-33
Fahrstreifentafel − ohne Gegenverkehr − fünfstreifig in Fahrtrichtung -
Zeichen 522-30
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-31
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-32
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-33
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-34
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-35
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-36
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 522-37
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − dreistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 522-38
Fahrstreifentafel − mit Gegenverkehr − einstreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 523-30
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 - zweistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 523-31
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 - dreistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 524-30
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 - zweistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 524-31
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 - dreistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 524-32
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 - vierstreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 524-33
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 - fünfstreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen -
Zeichen 525-31
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 - dreistreifig in Fahrtrichtung -
Zeichen 526-31
Fahrstreifentafel - mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 - zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung;
überarbeitetes Zeichen -
Zeichen 526-33
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung -
Zeichen 531-10
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen -
Zeichen 531-11
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen -
Zeichen 531-12
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug rechts, noch 3 Fahrstreifen -
Zeichen 531-13
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug rechts, noch 4 Fahrstreifen -
Zeichen 531-20
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen -
Zeichen 531-21
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug links, noch 2 Fahrstreifen -
Zeichen 531-22
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug links, noch 3 Fahrstreifen -
Zeichen 531-23
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug links, noch 4 Fahrstreifen -
Zeichen 532-10
Einengungstafel − mit Gegenverkehr − Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 532-20
Einengungstafel − mit Gegenverkehr − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 532-21
Einengungstafel − mit Gegenverkehr − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 533-20
Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab -
Zeichen 535-11
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung -
Zeichen 535-21
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug links, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung -
Zeichen 536-20
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 536-21
Einengungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 541-10
Aufweitungstafel − ohne Gegenverkehr − 1-streifig plus Fahrstreifen links -
Zeichen 542-10
Aufweitungstafel − mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 545-11
Aufweitungstafel − ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 StVO; 2-streifig plus Fahrstreifen links -
Zeichen 546-10
Aufweitungstafel − mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 StVO; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung -
Zeichen 551-20
Zusammenführungstafel − an einmündender Strecke; 1-streifig einmündend plus 1-streifig durchgehend -
Zeichen 551-21
Zusammenführungstafel − an einmündender Strecke; 1-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend -
Zeichen 551-22
Zusammenführungstafel − an einmündender Strecke; 2-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend -
Zeichen 551-23
Zusammenführungstafel − an einmündender Strecke; 2-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend
-
Zeichen 590-10
Blockumfahrung rechts, links, links -
Zeichen 590-11
Blockumfahrung rechts, rechts, rechts
Weitere Richtzeichen mit Sinnbildern nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO)
Folgende Richtzeichen sind neu oder teilweise mit dem Neuerlass der StVO 2013 aus der Straßenverkehrs-Ordnung gestrichenen worden. Sie sind jedoch weiterhin im Verkehrszeichenkatalog enthalten und ihre Sinnbilder verbleiben in der StVO. Die meisten Zeichen erhielten spätestens mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 die Hauptzeichennummer 365.
-
Zeichen 316
Parken und Reisen -
Zeichen 316-50
Parken und Mitfahren;
neues Zeichen -
Zeichen 317
Wandererparkplatz -
Zeichen 365-50
Fernsprecher;
bisher Zeichen 360-50 -
Zeichen 365-51
Notrufsäule -
Zeichen 365-52
Tankstelle;
bisher Zeichen 361-50 -
Zeichen 365-53
Tankstelle mit Autogas -
Zeichen 365-54
Tankstelle mit Erdgas -
Zeichen 365-55
Autobahnhotel;
bisher Zeichen 375 -
Zeichen 365-56
Autobahngasthaus;
bisher Zeichen 376 -
Zeichen 365-57
Autobahnkiosk;
bisher Zeichen 377 -
Zeichen 365-58
Toilette;
bisher Zeichen 378 -
Zeichen 365-59
Autobahnkapelle;
neues Zeichen -
Zeichen 365-61
Informationsstelle;
bisher Zeichen 367 -
Zeichen 365-62
Pannenhilfe;
bisher Zeichen 359 -
Zeichen 365-63
Fußgängerunterführung -
Zeichen 365-64
Fußgängerüberführung -
Zeichen 365-65
Ladestation für Elektrofahrzeuge -
Zeichen 365-66
Wasserstofftankstelle -
Zeichen 365-67
Wohnmobilplatz;
neues Zeichen -
Zeichen 365-68
Wohnmobil- und Wohnwagenplatz;
neues Zeichen
Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO)
-
Zeichen 600-30
Absperrschranke;
100 × 800 mm -
Zeichen 600-31
Absperrschranke;
100 × 1200 mm -
Zeichen 600-32
Absperrschranke;
100 × 1600 mm -
Zeichen 600-34
Absperrschranke;
250 × 1600 mm -
Zeichen 600-60
Sperrpfosten (Schraffur waagerecht);
neues Zeichen -
Zeichen 605-20
Leitbake (Aufstellung links);
1000 × 250 mm -
Zeichen 605-11
Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung rechts);
1000 × 250 mm -
Zeichen 605-21
Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung links);
1000 × 250 mm -
Zeichen 605-13
Warnlichtbake (Aufstellung rechts);
2500 × 500 mm -
Zeichen 605-23
Warnlichtbake (Aufstellung rechts);
2500 × 500 mm -
Zeichen 605-14
Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung rechts);
2500 × 500 mm -
Zeichen 605-24
Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung links);
2500 × 500 mm -
Zeichen 610-40
Leitkegel -
Zeichen 616-30
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung);
3600 × 2200 mm -
Zeichen 616-31
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung);
2500 × 1700 mm -
Zeichen 620-40
Leitpfosten rechts -
Zeichen 620-41
Leitpfosten links -
Zeichen 625-10
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 500 mm -
Zeichen 625-20
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 500 mm -
Zeichen 625-11
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 1500 mm -
Zeichen 625-21
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 1500 mm -
Zeichen 625-12
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 2000 mm -
Zeichen 625-22
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 2000 mm -
Zeichen 625-13
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 2500 mm -
Zeichen 625-23
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 2500 mm -
Zeichen 626-10
Leitplatte (Aufstellung rechts);
750 × 500 mm -
Zeichen 626-20
Leitplatte (Aufstellung links);
750 × 500 mm -
Zeichen 626-30
Leitplatte;
750 × 500 mm -
Zeichen 626-31
Leitplatte;
1200 × 600 mm -
Zeichen 627-30
Leitmal waagerecht -
Zeichen 627-50
Leitmal gebogen -
Zeichen 628-10
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts) -
Zeichen 628-20
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links) -
Zeichen 628-11
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts) -
Zeichen 628-21
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links) -
Zeichen 629-10
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts) -
Zeichen 629-20
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links) -
Zeichen 629-11
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts) -
Zeichen 629-21
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links)
Sonstige Zeichen
-
Zeichen 720
Grünpfeilschild
Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO (allgemeine Zusatzzeichen)
Zusatzzeichen 1000 − Richtungsangaben durch Pfeile
-
Zusatzzeichen 1000-10
Richtung, linksweisend -
Zusatzzeichen 1000-11
Richtung der Gefahrstelle, linksweisend -
Zusatzzeichen 1000-12
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen -
Zusatzzeichen 1000-13
Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1000-20
Richtung, rechtsweisend -
Zusatzzeichen 1000-21
Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend -
Zusatzzeichen 1000-22
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen -
Zusatzzeichen 1000-23
Umleitungsbeschilderung Viertelkreis;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1000-30
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile -
Zusatzzeichen 1000-31
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile -
Zusatzzeichen 1000-32
Radverkehr von links und rechts[3] -
Zusatzzeichen 1000-34
Umleitungsbeschilderung Halbkreis;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1001 − Länge einer Strecke
-
Zusatzzeichen 1001-30
auf … m -
Zusatzzeichen 1001-31
auf … km -
Zusatzzeichen 1001-32
noch … m;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1001-33
noch … km;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1001-34
auf … m;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1001-35
auf … km;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1002 − Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen
-
1002-10
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach links -
1002-11
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach links -
1002-20
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach rechts -
1002-21
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
an Einmündungen
-
1002-12
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von oben -
1002-13
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von rechts -
1002-14
Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach links, Einmündung von unten -
1002-22
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von oben -
1002-23
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von links -
1002-24
Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach rechts, Einmündung von unten
Zusatzzeichen 1004 − Entfernungsangaben
-
Zusatzzeichen 1004-30
nach ... m -
Zusatzzeichen 1004-31
in ... km;
bisher Zusatzzeichen 1004-35 -
Zusatzzeichen 1004-32
Stop in 100 m;
bisher Zusatzzeichen 1004-31
Zusatzzeichen 1005 − Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
-
Zusatzzeichen 1005-30
Reißverschluss
erst in … m
Zusatzzeichen 1006 − Hinweise auf Gefahren durch Sinnbild
-
Zusatzzeichen 1006-30
Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen;
bisher Zusatzzeichen 1060-10 -
Zusatzzeichen 1006-31
Unfallgefahr;
bisher Zusatzzeichen 1006-36
Zusatzzeichen 1007 − Hinweise auf Gefahren durch verbale Angabe
-
Zusatzzeichen 1007-30
Ölspur;
bisher Zusatzzeichen 1006-30 -
Zusatzzeichen 1007-31
Rauch;
bisher Zusatzzeichen 1006-31 -
Zusatzzeichen 1007-32
Rollsplitt;
bisher Zusatzzeichen 1006-32 -
Zusatzzeichen 1007-33
Baustellenausfahrt;
bisher Zusatzzeichen 1006-33 -
Zusatzzeichen 1007-34
Straßenschäden;
bisher Zusatzzeichen 1006-34 -
Zusatzzeichen 1007-35
Verschmutzte Fahrbahn;
bisher Zusatzzeichen 1006-35 -
Zusatzzeichen 1007-36
Sprengarbeiten;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-37
Ausfahrt;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-38
Baustellenverkehr;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-39
fehlende Fahrbahnmarkierung;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-50
Unfall;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-51
Hochwasser;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-52
neuer Fahrbahnbelag;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-53
Spurrinnen;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-54
Linksabbieger;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-55
Skiabfahrt kreuzt;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-56
Skiwanderweg kreuzt;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-57
Kuppe;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-58
Polizeikontrolle;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-59
Ende Seitenstreifen in 200 m;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-60
Seitenstreifen nicht befahrbar;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-61
Nebel;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1007-62
Zufahrt;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1008 − Hinweis auf geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung oder besondere Verkehrsregelung
-
Zusatzzeichen 1008-30
Vorfahrt geändert -
Zusatzzeichen 1008-31
Verkehrsführung geändert -
Zusatzzeichen 1008-32
Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang -
Zusatzzeichen 1008-33
Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang -
Zusatzzeichen 1008-34
keine Wendemöglichkeit;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1010 − Hinweis durch Sinnbild
Die Zusatzzeichen mit den Nummernfolgen 1046, 1048, 1049 entfielen aus dem Katalog, können aber durch die Zeichen 1010-ff weiterhin angeordnet werden.
-
Zusatzzeichen 1010-10
Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße) -
Zusatzzeichen 1010-11
Wintersport erlaubt -
Zusatzzeichen 1010-12
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen -
Zusatzzeichen 1010-13
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen -
Zusatzzeichen 1010-14
Information Rollende Landstraße -
Zusatzzeichen 1010-15
Information Leistungsumfang
(zu Zeichen 448.1);
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-50
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-51
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse;
bisher Zusatzzeichen 1048-12 -
Zusatzzeichen 1010-52
Radverkehr;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-53
Fußgänger;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-54
Reiter;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-55
Viehtrieb;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-56
Straßenbahn;
bisher Zusatzzeichen 1048-19 -
Zusatzzeichen 1010-57
Kraftomnibus;
bisher Zusatzzeichen 1048-16 -
Zusatzzeichen 1010-58
Personenkraftwagen;
bisher Zusatzzeichen 1048-10 -
Zusatzzeichen 1010-59
Personenkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-11 -
Zusatzzeichen 1010-60
Lastkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-13 -
Zusatzzeichen 1010-61
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
bisher Zusatzzeichen 1049-10 -
Zusatzzeichen 1010-62
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds;
bisher Zusatzzeichen 1046-12 -
Zusatzzeichen 1010-63
Mofas;
bisher Zusatzzeichen 1046-11 -
Zusatzzeichen 1010-64
Gespannfuhrwerk;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-65
E-Bikes;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1010-66
elektrisch betriebene Fahrzeuge -
Zusatzzeichen 1010-67
Wohnmobile;
bisher Zusatzzeichen 1048-17
Zusatzzeichen 1012 − Hinweis durch verbale Angabe
-
Zusatzzeichen 1012-30
Ladezone;
neues Zusatzzeichen;
bisher „Anfang“ (gestrichen) -
Zusatzzeichen 1012-31
Ende -
Zusatzzeichen 1012-32
Radfahrer absteigen -
Zusatzzeichen 1012-33
keine Mofas -
Zusatzzeichen 1012-34
Grüne Welle bei … km/h -
Zusatzzeichen 1012-35
bei Rot hier halten -
Zusatzzeichen 1012-36
Lärmschutz;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-37
Zuflussregelung;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-38
Nebenstrecke;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-50
Schule;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-51
Kindergarten;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-52
Altenheim;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1012-53
Krankenhaus;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1013 − besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
(in Verbindung mit Zeichen 223.1 bis 223.3)
-
Zusatzzeichen 1013-50
Seitenstreifen befahren -
Zusatzzeichen 1013-51
Seitenstreifen räumen -
Zusatzzeichen 1013-52
Ende in ... m
bisher Zusatzzeichen 1005-31
Zusatzzeichen 1014 − Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen
Das ADR-Übereinkommen ist das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),[4] zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Oktober 2016.[5]
-
Zusatzzeichen 1014-50
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B) -
Zusatzzeichen 1014-51
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C) -
Zusatzzeichen 1014-52
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D) -
Zusatzzeichen 1014-53
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E)
Zusatzzeichen 1020 − Personengruppen frei (verbal oder mit Sinnbild)
-
Zusatzzeichen 1020-11
Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei -
Zusatzzeichen 1020-12
Radfahrer und Anlieger frei -
Zusatzzeichen 1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei -
Zusatzzeichen 1020-14
Wintersport frei;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1020-30
Anlieger frei -
Zusatzzeichen 1020-31
Anlieger oder Parken frei -
Zusatzzeichen 1020-32
Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
Zusatzzeichen 1022 − einspurige Fahrzeuge frei
-
Zusatzzeichen 1022-10
Radfahrer frei -
Zusatzzeichen 1022-11
Mofas frei -
Zusatzzeichen 1022-12
Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei -
Zusatzzeichen 1022-13
E-Bikes frei;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1022-14
Radverkehr und Mofas frei;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1022-15
E-Bikes und Mofas frei;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1024 − mehrspurige Fahrzeuge frei
-
Zusatzzeichen 1024-10
Personenkraftwagen frei -
Zusatzzeichen 1024-11
Pkw mit Anhänger frei -
Zusatzzeichen 1024-12
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei -
Zusatzzeichen 1024-13
Lastkraftwagen mit Anhänger frei -
Zusatzzeichen 1024-14
Kraftomnibus frei -
Zusatzzeichen 1024-15
Schienenbahn frei -
Zusatzzeichen 1024-16
Straßenbahn frei -
Zusatzzeichen 1024-17
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei -
Zusatzzeichen 1024-18
Gespannfuhrwerke frei;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1024-19
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1024-20
elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1026 − besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe)
-
Zusatzzeichen 1026-30
Taxi frei -
Zusatzzeichen 1026-31
Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehrs frei
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1026-32
Linienverkehr frei -
Zusatzzeichen 1026-33
Einsatzfahrzeuge frei -
Zusatzzeichen 1026-34
Krankenfahrzeuge frei -
Zusatzzeichen 1026-35
Lieferverkehr frei -
Zusatzzeichen 1026-36
Landwirtschaftlicher Verkehr frei -
Zusatzzeichen 1026-37
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei -
Zusatzzeichen 1026-38
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei -
Zusatzzeichen 1026-39
Betriebs- und Versorgungsdienst frei -
Zusatzzeichen 1026-60
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei -
Zusatzzeichen 1026-61
Elektrofahrzeuge frei -
Zusatzzeichen 1026-62
Gülletransport frei
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1026-63
E-Bikes frei
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1028 − sonstige Fahrzeug-, Personengruppen frei (verbale Angabe)
-
Zusatzzeichen 1028-30
Baustellenfahrzeuge frei -
Zusatzzeichen 1028-31
bis Baustelle frei -
Zusatzzeichen 1028-32
Anlieger bis Baustelle frei -
Zusatzzeichen 1028-33
Zufahrt bis … frei -
Zusatzzeichen 1028-34
Fährbenutzer frei
Zusatzzeichen 1031 − Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
-
Zusatzzeichen 1031-50
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031 -
Zusatzzeichen 1031-51
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes – gelbe und grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031-50 -
Zusatzzeichen 1031-52
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes – grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031-51
Zusatzzeichen 1040 − Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage
-
Zusatzzeichen 1040-10
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h) -
Zusatzzeichen 1040-30
zeitliche Beschränkung (16 - 18 h) -
Zusatzzeichen 1040-31
zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h) -
Zusatzzeichen 1040-32
Parkscheibe 2 Stunden -
Zusatzzeichen 1040-33
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden -
Zusatzzeichen 1040-34
ab Zeitpunkt;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1040-35
Lärmschutz (mit Zeitangabe);
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1040-36
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274);
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1042 − Zeitangaben mit Beschränkung auf Wochentage
-
Zusatzzeichen 1042-30
werktags -
Zusatzzeichen 1042-31
werktags 18-19 h -
Zusatzzeichen 1042-32
werktags 8.30-11.30 h, 16-18 h -
Zusatzzeichen 1042-33
Mo-Fr, 16-18 h -
Zusatzzeichen 1042-34
Di, Do, Fr, 16-18 h -
Zusatzzeichen 1042-35
6-22 h an Sonn- und Feiertagen -
Zusatzzeichen 1042-36
Schulbus (tageszeitliche Benutzung);
inhaltlich geändertes Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1042-37
Parken Sa und So erlaubt -
Zusatzzeichen 1042-38
werktags außer samstags;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1042-51
Sa und So;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1042-53
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274);
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1044 − Personengruppen
-
Zusatzzeichen 1044-10
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte -
Zusatzzeichen 1044-11
nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... -
Zusatzzeichen 1044-12
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1044-30
Bewohner mit Parkausweis Nr. ....
Zusatzzeichen 1046 − einspurige Fahrzeuge
Als beschränkende Zusatzzeichen nach § 41 Absatz 2 StVO können für einspurige Fahrzeuge die bereits weiter oben gezeigten Zusatzzeichen 1010-52, 1010-62, 1010-63 und 1010-65 angeordnet werden.
Zusatzzeichen 1048 − mehrspurige Fahrzeuge
-
Zusatzzeichen 1048-14.svg
nur Sattelkraftfahrzeuge -
Zusatzzeichen 1048-15
nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger -
Zusatzzeichen 1048-18
nur Schienenbahn -
Zusatzzeichen 1048-20
nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1049 − sonstige oder mehrere mehrspurige Fahrzeuge
-
Zusatzzeichen 1049-11
Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden -
Zusatzzeichen 1049-12
nur militärische Kettenfahrzeuge -
Zusatzzeichen 1049-13
nur Lkw (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11)
Zusatzzeichen 1050 − Fahrzeuge (verbale Angabe)
-
Zusatzzeichen 1050-30
Taxi -
Zusatzzeichen 1050-31
... Taxen -
Zusatzzeichen 1050-32
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs -
Zusatzzeichen 1050-33
Elektrofahrzeuge
Zusatzzeichen 1052 − Fahrzeuge mit besonderer Ladung
-
Zusatzzeichen 1052-30
Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen -
Zusatzzeichen 1052-31
Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zusatzzeichen 1053 − sonstige Beschränkungen
-
Zusatzzeichen 1053-30
Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt -
Zusatzzeichen 1053-31
mit Parkschein;
bisher Zusatzzeichen 1052-33 -
Zusatzzeichen 1053-32
gebührenpflichtig;
bisher Zusatzzeichen 1052-34 -
Zusatzzeichen 1053-33
Massenangabe – 7,5 t;
bisher Zusatzzeichen 1052-35 -
Zusatzzeichen 1053-34
auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-39 -
Zusatzzeichen 1053-35
bei Nässe;
bisher Zusatzzeichen 1052-36 -
Zusatzzeichen 1053-36
Durchgangsverkehr;
bisher Zusatzzeichen 1053-38 -
Zusatzzeichen 1053-37
Massenangabe – 12 t -
Zusatzzeichen 1053-38
Querparken als Sinnbild;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1053-39
Schrägparken als Sinnbild;
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1053-52
nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1060 − erweiternde Zusatzzeichen
-
Zusatzzeichen 1060-31
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-37 -
Zusatzzeichen 1060-32
Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen);
neues Zusatzzeichen -
Zusatzzeichen 1060-33
Massenangabe - 2,8 t;
neues Zusatzzeichen
Ersatzlos gestrichene Zeichen
Mit der Verkündigung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 entfielen folgende Zeichen und Zusatzzeichen zusätzlich zu den bereits 2013 gestrichenen ersatzlos. Das Zusatzzeichen „Anfang“ gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Januar 1938 Teil der StVO geworden.
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Zeichen 145-10
Kraftomnibusse -
Zusatzzeichen 1000-33
Radverkehr im Gegenverkehr
(gültig bis 01. April 2017) -
Zusatzzeichen 1006-38
Staugefahr -
Zusatzzeichen 1006-39
eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume -
Zusatzzeichen 1007-30
Gefahr unerwarteter Glatteisbildung -
Zusatzzeichen 1012-30
Anfang -
Zusatzzeichen 1026-31
Mofas frei -
Zusatzzeichen 1030-10
vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei -
Zusatzzeichen 1060-11
auch Fahrräder und Mofas -
Zusatzzeichen 1060-30
Streugut
Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden
Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.
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Kirche
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Burg, Schloss
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Museum
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Kriegsgräberstätte
Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998 wurde eine Überarbeitung der bisherigen Baustelleninformationsschilder bekanntgegeben und am 14. Juli 2001 veröffentlicht. Sie tragen die Sinnbilder des Ministeriums (links oben) und des entsprechenden Landes (rechts oben).[6]
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Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Autobahnen wurde 2015 leicht überarbeitet.
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Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Bundesstraßen wurde 2015 ebenfalls leicht überarbeitet.
Veröffentlichungen des Innenministeriums
Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[7]
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Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe
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Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst
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Zeichen am Ortseingang: Heilige Messe und Evangelischer Gottesdienst
Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums
Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben.
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr)
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr).
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Normalschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr).
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge
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Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge
Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums[8]
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Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Gefährdeter Bezirk
Das Zusatzzeichen 2535 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, kein amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Zusatzzeichen weiterhin hergestellt und vertrieben.
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Zusatzzeichen 2532: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk
Veröffentlichungen verschiedener Länder
Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[9] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[10] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[11]
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Wasserschutzgebiet
Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[12]
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündigung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[13] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[14] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[15]
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Lichtzeichen
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Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke
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Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge
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Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen
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Rotes Blinklicht mit Halbschranke
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab
Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[16]
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Bild 1
Andreaskreuz.
Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Strecke elektrische Fahrleitung hat. -
Bild 2
Lichtzeichen.
Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ www.bast.de
- ↑ Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
- ↑ Zeichen 1000-32, Fahrrad mit dem waagerechten Pfeilpaar, wird, wegen der Übereinstimmung der Pfeilrichtung passender, seit 2013 statt Zeichen 1000-33 bei freigegebenen Einbahnstraßen unter den Einbahnstraßenpfeil, Zeichen 220, gesetzt (Vgl. BGBl. 2013 I S. 367, 394, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)
- ↑ Siehe: Bundesgesetzblatt 1969, II, S. 1489; sowie Bundesgesetzblatt 1970, II, S. 50.
- ↑ Siehe: Bundesgesetzblatt 2016, II, S. 1203; sowie Bundesgesetzblatt 2017, II, S. 933.
- ↑ Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 39/1998; Änderung des Baustelleninformationsschildes für Bundesautobahnen – Einführung eines einheitlichen Baustelleninformationsschildes für Bundesstraßen – Fortfall des bisherigen einheitlichen Bauschildes beim Bundesfernstraßenbau. In: Verkehrsblatt 23 vom 12. November 1998, S. 1323; Änderung der Baustelleninformationsschilder für Bundesfernstraßen. In: Verkehrsblatt. 13 vom 20. Juni 2001, S. 317.
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
- ↑ § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
- ↑ IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
- ↑ Merkblatt 1971, S. 552
- ↑ IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
- ↑ Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
- ↑ Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
- ↑ Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)