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Diskussion:Bewachungserlaubnis

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Dezember 2017 um 17:29 Uhr durch Jonaes02 (Diskussion | Beiträge) (sign.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 77.186.187.120 in Abschnitt Defekter Weblink

Prüfung bei Unterweisung

Hallo,

bei der Unterweisung gibt es einen Multiple Choice Test. Ich habe es entsprechend geändert. (nicht signierter Beitrag von 217.85.148.225 (Diskussion) 22:32, 17. Feb. 2014 (CET))Beantworten


Befreiung

Das Gesetz wurde erst unter rot/grün eingeführt. Befreit vom 34a sind auch die "Alten Hasen", die zum Zeitpunkt der Gültigwerdung des Gesetzes schon eine bestimmte Anzahl von Jahren (waren es 2?) im Wachdienst tätig waren. Das sind immer noch viele. (nicht signierter Beitrag von 176.4.139.189 (Diskussion) 05:22, 14. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Habe die angesprochenden Übergangsvorschriften im Artikel ergänzt. --Berlinschneid (Diskussion) 14:41, 6. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Leere oder vermutlich abgearbeitete URL-Liste; Einbindung kann dann entfernt werden

GiftBot (Diskussion) 13:39, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Sog. Citystreifen, haben für das Erste mit Einkaufszentren Garnichts zu tun, Ausnahme wäre der Betreiber ( Besitzer )hat dazu führend eine Fußgängerzone oder Privatstraße, im Einkaufszentrum gibt es die Aufsicht.

Eine Citystreife, kann ab und an auch den Zusatz, der Verfolgung von Parkverboten ( im Öffentlichen Raum )bekommen, dazu bekommen diese natürlich vorher eine Schulung bei der Kommune, da diesem dann von der Behörde ohne Umschweife nachgegangen wird.

Im welchen Bereich so etwas funktioniert kann man zum Beispiel an der Seite City Management Hamburg sehen.

Dieser § 34 a "Schein", also die Unterrichtung, soll nur widerlegen, ob es dir bekannt ist, inwieweit deine Rechte für den Auftrag einer Bewachung sind.

Und wurden von den Gewerbeordnungsämtern, in den Bereich des § 34 a eingeordnet, was von den Bundesbehörden insoweit abgesegnet wurde.

In der heutigen Zeit, wurde anhand der Weiterentwicklung eine Unterrichtung, natürlich anhand der Anforderungen hinzugezogen, welche sich Sachkundeprüfung nach § 34 a nennt.

Denn genauen Ablauf, der Unterrichtsvorgänge, kann man sich bei der Handelskammer Hamburg oder selbstverständlich auch den Handelskammern anderer Bundesländer ansehen, es ist unter Weiterbildung zu finden.

Diese Schulung/ Unterrichtung, hat mit der, von den Citystreifen nichts zu tun und gehört Separat.(nicht signierter Beitrag von 77.186.187.120 (Diskussion) 16:10, 17. Dez. 2017 (CET))Beantworten

Die Kehrseite der Medaille ist, das dass Unternehmen mit dem Bewachungsauftrag, die Leute vor Ort einsetzt, welche notwendig sind, was selbstverständlich rein sachlich getan wird.(nicht signierter Beitrag von 77.186.187.120 (Diskussion) 16:27, 17. Dez. 2017 (CET)) Bitte Beiträge mit --~~~~ signieren. Danke. -- Jonaes / Diskussion 16:29, 17. Dez. 2017 (CET) Beantworten