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Elf-Länder-Vereinbarung

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Die Elf-Länder-Vereinbarung ist ein Abkommen unter den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife (FHR) in der Gymnasialen Oberstufe.

Das Abkommen wurde unter den folgenden Elf Bundesländern geschlossen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Es kann also ein Schüler mit des an einer staatlichen Schule erlangten schulischen Teils der Fachhochschulreife nicht automatisch in jedem Bundesland an einer Fachhochschule studieren.

Man bedenke ausserdem, dass es neben dem schulischen Teil ausserdem weitere formale Vorraussetzungen einer (einschlägigen) beruflichen Tätigkeit (Ausbildung, Berufs- und/oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf o.ä.) geben kann. Wehr- und Zivildienst werden teilweise mit angerechnet.

Die Anerkennungsverfahren im Bezug auf die praktische Vorbildung (beruflicher Teil) variieren zwischen den einzelnen Fachhochschulen, weshalb man sich im Vorfeld bei der betreffenden Fachhochschule informieren sollte.