Rechtsanwalt
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Berufsbezeichnung für gelernte Juristen, die als Selbständige im Auftrag einer Partei vor dem Gericht als Verteidiger bzw. Ankläger auftreten. Durch staatliche Beauftragung kann ein Rechtsanwalt die Lizenz als Notar erhalten und so zivilrechtliche Akte ausführen.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt verfolgt der Staatsanwalt im Auftrag des Staates bestimmte Delikte.