Deutsches Bankwesen
Das Deutsche Bankwesen zählt zu den größten der Welt. Internationale Großbanken aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank und die Dresdner Bank
Ein Unternehmen ist nach §1 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 Kreditinstitute zum Geschäftsverkehr zugelassen.
Bankgeschäfte
Unter Bankgeschäften im Sinne des KWG werden gefasst:
- Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
- Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
- Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
- Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
- Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.
- Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte.
- Darlehnserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.
- Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
- Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
- Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
- E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.
Diese Geschäfte umfassen aber nur das "Außengeschäft" des Kreditinstituts im Sinn der Volkswirtschaftslehre. Dazu kommen:
- das Einlagengeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel),
- das Kreditgeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel),
- das Einlagengeschäft gegenüber der Notenbank (zur Refinanzierung).
Das KWG definiert auch Ausnahmen: Die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit sind beispielsweise keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes.
Eine Geschäftsbank ist innerhalb des finanziellen Sektors eine Bank, die nicht Zentralbank ist.
Den Geschäftsbanken stehen neben der Zentralbank die Nichtbanken als Kunden gegenüber.
Struktur
Charakteristisch für das Deutsche Bankwesen ist die Drei-Säulen-Struktur. Damit wird die strikte Trennung in die Säulen Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaften und genossenschaftliche Zentralbanken), öffentlich-rechtliche Institute (Sparkassen und Landesbanken) und Kreditbanken bezeichnet. Im internationalen Vergleich ist der Konsolidierungsgrad gering und der Anteil der öffentlichen Hand mit ca. 45% hoch. Die Profitabilität der deutschen Banken ist im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich - dies gilt für alle drei Säulen. Im Jahr 2003 betrug die Eigenkapitalrentabilität lediglich 0,7 %. Ursache hierfür sind die sinkenden Zinsspannen und der steigende Risikovorsorgebedarf. Mittlerweile ist die Risikovorsorge deutlich gesunken, unter anderem durch den Verkauf so genannter Fauler Kredite oder Nonperforming Loans.
In Deutschland wird zum Vergleich der Leistungsfähigkeit und Performance einer Bank meist die Eigenkapitalrentabiliät herangezogen. (Zum Vergleich: In den USA gilt die Cost-Income-Ratio als wichtigste betriebswirtschaftliche Kennziffer.)
Siehe auch
Weblinks
- bafin.de - Offizielle Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- bundesbank.de - Offizielle Website der Bundesbank.
- bundesrecht.juris.de - Deutsches Gesetz über das Kreditwesen