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Maschinenverordnung

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Die Maschinenverordnung (9. GPSGV) setzt die europäische Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) in Deutschland in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller die Maschine mit der CE-Kennzeichnung versieht und eine Konformitätserklärung ausstellt.

Diese Verordnung gründet auf § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).