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Monarchie

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Als Monarchie (von griech. monarchia = "Alleinherrschaft" kommend (mono = allein, archia = Herrschaft)) bezeichnet man eine Regierungsform, in der ein einzelner Herrscher (Monarch: Fürst, König, Kaiser, ...) an der Spitze des Staates steht. Es gibt Erbmonarchien und Wahlmonarchien.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Monarchie, je nach dem Beteiligungsgrad der Herrscher an der Regierungsgewalt.

Die Absolute Monarchie (von lat.: absolutus = "losgelöst") ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Alleinherrscher losgelöst von der Kontrolle und Mitsprache einer Ständeversammlung oder eines Parlamentes regiert. Das klassische Beispiel eines absolutistischen Herrschers ist Ludwig XIV., der "von Gottes Gnaden" regierte und das Motto: "L’État c’est moi." (deutsch: "Der Staat, das bin Ich.") prägte.

In der Konstitutionellen Monarchie ist das Staatsoberhaupt an eine Verfassung gebunden, also nicht mehr völlig uneingeschränkter Herrscher. Die Regierung wird aber vom Monarchen und nicht von der Volksvertretung ernannt oder gebildet. Es herrscht meist Gewaltenteilung, dabei hat meist der Monarch die Exekutive inne und ist Regierungschef oder ernennt diesen. Die Legislative hat das Parlament inne, allerdings meist mit einem Vetorecht des Monarchen und eingeschränkten Wahlverfahren, wie dem Zensuswahlrecht. Beispiel ist etwa das kaiserliche Deutschland 1871 bis 1918.

Eine Unterform der konstitutionellen Monarchie ist die Parlamentarische Monarchie. Unter ihr versteht man eine Regierungsform, bei welcher der Monarch zwar Staatsoberhaupt ist und unter Umständen auch de jure einen Anteil an den Regierungsgeschäften haben kann, de facto jedoch hauptsächlich Repräsentationsaufgaben erfüllt (z.B. das britische Königshaus). Die Regierungsgeschäfte in einer parlamentarischen Monarchie übernimmt eine vom Parlament gewählte und ihm gegenüber verantwortliche Regierung.

In der klassischen Verfassungssystematik des Aristoteles bezeichnet Monarchie jede Staatsform, in der ein Einzelherrscher legitim und am Gemeinwohl orientiert handelt. Den Gegensatz dazu bildet die Tyrannis, in der der Alleinherrscher die Macht usurpiert. Die Vererbung der Macht, etwa in Königshäusern, gehört nicht zum ursprünglichen Begriff der Monarchie.


Siehe auch: Liste der Herrscherlisten