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Grade der Schweizer Armee

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Die Bezeichnungen der Dienstgrade in der Schweizer Armee wurden durch das Parlament in Artikel 102 des Militärgesetzes festgelegt. Die Landesregierung (Bundesrat) kann für die Mannschaft und die Unteroffiziere weitere Grade einführen. Von diesem Recht hat sie für die Armee XXI in Artikel 5 der 'Verordnung über die Organisation der Armee (VOA) vom 26. November 2003' Gebrauch gemacht.

Wer in einen bestimmten Grad befördert wurde, behält ihn auch dann, wenn er/sie die Funktion nicht mehr innehat. Aus der Militärdienstpflicht entlassene Angehörige der Armee dürfen ihren zuletzt getragenen Grad mit dem Zusatz "ausser Dienst" (Abkürzung: "aD") weiterführen.

Die Bezeichnungen der Grade sind in den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe sowie in der Logistikbasis jeweils identisch.

Weiblichen Soldaten stehen alle Funktionen offen. Sie führen daher die Gradbezeichnungen ihrer ranggleichen männlichen Kameraden. Kein "(w)" hinter dem Grad wie bei der Bundeswehr.

Fachoffiziere Der Fachoffizier (FachOf) ist im schweizerischen Milizsystem ein Angehöriger der Mannschaft, der Unteroffiziere oder der höheren Unteroffiziere, der/die aufgrund besonderer Kenntnisse für einen Einsatz oder dauerhaft in den Offizierstand befördert wurde. Es handelt sich dabei nicht um einen Dienstgrad sondern um eine Funktion. Für die Bestimmung der Besoldung und die Rechte und Pflichten kann der Fachoffizier je nach Funktion in den Gradstufen zwischen Oberleutnant und Oberstleutnant eingestuft werden.

In der Schweizer Armee gibt es folgende Grade:

Mannschaft

Unteroffiziere

Höhere Unteroffiziere

Offiziere

Subalternoffiziere

Hauptleute

Stabsoffiziere

Höhere Stabsoffiziere

Oberbefehlshaber der Armee

  • General Vier-Sterne-General, nur im Verteidigungsfall/Kriegszustand